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Iran: Internet-Shutdown zur Verheimlichung von Massentötungen

Iran: Hinter der prächtigen Fassade der Masjed Emam Moschee in Isfahan und anderen iranischen Städten brodelt es heftig.

Amnesty International geht zum Jahrestag der blutigen Niederschlagung der Novemberproteste 2019 im Iran mit einer neuen Mikrosite online. Sie dokumentiert das wahre Ausmass unrechtmässiger Tötungen durch die Sicherheitskräfte und zeigt auf, wie die Regierung versuchte, die Verbrechen durch einen Internet-Shutdown vor der Welt zu verbergen.

Die Menschenrechtsorganisation hat in Zusammenarbeit mit der Hertie School und dem Internet Outage Detection and Analysis Project (IODA) die Mikrosite «iran-shutdown.amnesty.org» erstellt. Auf ihr finden sich mehr als 100 verifizierte Videos aus 31 iranischen Städten. Diese enthüllen den wiederholten Einsatz von Schusswaffen, Wasserwerfern und Tränengas durch die Sicherheitskräfte gegen unbewaffnete Protestierende und Passantinnen und Passanten.

 «Die Regierung dachte, sie könne die Menschen zum Schweigen bringen, indem sie das Land vom Internet abschnitt. Aber die iranische Bevölkerung war entschlossen, der Welt die Wahrheit mitzuteilen. Die neue Webseite soll den Mut derjenigen würdigen, die mit ihren Kameras die Gewaltszenen festhielten und damit enthüllten, was die Behörden verheimlichen wollten», sagte Diana Eltahawy, stellvertretende Regionaldirektorin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International.

Iran: 304 Menschen kamen bei den Protesten ums Leben. Die Geistlichen Führer missachten die Menschenrechte aufs Brutalste und verhemlichten dies, durch die Abschaltung des Internets. Im Bild: Das Khomeini Mausoleum in Teheran

Insgesamt kamen im November 2019 bei den tagelang anhaltenden landesweiten Protesten im Iran mindestens 304 Menschen ums Leben. Die Opfer, darunter Frauen und Kinder, starben meist durch Schüsse in Kopf oder Brust, was auf eine vorsätzliche Tötung hindeutet.

Der 16. November 2019, der zweite Tag der Proteste, war der tödlichste mit mindestens 100 Todesopfern. An diesem Tag wurde auch das Internet gesperrt. Angesichts der zunehmenden Proteste wiesen die iranischen Behörden die Internet-Dienstleister gegen 14 Uhr Ortszeit an, ihre Netze abzuschalten.

Ab diesem Zeitpunkt beobachtete die IODA einen stetigen Rückgang der Signale, bis das Land gegen 19 Uhr digital von der Welt abgeschnitten war. Erst am 27. November wurde der Internetzugang wieder vollständig hergestellt. Aber auch bei späteren Protesten reagierte der Iran erneut mit Internet-Shutdowns.

Amnesty International betrachtet den Zugang zum Internet als unverzichtbares Mittel zum Schutz der Menschenrechte. Daher beteiligt sich die Organisation an der Kampagne #KeepItOn, bei der sich ein Zusammenschluss von mehr als 220 Organisationen für den Fortbestand des offenen und zugänglichen Internets einsetzt. Auch der Uno-Menschenrechtsrat erklärte, dass «Staaten Internetverbindungen in Verbindung mit friedlichen Versammlungen nicht blockieren oder verhindern dürfen.»

Bis heute wurde niemand für die Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen an den Protestierenden bestraft. Amnesty International ruft daher den Uno-Menschenrechtsrat auf, ein Mandat für die Untersuchung der rechtswidrigen Tötungen zu erteilen, damit die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Die iranischen Behörden müssen als ersten Schritt gegen die Straflosigkeit unabhängige und unparteiische Untersuchungen einleiten. (Quelle: Amnesty International)

Bundesrat nimmt 91 Menschenrechtsempfehlungen von Drittstaaten an

Länderüberprüfung des Menschenrechtsrats: Bundesrat verabschiedet Stellungnahme zu Empfehlungen an die Schweiz

Bern, 21.02.2018 – An seiner Sitzung vom 21. Februar 2018 hat der Bundesrat die gemeinsame Stellungnahme des Bundes und der Kantone zu den Empfehlungen verabschiedet, welche die Schweiz im Rahmen der dritten allgemeinen regelmässigen Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) des UNO-Menschenrechtsrats erhalten hat. Die UNO-Mitgliedstaaten haben an der UPR der Schweiz grosses Interesse gezeigt und die Schweiz für ihr Engagement zugunsten der Menschenrechte und der humanitären Hilfe gelobt.

Der Entscheid ist das Resultat einer breiten Konsultation aller involvierten Bundesämter, der Kantone sowie der Nicht-Regierungsorganisationen. Die Schweiz wird ihre Stellungnahme am 15. März 2018 anlässlich der 37. Session des UNO-Menschenrechtsrates in Genf präsentieren. Insgesamt gaben über 100 Staaten 251 Empfehlungen zur Menschenrechtslage in der Schweiz ab. Davon nimmt der Bundesrat insgesamt 160 Empfehlungen an, 91 lehnt er ab. Die kommenden Jahre bis zur nächsten Überprüfung der Schweiz stehen im Zeichen der Umsetzung der angenommenen Empfehlungen und der Fortführung des Dialogs mit allen involvierten Akteuren.

Die Menschenrechtssituation in der Schweiz wird grundsätzlich positiv beurteilt. Entsprechend fand die dritte Überprüfung der Schweiz nach 2008 und 2012 in einer konstruktiven Atmosphäre statt. Die Schweiz nutzte den Dialog mit den UNO-Mitgliedstaaten, um die aktuelle Menschenrechtslage im eigenen Lande zu reflektieren und aufzuzeigen, wie die Schweiz die Menschenrechte auf Ebene Bund und Kantone laufend verbessert

Das Interesse der internationalen Gemeinschaft an der Überprüfung der Schweiz zeugt einerseits von der aktiven Rolle der Schweiz im UNO-Menschenrechtsrat, lässt sich aber auch auf ihre Rolle als Gaststaat des Internationalen Genf zurückführen. Mit ihrer Menschenrechtspolitik bemüht sich die Schweiz national wie auch international, einen Beitrag zu Frieden und internationaler Sicherheit, zur Verhütung von Konflikten und gewaltsamen Extremismus, zur nachhaltigen Entwicklung und Wohlstand zu leisten.

Die UPR, der sich alle Mitgliedsländer der UNO unterziehen, findet alle viereinhalb Jahre statt.

Schweiz ab 2016 als Mitglied im UNO-Menschenrechtsrat gewählt

Bern, 28.10.2015 – Die Schweiz wurde von der UNO-Generalversammlung in New York in den UNO-Menschenrechtsrat gewählt. Sie wird ab Jahresbeginn 2016 erneut für drei Jahre Mitglied im wichtigsten UNO-Gremium im Bereich der Menschenrechte sein.

Für die Schweiz sind die Förderung und der Schutz der Menschenrechte für alle Menschen überall auf der Welt nicht bloss ein Ziel, das angestrebt wird, sondern eine Verpflichtung und eine Priorität der Schweizerischen Aussenpolitik. Genf ist zu einem globalen Zentrum der Menschenrechte geworden. Als Gaststaat des UNO-Menschenrechtsrates, der Vertragsorgane der UNO-Menschenrechtsübereinkommen und des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte sowie als Sitz zahlreicher Nichtregierungsorganisationen und Bildungseinrichtungen mit internationaler Ausstrahlung hat die Schweiz eine besondere Verantwortung und ein besonderes Interesse daran, Mitglied im wichtigsten intergouvernementalen UNO-Gremium im Bereich der Menschenrechte zu sein.

Die Schweiz wird sich als Mitglied des Menschenrechtsrates besonders für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe, die Durchsetzung des Folterverbots, die Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft, den Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die Respektierung der Menschenrechte im Kontext friedlicher Proteste, die Förderung der Rechte der Frauen und Kinder sowie die Stärkung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen engagieren. In diesen und anderen Bereichen wird sie darum bemüht sein, Lücken im Völkerrecht zu schliessen und die Durchsetzung bestehender internationaler Standards zu stärken.

Die Schweiz wird auf Dialog und Kooperation mit Partnern aus allen Weltregionen setzen und dabei ihre Rolle als Brückenbauerin wahrnehmen. Sie wird sich für einen glaubwürdigen, gut funktionierenden, und handlungsfähigen Menschenrechtsrat engagieren, der zeitgerecht und angemessen auf besorgniserregende Menschenrechtssituationen reagieren und durch seine Aktivitäten zur Prävention von Konflikten beitragen kann. Im Hinblick auf sein 10-Jahres-Jubiläum im kommenden Jahr wird die Schweiz über den Menschenrechtsrat hinaus um eine Stärkung des ganzen UNO-Menschenrechtssystems bemüht sein.

Die Schweiz hatte bei der Schaffung des Menschenrechtsrates, der 2006 die Menschenrechtskommission ablöste, eine führende Rolle inne. Sie war von 2006 bis 2009 und von 2010 bis 2013 bereits zweimal Mitglied dieses Gremiums. Die Schweiz war auch in den letzten beiden Jahren sehr aktiv im Menschenrechtsrat, konnte aber als Beobachterstaat nicht an den Abstimmungen teilnehmen. Ab Januar 2016 bis Ende 2018 wird sie nun ihre dritte Mitgliedschaft ausüben.

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Zusätzliche Verweise:

UNO-Menschenrechtsrat schafft Mandat für Sonderberichterstatter zum Recht auf Privatsphäre

Bern, 27.03.2015 – Heute schliesst der Menschenrechtsrat seine vierwöchige Frühjahrssession ab, die unter Beteiligung von Bundesrat Didier Burkhalter als Vertreter des Gaststaates am 2. März 2015 eröffnet worden war. Der Menschenrechtsrat hat das Mandat für einen Sonderberichterstatter zum Recht auf Privatsphäre verabschiedet und erstmals auch eine Resolution im Schnittfeld Drogen und Menschenrechtsschutz – zwei Neuerungen, an denen die Schweiz an vorderster Front mitgearbeitet hat.

Über den Schutz der Privatsphäre im Zeitalter der digitalen Kommunikation wird in den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen in New York und Genf seit Herbst 2013 debattiert. Zum Ende der Session hat der Menschenrechtsrat das Mandat eines Sonderberichterstatters für das Recht auf Privatsphäre geschaffen. Dieser wird künftig die Herausforderungen beim Schutz der Privatsphäre analysieren, insbesondere mit Blick auf die rasante Entwicklung der Technologie und die damit verbundenen neuen Möglichkeiten der Überwachung privater Kommunikation. Die Schweiz hat diesen Prozess von Beginn weg mitgestaltet und auf die Einsetzung eines Sonderberichterstatters hingewirkt. Sie hatte vor drei Jahren auch die Schaffung des Mandats eines unabhängigen Experten mitinitiiert, der Menschenrechtsverpflichtungen im Zusammenhang mit Umweltfragen untersucht. Die Schweiz begrüsst entsprechend, dass das Mandat um weitere drei Jahre verlängert worden ist.

Eine weitere Neuerung im Menschenrechtsrat ist die von der Schweiz mitinitiierte Resolution im Schnittbereich Drogen und Menschenrechte. Diese beauftragt den UNO-Hochkommissar für Menschenrechte unter anderem, eine Grundlagenstudie zu den negativen Auswirkungen der Drogenproblematik auf die Realisierung der Menschenrechte zu erstellen. Die Drogenproblematik gewinnt in den Vereinten Nationen zunehmend an Bedeutung. 2016 wird eine Sondersession der UNO-Generalversammlung zu dieser Thematik stattfinden. Der Schweiz ist es ein Anliegen, dass die menschenrechtlichen Aspekte zur Sprache kommen.

Eine der vieldiskutierten Herausforderungen an dieser Session waren die weltweit zunehmenden terroristischen Aktivitäten. Das Phänomen ist aus menschenrechtlicher Perspektive in doppelter Hinsicht äusserst problematisch. Einerseits verüben terroristische Gruppierungen insbesondere im Nahen Osten und auf dem afrikanischen Kontinent Gräueltaten, welche gegen das humanitäre Völkerrecht verstossen und die Menschrechte missachten. Andererseits verletzen zahlreiche Staaten im Kampf gegen den Terror internationale Verpflichtungen. Bundesrat Didier Burkhalter hatte anlässlich der Eröffnung der Session ermahnt, dass der Kampf gegen den Terrorismus nur unter Respektierung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts gewonnen werden kann.

Das Engagement gegen die Straflosigkeit ist eine Konstante der Schweizer UNO-Politik. Die Märzsession des Menschenrechtsrates wurde genutzt, um ein Handbuch für Mitglieder von Untersuchungskommissionen zu veröffentlichen. Der Menschenrechtsrat hat in den letzten Jahren vermehrt solche Expertenkommissionen geschaffen, um Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des humanitären Völkerrechts zu dokumentieren. Die sorgfältige Dokumentation von Verbrechen ist der erste Schritt, um Verantwortliche strafrechtlich verfolgen zu können. Letzte Woche haben die Kommissionen zur Untersuchung der Lage in Syrien und Eritrea dem Menschenrechtsrat ihre neuesten Erkenntnisse dargelegt. Die Schweiz unterstützt diese Kommissionen und engagiert sich für die Stärkung der Rolle des Internationalen Strafgerichtshofes bei der rechtlichen Aufarbeitung internationaler Verbrechen.

Die Schweiz wird sich im Oktober 2015 zur Wahl für eine erneute Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat von 2016 bis 2018 stellen.

Zusätzliche Verweise:

Quelle: EDA

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