Headerbild der Skulptur im UNO Hauptquartier in Genf. © GMC Photopress, Gerd Müller, gmc1@gmx.ch

Schweizer Engagement im UNO-Menschenrechtsrat für die Rechte der Frauen und Mädchen

Bern, 03.07.2015 – Heute schliesst der Menschenrechtsrat seine dreiwöchige Junisession. Die Schweiz hat sich zum einen in ihren traditionellen Schwerpunktthemen engagiert wie die Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen und die Respektierung des internationalen Rechts im Kampf gegen den Terrorismus. Zum anderen hat sie ihr Engagement in neuen Themenbereichen wie der Korruption und der Rechte von Migranten ausgebaut. Wie immer hat die Schweiz problematische Ländersituationen eng verfolgt und entsprechende Prozesse im Menschenrechtsrat aktiv mitgestaltet.

Die Rechte der Frauen standen im Zentrum der Junisession des Menschenrechtsrates, der einen ganzen Tag dem Thema häusliche Gewalt und Mitwirkung von Frauen an Entscheidungsprozessen widmete. Um greifbare Ergebnisse zu erzielen, braucht es einen transformativen Ansatz, bei dem die tieferen sozialen Ursachen wie traditionelle Rollenbilder und Wahrnehmungen, auch bei Männern und Jungen, angegangen werden. Die Schweiz war massgeblich an der Ausarbeitung einer vom Menschenrechtsrat verabschiedeten Resolution zur Bekämpfung von Kinder-, Früh- und Zwangsehen beteiligt.

Während der Session wurde in verschiedenen Gremien des Menschenrechtsrates das zunehmende Phänomen des Terrorismus diskutiert. Die Schweiz erinnerte daran, dass alles unternommen werden muss, um dem gewalttätigen Extremismus weltweit vorzubeugen, und setzte sich für eine bessere Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts im Rahmen der Terrorismusbekämpfung ein.

Die Schweiz begrüsste die erstmalige Durchführung eines Dialogs über die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten im Menschenrechtsrat. Die jüngsten Tragödien im Mittelmeer und in Südostasien machen deutlich, dass die Rechte von Migrantinnen und Migranten dringend besser geschützt werden müssen. Die Migrationsbewegungen sind in den letzten Jahren noch komplexer geworden und dadurch auch die Verwundbarkeit der Betroffenen. Die Schweiz setzt sich für ein mit allen betroffenen Akteuren abgestimmtes Vorgehen ein, damit Lösungen für einen besseren Schutz der Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten ausgearbeitet werden können.

Die Schweiz beteiligte sich im Menschenrechtsrat aktiv an den Verhandlungen über eine Resolution, die sich mit den negativen Auswirkungen der Korruption auf die Menschenrechte befasste. Sie plädierte namentlich dafür, den Fokus stärker auf die Rechte von Opfern korrupter Handlungen zu richten und auf die Verantwortung der Staaten für die Korruptionsbekämpfung. Nur so können sie die eingegangenen Verpflichtungen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte einhalten.

Die Kommission zur Untersuchung der Ereignisse während des bewaffneten Konflikts in Gaza vom Sommer 2014 hat ihren Schlussbericht präsentiert. Die Schweiz ist über die Erkenntnisse tief besorgt und hat die Konfliktparteien zu glaubwürdigen, transparenten und unabhängigen Untersuchungen von mutmasslichen Völkerrechtsverletzungen aufgerufen. Ebenso tief besorgt ist sie über die Erkenntnisse der Untersuchungskommissionen zu Eritrea und Syrien. Mit Blick auf die besorgniserregende Menschenrechtslage im Südsudan begrüsst sie den Beschluss des Menschenrechtsrates, das Hochkommissariat für Menschenrechte mit einer Untersuchung zu beauftragen.

Die Schweiz wird sich im Oktober 2015 erneut für eine Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat von 2016 bis 2018 zur Wahl stellen.

Zusätzliche Verweise:

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