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Erleichteter Zugang zu Medizinalcannabis und Studien zum Freizeitkonsum

Hanf ist ein uraltes aber seit 1961 verbotenes Heil- und Betäubungsmittel, das nun ein Revival erlebt. GMC

Bern, 04.07.2018 – Der Bundesrat möchte die Regelung zu Cannabis anpassen, um angemessen auf die Chancen und Risiken einzugehen, die mit dieser Substanz verbunden sind. Zum einen will er den Zugang zu Medizinalcannabis für Patientinnen und Patienten erleichtern, die diese Substanz benötigen. Zum anderen beabsichtigt der Bundesrat, wissenschaftliche Studien über alternative Regelungsmodelle für den Freizeitkonsum von Cannabis zu ermöglichen. Dazu hat er an seiner Sitzung vom 4. Juli 2018 einen Pilotversuchsartikel in die Vernehmlassung geschickt.

Wie andere Betäubungsmittel auch ist Cannabis nicht nur ein Genuss-, sondern auch ein Heilmittel. In der Schweiz wurden 2017 rund 3000 Patientinnen und Patienten damit behandelt. Oft handelt es sich dabei um ältere Menschen oder Personen mit unheilbaren Krankheiten wie Multiple Sklerose oder Krebs im Endstadium. Medizinalcannabis kann die Schmerzen der Betroffenen lindern, wenn andere Behandlungsmethoden versagt haben.

Damit dies möglich ist, müssen die Patientinnen und Patienten heute gemäss Betäubungsmittelgesetz eine Ausnahmebewilligung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einholen. Dieses Verfahren verzögert jedoch den Behandlungsstart und erschwert den Zugang.

Der Bundesrat möchte deshalb den Zugang zu Medizinalcannabis erleichtern. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) damit beauftragt, die Gesetzgebung in diesem Sinne anzupassen. Dazu soll das Verbot, Medizinalcannabis in Verkehr zu bringen, aufgehoben werden. Das EDI erarbeitet bis im Sommer 2019 einen entsprechenden Vernehmlassungsentwurf. Zudem soll das BAG die Frage einer allfälligen Rückerstattung durch die Krankenversicherung prüfen.

Pilotversuchsartikel
Laut Schätzungen konsumieren in der Schweiz über 200’000 Personen regelmässig Cannabis zu Freizeitzwecken. Obwohl das geltende Gesetz diesen Konsum verbietet und unter Strafe stellt, geht diese Zahl nicht zurück. Gleichzeitig floriert der Schwarzmarkt, und die Konsumentensicherheit ist aufgrund der fehlenden Qualitätskontrolle nicht gewährleistet.

Vor diesem Hintergrund wollen mehrere Städte und Kantone, die mit dem Freizeitkonsum und dem Schwarzmarkt konfrontiert sind, wissenschaftliche Studien durchführen und damit andere Regelungsmodelle prüfen. Der Bundesrat möchte ihnen mit einer Anpassung des Rechtsrahmens ermöglichen, diesen Ansatz weiterzuverfolgen. Er schlägt deshalb vor, einen Pilotversuchsartikel in das Betäubungsmittelgesetz aufzunehmen. Dieser Artikel gestattet wissenschaftliche Studien, ändert aber nichts am allgemeinen Verbot des Cannabiskonsums ausserhalb dieser Studien.

Die Pilotversuche sind zeitlich und räumlich strikt beschränkt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, und Minderjährige werden davon ausgeschlossen.

Der Pilotversuchsartikel selbst hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens 10 Jahren. Die Studienergebnisse dienen als Grundlage für die politische Debatte zur Cannabis-Regelung. Die Bewilligung der Studien greift einem allfälligen späteren Entscheid zur Cannabis-Regelung in keiner Weise vor. Jede Änderung der Verbotsregelung müsste gegebenenfalls vom Parlament oder sogar vom Volk in einer Abstimmung genehmigt werden. Die Vernehmlassung zum Experimentierartikel dauert bis zum 25. Oktober 2018.

Weitere nützliche Informationen und Studien zu Cannabinoiden als medizinische Heilmittel

MUTLOS GESCHEITERTE STATT SINNVOLL BEFLUEGELTE DROGENPOLITIK

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ERLEICHTERTER ZUGANG ZU  MEDICAL CANNABIS / STUDIEN ZUM FREIZEITKONSUM

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SIND NATÜRLICHE ODER SYNTETISCHE CANNABINOIDE BESSER GEGEN KREBS?

HANF-ANALTIK UND CBD- DECARBOYILIERUNG

CANNABINOIDE ALS HEILMITTEL  (BAG)

FAKTEN MEDIZINISCHES CANNABIS (BAG)

Systematic Review of Cannabis for medical use

Zum rau(s)chenden Fest: Rudolf Brenneisen – Cannabis-Forscher und Pharmazeut

Dank dem Berner Rudolf Brenneisen könnte Cannabis oder besser gesagt die Cannabidiole den Heilmarkt in der Schweiz erobern. Der Bundesrat hat eine Vorlage durchgewinkt, die Cannabis den Rückweg in die Medizin erlauben soll. Denn bis in die 50er Jahre war der Industriehanf eine in der Schweiz weit verbreitete Nutzpflanze, die als vielseitiges Heilmittel eingesetzt wurde und erst in den 70er Jahren aus den Apothekerbüchern verschwand. Brenneisen bezeichnet den Beschluss des Bundesrates als «cannabis-historisch»

Als Rudolf Brenneisen in der Zeitglocken-Apotheke ein Praktikum absolvierte wurde er beauftragt, mit einer Cannabistinktur ein Hüneraugenpräparat herzustellen. Damals waren Cannabispräparate noch Bestandteil des Schweizer Arzneibuches.

Das weckte sein pharmazeutisches Interesse an der Pflanze doch musste er angesichts der Repression in den 70er Jahren die Sache von der von der forensischen Seite antratt. Begonnen hatte alles mit einem Besuch der Drogenpolizei im pharmazeutischen Institiut der Uni in Bern. Nein sie wollten hier nichts illegales beschlagnahmen, sondern den THC-Gehalt der Blüten überprüfen. Ein Verfahren dazu gab es damals noch nicht.

Aus diesem Kontakt ergab sich später eine jahrelange Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG). Dann kam die UNO und last but not least wurde auch die Antidrogenbehörde der USA (DEA) auf den Berner aufmerksam. Auf deren Wunsch entwickelte er ein noch viel präziseres Verfahren zur Bestimmung des Tetrahydrocannabinolgehlates, das weltweit patentiert wurde.

Fast zeitgleich setzte er sich aber auch medizinisch mit der Heilpflanze auseinander, da das Unispital Zürich ihn für eine Pilotstudie bei Spastikpatienten, diue mit THC behandelt werden sollten, beraten sollte. Die Studie war erfolgreich und damit gelang Brenneisen der Sprung in die klinische Forschung.

Nun also setzt sich der „Hanfpapst“ dafür ein, dass die medizinisch wertvollen Cannabidiole und nicht etwa die unter Kiffern beliebte stark THC-haltige Hanfpflanze wieder in die Regale der Apotheken kommt und dort als rezeptpflichtiges Medikament für Patientinnen erhältlich ist.

Daran verdienen werden dann einmal mehr die Ärzte (Rezepte) das BAG (Bewilligungen), die Apotheken und die Pharmaindustrie (hohe Preise/synthetische Produkte). Dabei wird übersehen, dass es besser wäre, den Markt und das Kiffen ganz zu legaliseren und entkriminalisieren. Ein jeder könnte das Kraut auf dem Balkon oder im Garten anpflanzen und zu Kecksen, Kuchen oder Guetzli verarbeiten, als Tee Trinken oder eine Tinktur machen.

Natürlich gäbe es auch hochwertige klinische Produkte wie Nasenspray’s, Lutschbonbons oder Tabletten und darüber hinaus würde die ganze Nahrungsmittel- und die Beautybranche ebenso davon profitieren wie die Landwirte, welche die Nutzpflanze für unvorstellbar viele Produkte (Öle, Bier, Textilien, Hanfseile etc) anbauen könnte. Die Hanfpflanze ist darüber hinaus gerade in Alpen-regionen gut gegen Bodenerosion und sie sorgt für stabile Hänge und gut durchlüftete Erde.

Ein mutiger Schritt und eine konsequente Freigabe (mit einem wie bei Alkohol vergleichbaren Jugendschutz samt Prävention) könnte die Schweiz wirtschaftlich, gesundheitspolitisch, medizinisch weiterbringen, als die unhaltbare und sinnlose Kifferjagd samt Bussen- und Verfahrensandrohungen.

Ob Bundesrat Ueli Maurer mit der durchgewunkenen Vorlage im entferntesten Sinn auch seinen Sohn unterstützt, der ja auch schon im Garten in Hinwil Hanf zu medizinischen Zwecken anpflanzte, wie aktenkundlich bekannt ist, ist hingegen nicht bekannt.

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