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Wie gefährlich Gesichtserkennung für die Menschenrechte sind

Wir haben das Recht, uns frei und unerkannt im öffentlichen Raum zu bewegen. Doch automatische Gesichtserkennung macht es möglich, dass man uns auf der Strasse jederzeit persönlich identifiziert. Dies möchten wir mit einer Petition verhindern.In der Schweiz fehlen gesetzliche Schranken gegen Überwachung mittels automatischer Gesichtserkennung.

Biometrische Erkennungssysteme eröffnen Behörden und Privaten die Möglichkeit, im öffentlichen Raum eine Massenüberwachung durchzuführen – zu jeder Tages- und Nachtzeit, alles vollautomatisch. Da sich der Einsatz von Gesichtserkennungssystemen derzeit in Europa rasant ausbreitet, ist damit zu rechnen, dass bald auch in der Schweiz gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, die die Verwendung dieser Technologien erlauben.

Neueste Recherchen zeigen, dass manche Polizeien bereits heute höchst umstrittene Gesichtserkennungssoftwares nutzen. Der Schritt zur flächendeckenden und permanenten Massenüberwachung liegt nahe.

Weltweit wehren sich Menschen gegen die Überwachung mit Gesichtserkennung und fordern den Schutz ihrer Rechte. Denn, wenn wir im öffentlichen Raum mittels Gesichtserkennungssystemen jederzeit identifiziert oder verfolgt werden, kommt dies einer Massenüberwachung gleich. Die Gefahr besteht, dass nicht nur Schwerverbrecher*innen ins Visier der Behörden geraten, sondern die gesamte Bevölkerung. Dies ist nicht mit unseren Grundrechten vereinbar. Eine solche Massenüberwachung verletzt die Privatsphäre und schreckt Menschen davon ab, grundlegende Rechte wie die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit wahrzunehmen – Rechte, die in einer demokratischen Gesellschaft wie der Schweiz von zentraler Bedeutung sind. Doch derzeit fehlt eine gesetzliche Grundlage, die unsere Rechte schützt und unsere Selbstbestimmung gewährleistet.

Zusammen mit AlgorithmWatch CH und der Digitalen Gesellschaft setzen wir uns für den Schutz unserer Grundrechte und für eine selbstbestimmte Zukunft ein. In Zürich und Lausanne haben Politiker*innen verschiedener Parteien Vorstösse eingereicht, um ein Verbot auf kommunaler Ebene zu erwirken. Diese Vorstösse zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Aus diesem Grund lancieren wir die Petitionen zum Verbot von automatischer Gesichtserkennung.

Was ist automatische Gesichtserkennung?

Automatische Gesichtserkennung ist eine Form der biometrischen Überwachung. Biometrische Überwachungssysteme nutzen zur Identifikation sensible biometrische Daten, die beidem jedem Menschen einzigartig sind – Fingerabdrücke, Augenfarbe, die Stimme oder eben das Gesicht. Solche Technologien werden in der Schweiz bereits eingesetzt. Manche Länder gehen sogar noch weiter und verknüpfen die Überwachungskameras im öffentlichen Raum mit einer Software zur Gesichtserkennung. So wird es möglich, die Bilder in Echtzeit oder nachträglich auszuwerten und abgebildete Gesichter darauf zu analysieren und zu identifizieren. Das kommt einer Massenüberwachung gleich.

Was will unsere Petition genau?

Wir wollen Schranken setzen gegen diese neue Form der Massenüberwachung und eine öffentliche Diskussion zur Verwendung der Technologien starten. Konkret fordern wir ein kommunales Verbot der automatischen Gesichtserkennung und von anderen biometrischen Überwachungssystemen im öffentlichen Raum. Wir wollen diese Massenüberwachung verhindern, bevor es zu spät ist. Mit einem Verbot der automatischen Gesichtserkennung wahren wir unsere Grundrechte und setzen uns für eine selbstbestimmte Zukunft ein, in der Menschen und nicht Maschinen im Zentrum stehen.

Was ist so schlimm daran, wenn automatische Gesichtserkennung zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt wird?

Straftaten müssen polizeilich und juristisch verfolgt werden können. Dem Staat stehen dafür bereits heute umfassende Mittel zur Verfügung, die er auf verhältnismässige Weise einsetzen kann. Mit dem Einsatz von automatischer Gesichtserkennung und anderen biometrischen Überwachungssystemen im öffentlichen Raum wird dieses Gebot der Verhältnismässigkeit verletzt. Denn alle von uns würden permanent überwacht und persönlich identifiziert, auch wenn wir keiner Straftat verdächtigt werden. Eine Massenüberwachung mit automatischer Gesichtserkennung und anderen biometrischen Überwachungssystemen verletzt die Privatsphäre aller und schreckt Menschen davon ab, grundlegende Rechte wie die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit wahrzunehmen. Das gefährdet unsere demokratische Gesellschaft und beschneidet unsere Freiheit. Zudem erkennen Gesichtserkennungssysteme oft Frauen und People of Color schlechter, als andere. Das führt dazu, dass diese Menschen öfter verwechselt werden, dass es also zu sogenannt «falsch positiven» Treffen kommt – was gravierende Auswirkungen haben kann, wenn sie aufgrund eines solchen vermeintlichen Treffers irrtümlich verdächtigt oder gar festgenommen werden. Die automatische Gesichtserkennung macht zwar langsame Fortschritte, wird jedoch nie fehlerfrei funktionieren. Um gefährliche Massenüberwachung und falsche Verdächtigungen durch eine Maschine zu verhindern, braucht es ein Verbot von Gesichtserkennungstechnologien. Nur so wahren wir unsere Grundrechte und legen den Grundstein für eine selbstbestimmte Zukunft.

Ist automatische Gesichtserkennung nicht bereits heute verboten?

Nein. Obwohl biometrische Daten laut Datenschutzgesetz zu den besonders schützenswerten Personendaten gehören, gibt es kein explizites Verbot zu deren Verwendung. Das bedeutet zwar, dass es auch keine umfassende Erlaubnis gibt – eine gesetzliche Grundlage wäre für den Einsatz nötig. Trotzdem wird die Technologie bereits heute verschiedentlich eingesetzt wird. In anderen Ländern Europas wird die automatische Gesichtserkennung bereits zur Durchführung einer Massenüberwachung im öffentlichen Raum eingesetzt. (Siehe hier und hier) Diese Entwicklungen lassen befürchten, dass auch bei uns bald ein solch grossflächiger Einsatz gesetzlich erlaubt wird.

Könnte ich mich nicht mit einer medizinischen Schutzmaske gegen automatische Gesichtserkennung schützen?

Die neusten automatischen Gesichtserkennungssysteme werden dazu trainiert, auch Gesichter unter medizinischen Schutzmasken zu erkennen. Die Masken bieten daher keinen Schutz vor einer Massenüberwachung. Zudem ist eine weiterreichende Verhüllung des Gesichts in der Schweiz seit dem 7. März 2021 verfassungsrechtlich verboten. Darum braucht es ein umfassendes Verbot der automatischen Gesichtserkennung.

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Nein zum neuen Nachrichtendienstgesetz

Wie jedes Jahr gehen auch am heutigen 1. Mai Gewerkschaften und linke Parteien für die Anliegen der Arbeitnehmer auf die Strasse. Angeprangert werden besonders die sich immer weiter öffnende Lohnschere sowie die Absicht der bürgerlichen Parteien, die Renten zu kürzen. «Mehr Schutz, mehr Lohn, mehr Rente» – das Motto des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes

Wir alle werden laufend und bald lückenlos überwacht. Von Kameras, Mobile-App’s, Nachrichtendiensten. Bild: GMC

Der Nationalrat wird am 16. März über das Nachrichtendienstgesetz und damit auch über die Kabelaufklärung verhandeln. Das bedeutet, dass der Nachrichtendienst alle Datenströme anzapfen kann, die von der Schweiz ins Ausland fliessen. Er hätte somit nicht nur auf Metadaten Zugriff, sondern auf sämtliche Inhalte der elektronischen Kommunikation wie Mails, Suchanfragen oder Internet-Telefonie. Das geht eindeutig zu weit und untergräbt die demokratische Freiheit.

Gemeinsam mit der Digitalen Gesellschaft und der Stiftung für Konsumentenschutz ruft Amnesty International den Nationalrat deshalb auf, sich gegen die Kabelaufklärung auszusprechen und bei allen Überwachungsmassnahmen die Verhältnismässigkeit zu wahren. Auch die Presse- und Bildagentur GMC Photopress, Herausgeberin der Newsblogs allmynews.eu und allmytraveltips.ch, fordert den Nationalrat auf, auf die präventive Massenüberwachung zu verzichten und auf adäquatere und zielgerichtete Massnahmen einzuschwenken.


Offener Brief zum neuen Nachrichtendienstgesetz

Schützen wir Freiheit und Privatsphäre vor der Massenüberwachung

In der Frühjahrssession wird der Nationalrat über das neue Nachrichtendienstgesetz befinden (14.022). Die Digitale Gesellschaft, Amnesty International und die Stiftung für Konsumentenschutz SKS kritisieren die Kabelaufklärung und die verdachtsunabhängige Massenüberwachung als unverhältnismässige Eingriffe in die Grundrechte.

Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz soll eine Reihe neuer Massnahmen für die Überwachung eingeführt werden. Ein besonders heikler Punkt ist die Kabelaufklärung, die bisher kaum öffentlich diskutiert wurde. Die Kabelaufklärung würde dem Nachrichtendienst des Bundes ermöglichen, «grenzüberschreitende Signale aus leitungsgebundenen Netzen zu erfassen». Das heisst, der Nachrichtendienst könnte alle Datenströme anzapfen, die von der Schweiz ins Ausland fliessen. Da der Grossteil der Internetaktivitäten in der Schweiz über das Ausland stattfindet, wären alle von dieser Überwachung betroffen. Der Nachrichtendienst hätte nicht «„bloss» auf Metadaten Zugriff, sondern auf sämtliche Inhalte der elektronischen Kommunikation wie Mails, Suchanfragen oder Internet-Telefonie.

Die Kabelaufklärung stellt eine Form der verdachtsunabhängigen Überwachung dar. Mit Suchbegriffen wird der gesamte Datenstrom abgescannt, über sämtliche Daten wird eine Rasterfahndung vollzogen und so nach der Nadel im Heuhaufen gesucht. Dies führt unweigerlich zu sehr vielen Falschtreffern und unschuldig verdächtigten Personen. Eine verdachtsunabhängige Massenüberwachung ist unrechtmässig und mit einem demokratischen Rechtsstaat nicht zu vereinbaren.

Die verdachtsunabhängige Massenüberwachung kollidiert mit mehreren Grundrechten aus der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Neben dem Recht auf Schutz der Privatsphäre und dem Fernmeldegeheimnis sind auch die freie Meinungsäusserung und die Unschuldsvermutung betroffen. Im Umgang mit Ärzten, Rechtsanwältinnen, Pfarrern und Journalistinnen sind ausserdem die Verschwiegenheitspflichten sowie der Quellenschutz gefährdet.

Die geplante Kabelaufklärung in der Schweiz erinnert an das Programm Tempora des britischen Geheimdienstes GCHQ, dessen Ausmass vom Whistleblower Edward Snowden enthüllt wurde. Tempora hat die Kapazität, den gesamten Internetverkehr für dreissig Tage zu speichern. Technisch sind der Überwachung und Datensammlung heute kaum mehr Grenzen gesetzt. Umso mehr braucht es politische Entscheide zum Schutz der Grundrechte.

Die im Nachrichtendienstgesetz vorgesehenen Einschränkungen und Kontrollen der Kabelaufklärung begrenzen zwar die Verwendung der gewonnenen Informationen. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass die Datenströme angezapft und abgescannt werden.

Die Digitale Gesellschaft, Amnesty International und die Stiftung für Konsumentenschutz SKS rufen den Nationalrat auf, sich gegen die Kabelaufklärung auszusprechen und bei allen Überwachungsmassnahmen darauf zu achten, dass die Verhältnismässigkeit gewahrt wird, die sich zwingend aus der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention ergibt.

Unsere Grundrechte dürfen nicht der Überwachung geopfert werden. Die Kabelaufklärung ist ein Mittel, auf das ein freies und demokratisches Land verzichten muss.

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GMC’s Leserangebot zum Schutz der Privatsphäre

(gültig bis 31.12.14)

Geschätzte Leserin, werter Leser  des Nachrichtenblogs Allmynews

Nicht nur Medienschaffende, Anwälte, Politiker, Wirtschaftsführer und NGO-Mitarbeiter sondern auch viele „Otto Normalbürger“ wollen nicht mehr länger dulden, dass Nachrichtendienste und Onlineplattformen in unserer  Privatsphäre rumschnüffeln und unser Surfverhalten und unsere gesamte Kommunikationsinhalte einsammeln.  Verschlüsseln Sie Ihre Emails und machen Sie auch gleich ihre Telefongespräche abhörsicher. Auf einfach, clevere Art und aus Schweizer Hand.

Die Enigmabox ist eine Plug and Play Verschlüsselungsmaschine, welche verteilte und Ende-zu-Ende verschlüsselte Telefonie und E-Mail-Kommunikation ermöglicht, ohne dass man sich um Passwörter kümmern muss. Zusätzlich bietet es einen VPN-Zugang zum alten, unverschlüsselten Internet. Die Enigmabox ist Open Source und benutzt zur Kommunikation cjdns, ein Protokoll für ein verschlüsseltes IPv6 Meshnetzwerk. Weitere Informationen gibt es hier.

Allmynews unterbreitet all unseren Leser/innen ein Vorzugsangebot mit 20 % Rabatt für die Enigmabox samt dem Voice over IP-Telefon. Das Leserangebot ist  gültig bis zum 31.12.2014. So kostet die Enigmabox statt CHF 470.- (Studenten CHF 329.-) nur noch CHF 376.- und für Studenten nur CHF 263.20. Also zugreifen und ab sofort abhörsicher surfen und telefonieren.

Sie können Ihre Bestellung gleich hier via enigmabox.net/bestellen aufgeben oder auch per Post an den Verein Enigmabox mit dem Stichwort Allmynews-Leserangebot senden. Bitte senden Sie Allmynews eine Kopie Ihrer Bestellung in einem separaten Mail (gmc3@gmx.ch) damit wir Ihre Bestellung freigeben können. Hier können Sie das Leserangebot runterladen. Vielen Dank für Ihr Interesse.

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