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Gesichtserkennung verletzt das Recht auf Privatsphäre

Wenn Menschen einen öffentlichen Platz betreten, werden ihre Gesichter in immer mehr Ländern automatisch erfasst, gescannt und von einem Algorithmus verarbeitet. Dies verletzt das Recht auf Privatsphäre. Ausserdem wird Gesichtserkennungstechnologie vor allem gegen marginalisierte Bevölkerungsgruppen eingesetzt. Daher fordert Amnesty International mit der internationalen Kampagne «Ban the Scan» ein Verbot dieser Technologie.

Eine steigende Anzahl von Ländern setzt Gesichtserkennungstechnologie zur Überwachung des öffentlichen Raumes ein. Wir leben bereits in einer Zeit potenziell vollständiger Überwachung der elektronischen Kommunikation. In manchen Ländern müssen Menschenrechtsverteidiger*innen zusätzlich etwa mit verwanzten Wohnungen und dem gezielten Ausspähen ihrer elektronischen Geräte rechnen. Gesichtserkennung schliesst den für viele Menschen letzten überwachungsfreien Rückzugsraum – die öffentlichen Strassen und Plätze. In Kombination mit Informationen aus der Kommunikationsüberwachung kann dies ein vollständiges Bild unseres gesamten Alltags ergeben.

Obwohl Gesichtserkennungstechnologie zu Identifikationszwecken für legitime Ziele eingesetzt werden kann – etwa dafür, Straftäter*innen oder vermisste Kinder zu finden – kann sie im öffentlichen Raum nach Auffassung von Amnesty International nicht verhältnismässig eingesetzt werden, da sie alle vorbeikommenden Menschen erfasst und analysiert, ohne einen individualisierten begründeten Verdacht. Dies verletzt das Recht auf Privatsphäre. Es gefährdet die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäusserung, da es Menschen davon abhalten kann, an Protesten teilzunehmen.

Gesichtserkennungssysteme leisten zudem Rassismus Vorschub, da People of Color häufig am stärksten von ihrem Einsatz betroffen sind. Diese Personengruppen erfahren ohnehin bereits Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen durch die Ordnungskräfte. Schwarze Menschen laufen darüber hinaus am stärksten Gefahr, von Gesichtserkennungssystemen fälschlich identifiziert zu werden. Auch Frauen sind häufiger von Fehlidentifizierungen betroffen.

«Es besteht die Gefahr, dass die Gesichtserkennungstechnik von Strafverfolgungsbehörden auf der ganzen Welt gegen marginalisierte Gemeinschaften eingesetzt wird. Von Neu-Delhi bis New York setzt diese invasive Technologie unsere eigene Identität gegen uns ein und untergräbt unsere Menschenrechte», so Matt Mahmoudi, Experte für künstliche Intelligenz und Menschenrechte bei Amnesty International.

«Die Menschen in New York sollten in der Lage sein dürfen, ihren alltäglichen Tätigkeiten nachzugehen, ohne von Gesichtserkennungssystemen beobachtet zu werden. Andere US-amerikanische Grossstädte haben die Gesichtserkennung bereits verboten, und New York muss diesem Beispiel folgen.»

Millionen Bilder zusammengetragen

Für die Entwicklung von Gesichtserkennungstechnologie werden unter anderem Millionen Bilder ohne die Einwilligung der Betroffenen aus Social-Media-Profilen und Ausweisdokumenten, darunter Fahrausweisen, zusammengetragen. Somit können dann Bilder aus Überwachungskameras von der Software auf bestimmte Gesichtsmerkmale analysiert und mit der Datenbank gesammelter Bilder abgeglichen werden.

Während andere Städte in den USA wie z. B. Boston, Portland und San Francisco den Einsatz von Gesichtserkennung bei der Polizeiarbeit bereits verboten haben, setzt die Polizei in New York diese Technologie nach wie vor ein, um Menschen, die keinen Gesetzesverstoss begangen haben, einzuschüchtern und zu schikanieren – wie beispielsweise 2020 während der Proteste der Bewegung von Black Lives Matter.

Filmtipp zum Thema: «Coded Bias»

Der Dokumentarfilm «Coded Bias» lief am Zurich Film Festival 2020 in der Reihe «Border Lines», die jeweils von Amnesty International präsentiert wird. «Coded Bias» ist jetzt auf Netflix zu sehen.

Hausverwaltung setzt Technologie ein

Der diskriminierende Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie beschränkt sich nicht nur auf die behördliche Verwendung gegen friedliche Protestierende. In New York besteht zudem die Gefahr, dass Vermieter*innen die Technik dazu einsetzen, um People of Color auszuspionieren. Im Jahr 2019 wollte die Hausverwaltung eines Hochhauskomplexes in Brooklyn Gesichtserkennungstechnologie in dem Gebäude installieren. Bewohner*innen, die sich dagegen wehrten, wurden mit der Wohnungskündigung bedroht und aufgefordert, ihre Kampagne einzustellen.  Die Bewohner*innen gaben jedoch nicht auf und gingen gerichtlich gegen die Verletzung ihres Rechts auf Privatsphäre vor. Erst dann liess die Hausverwaltung von dem Plan ab, Gesichtserkennungstechnik in dem Gebäude zu installieren. Amnesty International fordert ein komplettes Verbot der Nutzung, Entwicklung und Herstellung sowie des Verkaufs und Exports von Gesichtserkennungstechnik, wo diese zum Zweck der Massenüberwachung durch die Polizei oder andere staatliche Stellen eingesetzt werden soll.

Neue Amnesty-Kampagne

Am 26. Januar 2021 startete eine Kampagne von Amnesty International gegen den Einsatz von Gesichtserkennungssystemen, einer Form der Massenüberwachung, die rassistischer Polizeiarbeit Vorschub leistet und das Recht auf friedlichen Protest bedroht. Die Amnesty-Kampagne Ban the Scan ist an eine Internetseite gekoppelt, auf der die Bewohner*innen von New York gemäss dem Gesetz zur öffentlichen Darlegung der eingesetzten Überwachungstechnologien (Public Oversight of Surveillance Technologies (POST) Act) Kommentare über den polizeilichen Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie hinterlassen können. Später können zudem Anträge unter dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt werden, um zu erfahren, wo die Gesichtserkennung vor Ort eingesetzt wird.

Interview: Patrick Walder von Amnesty International über die Gefahren der Gesichtserkennung https://www.youtube.com/embed/pVPfdiuK4UM Teilen

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Reverendum gegen Nachrichtengesetz lanciert

Heute bekommen Kommunikationsdienstleister für Überwachungsdienste im Telefon- und Mobilfunkverkehr eine Entschädigung dafür, dass sie in der Lage sind, alle Gespräche in Echtzeit aufzunehmen und während zwölf Monaten zu speichern. Alles wird angezapft und auf Vorrat gespeichert. Nachdem die Parlamentarier die Gesetzesrevision beim Büpf gutgeheissen und auch dem Nachrichtendienst des Bundes weit mehr Kompetenzen eingeräumt haben, kommt nun das Referendum zu diesem staatspolitischen Irrsinn samt Aushöhlung der Grundrechte.

Die vom Parlament beschlossene Gesetzesrevision des Fernmeldeüberwachungsgesetzes (Büpf) stösst in menschenrechts- und konsumentennahen Kreisen und bei vielen Parteinen auf Widerstand. Nun werden Referendumsunterschriften bis Mitte Dezember gesammelt. Widerstand und Mitmachen sind Bürgerpflicht, wollen wir uns gegen den Abbau der verfassungrechtlich garantierten Grundrechte als auch für die Meinungs- sowie Pressefreiheit wehren.

Der National- und Ständerat hat in der letzten Session den Ausbau der präventiven Überwachung der Bevölkerung beschlossen. Damit soll der Nachrichtendienst des Bundes weitere Kompetenzen erhalten. Diese umfassen das Speichern von Kommunikationsdaten aller Einwohner – und dies verdachtsunabbhängig. Ferner würden auch Staatstrojaner zum Einsatz kommen. Darüber hinaus wollen die Schweizer Geheimdienstler nun im internationalen Cyberkrieg mitmischen. Sie wollen damit die Erlaubnis, nicht nur Computer im Inland, sondern auch im Ausland anzugreifen.

Die Referendumsfrist ist nun gestartet und dauert bis Mitte Dezember. Die Unterschriftenbögen stehen unter nachrichtendienstgesetz.ch zum Download bereit. Parteien wie die Juso, die Piratenpartei, die Grünen und zahlreiche VertreterInnen der Grünliberalen, der SP und von Jungparteien unterstützen das Referendum.

Ebenso dabei sind Medien-, Konsumenten- und Menschenrechtsorganisationen wie der Schweizer Konsumentenschutz SKS, der Verein grundrechte.ch, Amnesty International, die grösste Schweizer Mediengewerkschaft Syndicom und Fachorganisationen wie dem Verein Digitale Gesellschaft und dem Chaos Computer Club. Hier ein Auszug der Kollektivmitgliederliste des Vereins grundrechte.ch.

Alternative Liste Winterthur
Alternative Liste Zürich
augenauf Basel
augenauf Bern
augenauf Zürich
Bierkurve Winterthur
Bündnis Luzern für Alle
Demokratische Juristinnen und Juristen Schweiz DJS
Grünes Bündnis Bern
Grüne Partei Bern-Demokratische Alternative GPB-DA
Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA
Humanrights.ch / MERS
Junge Linke Alternative – JuLiA
JungsozialistInnen JUSO Schweiz
Liste gegen Armut und Ausgrenzung
Piratenpartei Schweiz
Referendum BWIS
Solidaritätsnetz Region Basel
Solidaritätsnetz Sanst-Papiers Bern
Swiss Internet User Group SIUG
Swiss Privacy Foundation
Verein PSYCHEX

Fazit

Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist ein fundamentales, verfassungsrechtlich garantiertes Menschenrecht und zentrales Element der demokratischen Kontrolle. Nehmen wir uns die Möglichkeit, uns frei und unbeobachtet auszudrücken, verlieren wir alle – als Individuen wie auch als Gesellschaft. Ein eindringlich warnender offener Brief von Amnesty International, dem Schweizer Konsumentenschutz SKS, der Digitalen Gesellschaft und weiteren Organisationen, wurde vom Parlament nicht erhört.

Das neue Nachrichtendienstgesetz ist ein direkter Angriff auf unsere verfassungsmässig garantierten Bürgerrechte, die Demokratie und den Rechtsstaat. Das falsche Versprechen von Sicherheit scheint die Politiker so geblendet zu haben, dass ihnen jedes Mittel als legitim erscheint. Die erweiterten Kompetenzen im neuen Gesetz bringen jedoch nicht mehr Sicherheit. Stattdessen werden wertvolle Ressourcen denjenigen Behördenvorenthalten, welche bereits heute für die Bekämpfung von Kriminalität und Terror zuständig sind.

Überwachung stört Sie nicht, denn Sie haben ja nichts zu verbergen?

Hier sind einige Gründe, warum Sie dennoch das Referendum gegen das Nachrichtendienstgesetz unterschreiben sollten.

Möchten Sie grundlos überwacht werden?
Mit dem neuen Gesetz darf der Nachrichtendienst die Datenströme von allen Telefons anzapfen und auch Ihre Mails lesen. Wollen Sie das wirklich?

Verdachtsunabhängige Überwachung betrifft auch Sie. Denn sie verletzt Ihr Recht auf Privatsphäre, das in der Bundesverfassung garantiert ist. Wollen Sie, dass die Privatsphäre weiter ausgehölt wird. Nachdem Sie notabene schon Ihre Fingerabdrücke und ihr biometrisches Konterfei zwecks Reisefreiheit allen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden rund um die Welt verfügbar gemacht haben. Demnächst kommen wohl der vorsogliche, flächendeckende  DNA-Test, die wöchentlichen Urinprobenabgaben und die medizinische Auswertung ihres normalen Alkoholpegels oder Kifferzustandes zu den normalen Erhebungen hinzu.

Dabei ist Massenüberwachung nicht einmal wirksam, das zeigen zahlreiche Studien in mehreren Ländern. Die Antwort auf Terror und Verbrechen ist Strafverfolgung.

Massenüberwachung ist gefährlich und völlig überflüssig.
Der UNO-Kommissar für Menschenrechte äusserte sich 2014 sehr kritisch: «Die Speicherung von Kommunikationsdaten stellt einen Eingriff in die Privatsphäre dar, und zwar unabhängig davon, ob die Daten dann tatsächlich abgefragt werden oder nicht. Dieser Eingriff in die Privatsphäre hat weiter negative Auswirkungen auf die Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit.»

Die Vorratsdatenspeicherung wurde in Europa durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungültig erklärt. Die Richter beurteilten die europäische Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismässig und in vollem Umfang als unvereinbar mit der Grundrechtecharta der EU.

Wenn Sie unter Überwachung stehen, werden Sie sich nicht mehr frei fühlen und sich nicht mehr frei äussern können. Nicht nur die Meinungs-, auch die Medienfreiheit wird erheblich eingeschränkt.

Sie (und kein anderer) weiss, was letztlich alles mit Ihren Daten passiert. Wer sie wem weitergibt. Wo und wann Sie für welche Konstrukte sie verwendet werden. Nur eines ist gewiss: Früher oder später landen alle Daten bei Kriminellen, Hackern, Spionen und übereifrigen Staatsdienern. Und die kümmern sich gewiss nicht um ihre Bürger- und Menschenrechte.

Sie können sich gegen die missbräuchliche Verwendung Ihrer Daten nicht wehren. Der Makel im digitalen Stempel wird sie bis weit über den Tod hinaus verfolgen. Sie werden als Facebook-und Google-Leiche noch lange im digitalen Weltall herumschwirren. Ein Recht auf Vergessen? Vergessen Sie’s. Das ist im Internet eine Utopie.

Wenn Ihnen Ihre Privatsphäre und die Menschenrechte als auch die Bundesverfassung etwas bedeutet, dann  » unterschreiben Sie jetzt das Referendum gegen das Nachrichtendienstgesetz.

grundrechte.ch | Postfach 6948 | 3001 Bern
E: info@ndg-referendum.ch | T: 031 312 40 30 | www.grundrechte.ch

Weitere Links zu Organisationen, die das Referendum unterstützen:

Weitere Informationen

Das überparteiliche Komitee schnüffelstaat.ch
Faktenblatt Kabelaufklärung digitale-gesellschaft.ch/kurz-erklaert-faktenblatt-zur-kabelaufklaerung
Vorratsdatenspeicherung digitale-gesellschaft.ch/vorratsdatenspeicherung
Offener Brief zum NDG digitale-gesellschaft.ch/2015/06/08/offener-brief-zum-ndg
Curia Vista www.parlament.ch

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Fedpol Ueberwachungsstats_2014 | Fedpol Überwachungsstatistik 2013 | Fedpol Überwachungsstatistik 2012 | Fedpol Überwachungsstatistik 2011 | Fedpol Überwachungsstatistik 2010

Zur Erinnerung an die Aufarbeitung des Fichenskandals

PUK-Bericht Fichenaffaire | Ergänzungsbericht PUK-Fichenaffäre

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