Die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips soll verbessert werden

Der Empfangsraum bei den Sozialen Diensten von Zürich für Sozialhilfe-Empfänger,  wirtschaftliche Unterstützung, Familien- und Mütterberatung. Hier gibt es viele Broschüren und Kontakte u.a. auch zu Suchtberatungsstellen,

Absichtserklärungen sind nur so gut wie deren Umsetzung. Und da happert es noch in einigen Amtsstuben mit der Transparenz. BIld: GMC Photopress

Bern. Der Bundesrat will die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips in der Bundesverwaltung verbessern. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch beauftragt, einen Vorentwurf für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip (BGÖ) zu erarbeiten. Zudem wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Austausch innerhalb der Bundesverwaltung sicherstellt.

Die Zahl der Gesuche um Zugang zu amtlichen Dokumenten gestützt auf das BGÖ hat in den vergangenen Jahren beachtlich zugenommen und teilweise zu Umsetzungsproblemen geführt. Auf Initiative der Konferenz der Generalsekretäre der Bundesverwaltung wurde das BGÖ deshalb im letzten Jahr durch eine breit abgestützte Gruppe von Experten inner- und ausserhalb der Bundesverwaltung umfassend evaluiert.

Vom Geheimhaltungs- zum Öffentlichkeitsprinzip

Bei der Evaluation ging es um die Frage, ob in der Bundesverwaltung der Paradigmenwechsel vom Geheimhaltungs- zum Öffentlichkeitsprinzip stattgefunden hat. Die Nutzerinnen und Nutzer betrachten das BGÖ als Mittel zur Kontrolle der behördlichen Tätigkeit und sind in Bezug auf den erfolgten Paradigmenwechsel eher skeptisch. Bei den untersuchten Behörden ist das Bild uneinheitlich: Die Mehrheit hat einen gewissen Kulturwandel vollzogen; eine Minderheit noch nicht. Gemäss Einschätzung der Expertinnen und Experten sind die untersuchten Behörden aber grundsätzlich in der Lage, mit dem Öffentlichkeitsprinzip umzugehen.

Die Evaluation hat ausserdem aufgezeigt, dass die Ressourcen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) im Bereich des Öffentlichkeitsprinzips ungenügend sind und dass die Praxis bei der Gebührenerhebung noch uneinheitlich ist. Gemäss Evaluation dauert das Schlichtungsverfahren vor dem EDÖB zu lang.

Teilrevision des BGÖ

Der Bundesrat möchte diese Probleme durch verschiedene Massnahmen lösen. Zu diesem Zweck hat er beim EJPD eine Teilrevision des BGÖ in Auftrag gegeben. Unternehmen, deren Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse durch Zugangsgesuche betroffen sind oder betroffen sein können, sind heute rechtlich nicht ausreichend in das Verfahren einbezogen. Aufgrund möglicher Verfahren wegen Geschäftsgeheimnisverletzung sind deshalb die Behörden beim Zugang zu amtlichen Dokumenten häufig zurückhaltend. Hier soll die Teilrevision neue Lösungen finden. Im Rahmen der Teilrevision des BGÖ hat der Bundesrat dem EJPD zudem den Auftrag erteilt, Lösungen zu prüfen, um die Dauer des Schlichtungsverfahrens zu verkürzen. Ebenso hat es zu prüfen, wie das Verhältnis zwischen dem Datenschutzgesetz und dem BGÖ geklärt werden kann.

Austausch innerhalb der Bundesverwaltung

Die Evaluation hat ferner aufgezeigt, dass es ein Bedürfnis nach einem regelmässigen Austausch zwischen den Öffentlichkeitsberaterinnen und -beratern gibt. Damit die Behörden gegenseitig voneinander lernen und mögliche „Good Practices“ erkennen können, muss dieser Austausch über die Koordination im Einzelfall hinausgehen. Der Bundesrat hat daher beschlossen, eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter Führung des Bundesamts für Justiz zu schaffen. Die Arbeitsgruppe soll diesen Austausch sicherstellen und die Umsetzung des BGÖ verbessern helfen.

Das Bundeshaus in Bern erstrahlt in neuem Glanz. Daneben befindet sich das Luxushotel Schweizerhof. Berns federal government-building has ben fresh renovated and in the forefront is the luxu

Das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung wird träge an die Hand genommen. BIld: GMC

Weitere Infos

Schreibe einen Kommentar