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Klimawandel: Bundesrat verabschiedet Bericht zu negativen CO2-Emissionen

Schaut man sich die schwindende Biodiversität an, fragt man sich in der Tat, was von der Welt noch übrig ist. Bild: GMC/Gerd Müller

Bern, 02.09.2020 – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. September 2020 einen Bericht über die Bedeutung von negativen CO2-Emissionen für die künftige Schweizer Klimapolitik gutgeheissen. Um CO2 dauerhaft aus der Atmosphäre zu entfernen (sogenannte negative Emissionen), bedarf es spezieller Technologien, die erst teilweise vorhanden sind. Der Bericht kommt zum Schluss, dass negative Emissionen zur Erreichung der langfristigen Klimaziele unverzichtbar sind. Er empfiehlt dem Bund, bereits heute die Rahmenbedingungen für den starken Ausbau dieser Technologien zur Entnahme und dauerhaften Speicherung von CO2 zu schaffen. Die Schweiz sei dank ihrer Forschungs- und Innovationskraft so gut aufgestellt, dass sie eine wichtige Rolle bei der Entwicklung dieser Technologien einnehmen kann.

Der Bericht in Erfüllung des Postulats von Ständerätin Adèle Thorens Goumaz (Grüne Fraktion, Kanton Waadt / 18.4211) liefert einen systematischen Überblick der heute bekannten biologischen und technischen Verfahren zur Entnahme und dauerhaften Speicherung von CO2 aus der Atmosphäre (sog. Negativemissionstechnologien, NET). Er zeigt den aktuellen Wissensstand zum Potenzial dieser Verfahren für die Schweizer Klimapolitik auf und skizziert Handlungsoptionen für das Ziel einer klimaneutralen Schweiz bis 2050. Es gilt zu prüfen, inwiefern die Erkenntnisse aus dem Bericht in die langfristige Klimastrategie des Bundesrates einfliessen sollen.

Negative Emissionen für die Erreichung der Klimaziele unverzichtbar

Im Jahr 2018 hat der Weltklimarat (IPCC) aufgezeigt, dass bereits ab einer globalen Erwärmung um 1,5 Grad Celsius mit gravierenden Veränderungen der Ökosysteme zu rechnen ist. Um die Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, muss der weltweite CO2-Ausstoss bis 2050 Netto-Null betragen. Der Bundesrat hat deshalb Ende August 2019 beschlossen, sein langfristiges Klimaziel zu verschärfen: Die Schweiz soll bis 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können. Dieses Ziel kann und muss vorrangig durch die Abkehr von fossilen Energieträgern (insb. Öl, Gas, Benzin und Diesel) erreicht werden. Nach aktuellem Stand des Wissens verbleiben bis 2050 dennoch unvermeidbare Emissionen, z.B. aus der Landwirtschaft oder bestimmten industriellen Prozessen. Zu deren Ausgleich werden negative Emissionen unverzichtbar sein.

Rahmenbedingungen für Negativemissionstechnologien heute schaffen

Heute werden bereits verschiedene NET-Ansätze im kleinen Rahmen erprobt; sie sind jedoch noch nicht in einem klimawirksamen Umfang einsatzbereit. Die Schweiz steht beim Verständnis für die Bedeutung von NET, wie fast alle Staaten, noch am Anfang. Aus dem Übereinkommen von Paris und dem Netto-Null Ziel des Bundesrates ergibt sich der Handlungsbedarf, die Rahmenbedingungen für die Erforschung und den Ausbau von NET heute festzulegen.

Es braucht auf allen Ebenen mehr Verständnis für die Wirkung und das Potenzial von NET: in der Politik und Verwaltung sowie in Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft. Um die Chancen für die nachhaltige Nutzung in Zukunft zu erhöhen, sollten die erfolgsversprechenden NET-Ansätze nebeneinander erforscht und vorangetrieben werden, heisst es im Bericht. Innerhalb der Bundesverwaltung koordiniert das Bundesamt für Umwelt BAFU den Austausch und die Erarbeitung der notwendigen NET-Rahmenbedingungen unter den betroffenen Bundesämtern. Dank ihrer Forschungs- und Innovationskraft ist die Schweiz in einer guten Position, um eine wichtige Rolle bei der Entwicklung und dem weltweiten Einsatz dieser Technologien einzunehmen.

Der Bund soll prüfen, wie auf internationaler Ebene die Forschungs- und Innovationszusammenarbeit im Bereich der NET unterstützt werden kann. Im Rahmen internationaler Konventionen, wie dem Pariser Klimaschutz-Übereinkommen oder dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen, sind die Gespräche über das Wissen um NET und ihre internationale Regelung weiter voranzutreiben. (Quelle: UVEK)

Bundesrat will weitere Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung

Bern, 08.10.2015 – Der Bundesrat hat eine weitere Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) beschlossen. Die Revision umfasst insbesondere Änderungen der Governance-Regeln. Der Bundesrat hatte bereits per 1. Januar 2015 eine erste Revision der SEFV in Kraft gesetzt, die eine Anpassung der Berechnungsgrundlagen für die von den Kernanlagenbetreibern in die Fonds einzuzahlenden Beiträge sowie die Einführung eines Sicherheitszuschlags von 30% beinhaltete. Die revidierte SEFV tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Die Arbeiten zur Revision der SEFV laufen seit Ende 2011. Die erste SEFV-Revision wurde vom Bundesrat am 25. Juni 2014 beschlossen und ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Als weiteren revisionsbedürftigen Themenbereich identifizierte das UVEK verschiedene Fragen der Governance. Zwei diesbezügliche Änderungen wurden bereits in der oben erwähnten Revision der SEFV übernommen (Unabhängigkeit von Kommissionsmitgliedern und Zusammensetzung von Ausschüssen und Fachgruppen). Weitere Governance-relevante Punkte, die auch im Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (siehe Medienmitteilung EFK vom 26.11.2014) bestätigt wurden, passt der Bundesrat nun mit der vorliegenden zweiten Revision der SEFV an.

Im Rahmen der Anhörung zur zweiten Revision der SEFV, die von März bis Mai 2015 durchgeführt wurde (Anhörungsbericht siehe Link) sind 50 Stellungnahmen eingegangen. Ein Grossteil davon begrüsst die Trennung von Aufsichtsbehörde und Fondsgremien. Häufig kritisiert wird dabei jedoch, dass die Verschiebung der Kompetenzen von der Kommission bzw. vom Bundesrat zum UVEK der Entflechtung der operationellen Geschäfte von der Aufsicht zuwiderlaufe. Die Vertreter der Elektrizitätswirtschaft und die meisten energiepolitischen Organisationen lehnen die Revision grundsätzlich ab. Die Umweltorganisationen heissen die Revision gut, fordern jedoch Anpassungen, die über den Gegenstand der Vorlage hinausgehen.

Obwohl die Ergebnisse der Anhörung uneinheitlich ausfielen, bestätigte eine Mehrheit den Bedarf für die Revision der SEFV und insbesondere für eine Stärkung der Good Governance. Der Bundesrat hält deshalb, mit kleineren, überwiegend formellen Anpassungen, am Anhörungsentwurf fest. Er hat ausserdem entschieden, dass für die Kommissionsmitglieder neu ausdrücklich die Bestimmungen der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) betreffend Amtsdauer und Amtszeitbeschränkung gelten.

Die revidierte SEFV tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Damit wird gewährleistet, dass die neuen Regeln ab der nächsten Legislaturperiode der Kommission des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (2016 – 2019) umgesetzt und die neuen Verfahrensbestimmungen bereits für die Kostenstudie 2016 zur Anwendung kommen.

Die wichtigsten Änderungen

Auflösung der personellen Verflechtungen zwischen Aufsichtsbehörde und Fondsgremien: Mitarbeitende des UVEK, des BFE sowie des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) sind neu nicht mehr als Mitglieder der Kommission oder der Ausschüsse wählbar.

Verstärkung der Aufsicht über die Fonds: Bundesrat und UVEK erhalten griffige Steuerungsinstrumente zur Korrektur von Fehlentwicklungen bei der Führung und Verwaltung der Fonds (beispielsweise soll das Fondsreglement neu vom UVEK festgelegt werden).

Kompetenzzuweisung: Neu soll das UVEK im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement und dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung bei wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen die Anlagerendite, Teuerungsrate und den Sicherheitszuschlag ändern können.

Regelungen für die Kostenstudien: Die bestehende Praxis zur Erstellung der Kostenstudien durch die Betreiber und deren anschliessende Überprüfung wird angepasst und neu ausdrücklich in der Verordnung beschrieben. Im Rahmen der Kostenstudien wird alle fünf Jahre die voraussichtliche Höhe der Kosten von Stilllegung und Entsorgung von radioaktiven Abfällen berechnet. (Quelle: BFE)

Bundesrat konsultiert Kantone zur Biodiversitätsstrategie Schweiz

Die Oberengadiner Gletscherseenlandschaft zählt zu den schönsten und spektakulärsten Wander und Ferienregionen der Schweiz. The Upper Engadina Region is one of the most famous and spectacular holiday regions in Switzerland

Die biologische Artenvielfallt ist auch für den Alpenraum von überlebenswichtiger Bedeutung.

Bern, 18.02.2015 – Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Aussprachepapier des UVEK zum Stand der Arbeiten am «Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz» zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Der Aktionsplan soll dazu dienen, dem deutlichen Rückgang der biologischen Vielfalt und damit der Bedrohung unserer Lebensgrundlagen und unseres Wohlstands entgegenzuwirken. Um eine Einschätzung und eine Priorisierung vornehmen zu können, werden diejenigen Massnahmen, die die Kantone direkt betreffen, diesen vorgelegt. Zudem beabsichtigt der Bund, ab 2017 Sofortmassnahmen umzusetzen, sofern sich auch die Kantone daran beteiligen.

Alpenflora im Val d'Annivers im Wallis

Alpenflora im Val d’Annivers im Wallis. Alle BIlder: GMC

Sowohl in der Schweiz als auch weltweit nimmt die Biodiversität seit Jahrzehnten markant ab. Dieser Rückgang gefährdet die Stabilität der Ökosysteme, die uns mit sauberem Wasser, Nahrung und zahlreichen weiteren überlebenswichtigen und wirtschaftlich zentralen Leistungen und Ressourcen versorgen und zudem Schutz vor Naturkatastrophen bieten. Schwindet dieses Naturkapital weiter, fallen Leistungen der Natur für Wirtschaft und Wohlstand in der Schweiz aus, die nicht oder nur mit sehr teuren Massnahmen ersetzt werden können. Berechnungen auf europäischer Ebene gehen davon aus, dass den Ländern – wenn sie nicht handeln – Kosten in der Höhe von 4% des Bruttoinlandprodukts entstehen. Aus diesem Grund beschloss der Bundesrat 2012 die Strategie Biodiversität Schweiz (SBS), deren Ziel es ist, die biologische Vielfalt in der Schweiz langfristig zu erhalten und zu stärken.

Zur Umsetzung der zehn strategischen Ziele der SBS hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in engem Austausch mit Kantonen, Gemeinden, Organisationen und Fachleuten Grundlagen für einen Aktionsplan erarbeitet. Die dabei skizzierten Massnahmen umfassen zum einen die Minderung schädlicher Nutzungen der Biodiversität, die Unterstützung gefährdeter Arten und die Sensibilisierung für die Biodiversität, umzusetzen bis 2025, zum anderen den Aufbau und den Unterhalt von Schutz- und Vernetzungsgebieten, umzusetzen bis 2040.

Beliebt: Herbst-Wanderungen in den Schweizer Alpen beim Bernina-Pass. Trekking in the swiss mountains at the Bernina-PassDer Bundesrat hat am 18. Februar 2015 diese Stossrichtung, die geplante zeitliche Etappierung und den geschätzten finanziellen Ressourcenbedarf des Bundes zur Kenntnis genommen. Die Kosten würden sich aus heutiger Sicht für die Vorbereitungsphase bis 2020 auf jährlich 79 Millionen Franken und für die Umsetzungsphase bis 2040 auf circa 210 Millionen Franken pro Jahr belaufen, sofern in diesem Zeitraum sämtliche den Kantonen vorgeschlagene Massnahmen realisiert würden. Da es sich bei der Biodiversität um eine Verbundaufgabe handelt, würden bei den Kantonen Mehrausgaben in der gleichen Grössenordnung anfallen.

Bevor der Bundesrat über die Massnahmen und die dafür notwendigen Mittel entscheidet, sollen sich daher die Kantone zu denjenigen Massnahmen des Aktionsplans äussern, von deren Umsetzung und Finanzierung sie betroffen sind. Dieser Prozess soll nicht nur über die Akzeptanz der einzelnen Massnahmen und ihre Priorisierung, sondern auch über die Bereitschaft der Kantone Aufschluss geben, sich im vorgeschlagenen finanziellen und zeitlichen Rahmen zu beteiligen. Gestützt auf die Rückmeldungen der Kantone wird das UVEK bis Frühjahr 2016 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten, welche den konkreten Aktionsplan und die für die Umsetzung nötigen Ressourcen und Gesetzesanpassungen beinhaltet.

Zudem beabsichtigt der Bund, ab 2017 Sofortmassnahmen in der Höhe von 20 – 40 Millionen Franken pro Jahr umzusetzen, sofern auch die Kantone ihren Mitteleinsatz entsprechend erhöhen. Damit könnten unter anderem die grössten Vollzugsdefizite im Bereich Sanierung und Unterhalt bestehender Schutzgebiete rasch geschlossen werden.

Im Rahmen der Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity CBD) engagiert sich die Schweiz auch global gegen die Abnahme der Biodiversität. Um den internationalen Verpflichtungen nachzukommen, berücksichtigt der Aktionsplan Biodiversität die Ziele des strategischen Plans der CBD.

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