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Bundesrat beschliesst Bildung eines Cyberbataillons

Bern, 24.11.2021 – Um den Herausforderungen im Bereich Cyber zu begegnen, schafft der Bundesrat ein Cyberbataillon in der Milizarmee als wichtigen Bestandteil des künftigen Kommandos Cyber. Es besteht aus Armeeangehörigen, die aufgrund ihrer zivilen beruflichen oder akademischen Tätigkeit über die notwendige Cybererfahrung verfügen. Daneben sind mit der Umsetzung der «Weiterentwicklung der Armee» (WEA) weitere kleinere Anpassungen in der Struktur der Armee notwendig, dies bei der operativen Schulung sowie in Spezialgebieten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 die entsprechende Änderung der Verordnung über die Strukturen der Armee verabschiedet. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Die Herausforderungen im Bereich Cyber werden immer komplexer, auch für die Armee. Um diese künftig noch besser zu bewältigen, hat der Bundesrat beschlossen, per 1. Januar 2022 ein Cyberbataillon zu bilden. Es besteht aus Armeeangehörigen, die aufgrund ihrer zivilen beruflichen oder akademischen Tätigkeit über die notwendige Cybererfahrung verfügen. Das neue Cyberbataillon wird ein wichtiger Bestandteil des zukünftigen Kommandos Cyber sein, zu dem ab Anfang 2024 die heutige Führungsunterstützungsbasis (FUB) weiterentwickelt werden soll.

Bataillon für Armeeangehörige aus dem Cyber-Lehrgang

Seit 2018 bietet die Armee jungen Talenten aus dem Bereich Cyber (z. B. Absolventinnen und Absolventen einer Berufslehre als Informatiker oder angehenden Informatik-Studierenden) die Möglichkeit, als hauptsächlichen Teil ihrer militärischen Grundausbildung einen 40-wöchigen Cyber-Lehrgang zu absolvieren. Zusammen mit anderen Cyber-Spezialistinnen und Spezialisten aus der Miliz werden diese Armeeangehörigen künftig im Cyberbataillon eingeteilt. Die Bildung erfolgt durch Umteilung von Armeeangehörigen aus bestehenden Cyber-Formationen, die im Gegenzug aufgelöst werden. Der Armeebestand verändert sich dadurch nicht.


Grössere Bedeutung der militärstrategischen und operativen Schulung

Neben dem Cyberbataillon hat der Bundesrat einige weitere Anpassungen und insbesondere Neuunterstellungen in der Struktur der Armee beschlossen, die mit der seit Anfang 2018 laufenden Umsetzung der «Weiterentwicklung der Armee» erforderlich geworden sind.

Dies betrifft verschiedene Stäbe und insbesondere den Stab operative Schulung. Er ist zuständig für die Ausbildung und das Training militärischer Stäbe auf Stufe Armee und grosser Verband. Die Organisationseinheit wird von einem Milizstab unterstützt, deren Angehörige im Rahmen von Stabskursen ihr breites ziviles Wissen und ihre Fähigkeiten einbringen und die Projekte mitgestalten. Aktuell ist der Stab operative Schulung in der Höheren Kaderausbildung im Kommando Ausbildung angesiedelt; die Kommandantin Höhere Kaderausbildung nimmt in Doppelfunktion die Aufgabe der Stabschefin Operative Schulung (SCOS) wahr.

Neu soll die operative Schulung, inklusive dem Milizstab, dem Armeestab unterstellt werden; die Aufgabe des SCOS soll künftig von einem hauptamtlich dafür zuständigen Höheren Stabsoffizier erfüllt werden. Die Neuunterstellung der operativen Schulung erlaubt es unter anderem, Erfahrungen und Lehren aus Übungen auf Stufe Armee und grosser Verband direkt in die Weiterentwicklung der Armee einfliessen zu lassen, insbesondere in die Militärdoktrin.

Bildung eines Ingenieurstabes des Heeres

Weiter hat der Bundesrat die Neubildung des Ingenieursstabes des Heeres beschlossen. Dieser unterstützt das Heer bei der Erarbeitung von militärischen Anordnungen und Grundlagen im Bereich des Geniedienstes aller Truppen mit Fachkompetenz. Ferner ist vorgesehen, dass dieser das Heer bei der Erarbeitung technischer Standards für die Planung und den Ausbau von temporären Truppenstandorten, für die Härtung von Objekten, für den Bau von Verkehrswegen, für Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren sowie für Feldbefestigungen unterstützt. Die Neubildung des Ingenieursstabes des Heeres erfolgt personalneutral durch Einteilung und Umteilung von Milizangehörigen mit Ingenieurwissen innerhalb des Heeresstabes.

(Quelle: Presseinformation des Bundes)

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Die «Pandora Papers» zeigen, dass die Schweizer Offshore-Industrie auch fünf Jahre nach den «Panama Papers» immer noch in voller Blüte steht. Hiesige Anwält*innen und Treuhänder*innen errichten und verwalten die lukrativen Scheinfirmen aber nicht nur in exotischen Inselwelten. Recherchen von Public Eye belegen, dass allein in den Kantonen Genf, Zug, Freiburg und Tessin rund 33’000 sogenannte Domizilgesellschaften ansässig sind. Fast die Hälfte der den Schweizer Behörden gemeldeten Verdachtsfälle für Korruption oder Geldwäscherei betreffen solche substanzlosen Strukturen.
Genf, Lugano, Zug und Freiburg sind die Schweizer Städte mit den meisten Sitz- oder Domizilgesellschaften, also rechtlichen Firmenhüllen ohne wirtschaftliche Tätigkeit. Kantonaler Spitzenreiter ist Genf mit 13’638 solcher Konstrukte, was einem Drittel aller dort registrierten Unternehmen entspricht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von Public Eye, welche die vier grossen Domizilzentren der Schweiz detailliert kartografiert. Die Briefkastenfirmen sind zu Dutzenden und zumeist rein virtuell in «Geistergebäuden» unterbracht, wo ihr Tagesgeschäft von Anwaltskanzleien und Treuhandbüros für monatlich 99 Franken erledigt wird – zur Wahrung des Scheins inklusive Concierge- und Telefonservice. Eine Vielzahl davon sind im Finanz-, Immobilien- oder Rohstoffhandel tätig. Eine aktuelle Studie des Bundesamts für Statistik bestätigt, dass jedes vierte im Rohstoffhandel tätige Schweizer Unternehmen keine Mitarbeitenden hat.
Briefkastenfirmen sind jedoch nicht unbedingt in illegale Aktivitäten verwickelt. Solche Konstruktionen werden in der Schweiz aber am häufigsten benutzt, um dubiose Transaktionen oder die wirtschaftlichen Nutzniesser zu verschleiern. Dies zeigte erst jüngst wieder der Fall der Zuger «Zeromax», über die das Luxusleben der Tochter des ehemaligen usbekischen Diktators, Gulnara Karimova, finanziert wurde. Laut der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) betreffen fast die Hälfte aller Verdachtsmeldungen solche Domizilgesellschaften. Und in fast 12 Prozent der Fälle sind diese in der Schweiz registriert. Einer der Hauptverdachtsmomente dabei ist Korruption.
  
Der Skandal um die Panama Papers genügte dem Schweizer Parlament nicht, um die Schlupflöcher für Anwaltskanzleien und Treuhänder im Geldwäschereigesetz bei dessen Revision im Frühjahr endlich zu schliessen. Und der Bundesrat ist weiter gegen ein öffentliches Register der wirtschaftlich Berechtigten von Schweizer Unternehmen, obwohl sich inzwischen mehr als hundert Länder verpflichtet haben, dieses zentrale Instrument zur Bekämpfung finanzieller Intransparenz einzuführen. Um eine Wiederholung des Bankgeheimnis-Debakels zu vermeiden, muss die Schweiz schnell die Konsequenzen aus den «Pandora Papers» ziehen und alle rechtlichen Schlupflöcher schliessen, die Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität erleichtern.

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Die Patriarchen im islamischen Gottestaat Iran wollen die Selbstbestimmung der Frauen stark einschränken. Archivbild

Frauen im Iran droht eine massive Beschneidung ihrer Rechte. Mit gleich zwei Gesetzesinitiativen will die Regierung der sinkenden Geburtenrate im Land entgegenwirken. Sollten die Gesetze verabschiedet werden, wird der Zugang zu Verhütungsmitteln und zum Arbeitsmarkt für Frauen stark eingeschränkt.

Der heute veröffentlichte Bericht von Amnesty International «You Shall Procreate: Attacks on women’s sexual and reproductive rights» dokumentiert im Detail die geplante Einschränkung der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen im Iran. (Bericht im Anhang)

«Die geplanten Gesetze sehen vor, dass die Behörden das Intimleben von Frauen reglementieren können. Frauen sollen zu Gebärmaschinen degradiert werden, damit die Geburtenrate im Land wieder steigt. Das ist diskriminierend und ein eklatanter Rückschritt für die fundamentalen Rechte von Frauen und Mädchen im Iran», sagt Stella Jegher von Amnesty International Schweiz.

Der erste Gesetzesentwurf (Bill 446 „to Increase Fertility Rates and Prevent Population Decline“) reglementiert die Information über und den Zugang zu legalen Verhütungsmitteln. Vorgesehen ist auch ein Verbot der freiwilligen Sterilisation, der zweithäufigsten legalen Verhütungsmethode im Land. Der Stopp des Familienplanungsprogramms wird unweigerlich zu einem Anstieg ungewollter Schwangerschaften und damit zu illegalen und gefährlichen Schwangerschaftsabbrüchen führen.

Der zweite Gesetzesentwurf (Bill 315 „The Comprehensive Population and Exaltation of Family“) sieht vor, dass öffentliche und private Arbeitgeber der Reihe nach verheiratete Männer mit Kindern, verheiratete Männer und verheiratete Frauen mit Kindern bei einer Stellenbesetzung bevorzugen müssen. Das ist eine gezielte Diskriminierung am Arbeitsmarkt von nicht verheirateten, beziehungsweise kinderlosen Frauen.

«Die Iranischen Behörden bestimmen bereits die Kleiderordnung für Frauen, den Zugang zum Studium und zu Berufen. Jetzt wollen sie auch noch ihre Privatsphäre kontrollieren und den Frauen vorschreiben, wie viele Kinder sie zu bekommen haben. Beide Gesetzesvorschläge müssen gekippt werden und die iranischen Behörden müssen ausreichende Mittel für qualitative Familienplanung zur Verfügung stellen», fordert Jegher.

Amnesty International setzt sich mit der weltweiten Kampagne «Mein Körper, meine Rechte!» (My Body My Rights) für die sexuellen und reproduktiven Rechte ein mit dem Ziel, die Kontrolle und Kriminalisierung von Sexualität und Reproduktion von Regierungen zu stoppen. (Quelle: Amnesty)

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Widerstand gegen „permanenten Ausnahmezustand“ im Anti-Terror-Kampf

Auch in den USA dämmert es vielen Bürgern langsam, dass die US-Regierung im Kampf gegen den Terrorismus weit über das Ziel hinausgeschossen ist. Jetzt werden auch die Schattenseiten, wie die Abschaffung fundamentaler Bürgerrechte, zum Thema.

Langsam reift in den Vereinigten Staaten die Diskussion über die Schattenseiten des Kampfes gegen den Terror heran. Fast zwei Jahre nach dem Anschlag in Bosten und über 13 Jahre nach 9/11 wird die Frage wieder lebhafter diskutiert, wie weit der Staat das Leben der Bürger einschränken darf.

Im Oktober 2001 hat George W. Bush den Patriot Act unterzeichnet und die wohl einschneidenste Grundrechtsbeschneidung in Friedenszeiten seit der Gründung eingeführt. Telefonüberwachung, Hausdurchsuchungen, das Inhaftieren von Verdächtigen ohne Anklage, das Folterregime in Guantanamo und anderswo oder auch die Abschüsse von Terrorverdächtigen durch Drohnenbomben, alles ordnete sich dem Verdikt der Falken im Bush-Lager unter.

Nur weil es eine Tragödie gab, darf nicht die Verfassung ausgehebelt werden

Wer auf einer Flugverbotsliste landet, kann keine Rechtsmittel dagegen ergreifen. Wer ein Smartphone braucht, hat die NSA am Ohr und im Bett. Wer einen Brief aufgibt, ist samt dem Adressaten bei jeder Sendung gespeichert. Die USA legitimierten bei ihrem Einsatz gegen die Terroristen alle völkerrechtswidrigen Mittel und Foltermethoden ohne Bedenkung und gegen alle Appelle der UNO und der Weltgemeinschaft.

Beim Bostoner-Marathon waren diesmal Hunderte von Überwachungskameras installiert, Checkpoints riegelten ganze Strassenquartiere ab, mehr als 800 Soldaten und Militärpolizisten filzten alle unbescholtenen Bürger und auch die Läufer mussten angesichts des Sicherheitswahns ihre Sachen in durchsichtigen kleinen Plastiktüten herumtragen.

Nur will in Boston eine Tragödie stattgefunden hat, dürfe man nicht gleich die ganze Verfassung aushebeln, kritisiert der Kriminologe Tom Nolan und der Strafrechtler James Alan Fox von der Northeastern Univerity sprach sich für mehr Zurückhaltung aus. Doch bis die US- Bürger vollends aus dem Dornröschenschlaf erwachen und erkennen, was Papa Staat ihnen da antut, wird noch viel Wasser die Niagara-Fälle runterfliessen.