Schlusserklärung des Weltkongresses zum Jugendstrafrecht in Genf

Bern, 30.01.2015 – Rund 900 Delegierte aus über 80 Ländern nahmen während fünf Tagen am Weltkongress zum Jugendstrafrecht in Genf teil. Es handelte sich um das erste internationale Treffen dieser Art. Fachleute, Vertreterinnen und Vertreter von Zivilgesellschaft (NGO), Staaten und internationalen Organisationen suchten gemeinsam nach angemesseneren Lösungen für Kinder und Jugendliche, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, aber auch für Kinder, die als Opfer oder Zeugen mit der Justiz zu tun haben. Der Kongress hat eine Schlusserklärung verabschiedet.

Der von der Schweiz in Zusammenarbeit mit der Stiftung Terres des hommes organisierte Weltkongress zum Jugendstrafrecht förderte den Erfahrungsaustausch zwischen verschiedenen Ländern und unterschiedlichen Rechtssystemen. Er bot insbesondere Gelegenheit, die Konformität strafrechtlicher Praktiken mit den internationalen Normen zu überprüfen. Die grosse Teilnehmerzahl von mehr als 900 angemeldeten Personen zeigt: Auf internationaler Ebene besteht ein gemeinsamer Wille aller Akteure, die Praktiken in diesem Bereich zu verbessern und die Mechanismen zur Umsetzung der Rechte des Kindes zu stärken.

Zwar wird das Jugendstrafrecht durch eine Vielzahl von internationalen Instrumenten geregelt, doch hapert es häufig bei deren Umsetzung in der Praxis. Der Weltkongress diente als Plattform für den Austausch von guten Praktiken bei Strafverfahren und bei der Wiedereingliederung von Minderjährigen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Im Zentrum der Arbeiten stand das Konzept der ausgleichsorientierten Justiz.

Ausgehend von der Feststellung, dass das Jugendstrafrecht ein Bestandteil der Rechte des Kindes ist, der auf internationaler Ebene bisher nicht die ihm gebührende Beachtung gefunden hat (gewisse NGO sehen darin eine vergessene Notlage), endete der Weltkongress zum Jugendstrafrecht mit der Annahme einer Schlusserklärung, die auf die Förderung der Grundsätze einer kindgerechten und ausgleichsorientierten Justiz abzielt.

Der Kongress war am Montag, 26. Januar 2015, durch Bundesrat Didier Burkhalter eröffnet worden. Er wies in seiner Rede darauf hin, dass trotz der bereits unternommenen Anstrengungen in diesem Bereich noch viel zu tun bleibt. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bekräftigte, dass die Schweiz auch weiterhin die Anstrengungen des UNO-Systems zur Stärkung des Jugendstrafrechts, zur Förderung der ausgleichsorientierten Justiz und zur Beseitigung jeder Form von Gewalt gegenüber Kindern unterstützen wird, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Kinder und Jugendliche handelt, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, oder um Kinder, die als Opfer oder Zeugen mit der Justiz zu tun haben.

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