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Coronavirus: Verlängerung und Wiederaufnahme der Kurzarbeit

Bern, 18.12.2020 – Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 das summarische Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) nochmals bis am 31. März 2021 verlängert. Die entsprechenden Änderungen der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Zudem befinden sich bereits weitere Anpassungen der Verordnung in Konsultation. Diese erfolgen im Zusammenhang mit der kürzlich vom Parlament verabschiedeten Änderung im Covid-19-Gesetz. Vorgesehen sind die Aufhebung der Karenzzeit, die Nichtberücksichtigung der Abrechnungsperioden, für die der Arbeitsausfall 85 Prozent der betrieblichen Arbeitszeit überschreitet, sowie die Ausweitung des KAE-Anspruches auf Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Lernende. Der Bundesrat wird am 20. Januar 2021 darüber formell entscheiden. Das Inkrafttreten der vorgesehenen Massnahmen wird dadurch nicht verzögert.

Die Verlängerung des summarischen Verfahrens hat zur Folge, dass auch zwei Bestimmungen der Arbeitslosenversicherungsverordnung AVIV ihre Gültigkeit behalten: Die Mehrstunden, welche sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, müssen weiterhin nicht abgezogen werden. Zudem wird das Einkommen aus Zwischenbeschäftigungen weiterhin nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet.

Der Bund und die Kantone haben infolge der im Herbst 2020 stark ansteigenden Covid-19-Fallzahlen Massnahmen getroffen, die sich direkt und indirekt auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt auswirken. Die Anzahl an Betrieben in Kurzarbeit hat daher zugenommen. Da mit einer weiteren Zunahme zu rechnen ist, sollen mit der Fortführung des summarischen Verfahrens die Arbeitslosenkassen und die Unternehmen weiterhin entlastet werden. Die Arbeitslosenkassen können dadurch schneller über die Anträge für Kurzarbeitsentschädigung von Unternehmen entscheiden. Dies trägt auch dazu bei, dass die Liquidität der Unternehmen sichergestellt werden kann. Der Bundesrat hat diese Änderungen der Covid-19-Verordnung nach Konsultation des Parlaments, der Sozialpartner und der Kantone beschlossen. Sie treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

Zudem befindet sich eine weitere Verordnungsanpassung in der Konsultation. Mit der in der Wintersession verabschiedeten Änderung von Art. 17 des Covid-19-Gesetzes hat das Parlament den bereits bestehenden Massnahmenkatalog im Bereich Kurzarbeit erweitert und dem Bundesrat entsprechende Kompetenzen eingeräumt. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt in der Covid-19-Veordnung Arbeitslosenversicherung. Die Anpassungen sehen eine rückwirkende Aufhebung der Karenzzeit auf den 1. September 2020 vor. Weiter soll die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung bei mehr als 85 Prozent Arbeitsausfall von vier Abrechnungsperioden zwischen dem 1. März 2020 und 31. März 2021 rückwirkend aufgehoben werden. Die Nichtberücksichtigung dieser Abrechnungsperioden wird entsprechend verlängert. Auch geplant ist eine Ausweitung des Anspruches auf KAE auf Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und – unter bestimmten Voraussetzungen – auf Lernende. Der Bundesrat wird am 20. Januar 2021 über die Verordnungsanpassung entscheiden. Das Inkrafttreten der vorgesehenen Massnahmen wird dadurch nicht verzögert.

Das Parlament hat sich am 18. Dezember zudem auf einen zusätzlichen Artikel im Covid-19-Gesetz geeinigt. Demnach erhalten Personen mit einem Einkommen von bis zu 3470 Franken bei Kurzarbeit 100 Prozent entschädigt. Bei Einkommen zwischen 3470 und 4340 Franken beträgt die Kurzarbeitsentschädigung bei vollständigem Verdienstausfall ebenfalls 3470 Franken; teilweise Verdienstausfälle werden anteilig berechnet. Die Einstufung von Teilzeitlöhnen findet anhand des auf ein Vollzeitpensum hochgerechneten Lohnes statt. Ab 4340 Franken gilt die reguläre Entschädigung von 80 Prozent. Die Regelung ist direkt anwendbar. Sie gilt rückwirkend ab dem 1. Dezember 2020 und ist bis zum 31. März 2021 befristet. Das SECO wird hierzu entsprechende Weisungen erlassen.

Der Bundesrat will schädliche Einflüsse durch Pflanzenschutzmittel weiter reduzieren

Mensch und Tiere würden von der Reduktion schädlicher Pflanzenschutzmittel in der Agrarwirtschaft profitieren. © GMC

Bern, 19.08.2020 – Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden soll weiter reduziert werden: Dieses Ziel verfolgt der Bundesrat unter anderem mit dem «Aktionsplan Pflanzenschutzmittel» sowie mit der Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+). Die Stossrichtung, welche die Parlamentarische Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» vorsieht, wird daher vom Bundesrat begrüsst, wie er am 19. August 2020 festhielt.

Die Parlamentarische Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» verlangt Massnahmen, um schädliche Einflüsse auf die Umwelt weiter zu reduzieren. Der Bundesrat verfolgt mit seinen bereits ergriffenen und weiteren vorgesehenen Massnahmen dasselbe Ziel. Auswirkungen des im September 2017 beschlossenen «Aktionsplan Pflanzenschutzmittel» sind bereits spürbar: die Menge der eingesetzten chemischen Pflanzenschutzmittel konnte verringert werden. Um weitere Fortschritte zu erzielen, sieht der Bundesrat entsprechende Massnahmen in der Agrarpolitik ab dem Jahr 2022 (AP22+) vor. Dass die landwirtschaftlichen Betriebe während der letzten Jahre ihren ökologischen Fussabdruck bereits verringern konnten, nimmt der Bundesrat positiv zur Kenntnis.

Dass auch die Parlamentarische Initiative den Schutz der Umwelt, als auch von Mensch und Tier ins Zentrum stellt, begrüsst der Bundesrat. Die formulierten Forderungen unterstützen seine bereits getroffenen Massnahmen. Der Bundesrat steht dem vorgeschlagenen Einbezug der Branchen positiv gegenüber. So werden Organisationen in die Verantwortung genommen, um selber zusätzliche Massnahmen zu ergreifen. Der Bundesrat anerkennt, dass die Umsetzung dieser Massnahmen eine Herausforderung für die Landwirtschaft darstellt. Nutzpflanzen müssen vor Krankheiten und Schädlingen geschützt werden, um die Produktion hochwertiger Nahrungsmittel in der Schweiz zu gewährleisten.

Des Weiteren unterstützt der Bundesrat auch die Offenlegungspflicht der Verkäufe von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten sowie die Einführung eines Informationssystems zur Erfassung der Anwendung. Damit wird es künftig möglich sein, auch für die Anwendungsbereiche ausserhalb der Landwirtschaft spezifische Risikoauswertungen zu machen.

Auch die vorgeschlagenen Anpassungen für die Verbesserung der Qualität des Grundwassers in Zusammenhang mit den Abbauprodukten der Pestizide begrüsst der Bundesrat. So soll die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten überprüft werden, wenn Überschreitungen im Rahmen der Grundwasserüberwachung festgestellt werden und wenn wiederholt und verbreitet Überschreitungen von ökotoxikologisch begründeten Grenzwerten in Oberflächengewässern festgestellt werden.

Bundesrat nimmt 91 Menschenrechtsempfehlungen von Drittstaaten an

Länderüberprüfung des Menschenrechtsrats: Bundesrat verabschiedet Stellungnahme zu Empfehlungen an die Schweiz

Bern, 21.02.2018 – An seiner Sitzung vom 21. Februar 2018 hat der Bundesrat die gemeinsame Stellungnahme des Bundes und der Kantone zu den Empfehlungen verabschiedet, welche die Schweiz im Rahmen der dritten allgemeinen regelmässigen Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) des UNO-Menschenrechtsrats erhalten hat. Die UNO-Mitgliedstaaten haben an der UPR der Schweiz grosses Interesse gezeigt und die Schweiz für ihr Engagement zugunsten der Menschenrechte und der humanitären Hilfe gelobt.

Der Entscheid ist das Resultat einer breiten Konsultation aller involvierten Bundesämter, der Kantone sowie der Nicht-Regierungsorganisationen. Die Schweiz wird ihre Stellungnahme am 15. März 2018 anlässlich der 37. Session des UNO-Menschenrechtsrates in Genf präsentieren. Insgesamt gaben über 100 Staaten 251 Empfehlungen zur Menschenrechtslage in der Schweiz ab. Davon nimmt der Bundesrat insgesamt 160 Empfehlungen an, 91 lehnt er ab. Die kommenden Jahre bis zur nächsten Überprüfung der Schweiz stehen im Zeichen der Umsetzung der angenommenen Empfehlungen und der Fortführung des Dialogs mit allen involvierten Akteuren.

Die Menschenrechtssituation in der Schweiz wird grundsätzlich positiv beurteilt. Entsprechend fand die dritte Überprüfung der Schweiz nach 2008 und 2012 in einer konstruktiven Atmosphäre statt. Die Schweiz nutzte den Dialog mit den UNO-Mitgliedstaaten, um die aktuelle Menschenrechtslage im eigenen Lande zu reflektieren und aufzuzeigen, wie die Schweiz die Menschenrechte auf Ebene Bund und Kantone laufend verbessert

Das Interesse der internationalen Gemeinschaft an der Überprüfung der Schweiz zeugt einerseits von der aktiven Rolle der Schweiz im UNO-Menschenrechtsrat, lässt sich aber auch auf ihre Rolle als Gaststaat des Internationalen Genf zurückführen. Mit ihrer Menschenrechtspolitik bemüht sich die Schweiz national wie auch international, einen Beitrag zu Frieden und internationaler Sicherheit, zur Verhütung von Konflikten und gewaltsamen Extremismus, zur nachhaltigen Entwicklung und Wohlstand zu leisten.

Die UPR, der sich alle Mitgliedsländer der UNO unterziehen, findet alle viereinhalb Jahre statt.

Beherbergungsstatistik im August 2015

Neuchâtel, 05.10.2015 (BFS) – Die Hotellerie verzeichnete in der Schweiz im August 2015 insgesamt 4,1 Millionen Logiernächte, was gegenüber August 2014 einer Abnahme von 3,6 Prozent (-152’000 Logiernächte) entspricht. Insgesamt 2,4 Millionen Logiernächte gingen auf das Konto der ausländischen Gäste. Dies entspricht einem Rückgang von 5,0 Prozent (-127’000 Logiernächte).

Die inländischen Gäste generierten 1,7 Millionen Logiernächte, was eine Abnahme von 1,5 Prozent bedeutet (-26’000 Logiernächte). Dies geht aus den provisorischen Ergebnissen des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

Von Januar bis August 2015 kumulierte sich die Zahl der Logiernächte auf 25,2 Millionen. Dies entspricht einer Abnahme von 0,5 Prozent (-117’000 Logiernächte) gegenüber derselben Vorjahresperiode. Die ausländische Nachfrage registrierte 14,0 Millionen Logiernächte und damit einen Rückgang von 1,6 Prozent (-228’000 Einheiten). Die Gäste aus dem Inland verzeichneten 11,2 Millionen Logiernächte und damit eine Zunahme um 1,0 Prozent (+111’000 Logiernächte).

Weniger europäische Gäste, mehr aus den übrigen Kontinenten
Im August 2015 verzeichneten die Besucherinnen und Besucher aus Europa (ohne Schweiz) einen Logiernächterückgang von 233’000 Einheiten (-15,2%) gegenüber August 2014. Deutschland verbuchte ein Minus von 110’000 Logiernächten (-20,2%) und damit die deutlichste absolute Abnahme aller Herkunftsländer. Es folgen die Niederlande mit einer Abnahme von 27’000 Logiernächten (-29,6%) und Russland mit einem Rückgang von 16’000 Logiernächten (-34,5%). Auch Belgien und Italien verzeichneten weniger Logiernächte (je -15’000 Einheiten / -16,9% bzw. -11,3%).

Bei den Gästen aus Asien resultierte ein Zuwachs um 92’000 Logiernächte (+12,8%). China (ohne Hongkong) legte um 58’000 Logiernächte (+38,2%) zu und wies damit das stärkste absolute Wachstum aller Herkunftsländer auf. Es folgen die Golfstaaten mit einem Logiernächteplus von 17’000 Einheiten (+5,5%), Indien (+9100 / +19,9%) sowie die Republik Korea (+6400 / +18,3%). Japan hingegen verzeichnete eine Abnahme um 8400 Logiernächte (-11,3%). Die Nachfrage aus dem amerikanischen Kontinent erhöhte sich um 12’000 Logiernächte (+4,9%). Mit 11’000 zusätzlichen Logiernächten (+6,2%) verzeichneten die Vereinigten Staaten die stärkste absolute Zunahme dieses Kontinents. Die beiden Kontinente Ozeanien und Afrika verzeichneten Steigerungen von 1500 (+4,5%) bzw. 760 Logiernächten (+3,2%).

Rückgang in fast allen Tourismusregionen
Elf der vierzehn Tourismusregionen verbuchten im August 2015 gegenüber August 2014 einen Logiernächterückgang. Graubünden verzeichnete mit einem Minus von 50’000 Logiernächten (-8,7%) den deutlichsten absoluten Rückgang. Das Tessin registrierte eine Abnahme um 46’000 Logiernächte (-13,0%) und das Wallis ein Minus von 26’000 Einheiten (-5,7%). Die Ostschweiz verbuchte 16’000 weniger (-6,8%). Lediglich die Region Zürich und das Genferseegebiet (Waadtland) konnten einen Logiernächtezuwachs verzeichnen; er betrug 18’000 Logiernächte (+3,1%) bzw. 2200 Logiernächte (+0,7%). Die Region Luzern / Vierwaldstättersee registrierte ein stabiles Resultat (+170 Logiernächte / keine relative Veränderung). (Quelle: BfS)

System zur Überwachung bei Straftaten in Betrieb genommen

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Auch das Datenüberwachungsnetz wird immer feinmaschiger. Das sollte uns zu denken geben.Bild: GMC/Gerd Müller

Bern, 16.03.2015 – Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) hat das neue System zur Verarbeitung der Daten aus der Fernmeldeüberwachung schrittweise in Betrieb genommen. Die Erneuerung wurde in enger Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen sowie den Fernmeldedienstanbieterinnen vollzogen. Am 16. März 2015 konnte der Vollbetrieb des Systems erfolgreich aufgenommen werden.

Der Dienst ÜPF ist für die rechtskonforme Umsetzung von Überwachungen des Post- und Fernmeldeverkehrs besorgt. Dabei achtet er besonders darauf, dass die Anforderungen des Datenschutzes und der Informationssicherheit eingehalten werden.

Auf Anordnung der Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen setzt der Dienst ÜPF Überwachungen um. Dazu holt er bei den Post- und Fernmeldedienstanbieterinnen jene Daten ein, welche die Strafverfolgungsbehörden anfordern, um schwere Verbrechen aufzuklären. Für die Ausführung solcher Anordnungen betreibt der Dienst ÜPF ein zentrales Verarbeitungssystem. Das bisherige System hatte das Ende seines Lebenszyklus erreicht, folglich wurde eine Ersatzbeschaffung notwendig.

Das erste Projekt Interception System Schweiz (ISS) hatte sich aufgrund technischer Komplikationen und Lieferschwierigkeiten mehrfach verzögert. Nachdem die Zusammenarbeit mit der Herstellerin im September 2013 beendet wurde, startete das EJPD im Dezember 2013 das Projekt ISS 2 mit der Herstellerin eines bereits evaluierten Alternativsystems neu.

Nach einer elfmonatigen Umsetzung startete im November 2014 der produktive Pilotbetrieb des neuen Systems. Damit konnten sowohl die Effizienz, wie auch der Datenschutz und die Informationssicherheit erheblich erhöht werden. Am 16. März 2015 wurde wie geplant der Vollbetrieb aufgenommen. Der Kostenrahmen von 13 Mio. Franken und der Zeitplan konnten eingehalten werden. Dies ist insbesondere auch der guten Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen sowie den Fernmeldedienstanbieterinnen zu verdanken.

Die Funktionalität des Systems ist an die aktuellen rechtlichen Grundlagen gebunden. Sie kann jedoch an neue rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst werden, beispielsweise bei der vorgesehenen Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). (Quelle: EJPD)


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Kantone sollen das ambulante Angebot weiterhin regulieren können

Bern, 18.02.2015 – Die Kantone sollen das ambulante Angebot dauerhaft steuern können und so eine qualitativ hohe Gesundheitsversorgung sicherstellen. Der Bundesrat schlägt dazu eine Lösung vor, mit der die Kantone bei einer Überversorgung die Zulassung von Leistungserbringern beschränken und bei einer Unterversorgung Fördermassnahmen treffen können. Der Bundesrat hat die Vorlage zuhanden des Parlaments verabschiedet; sie soll die bisherige, bis Mitte 2016 befristete Regelung ablösen.

Die Kantone sind für die Gesundheitsversorgung in ihrem Gebiet zuständig und kennen die Versorgungslage und die Bedürfnisse in ihrem Gebiet am besten. Deshalb sollen sie auch künftig die Möglichkeit haben, das ambulante Angebot zu regulieren und so eine qualitativ hochstehende und zweckmässige Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sieht vor, dass die Kantone bei einer Überversorgung die Zulassung von  Leistungserbringern einschränken können, beispielsweise für ein bestimmtes medizinisches Fachgebiet oder eine Region. Bei einer Unterversorgung haben die Kantone die Möglichkeit, Unterstützungsmassnahmen zu ergreifen. Sie können zum Beispiel die Niederlassung neuer Leistungserbringer fördern, indem sie die benötigte Infrastruktur zur Verfügung stellen.

Um Massnahmen beschliessen zu können, muss ein Kanton zunächst den Bedarf an ambulanten Leistungen ermitteln, mit welchem die gewünschte Versorgung erreicht werden kann. Der Kanton muss dabei die Tätigkeit der Spitäler im ambulanten Bereich berücksichtigen und die interessierten Kreise einbeziehen. Dazu setzt er eine Kommission ein, bestehend aus Vertretern der Versicherten, der Leistungserbringer sowie der Krankenversicherer. Diese nimmt zur Beurteilung der Versorgung Stellung und gibt eine Empfehlung zu den vorgeschlagenen Massnahmen ab.

Die Vorschläge zur langfristigen Steuerung des ambulanten Bereichs wurden zunächst an zwei runden Tischen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, verschiedenen Ärztevereinigungen, den Spitälern, den Apothekern, Krankenversicherern sowie Patientenorganisationen diskutiert. Der anschliessend erarbeitete Gesetzesentwurf wurde danach in eine Vernehmlassung gegeben. Aufgrund mehrerer Stellungnahmen wurde der Vorschlag gestrichen,  wonach der Bundesrat die kantonalen Tarife für den ambulanten Bereich senken kann, wenn der Kanton im Falle eines übermässigen Kostenanstiegs keine Massnahmen ergreift. Zudem sind die Kantone nicht dazu verpflichtet, den ambulanten Bereich der Spitäler zu regulieren, sie erhalten jedoch die Möglichkeit, dies zu tun.

Die vorgeschlagene Änderungen des KVG soll ab Mitte 2016 die derzeit gültige, bis Ende Juni 2016 befristete bedarfsabhängige Zulassung ablösen und den Kantonen eine dauerhafte Lösung bieten, die Versorgung im ambulanten Bereich optimal zu gestalten. Ähnliche Regelungen gibt es auch in den Nachbarländern der Schweiz; in fast allen europäischen Staaten sind Bestimmungen in Kraft, mit welchen eine Über- oder Unterversorgung möglichst vermieden werden soll.

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