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Verordnung zum PMT: Es droht eine noch invasivere Überwachung

Switzerland: Police observation of a demonstration in Zürich City from Urania bridge down to the street where the protesters are passing by

Der Bundesrat will der Polizei auf Verordnungsstufe Mittel zur Kontrolle und Überwachung mutmasslicher «GefährderInnen» zur Verfügung stellen, die über das bereits grundrechtsfeindliche Polizeimassnahmen-Gesetz (PMT) hinausgehen. Mit der Umsetzung des PMT drohen weitere Eingriffe in die Menschenrechte, warnt eine Koalition von Schweizer Nichtregierungsorganisationen.

Eine Koalition aus diversen NGOs kritisiert in ihrer Vernehmlassungsantwort insbesondere die im Entwurf zur Verordnung vorgesehene Echtzeitlokalisierung. Diese ermöglicht es der Polizei, betroffene Personen 24 Stunden am Tag auf Schritt und Tritt zu überwachen, obwohl diese weder einer Straftat noch einer konkreten Vorbereitungshandlung verdächtigt werden.

«In der Verordnung zum PMT soll sozusagen durch die Hintertür ein weitergehendes Überwachungsinstrument eingeführt werden … ohne, dass dazu eine öffentliche Debatte stattgefunden hätte» Alicia Giraudel, Juristin bei Amnesty Schweiz

 «Im Vorfeld der Abstimmung wurde seitens der Behörden ausdrücklich zugesichert, dass eine Echtzeitüberwachung im Rahmen des Hausarrests, der nur unter gerichtlicher Überprüfung angeordnet wird, nicht zulässig sei. Nun soll diese unverhältnismässige Überwachungsmethode ohne gesetzliche Grundlage eingeführt werden und auch bei anderen Polizeimassnahmen ohne vorgängige richterliche Kontrolle anwendbar sein», kritisiert Viktor Györffy, Präsident von grundrechte.ch.

«In der Verordnung zum PMT soll sozusagen durch die Hintertür ein weitergehendes Überwachungsinstrument eingeführt werden, im Dickicht von technischen und für Laiinnen unverständlichen Begriffen und ohne, dass dazu eine öffentliche Debatte stattgefunden hätte», ergänzt Alicia Giraudel, Juristin bei Amnesty Schweiz.

«Im Namen der Sicherheit sollen der Polizei Mittel zur Verfügung gestellt werden, welche die Grundrechte tangieren. Umso höher müssten eigentlich die Anforderungen an die staatliche Sorgfaltspflicht sein. Die Verordnung genügt diesen Erwartungen nicht und muss in entscheidenden Punkten nachgebessert werden», fordert Giraudel.

Weiter kritisiert die NGO-Koalition, dass das Bundesamt für Polizei (fedpol) sich gemäss Entwurf bei der (rechtmässigen) Bearbeitung von Personendaten selbst überwachen solle. «So funktioniert unabhängige Aufsicht gerade nicht. Ausserdem ist immer noch zu wenig klar, wer innerhalb des fedpols die einschneidenden Massnahmen des PMT überhaupt anordnen kann. Auch die genauen Folgen eines Ausweisentzugs durch das fedpol sind in der Verordnung unsauber geregelt», kritisiert Sanija Ameti, Co-Präsidentin der Operation Libero. Die Argumente gegen die Polizeiwillkür:

Einschränkung der Menschenrechte

Die im Polizeigesetz vorgesehenen Zwangsmassnahmen – elektronische Überwachung, Kontaktverbot, Ein- und Ausgrenzungen, Ausreiseverbote und Hausarrest – haben schwere Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen und ihrer Familien. Grundlegende Menschenrechte wie die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, auf Arbeit und Bildung werden massiv eingeschränkt. So wird nicht Sicherheit geschaffen, aber Grundrechte werden geschwächt, Menschen ausgegrenzt und marginalisiert.

Vage Begriffe mit gefährlichen Folgen

Das Polizeigesetz bedient sich absichtlich vager Rechtsbegriffe, die fedpol einen sehr weitgehenden Ermessenspielraum lassen und das Risiko von unverhältnismässigen und willkürlichen Eingriffen in die Menschenrechte birgt. Besonders problematisch sind die vagen Kriterien für die Anordnung von Massnahmen sowie die extrem weit gefasste Definition einer «terroristischen Aktivität».

Prognosen über die zukünftige Gefährlichkeit

Für die Anordnung der Zwangsmassnahmen reichen der fedpol «Anhaltspunkte», die darauf hinweisen, dass die Person in ungewisser Zukunft «eine terroristische Aktivität» ausüben könnte. Die präventiven Massnahmen werden also aufgrund von Mutmassungen über Absichten und künftige Handlungen einer Person angeordnet – und werden zwangsläufig auch Menschen treffen, von denen nur vermeintlich eine Gefahr ausgeht.

«Terror»-Definition: Alle unter Generalverdacht

Als «terroristische Aktivität» gilt bereits die «Verbreitung von Furcht und Schrecken» mit politischen Absichten. Bei dieser Definition wird weder ein Strafdelikt vorausgesetzt noch die Anwendung oder Androhung von Gewalt, was die internationalen Standards verlangen. So kann selbst legitimer politischer Protest wie etwa der Klimastreik als «terroristisch» gelten.

Geheime Informationen, fehlende Transparenz

Die Auslegung dieser bewusst vage gehaltenen Kriterien liegt ausschliesslich im Ermessen der fedpol und sie stützt sich in der Regel auf geheime, nachrichtendienstliche Informationen, die sich nicht oder nur schwer überprüfen lassen. Da eine betroffenen Person meist keinen Zugang zu diesen Informationen hat, sind ihr die Verdachtsgründe bzw. «Anhaltspunkte» gar nicht bekannt, was das Anfechten der Massnahmen erheblich erschwert.

Keine richterliche Prüfung der Massnahmen

Fedpol kann die Massnahmen ohne richterliche Genehmigung anordnen, nach eigenem Ermessen und mit sofortiger Wirkung. Das Gesetz sieht (mit Ausnahme des Hausarrests) keine gerichtliche Überprüfung vor. Die Betroffenen werden kaum eine Möglichkeit haben, sich gegen die Massnahmen zur Wehr zu setzen. Zwar können sie gegen einen Entscheid im Nachhinein Beschwerde einlegen, doch hat diese keine aufschiebende Wirkung. Auch zu Unrecht verdächtigte Personen werden so der Willkür der Polizei ausgeliefert.

Paralleles Rechtssystem ohne Verfahrensgarantien

Die polizeilichen Kompetenzen betreffen nicht die Aufklärung und Verfolgung mutmasslicher Straftaten, sondern sollen sich im präventiven Bereich entfalten und sind somit dem Strafrecht vorgelagert. Dies führt zur Umgehung der regulären Strafjustiz, ihrer Grundsätze und verfahrensrechtlichen Garantien. Damit entsteht eine paralleles Rechtssystem, das der strafrechtlichen Repression gleichkommt, aber nicht die im Strafrecht verankerten verfahrensrechtlichen Garantien bietet.

Aufhebung der Unschuldsvermutung

Die im Strafrecht garantierte Unschuldsvermutung erfordert, dass die Strafverfolgungsbehörde die Schuld einer Person, die eines Deliktes verdächtigt wird, beweisen muss. Da gemäss Polizeigesetz kein Tatverdacht vorliegen muss, brauchen die Behörden auch keine Beweise zu erbringen. Es reichen «Anhaltspunkte» über die mutmassliche Gefährlichkeit einer Person. Um die Massnahmen anzufechten, muss eine betroffene Person daher den unmöglichen Beweis ihrer «Ungefährlichkeit» erbringen. Damit schafft das Gesetz eine rechtlich unhaltbare Gefährdungsvermutung.

Gefahr für die Meinungsfreiheit

Die im Gesetz vorgesehene weit gefasste Definition einer «terroristischen Aktivität» birgt die Gefahr, Handlungen zu verfolgen, die im Hinblick auf das Recht auf freie Meinungsäusserung legitim sind. Damit kann das Gesetz ein Angstklima schaffen, das eine abschreckende Wirkung auf die Meinungs- und Pressefreiheit hätte und viele Menschen, darunter politische Aktivistinnen oder Journalisten, zur Selbstzensur drängt.

Stigmatisierung ganzer Gruppen

Beim Polizeigesetz besteht die Gefahr, dass sich der Verdacht nicht mehr wie im Strafrecht gegen einzelne Personen richtet, sondern als Generalverdacht gegen ganze Gruppen, in denen «GefährderInnen» vermutet werden. Wie sollen potenziell gefährliche Personen überhaupt erkannt werden? Eine Kombination von Merkmalen (Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion…) wird für die Behörden zum Ausgangspunkt für ein Profiling und für Überwachung – und für die Betroffenen zu einem Risikofaktor. Dieses Vorgehen kann zur Stigmatisierung und Marginalisierung ganzer Bevölkerungsgruppen führen.

Hausarrest: Willkürlicher Freiheitsentzug

Mit dem Polizeigesetz wird es möglich, Menschen auf blossen Verdacht hin für mehrere Monate in einer Liegenschaft einzusperren. Diese Massnahme kommt gemäss der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einem Freiheitsentzug gleich. Der Hausarrest stellt somit eine Freiheitsstrafe ohne Anklage, ohne Strafverfahren und ohne Verurteilung dar – und verletzt die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Missachtung von Kindeswohl und Kinderrechten

Die Zwangsmassnahmen können gegen Kinder ab 12 Jahren (bzw. ab 15 bei Hausarrest) eingesetzt werden. Diese tiefen Altersgrenzen stehen im Konflikt mit dem Schweizer Jugendstrafrecht und den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz, die sich aus der Uno-Kinderrechtskonvention ergeben. Während das Jugendstrafrecht und das Völkerrecht der sozialen Wiedereingliederung den Vorrang einräumen, haben die Zwangsmassnahmen im Polizeigesetz einen strafenden Charakter und die Stigmatisierung von Kindern und Jugendlichen zur Folge. Erschwerend kommt dazu, dass das Gesetz den Minderjährigen, die den polizeilichen Massnahmen unterstehen, keine besonderen Verfahrensrechte einräumt. 

Unterzeichnende Organisationen

Amnesty International, humanrights.ch, Operation Libero, grundrechte.ch, AlgorithmWatch CH, Digitale Gesellschaft, grundrechte.ch, Public Eye, Demokratische Jurist*innen Schweiz, ACAT-Schweiz, Organisation mondiale contre la torture OMCT, Public Eye, Schweizerischer Friedensrat, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände SAJV, Frauen für den Frieden Schweiz, Solidarité sans frontières sosf.

Gesichtserkennung verletzt das Recht auf Privatsphäre

Wenn Menschen einen öffentlichen Platz betreten, werden ihre Gesichter in immer mehr Ländern automatisch erfasst, gescannt und von einem Algorithmus verarbeitet. Dies verletzt das Recht auf Privatsphäre. Ausserdem wird Gesichtserkennungstechnologie vor allem gegen marginalisierte Bevölkerungsgruppen eingesetzt. Daher fordert Amnesty International mit der internationalen Kampagne «Ban the Scan» ein Verbot dieser Technologie.

Eine steigende Anzahl von Ländern setzt Gesichtserkennungstechnologie zur Überwachung des öffentlichen Raumes ein. Wir leben bereits in einer Zeit potenziell vollständiger Überwachung der elektronischen Kommunikation. In manchen Ländern müssen Menschenrechtsverteidiger*innen zusätzlich etwa mit verwanzten Wohnungen und dem gezielten Ausspähen ihrer elektronischen Geräte rechnen. Gesichtserkennung schliesst den für viele Menschen letzten überwachungsfreien Rückzugsraum – die öffentlichen Strassen und Plätze. In Kombination mit Informationen aus der Kommunikationsüberwachung kann dies ein vollständiges Bild unseres gesamten Alltags ergeben.

Obwohl Gesichtserkennungstechnologie zu Identifikationszwecken für legitime Ziele eingesetzt werden kann – etwa dafür, Straftäter*innen oder vermisste Kinder zu finden – kann sie im öffentlichen Raum nach Auffassung von Amnesty International nicht verhältnismässig eingesetzt werden, da sie alle vorbeikommenden Menschen erfasst und analysiert, ohne einen individualisierten begründeten Verdacht. Dies verletzt das Recht auf Privatsphäre. Es gefährdet die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäusserung, da es Menschen davon abhalten kann, an Protesten teilzunehmen.

Gesichtserkennungssysteme leisten zudem Rassismus Vorschub, da People of Color häufig am stärksten von ihrem Einsatz betroffen sind. Diese Personengruppen erfahren ohnehin bereits Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen durch die Ordnungskräfte. Schwarze Menschen laufen darüber hinaus am stärksten Gefahr, von Gesichtserkennungssystemen fälschlich identifiziert zu werden. Auch Frauen sind häufiger von Fehlidentifizierungen betroffen.

«Es besteht die Gefahr, dass die Gesichtserkennungstechnik von Strafverfolgungsbehörden auf der ganzen Welt gegen marginalisierte Gemeinschaften eingesetzt wird. Von Neu-Delhi bis New York setzt diese invasive Technologie unsere eigene Identität gegen uns ein und untergräbt unsere Menschenrechte», so Matt Mahmoudi, Experte für künstliche Intelligenz und Menschenrechte bei Amnesty International.

«Die Menschen in New York sollten in der Lage sein dürfen, ihren alltäglichen Tätigkeiten nachzugehen, ohne von Gesichtserkennungssystemen beobachtet zu werden. Andere US-amerikanische Grossstädte haben die Gesichtserkennung bereits verboten, und New York muss diesem Beispiel folgen.»

Millionen Bilder zusammengetragen

Für die Entwicklung von Gesichtserkennungstechnologie werden unter anderem Millionen Bilder ohne die Einwilligung der Betroffenen aus Social-Media-Profilen und Ausweisdokumenten, darunter Fahrausweisen, zusammengetragen. Somit können dann Bilder aus Überwachungskameras von der Software auf bestimmte Gesichtsmerkmale analysiert und mit der Datenbank gesammelter Bilder abgeglichen werden.

Während andere Städte in den USA wie z. B. Boston, Portland und San Francisco den Einsatz von Gesichtserkennung bei der Polizeiarbeit bereits verboten haben, setzt die Polizei in New York diese Technologie nach wie vor ein, um Menschen, die keinen Gesetzesverstoss begangen haben, einzuschüchtern und zu schikanieren – wie beispielsweise 2020 während der Proteste der Bewegung von Black Lives Matter.

Filmtipp zum Thema: «Coded Bias»

Der Dokumentarfilm «Coded Bias» lief am Zurich Film Festival 2020 in der Reihe «Border Lines», die jeweils von Amnesty International präsentiert wird. «Coded Bias» ist jetzt auf Netflix zu sehen.

Hausverwaltung setzt Technologie ein

Der diskriminierende Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie beschränkt sich nicht nur auf die behördliche Verwendung gegen friedliche Protestierende. In New York besteht zudem die Gefahr, dass Vermieter*innen die Technik dazu einsetzen, um People of Color auszuspionieren. Im Jahr 2019 wollte die Hausverwaltung eines Hochhauskomplexes in Brooklyn Gesichtserkennungstechnologie in dem Gebäude installieren. Bewohner*innen, die sich dagegen wehrten, wurden mit der Wohnungskündigung bedroht und aufgefordert, ihre Kampagne einzustellen.  Die Bewohner*innen gaben jedoch nicht auf und gingen gerichtlich gegen die Verletzung ihres Rechts auf Privatsphäre vor. Erst dann liess die Hausverwaltung von dem Plan ab, Gesichtserkennungstechnik in dem Gebäude zu installieren. Amnesty International fordert ein komplettes Verbot der Nutzung, Entwicklung und Herstellung sowie des Verkaufs und Exports von Gesichtserkennungstechnik, wo diese zum Zweck der Massenüberwachung durch die Polizei oder andere staatliche Stellen eingesetzt werden soll.

Neue Amnesty-Kampagne

Am 26. Januar 2021 startete eine Kampagne von Amnesty International gegen den Einsatz von Gesichtserkennungssystemen, einer Form der Massenüberwachung, die rassistischer Polizeiarbeit Vorschub leistet und das Recht auf friedlichen Protest bedroht. Die Amnesty-Kampagne Ban the Scan ist an eine Internetseite gekoppelt, auf der die Bewohner*innen von New York gemäss dem Gesetz zur öffentlichen Darlegung der eingesetzten Überwachungstechnologien (Public Oversight of Surveillance Technologies (POST) Act) Kommentare über den polizeilichen Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie hinterlassen können. Später können zudem Anträge unter dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt werden, um zu erfahren, wo die Gesichtserkennung vor Ort eingesetzt wird.

Interview: Patrick Walder von Amnesty International über die Gefahren der Gesichtserkennung https://www.youtube.com/embed/pVPfdiuK4UM Teilen

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Fragen und Antworten zum Thema Überwachung und Schutz der Privatsphäre

 

Wann ist Überwachung rechtmässig? Was sagt Amnesty zu Massenüberwachung? Ist Massenüberwachung nicht notwendig im Kampf gegen Terrorismus? Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema Überwachung und Privatsphäre.

Was ist Überwachung?

Überwachung ist das Beobachten der Kommunikation, Handlung oder Bewegung einer Person. Regierungen können Überwachung rechtmässig einsetzen, wenn sie gezielt und begründet ist, oder sie kann dazu dienen, AktivistInnen einzuschüchtern, eine Gesellschaft zu kontrollieren und abweichende Meinungen einzudämmen.

Zur Überwachung der Kommunikation zählen alle Aktivitäten wie das Überwachen, Abfangen, Sammeln, Auswählen, Zurückhalten, Analysieren, Teilen oder weiteren Gebrauch von jeder Art von Kommunikation, der Kommunikationsinhalte und der Kommunikationsdaten (Metadaten).

Spricht sich Amnesty grundsätzlich gegen Überwachung aus?

Amnesty International richtet sich nicht grundsätzlich gegen Überwachung, lehnt aber jede Form der verdachtsunabhängigen Massenüberwachung ab. Überwachung ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt und die Massnahme gezielt, notwendig, verhältnismässig sowie richterlich angeordnet ist.

Was ist verdachtsunabhängige Massenüberwachung?

Verdachtsunabhängige Massenüberwachung ist beispielsweise die Überwachung der Internet- und Telefonkommunikation einer grossen Anzahl Personen – teilweise ganzer Länder – ohne dass diese Personen Anlass zu einem begründeten Verdacht gegeben haben.

Gibt es eine verdachtsunabhängige Massenüberwachung, die rechtmässig ist?

Nein. Regierungen können zwar in ihrem Land Massenüberwachungsprogramme legalisieren, aber sie würden damit klar internationalem Recht widersprechen, das die meisten Staaten ratifiziert haben. Nach Amnesty International kann verdachtsunabhängige Massenüberwachung niemals einen notwen­digen und verhältnismässigen Eingriff in die Menschenrechte darstellen.

Ist Massenüberwachung nicht notwendig, um Terrorismus zu bekämpfen?

Eingriffe in Menschenrechte werden häufig mit dem Verweis auf die «nationale Sicherheit» gerecht­fertigt. Doch gibt es bislang keine Beweise dafür, dass verdachtsunabhängige Überwachungs­mass­nahmen zusätzliche Sicherheit schaffen.

Eine von Präsident Obama eingesetzte unabhängige Untersuchungskommission (PCLOB) kam im Januar 2014 zu dem Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung der NSA illegal sei und eine «ernsthafte Bedrohung» für die Bürgerrechte und die Demokratie darstelle. Im Kampf gegen den Terrorismus habe sie sich als nutzlos erwiesen: «Es gibt keinen einzigen Fall, in dem das Programm zur Aufdeckung eines zuvor unbekannten Terrorplans oder zur Verhinderung von terroristischen Angriffen beigetragen hätte», heisst es im Abschlussbricht der Kommission.

Auch in Deutschland wurde eine Studie zur Wirksamkeit von Massenüberwachungsmassnahmen (Vorratsdatenspeicherung) durchgeführt: Es konnte keine Nutzen dieser Massnahme festgestellt werden. Das Max-Planck-Institut kommt im Gutachten, das vom Bundesamt für Justiz in Auftrag gegeben worden war, zum Schluss: «Im Vergleich der Aufklärungsquoten, die in Deutschland und in der Schweiz im Jahr 2009 erzielt worden sind, lassen sich keine Hinweise darauf ableiten, dass die in der Schweiz seit etwa 10 Jahr praktizierte Vorratsdatenspeicherung zu einer systematisch höheren Aufklärung geführt hätte.»

Wann ist Überwachung rechtmässig?

Eine Überwachung ist nur unter folgenden Bedingungen rechtmässig:

  • wenn sie durch ein Gesetz geregelt ist; d.h. wenn sie klaren gesetzlichen Vorschriften folgt, die öffentlich zugänglich sind;
  • wenn sie durch eine Bewilligung autorisiert ist, die von einer unabhängigen Behörde wie etwa einem Richter erteilt wird;
  • wenn sie einem legitimen öffentlichen Interesse dient, etwa einer Strafuntersuchung oder der Wahrung der nationalen Sicherheit;
  • wenn sie gezielt ist auf eine Person, eine definierte Gruppe von Personen oder auf eine bestimmte Örtlichkeit, die relevant ist, um das legitime Ziel zu erreichen;
  • wenn sie notwendig ist; wenn die Überwachung erforderlich ist, um ein legitimes Ziel zu erreichen und sie die am wenigsten einschneidende Methode ist für die Zielerreichung;
  • wenn sie verhältnismässig ist; d.h. der Eingriff in die Menschenrechte durch die Überwachung ist angemessen im Verhältnis zum angestrebten legitimen Ziel.

Zum Beispiel kann die Überwachung der Telefon- und Internet-Kommunikation eines verdächtigten Geldwäsche-Netzwerkes für eine Strafuntersuchung rechtmässig sein wenn sie diese Regeln befolgt.

Im Gegensatz dazu ist die Massenüberwachung der Kommunikation eines ganzen Landes – wie sie etwa der US-amerikanische Dienst NSA betreibt – unrechtmässig. Eine solche Überwachung ist unverhältnismässig und die Regierungen haben keine zwingenden Beweise für ihre Notwendigkeit erbracht. Zudem sind viele Überwachungsprogramme nur durch vage Gesetze autorisiert, die sowohl vom Gesetzgeber als auch von Gerichten schwer zu interpretieren sind. In vielen Ländern wird Überwachung auch in geheimen Gerichten ohne Transparenz angeordnet.

Welchen rechtlichen Schutz gibt es gegen Überwachung?
  • Artikel 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte schützt jeden Menschen vor «willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr».
  • Artikel 19 derselben Konvention schützt das Recht auf freie Meinungsäusserung, «dieses Recht schliesst die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art (…) sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben».

Die international verbrieften Menschenrechte schützen die Rechte auf Privatsphäre und auf freie Meinungsäusserung. Staaten sind verpflichtet, diese Rechte zu respektieren und zu schützen. Das internationale Recht erlaubt es den Regierungen zwar diese Rechte unter bestimmten Umständen einzuschränken, was beispielsweise auch für die Überwachung der Kommunikation gilt. Doch jeder Eingriff in die Privatsphäre muss verhältnismässig sein, das heisst, die Überwachungsmassnahme muss notwendig und zielführend sein, um ein legitimes Ziel zu erreichen, sie muss zumutbar und die am wenigsten einschneidende Methode für die Zielerreichung sein.

Wie ist das Verhältnis von nationalem und internationalem Recht bezüglich Überwachung?

Die Überwachungskompetenzen werden durch nationale Gesetze definiert. Doch nicht jede Über­wachung, die gesetzlich geregelt ist, ist auch rechtmässig. Staaten haben nicht nur ihre eigenen Gesetze, sondern auch Verpflichtungen gegenüber den international verbrieften Menschenrechten. Überwachung, die nicht mit den Menschenrechten kompatibel ist, ist nicht rechtmässig. Überwachung der Kommunikation ist ein Eingriff in das Recht auf Privatsphäre und das Recht auf freie Meinungs­äusserung wie sie z.B. in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert sind.

Warum sind die Enthüllungen von Edward Snowden so wichtig?

Die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden haben gezeigt, was viele bereits befürchteten: Regierungen speichern und analysieren im Geheimen unsere privaten Daten sowie unsere Kommuni­kation aus E-Mails, Anrufe und SMS. Sie überwachen Millionen von Menschen – ohne Aufsicht, Transparenz und Kontrolle. Dank den Enthüllungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Snowden wissen wir heute von den umfangreichen Überwachungsprogrammen der US-amerikanischen und britischen Geheimdienste. Ein paar Beispiele:

  • US-Geheimdienste geben jeden Tag 200 Millionen Textnachrichten an britische Dienste weiter.
  • Geheimdienste der USA und der UK können das Mikrofon Ihres Mobiltelefons anschalten und Ihnen zuhören, selbst wenn das Telefon ausgeschaltet ist.
  • Geheimdienste der USA und der UK speichern Webcam-Bilder von Millionen von Internetusern, die keiner Straftat verdächtigt sind.
Werde ich überwacht?

Benutzen Sie ein Mobiltelefon oder das Internet? Falls die Antwort ja ist, werden Sie wahrscheinlich überwacht. Überwachungsprogramme wie Prism und Upstream (der NSA) und Tempora (des GCHQ) haben Zugriff auf die Daten der grössten Internetfirmen wie Google, Microsoft, Facebook und Yahoo. Ausserdem zapfen sie direkt die Datenkabel an, in denen die globale Internetkommunikation fliesst. Auch die Mobilfunkkommunikation wird in vielen Ländern in einem riesigen Ausmass überwacht. Leider sind Sie für diese Programme nichts weiter als eine Telefonnummer, Email- oder IP-Adresse, die in die Datenzentren aufgesogen wird.

Welche Daten sammeln sie von mir?

Wann immer wir selbst oder Behörden und Unternehmen digitale Technologien nutzen, entstehen Daten mit persönlichen Informationen: am Geldautomaten, beim Surfen im Internet, durch Überwachungskameras oder in der öffentlichen Verwaltung (z.B. Steuer- oder Gesundheitsdaten). Die Überwachungsprogramme speichern und analysieren die Browser-Geschichte, Ihre Suchanfragen, Emails, Instantnachrichten, Webcam-Konversationen und Telefon­anrufe. Sie sammeln auch die Metadaten, auch «Daten über Daten» genannt: mit wem sie wann wie lange telefoniert haben; wo Sie sich zu jeder Minute aufgehalten haben; wem Sie Mails geschrieben haben; usw.

Was passiert mit meinen Daten?

Das Problem ist: Niemand weiss genau, was mit Ihren Daten passiert. Und – Sie können sich gegen die Verwendung Ihrer Daten auch nicht wehren. Sicher ist: Ihre Daten werden in riesigen Datenzentren gespeichert und mittels Computer-Algorithmen analysiert. Daten werden unter verschiedenen Staaten ausgetauscht und verschiedenen Nachrichtendiensten zugänglich gemacht.

Warum ist das Datensammeln gefährlich?

Für sich genommen mögen die unterschiedlichen Daten und Informationsschnipsel wertlos erscheinen. Durch die zunehmende Vernetzung von Systemen lassen sie sich aber zu aussagekräftigen Persönlich­keitsprofilen zusammenfassen. Politische Gesinnung, sexuelle Präferenzen, Lebensstil, sozialer Umgang, Bildungsgrad oder die angebliche potenzielle Straffälligkeit eines Menschen werden ablesbar.

Wie beeinträchtigt Überwachung das Recht auf freie Meinungsäusserung?

Das Bewusstsein, unter staatlicher Überwachung zu stehen, führt bei vielen Menschen zu Selbstzensur. Diese «Schere im Kopf» beeinträchtigt die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Wer Angst hat, über­wacht zu werden, sagt weniger frei seine Meinung und traut sich seltener, im Internet zu Protest aufzu­rufen oder sich über sensible Themen zu informieren. Das Recht auf Privatsphäre ist eine wichtige Grundlage für zahlreiche andere Menschenrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit, das Recht auf friedliche Versammlung und das Recht auf Freiheit von Diskriminierung.

Wie setzen Regierungen Überwachung als Repression ein?

Online-Plattformen werden zunehmend zur Mobilisierung für Proteste genutzt, etwa im Arabischen Frühling. Viele Regierungen weltweit beschneiden deshalb die neuen Ausdrucks- und Informations­möglichkeiten oder nutzen sie für repressive Zwecke. Die Bedrohung der Meinungsfreiheit durch Zensur zeigt sich zum Beispiel an der Blockade von Twitter und Youtube durch die türkische Regierung oder an der umfangreichen Kontrolle des Internets in China. Während der Maidan-Proteste in Kiew 2014 erhielten Besitzer von Mobiltelefonen, die in der Nähe der Kundgebungen geortet wurden, eine einschüchternde SMS, in der es hiess: «Sehr geehrter Empfänger, Sie wurden als Teilnehmer einer Massenunruhe registriert.»

Was geht mich Überwachung an, wenn ich nichts zu verbergen habe?

Die Frage sollte sein: Warum wird meine Privatsphäre missachtet, obwohl ich nichts falsch gemacht habe? Wir würden niemals akzeptieren, dass die Regierung eine Videokamera bei uns zuhause installiert, jeden Brief von uns öffnet und unsere Gespräche mit Bekannten belauscht. Doch das tut die Regierung bei der digitalen Massenüberwachung.

Eine Gesellschaft, die Freiheit und Rechtstaatlichkeit respektiert, muss auch die Privatsphäre ihrer BürgerInnen respektieren, ausser es gibt den begründeten Verdacht, dass sie in kriminelle Aktivitäten verwickelt sind. Wenn dieser Respekt fehlt, gelten plötzlich alle BürgerInnen als potentiell schuldig bis sie ihre Unschuld beweisen können. Wir wissen, dass private Daten in einigen Ländern gezielt gegen Journalistinnen und Aktivisten eingesetzt werden, um sie einzuschüchtern, zu verleumden und mundtot zu machen. Wenn Sie denken, dass Ihnen das in Ihrem Land nicht passieren könnte, bedenken Sie, dass es dazu vielleicht nur einen Regierungswechsel braucht. Wenn wir jetzt nicht handeln, riskieren wir eine Gesellschaft ganz ohne Privatsphäre.

Was kümmert mich die Überwachung durch Staaten, wenn die Internetfirmen bereits alle meine persönlichen Daten sammeln?

Sie sollten sich sicher auch darum kümmern, wie Firmen Ihre Daten gebrauchen. Als Minimum müssten die Firmen sie informieren, was sie mit Ihren Daten tun, sie müssen Ihre Daten ausreichend schützen und dürfen nichts damit tun, dem Sie nicht zugestimmt haben. Aber es gibt einen grossen Unterschied zwischen dem was Firmen tun und dem was Regierungen tun: Wenn Sie sich bei einem sozialen Netzwerk einschreiben, stimmen Sie freiwillig zu, der Firma Ihre Daten zu übergeben. Die Firmen sammeln nicht beliebig Daten von allen Personen, egal ob sie ihr Produkt nutzen oder nicht.

Was sind die Forderungen von Amnesty International?

Amnesty fordert Regierungen weltweit auf,

  • alle Programme zur Massenüberwachung unverzüglich zu beenden und sicherzustellen, dass alle Überwachungsmassnahmen internationale Menschenrechtsstandards einhalten;
  • sicherzustellen, dass Kommunikationsüberwachung nur bei einem konkreten Verdacht und nur mit einer richterlichen Genehmigung stattfindet und dass dabei die Mittel gewählt werden, die so wenig wie möglich in die betroffenen Menschenrechte eingreifen. Die Überwachungsmassnahme muss gezielt, notwendig und verhältnismässig sein;
  • sicherzustellen, dass die Meinungs- und Informationsfreiheit online geschützt ist und Menschen auch über das Internet ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedanken suchen, empfangen und verbreiten können.
 
 

Kehrtwende bei der verlängeren Datenspeicherung

Der Ständerat krebst wieder zurück: Die Daten aus der Telekommunikation sollen nur sechs Monate aufbewahrt werden dürfen. Das Urteil des Euopäischen Gerichtshofs von 2014, der die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärte half nach.

Der Ständerat auf auf das drohende Reverendum gegen das Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) reagiert. Er beschloss letzten Montag, dass die Telefonranddaten aucvh künftig nicht länger als sechs Monate aufbewahrt werden dürfen. Der Kommissionssprecher der Kleinen Kammer, Stefan Engler (CVP/GR) begründete die Kehrtwende mit dem Widerstand gegen das Büpf. Auch der Bundesrat, der die Erhöhung auf 12 Monate wollte, erklärt sich nun damit einverstanden, dass die Randdaten wie bisher nur sechs Monate aufbewahrt werden. (Quelle: SDA)

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Migros und Bühler finanzieren Forschung gegen Food Waste

Klimawandel bedroht Weinanbaugebiete mit Goldgelber Vergilbung

Verordnungen zu Tierseuchen und Tierschutz sollen angepasst werden

Vision Null: Warum wir langfristig kein CO2 mehr freisetzen dürfen

Bundesrat-Botschaft zum Klima- und Energielenkungssystem

Kohlenstoffrisiken: Erste Studie für den Schweizer Finanzplatz

ETH Zürich: Wie moderne Klimamodelle funktionieren

Alle Naturgefahren auf einen Blick in einer App des Bundes

Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung

Bessere Einschätzung der Entwicklung von Naturgefahren

BUNDESHAUS-NEWS UND VON DEN KANTONEN

Mehr Rechte von Geschädigten im Militärstrafprozessrecht

Die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips soll verbessert werden

Bund will Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung

Die Schweiz an der Jahrestagung 2015 von IWF und Weltbankgruppe

DEZA gewährt Einblick in die Entwicklungszusammenarbeit

FOREIGN AFFAIRS / INTERNATIONALES

Allmytraveltips Foreign Affairs Dossier

Asads brutales Geschäft mit dem Verschwindenlassen

Alle fünf Tage wird ein Journalist bei seiner Arbeit umgebracht

Schweiz ab 2016 als Mitglied im UNO-Menschenrechtsrat gewählt

EDA rügt Angriffe auf medizinische Einrichtungen in Konfliktgebieten

Wie der Bund den Dschihad-Terrorismus hierzulande bekämpfen will

Ukraine: Schweiz sendet erneut Hilfskonvoi in Konfliktregion

«Addressing conflicts and fighting terrorism to advance security»

«More dialogue across the Mediterranean and in the Middle East»

DEZA gewährt Einblick in die Entwicklungszusammenarbeit

«70 Jahre UNO: steiniger und brüchiger Weg zu Frieden und Sicherheit»

Neuwahl der Kontrollinstanz für die Nachrichtendienstaufklärung

Bern, 18.11.2015 – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. November 2015 die Mitglieder der Unabhängigen Kontrollinstanz für die Funkaufklärung (UKI) neu gewählt. Die UKI hat die Aufgabe, die nachrichtendienstliche Aufklärung von satellitengestützter Kommunikation auf ihre Recht- und Verhältnismässigkeit zu prüfen.

Die Schweiz verfügt für nachrichtendienstliche Zwecke über Mittel, um im Ausland Benutzer von Funk- und Satellitenkommunikation aufzuklären. Um die Recht- und Verhältnismässigkeit dieser Tätigkeiten zu prüfen, besteht seit 2003 die UKI. Es handelt sich dabei um ein unabhängiges, verwaltungsinternes und interdepartementales Kontrollorgan. Die UKI berichtet jährlich dem Chef VBS, dem Bundesrat und der Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments über seine Kontrolltätigkeiten.

Der Bundesrat hat für die kommende Amtsperiode (2016-2019) die folgenden Personen als Mitglieder der UKI gewählt:

  • Martin Wyss, stellvertretender Chef Rechtssetzungsbegleitung II im Bundesamt für Justiz, EJPD;
  • Urs von Arx, Leiter der Sektion Netze und Dienste im Bundesamt für Kommunikation, UVEK;
  • Patrick Gansner, Chef Strategie und Internationales im Bereich Sicherheitspolitik des Generalsekretariates VBS.

Martin Wyss – als Vorsitzender – und Urs von Arx waren schon in der ablaufenden Amtsperiode Mitglieder der UKI (seit 2008 bzw. 2011). Als neues Mitglied gewählt wurde Patrick Gansner, der das VBS vertritt und bisher auch bereits Sekretär der UKI war. Er löst Michel Liechti ab, der von seiner Tätigkeit in der UKI zurücktritt.

(Quelle: VBS)

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GMC’S NGO-RADAR

Geschätzte/r Leser/in

Hier finde Sie eine Übersicht der in den letzten Monaten publizierten humanitären Berichte aus NGO-Quellen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und Unterstützung im Einsatz für die Menschenrechte, Pressefreiheit. für Frieden und Freiheit.


Menschenrechte

Kuba Papastvisite auf dem Plaza de Revoluccion in Havanna

Auch in Kuba muss noch viel für die Menschenrechte getan werden. Die Kirche setzt sich als einzige Institution für die kubanischen Dissidenten ein so gut es geht. Archivbild Papastvisite auf dem Plaza de Revoluccion in Havanna. GMC

AI-Zahlen zur Todesstrafe 2014: Weniger Hinrichtungen, mehr Todesurteile

Aserbaidschan: Europaspiele 2015 im Land der Unterdrückung

Iran: Frauen sollen zu «Gebärmaschinen» degradiert werden

20 Jahre nach der 4. Weltfrauenkonferenz: Schweiz zieht Bilanz

Stoppen Sie die Auspeitschung des saudischen Bloggers Raif Badawi

Menschenrechte: Die guten Nachrichten im AI-Rückblick 2014

Jeder kann jetzt ein Zeichen für die Menschenrechte setzen

Amnesty Kursprogramm 2015: Rüstzeug für Menschenrechtsaktivisten

Der Rechtsstaat darf nicht Foltern. Berechtigtes Quälen gibt es nicht

„Bush, Rumsfeld und Cheney gehören vor Gericht“

«Diebstahl industrielles Masses» unter Flagge des Anti-Terrorkrieges

Mexico: Folteropfer Ángel Amílcar Colón ist frei!

Uganda’s repressive Gesetze bei Homophobie und sexistischer Gewalt

Welttag gegen Todesstrafe: Hinrichtungen von geistig Behinderten stoppen!

Didier Burkhalter lanciert weltweiten Aufruf gegen die Todesstrafe

200’000 AI-Aktivisten im Kampf gegen Folter in Usbekistan


Konflikte & Terror

Im Red Cross South Africa Einsatz während des ANC-IFP Konfliktes. Bild: © GMC Photopress/Gerd Müller

Das IKRK setzt sich an vielen Konfliktherden für die Opfer ein und hat vom Bund 80 Mio. Franken für 2015 zugesprochen erhalten. Bild: © GMC Photopress/Gerd Müller

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Schweizer Beitrag für das IKRK beträgt rund 80 Mio. Franken

Swiss priorities in countering violent extremism

Seco berichtet über Ausfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2014

Terrorgefahr steigt: „Wir müssen mit allem und noch mehr rechnen“

„Charlie Hebdo“: Der Anschlag auf die Pressefreiheit ist gescheitert

IS-Anschlagspläne in Europa vereitelt

Lybien: Milizen begehen Kriegsverbrechen

Auch die Schweiz muss die Syrien-Hilfe dringend ausbauen


Schutz der Privatsphäre & Soziales Inland

Datenschutz-Dossier

UNO-Mandat für Sonderberichterstatter Recht auf Privatsphäre

Nein zum neuen Nachrichtendienstgesetz

ZAS-Whistleblower wurde für seine Zivilcourage bestraft

Whistleblower-Datenbank: Datenschützer setzt sich gegen EFK durch

Die totalitäre Überwachung bedroht unsere persönliche Würde

Signal an die USA: Snowden und  Manning für Nobelpreis nominiert

Schweizer Strafverfolger sollen Zugriff auf EU-Asyldaten erhalten

Bundesrat will Polizei-Zusammenarbeit mit EU vertiefen


Soziales

Der Empfangsraum bei den Sozialen Diensten von Zürich für Sozialhilfe-Empfänger,  wirtschaftliche Unterstützung, Familien- und Mütterberatung. Hier gibt es viele Broschüren und Kontakte u.a. auch zu Suchtberatungsstellen,

Zweiter Bericht zur rassistischen Diskriminierung in der Schweiz

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MSF-Rückblick 2014: Wo, was aus dem Ruder lief


Internationale Abkommen

CETA: Das trojanische Pferd der Abkommen

Widerstand gegen „permanenten Ausnahmezustand“ im Anti-Terror-Kampf

Auch in den USA dämmert es vielen Bürgern langsam, dass die US-Regierung im Kampf gegen den Terrorismus weit über das Ziel hinausgeschossen ist. Jetzt werden auch die Schattenseiten, wie die Abschaffung fundamentaler Bürgerrechte, zum Thema.

Langsam reift in den Vereinigten Staaten die Diskussion über die Schattenseiten des Kampfes gegen den Terror heran. Fast zwei Jahre nach dem Anschlag in Bosten und über 13 Jahre nach 9/11 wird die Frage wieder lebhafter diskutiert, wie weit der Staat das Leben der Bürger einschränken darf.

Im Oktober 2001 hat George W. Bush den Patriot Act unterzeichnet und die wohl einschneidenste Grundrechtsbeschneidung in Friedenszeiten seit der Gründung eingeführt. Telefonüberwachung, Hausdurchsuchungen, das Inhaftieren von Verdächtigen ohne Anklage, das Folterregime in Guantanamo und anderswo oder auch die Abschüsse von Terrorverdächtigen durch Drohnenbomben, alles ordnete sich dem Verdikt der Falken im Bush-Lager unter.

Nur weil es eine Tragödie gab, darf nicht die Verfassung ausgehebelt werden

Wer auf einer Flugverbotsliste landet, kann keine Rechtsmittel dagegen ergreifen. Wer ein Smartphone braucht, hat die NSA am Ohr und im Bett. Wer einen Brief aufgibt, ist samt dem Adressaten bei jeder Sendung gespeichert. Die USA legitimierten bei ihrem Einsatz gegen die Terroristen alle völkerrechtswidrigen Mittel und Foltermethoden ohne Bedenkung und gegen alle Appelle der UNO und der Weltgemeinschaft.

Beim Bostoner-Marathon waren diesmal Hunderte von Überwachungskameras installiert, Checkpoints riegelten ganze Strassenquartiere ab, mehr als 800 Soldaten und Militärpolizisten filzten alle unbescholtenen Bürger und auch die Läufer mussten angesichts des Sicherheitswahns ihre Sachen in durchsichtigen kleinen Plastiktüten herumtragen.

Nur will in Boston eine Tragödie stattgefunden hat, dürfe man nicht gleich die ganze Verfassung aushebeln, kritisiert der Kriminologe Tom Nolan und der Strafrechtler James Alan Fox von der Northeastern Univerity sprach sich für mehr Zurückhaltung aus. Doch bis die US- Bürger vollends aus dem Dornröschenschlaf erwachen und erkennen, was Papa Staat ihnen da antut, wird noch viel Wasser die Niagara-Fälle runterfliessen.

 

Humanitäre & soziale Berichte (Okt./Nov.14)

Die Übersicht der Links zu den humanitären und sozialen Berichten von Allmynews, GMC’s Newsblog als pdf herunterladen oder hier anschauen und auswählen.

Humanitäres

DEZA-Bericht über die Ebola-Epidemie

Schweizer Hilfseinsatz gegen Ebola in Liberia

Rahmenkredit für die drei Genfer Zentren 2016–2019 gutgeheissen

Totalitäre Überwachung bedroht persönliche Würde

IS-Anschlagspläne in Europa vereitelt

Lybien: Milizen begehen Kriegsverbrechen

Mexico: Folteropfer Ángel Amílcar Colón ist frei!

Uganda’s repressive Gesetze bei Homophobie

 Schweiz muss Syrien-Hilfe dringend ausbauen

200’000 AI-Aktivisten im Kampf gegen Folter in Usbekistan

Hinrichtungen von geistig Behinderten stoppen!

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SOZIALES

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