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Biodiversitätsinitiative: Bundesrat will mit einem indirekten Gegenvorschlag den Artenschutz stärken

Nature-conservation contra tourism-interests: The valley Anniviers near Sion/Sierre offers a 5 day trip around the swiss alps with five fourthousand meters high mountains such as Weisshorn, Zinaltalhorn, Oberhabelhorn, Matterhorn und Dent-Blanche

Bern, 04.03.2022 – Der Bundesrat hat am 4. März 2022 die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative verabschiedet. Wie die Initiantinnen und Initianten will auch der Bundesrat die biologische Vielfalt besser schützen. Die Initiative geht ihm aber zu weit: Bei einer Annahme würde sie den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen übermässig einschränken. Mit dem indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat dafür sorgen, dass schweizweit genügend Schutzfläche geschaffen und vernetzt wird, um so ausreichend Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Weiter sollen die Biodiversität auch in Siedlungsgebieten gestärkt und die Förderung einer hohen Baukultur auf Gesetzesebene verankert werden.

Die am 8. September 2020 vom Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» eingereichte Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» verlangt einen stärkeren Schutz der Biodiversität und Landschaft. Mit einer Anpassung der Bundesverfassung will die Initiative Bund und Kantone dazu verpflichten, die Artenvielfalt, die Landschaft und das baukulturelle Erbe besser zu schützen. Sie fordert für die Biodiversität mehr Flächen und mehr Gelder der öffentlichen Hand.

Für den Bundesrat ist klar, dass die biologische und landschaftliche Vielfalt besser zu schützen und zu fördern ist. Die Initiative geht ihm aber zu weit, da sie den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen übermässig einschränken würde. Aufgrund des anerkannten Handlungsbedarfs stellt der Bundesrat der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber, den er an seiner Sitzung vom 4. März 2022 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat. Dieser indirekte Gegenvorschlag trägt auch den energiepolitischen Zielen des Bundesrats Rechnung.

Mehr Biodiversität in Quantität und Qualität

Im Mittelpunkt des indirekten Gegenvorschlags steht die Sicherung des notwendigen Raums für Tiere und Pflanzen. Dafür will der Bundesrat 17 Prozent der Landesfläche zum Schutz der Biodiversität im Gesetz verankern. An diesem Ziel hat sich der Bundesrat bereits 2012 in seiner Strategie Biodiversität Schweiz orientiert. Aktuell liegt der Anteil dieser Schutzflächen in der Schweiz bei 13,4 Prozent. Mit der gesetzlichen Verankerung des 17-Prozent-Zieles stärkt der Bundesrat seinen Auftrag, in allen Landesteilen und für alle Lebensraumtypen die notwendige Fläche für die biologische Vielfalt zu sichern. Erreichen lässt sich dieses Ziel beispielsweise mit der Ergänzung und Erweiterung regionaler und lokaler Biotope oder dem bereits laufenden Ausbau der Waldreservate. Zudem sollen die bestehenden nationalen Schutzgebiete wo nötig saniert werden.

All diese Flächen sind als Kerngebiete Teil der sogenannten ökologischen Infrastruktur, ein zentrales Element zum Schutz der Arten und Lebensräume. Sie werden ergänzt durch die Vernetzungsgebiete. Diese gewährleisten, dass sich die Arten frei in der Landschaft bewegen können, um sich zu ernähren, sich fortzupflanzen oder neue Lebensräume zu besiedeln. Dazu dienen naturnahe Fliessgewässer und Waldränder ebenso wie ökologisch wertvolle Grünräume entlang von Verkehrsinfrastrukturen oder auch Wildtierbrücken und Amphibiendurchlässe. Mit dem indirekten Gegenvorschlag sollen Bund und Kantone zur Weiterentwicklung, zur Sicherung und zum Unterhalt der ökologischen Infrastruktur verpflichtet werden.

Mehr Natur in Quantität und in Qualität ist sowohl für die biologische Vielfalt als auch für das Wohlbefinden der Bevölkerung wertvoll. In diesem Sinn stellt die verstärkte Förderung der Natur im Städten und Gemeinden einen weiteren Eckpunkt des indirekten Gegenvorschlags dar. Zusammen mit den Kantonen sollen deshalb Massnahmen wie naturnahe Grün- und Gewässerflächen oder begrünte Dächer und Fassaden in den Siedlungen vorangetrieben werden. Dadurch erhalten Städte und Agglomerationen einen Anreiz, vermehrt Massnahmen zugunsten der Artenvielfalt umzusetzen.

Schliesslich will der Bundesrat die Qualität und Attraktivität der Schweizer Siedlungen und Landschaften mit einer umfassenden Baukultur fördern. Diese verbindet den Schutz und die Pflege des natürlichen und kulturellen Erbes mit einer qualitätsvollen Weiterentwicklung des Siedlungsraums. Städte und Gemeinden sollen sich an neue Anforderungen anpassen und gleichzeitig ihre historischen Eigenarten bewahren können. Um dieses Ziel zu erreichen, wird mit dem Gegenvorschlag das Konzept einer qualitativ hohen Baukultur im Gesetz verankert sowie die Zusammenarbeit mit den Kantonen verstärkt.

(Quelle: BAFU)

Mikroverunreinigungen belasten viele Fliessgewässer

Bern, 09.09.2015 – Aus Landwirtschaft, Siedlungsgebieten und Verkehr gelangen Mikroverunreinigungen wie Pflanzenschutzmittel, Biozide und Schwermetalle über so genannte diffuse Einträge in die Gewässer. Das Bundesamt für Umwelt hat am 9. September 2015 einen umfassenden Bericht über diese Belastungen veröffentlicht. Er zeigt, dass in kleinen und mittleren Fliessgewässern verbreitet Konzentrationsspitzen auftreten, die für Wasserlebewesen schädlich sein können.

Mikroverunreinigungen wie Pflanzenschutzmittel, Biozide oder Inhaltsstoffe von Körperpflegeprodukten, Reinigungsmitteln und Medikamenten können bereits in geringen Konzentrationen Wasserlebewesen schädigen. Grosse Mengen solcher Mikroverunreinigungen gelangen stetig aus den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) in die Gewässer. Dank der beschlossenen Änderung des Gewässerschutzgesetzes können die wichtigsten ARA in der Schweiz ausgebaut werden. So wird sich die Gesamtbelastung der Schweizer Gewässer durch Mikroverunreinigungen aus den ARA halbieren (siehe Kasten 1).

Eine Studie des BAFU (siehe Kasten 2) beschreibt nun erstmals umfassend die Bedeutung der Mikroverunreinigungen, die nicht aus den ARA in die Gewässer gelangen, sondern aus verschiedenen anderen Quellen. Diese so genannten diffusen Einträge stammen vor allem aus der Landwirtschaft, aus Siedlungsgebieten (über Mischwasserüberläufe und Regenwasserkanäle) und dem Strassenverkehr.

Verbreitet kritische Spitzenkonzentrationen

Diffuse Einträge von Mikroverunreinigungen schwanken stark und treten meist während Regenereignissen auf. Die Spitzenkonzentrationen kommen vor allem in kleinen und mittleren Fliessgewässern in Gebieten mit intensiver Landnutzung vor. Gerade die kleinen Bäche sind aber ökologisch von grosser Bedeutung und machen rund 75 Prozent des gesamten Schweizer Fliessgewässernetzes aus.

Die diffuse Verschmutzung durch Mikroverunreinigungen ist in vielen Fliessgewässern so hoch, dass sie für gewisse Wasserlebewesen giftig sein kann. Dieser Befund gibt einen weiteren Hinweis auf die Rolle der Mikroverunreinigungen: Sie können mit dazu beitragen, dass die Artenvielfalt in vielen Gewässern zurückgeht.

Vorwiegend Pflanzenschutzmittel aus der Landwirtschaft

In der Studie konnten die wichtigsten Quellen von Mikroverunreinigungen ermittelt werden. Sie stammen vor allem aus der Landwirtschaft und, in geringerem Mass, aus Siedlungsgebieten. Die relevantesten Stoffe sind Pflanzenschutzmittel (Insektizide, Herbizide und Fungizide), einige Biozide (aus Siedlungen und aus der Landwirtschaft) sowie die beiden Schwermetalle Kupfer und Zink.

Bessere Erfassung der Wasserqualität und Massnahmen an der Quelle

Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Überwachung des Gewässerzustands neu ausgerichtet werden muss und dass vermehrt auch kleine Fliessgewässer eingehend untersucht werden sollten.

Um die Gewässerbelastung deutlich zu reduzieren, sind verschiedene Massnahmen an der Quelle zu ergreifen, insbesondere in der Landwirtschaft. Unter Federführung des Bundesamtes für Landwirtschaft wird derzeit ein Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erarbeitet. Seine Umsetzung soll dazu beitragen, die Einträge von Pflanzenschutzmitteln aus der Landwirtschaft deutlich zu vermindern. Der Bericht «Mikroverunreinigungen in Fliessgewässern aus diffusen Einträgen» bildet eine Grundlage für die Erarbeitung der erforderlichen Massnahmen.

KASTEN 1
Reduktion der Mikroverunreinigungen aus Abwasserreinigungsanlagen

Im März 2014 hat das Parlament eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) beschlossen. Sie sieht die landesweite Finanzierung der Ausrüstung von  bestimmten Abwasserreinigungsanlagen (ARA) mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe zur Beseitigung von Mikroverunreinigungen vor. Es handelt sich um rund 100 ARA an Gewässern mit einem hohen Abwasseranteil und an Gewässern, die für die Trinkwassergewinnung wichtig sind. Dieser gezielte Ausbau soll es ermöglichen, rund 50 Prozent der Gesamtbelastung durch Mikroverunreinigungen aus ARA aus dem Wasser zu eliminieren und die Qualität von mittelgrossen und grossen Fliessgewässern mit hohem Abwasseranteil deutlich zu verbessern.

Die Änderungen der Gewässerschutzverordnung (GSchV), welche die Finanzierung des ARA-Ausbaus im Detail regeln, wurden Ende 2014 in die Anhörung geschickt. Die neuen Bestimmungen sollten Anfang 2016 in Kraft treten.

KASTEN 2
Eine umfassende Situationsanalyse

Der Bericht «Mikroverunreinigungen in Fliessgewässern aus diffusen Einträgen», den das Bundesamt für Umwelt BAFU am 9. September 2015 veröffentlicht hat, gibt einen breiten Überblick über die schweizweite Belastung durch Mikroverunreinigungen aus diffusen Einträgen.

Der Bericht enthält:

  • eine Zusammenfassung des Expertenwissens über die relevantesten Quellen (wer verursacht die Verunreinigungen) und Eintragspfade (auf welchem Weg gelangen die Stoffe in die Gewässer);
  • eine Analyse der Landnutzung entlang des Schweizer Fliessgewässernetzes in den am dichtesten besiedelten Gebieten (Mittelland, Jura und Talebenen);
  • eine Zusammenstellung und Auswertung der Messdaten zu Mikroverunreinigungen.

Anhand dieser Grundlagen wurde ein einfaches Modell erstellt, das eine Prognose über die schweizweite Fliessgewässerbelastung durch diffus eingetragene Mikroverunreinigungen ermöglicht. (Quelle: BAFU)

Schatz gehoben: Bodendaten aus vier Jahrzehnten inventarisiert

Reckenholz, 12.02.2015 – Verlässliche Bodendaten sind in der Schweiz dünn gesät: Informationen über die Verteilung und Eigenschaften der verschiedenen Böden liegen nur für einen Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche vor. Sie bilden aber eine unerlässliche Grundlage, um Nutzungsansprüche im Sinne einer nachhaltigen Ressourcenpolitik und einer sicheren Ernährung effizient steuern zu können. Agroscope hat zusammen mit Bund, Kantonen und Privatwirtschaft ein Archiv mit Bodendaten aus den Jahren 1963 bis 1996 digitalisiert.

Böden erfüllen zahlreiche lebenswichtige Funktionen: beispielsweise liefern sie Nahrung für Menschen und Tiere, speichern und filtern Wasser und tragen zum Hochwasserschutz bei, speichern Nährstoffe und Kohlenstoff und bilden die Grundlage der Biodiversität. Die für die Landwirtschaft wertvollsten, weil sehr fruchtbaren Böden befinden sich im Mittelland, wo gleichzeitig ein hoher Siedlungsdruck vorherrscht. „In der Raumplanung werden die Qualität des Bodens sowie die Funktionen und Dienstleistungen, die er erbringt, bislang nur wenig berücksichtigt“, erklärt dazu Armin Keller von Agroscope.

Wertvoller Bodenschatz

Mit Unterstützung der Bundesämter für Raumentwicklung (ARE), für Umwelt (BAFU) und für Landwirtschaft (BLW) sowie der Kantone machte Agroscope umfangreiche Bodeninformationen aus einem Bodendatenarchiv der landwirtschaftlichen Forschung (vgl. Kasten) mit einem geschätzten Neubeschaffungswert von über vierzig Millionen Franken digital verfügbar. Dies erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen Agroscope, kantonalen Stellen, externen Fachleuten und der Bodenkundlichen Gesellschaft der Schweiz (BGS). Da die Bodenprofile über mehrere Jahrzehnte erstellt wurden, mussten sie während der Digitalisierung in das seit 1996 geltende Datenmodell übersetzt werden. Diese Harmonisierung war aufwändig, führte aber zu einem national vergleichbaren Datensatz. Für die Sicherung, Verwaltung und Nutzung der digital aufgearbeiteten Bodeninformationen stellt das BAFU den Kantonen mit dem nationalen Bodeninformationssystem NABODAT eine ausgereifte IT-Lösung zur Verfügung. Die Teilnahme am NABODAT-Verbund ist freiwillig. Darin bestimmt der einzelne Kanton über die Verfügbarkeit seiner Bodeninformationen und ist somit für den Datenzugang zuständig.

Handlungsbedarf für Bund und Kantone

Im Gegensatz zur Situation in Nachbarländern wie Deutschland oder Österreich wurde in der Schweiz keine landesweite Bodeninventur durchgeführt. Für mehr als zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche liegen hierzulande derzeit keine Bodenkarten vor. Zuverlässige Bodeninformationen sind nur in wenigen Kantonen flächendeckend für landwirtschaftlich genutzte Böden vorhanden (BL, ZG, ZH), in anderen für grössere Teilgebiete (beispielsweise AG, GE, GL, LU, SG, SH, SO, VS). Insbesondere in Regionen, in denen ausgeprägte raumplanerische Nutzungskonflikte bestehen und für die keine ausreichenden Informationen zur Qualität der Böden vorliegen, sind weitere Bodeninventuren erforderlich. Federführend dafür sind die Kantone, doch benötigen sie Unterstützung im Hinblick auf die spätere nationale Vergleichbarkeit der erhobenen Bodeninformationen. Die Kantone benötigen für die kostengünstige Durchführung von Bodeninventuren einheitliche Rahmenbedingungen, aktualisierte methodische Grundlagen und fachliche Unterstützung. Agroscope erachtet es deshalb als erforderlich, dass weitere Anstrengungen unternommen werden. Dazu gehören das Verfügbarmachen einheitlicher Arbeitsgrundlagen für den Vollzug und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und externen Fachpersonen. Basierend auf den Bodendaten aus den Bodeninventuren können geeignete Grundlagen für die Raumplanung erarbeitet werden. Der Einbezug von Bodeninformationen erlaubt es, bei künftigen Raumplanungs- und Nutzungsentscheiden den Wert von Böden bezüglich der verschiedenen Funktionen zu berücksichtigen.

Weitere Informationen:

Grob U., A. Ruef., U. Zihlmann, L. Klauser und A. Keller. 2015. Inventarisierung Agroscope Bodendatenarchiv. Institut für Nachhaltigkeitswissenschaften, Agroscope Science. Nationales Bodeninformationssystem NABODAT: www.nabodat.ch

Hintergrund zum Bodendaten-Archiv am Agroscope Standort Reckenholz

Seit den 60er Jahren bis 1996 erhob der nationale Bodenkartierungsdienst in mehr als 350 Projekten an über 13 000 Standorten in der Schweiz Beschaffenheit, Verbreitung und Eignung der Böden für die Landwirtschaft anhand von Bodenprofilen und erstellte mehr als 400 Bodenkarten. Zuständig dafür war die damalige Eidgenössische Forschungsanstalt für landwirtschaftlichen Pflanzenbau FAP bzw. für Agrarökologie und Landbau FAL in Zürich, Reckenholz. Die Bodenprofile und -karten geben nicht nur Auskunft über die Verbreitung von Böden, sondern auch über deren Empfindlichkeit gegenüber Gefahren wie Verdichtung, Erosion oder dem Eintrag von Schadstoffen. Zusätzlich wurden im Labor an rund 25 000 Bodenproben chemisch-physikalische Messungen durchgeführt. Die Daten aus den früheren Bodenkartierungen für Meliorationsprojekte und Güterzusammenlegungen sind auch heute noch wertvoll: Sie geben beispielsweise Hinweise auf das Wasserspeichervermögen oder die Bodeneignung für die Nahrungs- und Futtermittelproduktion.

Der Bund hob 1996 den landwirtschaftlichen Bodenkartierungsdienst am Agroscope-Standort Reckenholz auf und übertrug die Verantwortung für Bodeninventuren vollständig den Kantonen. Durch die damals abrupte Einstellung des nationalen Bodenkartierungsdienstes wurden die Bodendaten weder systematisch inventarisiert noch digital gesichert, was deren Nutzung in der Folgezeit erheblich erschwerte. Den Grundstein für die digitale Aufarbeitung älterer Bodendaten legte das Projekt Bodeninformation Schweiz (BI-CH; http://bich.soil.ch), welches entsprechende Werkzeuge und Übersetzungsschlüssel entwickelte. Nun konnten diese Bodeninformationen aus früheren Erhebungen für heutige Fragestellungen nutzbar gemacht werden.

Internationales Jahr des Bodens – Agroscope forscht für fruchtbare Böden

Die UNO-Generalversammlung hat das Jahr 2015 zum „Internationalen Jahr des Bodens“ erklärt. Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz sind für Agroscope zentrale Themen: Einerseits werden Grundlagen erarbeitet, um die Bodenfruchtbarkeit zu beurteilen, anderseits stellt Agroscope Hilfsmittel für die nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung der Böden und ihren umfassenden Schutz bereit. Im Referenzmessnetz der nationalen Bodenbeobachtung NABO werden landesweit Bodenbelastungen erfasst und beurteilt. In der Bodenökologie erforscht Agroscope die Wechselwirkungen zwischen Pflanzen und Bodenorganismen.

Das Internationale Jahr des Bodens ist ein wichtiger Meilenstein, um weltweit auf die Bedeutung der Böden für die Ernährungssicherung aufmerksam zu machen.

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