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Mafia-Paradies Schweiz: Sechs Festnahmen gestützt auf Auslieferungsersuchen von Italien

Bern, 16.11.2021 – Auf Anordnung des Bundesamtes für Justiz (BJ) sind heute in den Kantonen Graubünden, St. Gallen, Tessin und Zürich 6 Personen gestützt auf italienische Auslieferungsersuchen in Auslieferungshaft genommen worden. Die italienischen Behörden werfen ihnen namentlich Betäubungsmitteldelikte und teilweise auch Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vor.

Die 6 italienischen Staatsangehörigen wurden heute von den Kantonspolizeien Graubünden, St. Gallen, Tessin und Zürich festgenommen (2 im Kanton Graubünden, 1 im Kanton St. Gallen, 2 im Kanton Tessin und 1 im Kanton Zürich). Die Haftanordnung des BJ stützt sich auf italienische Auslieferungsersuchen, dessen Grundlage Haftbefehle des Gerichts von Florenz bzw. Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Milano sind. Die von den italienischen Behörden vorgeworfenen Tathandlungen sollen von Italien aus, zumindest teilweise aber auch in der Schweiz ausgeführt worden sein. Den Festnahmen sind Ermittlungen namentlich der Kantone sowie der Bundeskriminalpolizei und der Bundesanwaltschaft vorangegangen. Diese Behörden führten zudem auf Ersuchen von Italien Hausdurchsuchungen im Tessin durch.

Soweit es um Straftaten geht, welche in der Schweiz begangen wurden, besteht die Möglichkeit, die Auslieferung an Italien ebenfalls zu bewilligen. Das setzt voraus, dass die kantonalen Staatsanwaltschaften bzw. die Bundesanwaltschaft einer Auslieferung den Vorrang einräumen möchten. Grund für einen solchen Vorrang kann insbesondere auch die Prozessökonomie sein.

Die festgenommenen Personen werden so rasch wie möglich im Auftrag des BJ von den Behörden der Kantonen Graubünden, St. Gallen, Tessin und Zürich zu den italienischen Auslieferungsersuchen einvernommen. Erklärt sich die Person mit der sofortigen Auslieferung einverstanden, wird ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Das BJ kann in diesem Fall unverzüglich die Auslieferung an Italien bewilligen. Widersetzt sich hingegen die Person ihrer Auslieferung, wird das BJ – gestützt auf das italienische Ersuchen und die Stellungnahme der gesuchten Person – über die Auslieferung entscheiden. Der Auslieferungsentscheid des BJ kann beim Bundesstrafgericht angefochten werden. Der Entscheid des Bundesstrafgerichts kann nur in besonderen Fällen – namentlich bei Hinweisen auf schwere Mängel des Strafverfahrens im Ausland – an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Yanis Callandret wird Chef der Bundeskriminalpolizei von fedpol

Bern, 16.01.2018 – Yanis Callandret wird ab dem 1. April 2018 die Bundeskriminalpolizei (BKP) leiten. Gleichzeitig wird er Mitglied der Geschäftsleitung fedpol und Vizedirektor. Derzeit ist Yanis Callandret stellvertretender Chef der BKP. Er übernimmt die Funktion von Hans-Rudolf Flury, der während der Reorganisation der BKP-Chef ad interim war und dessen Mandat nun abgeschlossen ist. Er wird wieder seine frühere Funktion als stellvertretender Chef der BKP übernehmen. Mit dieser Stabübergabe wird bei fedpol die Kontinuität gewährleistet.

Yanis Callandret hat im August 2016 seine Arbeit als stellvertretender Chef der BKP aufgenommen. In dieser Funktion leitet er die im Auftrag der Bundanwaltschaft durchgeführten Ermittlungen und ist in TETRA verantwortlich für die operative Koordination der Terrorismusbekämpfung. Yanis Callandret ist 42 Jahre alt und Jurist. Er war während mehr als zehn Jahren Staatsanwalt und Mitglied der Geschäftsleitung der Staatsanwaltschaft Neuenburg. Er bringt langjährige Erfahrung in der Strafverfolgung mit, sowohl aus der Optik Staatsanwaltschaft als auch aus der Optik Polizei. Yanis Callandret hat sich bei fedpol rasch integriert. Alle, die mit ihm zusammenarbeiten, schätzen ihn wegen seiner Dynamik, seines klaren Führungsstils, seiner fundierten Sach- und Dossierkenntnisse und seiner ausserordentlichen Fähigkeit, gemeinsame Lösungen zu finden.

Um bei der Reorganisation der BKP die Kontinuität zu gewährleisten, hat die Direktion fedpol 2016 beschlossen, Hans-Rudolf Flury bis zum Abschluss der Reorganisation ad interim mit der Leitung der BKP zu betrauen. Mittlerweile ist die Reorganisation der BKP erfolgreich abgeschlossen und konsolidiert. Hans-Rudolf Flury hat die BKP als Interimschef kompetent geleitet und in ihre künftigen Strukturen geführt. Die Organisation der BKP ist nun noch flexibler als zuvor und besser gewappnet für die aktuellen Herausforderungen der Verfolgung von Schwerstkriminalität. Die Direktion fedpol dankt Hans-Rudolf Flury für sein ausserordentliches professionelles und persönliches Engagement und freut sich, weiterhin auf ihn zählen zu dürfen.

Bei der Bundeskriminalpolizei sind über 400 Mitarbeitende tätig. Die BKP ist somit der grösste Direktionsbereich von fedpol. Die BKP ermittelt im Auftrag der Bundesanwaltschaft in Fällen von Terrorismus, Staatsschutz, kriminellen Organisationen, Wirtschaftskriminalität, internationalem Strafrecht und Rechtshilfe. In Zusammenarbeit mit anderen Direktionsbereichen von fedpol gewährleistet die BKP auch die nationale und internationale operative Polizeikoordination. Dazu gehört unter anderem die Unterstützung der Kantone bei deren Ermittlungen zum Beispiel in Fällen von Pädokriminalität, Menschenhandel oder Bandenkriminalität. Und schliesslich ist die BKP das nationale Kompetenzzentrum für IT-Forensik, Cyberkriminalität sowie operative und strategische Polizeianalyse.

Quelle: „Bundesamt für Polizei“