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Fragen und Antworten zum Thema Überwachung und Schutz der Privatsphäre

 

Wann ist Überwachung rechtmässig? Was sagt Amnesty zu Massenüberwachung? Ist Massenüberwachung nicht notwendig im Kampf gegen Terrorismus? Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema Überwachung und Privatsphäre.

Was ist Überwachung?

Überwachung ist das Beobachten der Kommunikation, Handlung oder Bewegung einer Person. Regierungen können Überwachung rechtmässig einsetzen, wenn sie gezielt und begründet ist, oder sie kann dazu dienen, AktivistInnen einzuschüchtern, eine Gesellschaft zu kontrollieren und abweichende Meinungen einzudämmen.

Zur Überwachung der Kommunikation zählen alle Aktivitäten wie das Überwachen, Abfangen, Sammeln, Auswählen, Zurückhalten, Analysieren, Teilen oder weiteren Gebrauch von jeder Art von Kommunikation, der Kommunikationsinhalte und der Kommunikationsdaten (Metadaten).

Spricht sich Amnesty grundsätzlich gegen Überwachung aus?

Amnesty International richtet sich nicht grundsätzlich gegen Überwachung, lehnt aber jede Form der verdachtsunabhängigen Massenüberwachung ab. Überwachung ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt und die Massnahme gezielt, notwendig, verhältnismässig sowie richterlich angeordnet ist.

Was ist verdachtsunabhängige Massenüberwachung?

Verdachtsunabhängige Massenüberwachung ist beispielsweise die Überwachung der Internet- und Telefonkommunikation einer grossen Anzahl Personen – teilweise ganzer Länder – ohne dass diese Personen Anlass zu einem begründeten Verdacht gegeben haben.

Gibt es eine verdachtsunabhängige Massenüberwachung, die rechtmässig ist?

Nein. Regierungen können zwar in ihrem Land Massenüberwachungsprogramme legalisieren, aber sie würden damit klar internationalem Recht widersprechen, das die meisten Staaten ratifiziert haben. Nach Amnesty International kann verdachtsunabhängige Massenüberwachung niemals einen notwen­digen und verhältnismässigen Eingriff in die Menschenrechte darstellen.

Ist Massenüberwachung nicht notwendig, um Terrorismus zu bekämpfen?

Eingriffe in Menschenrechte werden häufig mit dem Verweis auf die «nationale Sicherheit» gerecht­fertigt. Doch gibt es bislang keine Beweise dafür, dass verdachtsunabhängige Überwachungs­mass­nahmen zusätzliche Sicherheit schaffen.

Eine von Präsident Obama eingesetzte unabhängige Untersuchungskommission (PCLOB) kam im Januar 2014 zu dem Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung der NSA illegal sei und eine «ernsthafte Bedrohung» für die Bürgerrechte und die Demokratie darstelle. Im Kampf gegen den Terrorismus habe sie sich als nutzlos erwiesen: «Es gibt keinen einzigen Fall, in dem das Programm zur Aufdeckung eines zuvor unbekannten Terrorplans oder zur Verhinderung von terroristischen Angriffen beigetragen hätte», heisst es im Abschlussbricht der Kommission.

Auch in Deutschland wurde eine Studie zur Wirksamkeit von Massenüberwachungsmassnahmen (Vorratsdatenspeicherung) durchgeführt: Es konnte keine Nutzen dieser Massnahme festgestellt werden. Das Max-Planck-Institut kommt im Gutachten, das vom Bundesamt für Justiz in Auftrag gegeben worden war, zum Schluss: «Im Vergleich der Aufklärungsquoten, die in Deutschland und in der Schweiz im Jahr 2009 erzielt worden sind, lassen sich keine Hinweise darauf ableiten, dass die in der Schweiz seit etwa 10 Jahr praktizierte Vorratsdatenspeicherung zu einer systematisch höheren Aufklärung geführt hätte.»

Wann ist Überwachung rechtmässig?

Eine Überwachung ist nur unter folgenden Bedingungen rechtmässig:

  • wenn sie durch ein Gesetz geregelt ist; d.h. wenn sie klaren gesetzlichen Vorschriften folgt, die öffentlich zugänglich sind;
  • wenn sie durch eine Bewilligung autorisiert ist, die von einer unabhängigen Behörde wie etwa einem Richter erteilt wird;
  • wenn sie einem legitimen öffentlichen Interesse dient, etwa einer Strafuntersuchung oder der Wahrung der nationalen Sicherheit;
  • wenn sie gezielt ist auf eine Person, eine definierte Gruppe von Personen oder auf eine bestimmte Örtlichkeit, die relevant ist, um das legitime Ziel zu erreichen;
  • wenn sie notwendig ist; wenn die Überwachung erforderlich ist, um ein legitimes Ziel zu erreichen und sie die am wenigsten einschneidende Methode ist für die Zielerreichung;
  • wenn sie verhältnismässig ist; d.h. der Eingriff in die Menschenrechte durch die Überwachung ist angemessen im Verhältnis zum angestrebten legitimen Ziel.

Zum Beispiel kann die Überwachung der Telefon- und Internet-Kommunikation eines verdächtigten Geldwäsche-Netzwerkes für eine Strafuntersuchung rechtmässig sein wenn sie diese Regeln befolgt.

Im Gegensatz dazu ist die Massenüberwachung der Kommunikation eines ganzen Landes – wie sie etwa der US-amerikanische Dienst NSA betreibt – unrechtmässig. Eine solche Überwachung ist unverhältnismässig und die Regierungen haben keine zwingenden Beweise für ihre Notwendigkeit erbracht. Zudem sind viele Überwachungsprogramme nur durch vage Gesetze autorisiert, die sowohl vom Gesetzgeber als auch von Gerichten schwer zu interpretieren sind. In vielen Ländern wird Überwachung auch in geheimen Gerichten ohne Transparenz angeordnet.

Welchen rechtlichen Schutz gibt es gegen Überwachung?
  • Artikel 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte schützt jeden Menschen vor «willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr».
  • Artikel 19 derselben Konvention schützt das Recht auf freie Meinungsäusserung, «dieses Recht schliesst die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art (…) sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben».

Die international verbrieften Menschenrechte schützen die Rechte auf Privatsphäre und auf freie Meinungsäusserung. Staaten sind verpflichtet, diese Rechte zu respektieren und zu schützen. Das internationale Recht erlaubt es den Regierungen zwar diese Rechte unter bestimmten Umständen einzuschränken, was beispielsweise auch für die Überwachung der Kommunikation gilt. Doch jeder Eingriff in die Privatsphäre muss verhältnismässig sein, das heisst, die Überwachungsmassnahme muss notwendig und zielführend sein, um ein legitimes Ziel zu erreichen, sie muss zumutbar und die am wenigsten einschneidende Methode für die Zielerreichung sein.

Wie ist das Verhältnis von nationalem und internationalem Recht bezüglich Überwachung?

Die Überwachungskompetenzen werden durch nationale Gesetze definiert. Doch nicht jede Über­wachung, die gesetzlich geregelt ist, ist auch rechtmässig. Staaten haben nicht nur ihre eigenen Gesetze, sondern auch Verpflichtungen gegenüber den international verbrieften Menschenrechten. Überwachung, die nicht mit den Menschenrechten kompatibel ist, ist nicht rechtmässig. Überwachung der Kommunikation ist ein Eingriff in das Recht auf Privatsphäre und das Recht auf freie Meinungs­äusserung wie sie z.B. in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert sind.

Warum sind die Enthüllungen von Edward Snowden so wichtig?

Die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden haben gezeigt, was viele bereits befürchteten: Regierungen speichern und analysieren im Geheimen unsere privaten Daten sowie unsere Kommuni­kation aus E-Mails, Anrufe und SMS. Sie überwachen Millionen von Menschen – ohne Aufsicht, Transparenz und Kontrolle. Dank den Enthüllungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Snowden wissen wir heute von den umfangreichen Überwachungsprogrammen der US-amerikanischen und britischen Geheimdienste. Ein paar Beispiele:

  • US-Geheimdienste geben jeden Tag 200 Millionen Textnachrichten an britische Dienste weiter.
  • Geheimdienste der USA und der UK können das Mikrofon Ihres Mobiltelefons anschalten und Ihnen zuhören, selbst wenn das Telefon ausgeschaltet ist.
  • Geheimdienste der USA und der UK speichern Webcam-Bilder von Millionen von Internetusern, die keiner Straftat verdächtigt sind.
Werde ich überwacht?

Benutzen Sie ein Mobiltelefon oder das Internet? Falls die Antwort ja ist, werden Sie wahrscheinlich überwacht. Überwachungsprogramme wie Prism und Upstream (der NSA) und Tempora (des GCHQ) haben Zugriff auf die Daten der grössten Internetfirmen wie Google, Microsoft, Facebook und Yahoo. Ausserdem zapfen sie direkt die Datenkabel an, in denen die globale Internetkommunikation fliesst. Auch die Mobilfunkkommunikation wird in vielen Ländern in einem riesigen Ausmass überwacht. Leider sind Sie für diese Programme nichts weiter als eine Telefonnummer, Email- oder IP-Adresse, die in die Datenzentren aufgesogen wird.

Welche Daten sammeln sie von mir?

Wann immer wir selbst oder Behörden und Unternehmen digitale Technologien nutzen, entstehen Daten mit persönlichen Informationen: am Geldautomaten, beim Surfen im Internet, durch Überwachungskameras oder in der öffentlichen Verwaltung (z.B. Steuer- oder Gesundheitsdaten). Die Überwachungsprogramme speichern und analysieren die Browser-Geschichte, Ihre Suchanfragen, Emails, Instantnachrichten, Webcam-Konversationen und Telefon­anrufe. Sie sammeln auch die Metadaten, auch «Daten über Daten» genannt: mit wem sie wann wie lange telefoniert haben; wo Sie sich zu jeder Minute aufgehalten haben; wem Sie Mails geschrieben haben; usw.

Was passiert mit meinen Daten?

Das Problem ist: Niemand weiss genau, was mit Ihren Daten passiert. Und – Sie können sich gegen die Verwendung Ihrer Daten auch nicht wehren. Sicher ist: Ihre Daten werden in riesigen Datenzentren gespeichert und mittels Computer-Algorithmen analysiert. Daten werden unter verschiedenen Staaten ausgetauscht und verschiedenen Nachrichtendiensten zugänglich gemacht.

Warum ist das Datensammeln gefährlich?

Für sich genommen mögen die unterschiedlichen Daten und Informationsschnipsel wertlos erscheinen. Durch die zunehmende Vernetzung von Systemen lassen sie sich aber zu aussagekräftigen Persönlich­keitsprofilen zusammenfassen. Politische Gesinnung, sexuelle Präferenzen, Lebensstil, sozialer Umgang, Bildungsgrad oder die angebliche potenzielle Straffälligkeit eines Menschen werden ablesbar.

Wie beeinträchtigt Überwachung das Recht auf freie Meinungsäusserung?

Das Bewusstsein, unter staatlicher Überwachung zu stehen, führt bei vielen Menschen zu Selbstzensur. Diese «Schere im Kopf» beeinträchtigt die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Wer Angst hat, über­wacht zu werden, sagt weniger frei seine Meinung und traut sich seltener, im Internet zu Protest aufzu­rufen oder sich über sensible Themen zu informieren. Das Recht auf Privatsphäre ist eine wichtige Grundlage für zahlreiche andere Menschenrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit, das Recht auf friedliche Versammlung und das Recht auf Freiheit von Diskriminierung.

Wie setzen Regierungen Überwachung als Repression ein?

Online-Plattformen werden zunehmend zur Mobilisierung für Proteste genutzt, etwa im Arabischen Frühling. Viele Regierungen weltweit beschneiden deshalb die neuen Ausdrucks- und Informations­möglichkeiten oder nutzen sie für repressive Zwecke. Die Bedrohung der Meinungsfreiheit durch Zensur zeigt sich zum Beispiel an der Blockade von Twitter und Youtube durch die türkische Regierung oder an der umfangreichen Kontrolle des Internets in China. Während der Maidan-Proteste in Kiew 2014 erhielten Besitzer von Mobiltelefonen, die in der Nähe der Kundgebungen geortet wurden, eine einschüchternde SMS, in der es hiess: «Sehr geehrter Empfänger, Sie wurden als Teilnehmer einer Massenunruhe registriert.»

Was geht mich Überwachung an, wenn ich nichts zu verbergen habe?

Die Frage sollte sein: Warum wird meine Privatsphäre missachtet, obwohl ich nichts falsch gemacht habe? Wir würden niemals akzeptieren, dass die Regierung eine Videokamera bei uns zuhause installiert, jeden Brief von uns öffnet und unsere Gespräche mit Bekannten belauscht. Doch das tut die Regierung bei der digitalen Massenüberwachung.

Eine Gesellschaft, die Freiheit und Rechtstaatlichkeit respektiert, muss auch die Privatsphäre ihrer BürgerInnen respektieren, ausser es gibt den begründeten Verdacht, dass sie in kriminelle Aktivitäten verwickelt sind. Wenn dieser Respekt fehlt, gelten plötzlich alle BürgerInnen als potentiell schuldig bis sie ihre Unschuld beweisen können. Wir wissen, dass private Daten in einigen Ländern gezielt gegen Journalistinnen und Aktivisten eingesetzt werden, um sie einzuschüchtern, zu verleumden und mundtot zu machen. Wenn Sie denken, dass Ihnen das in Ihrem Land nicht passieren könnte, bedenken Sie, dass es dazu vielleicht nur einen Regierungswechsel braucht. Wenn wir jetzt nicht handeln, riskieren wir eine Gesellschaft ganz ohne Privatsphäre.

Was kümmert mich die Überwachung durch Staaten, wenn die Internetfirmen bereits alle meine persönlichen Daten sammeln?

Sie sollten sich sicher auch darum kümmern, wie Firmen Ihre Daten gebrauchen. Als Minimum müssten die Firmen sie informieren, was sie mit Ihren Daten tun, sie müssen Ihre Daten ausreichend schützen und dürfen nichts damit tun, dem Sie nicht zugestimmt haben. Aber es gibt einen grossen Unterschied zwischen dem was Firmen tun und dem was Regierungen tun: Wenn Sie sich bei einem sozialen Netzwerk einschreiben, stimmen Sie freiwillig zu, der Firma Ihre Daten zu übergeben. Die Firmen sammeln nicht beliebig Daten von allen Personen, egal ob sie ihr Produkt nutzen oder nicht.

Was sind die Forderungen von Amnesty International?

Amnesty fordert Regierungen weltweit auf,

  • alle Programme zur Massenüberwachung unverzüglich zu beenden und sicherzustellen, dass alle Überwachungsmassnahmen internationale Menschenrechtsstandards einhalten;
  • sicherzustellen, dass Kommunikationsüberwachung nur bei einem konkreten Verdacht und nur mit einer richterlichen Genehmigung stattfindet und dass dabei die Mittel gewählt werden, die so wenig wie möglich in die betroffenen Menschenrechte eingreifen. Die Überwachungsmassnahme muss gezielt, notwendig und verhältnismässig sein;
  • sicherzustellen, dass die Meinungs- und Informationsfreiheit online geschützt ist und Menschen auch über das Internet ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedanken suchen, empfangen und verbreiten können.
 
 

Reverendum gegen Nachrichtengesetz lanciert

Heute bekommen Kommunikationsdienstleister für Überwachungsdienste im Telefon- und Mobilfunkverkehr eine Entschädigung dafür, dass sie in der Lage sind, alle Gespräche in Echtzeit aufzunehmen und während zwölf Monaten zu speichern. Alles wird angezapft und auf Vorrat gespeichert. Nachdem die Parlamentarier die Gesetzesrevision beim Büpf gutgeheissen und auch dem Nachrichtendienst des Bundes weit mehr Kompetenzen eingeräumt haben, kommt nun das Referendum zu diesem staatspolitischen Irrsinn samt Aushöhlung der Grundrechte.

Die vom Parlament beschlossene Gesetzesrevision des Fernmeldeüberwachungsgesetzes (Büpf) stösst in menschenrechts- und konsumentennahen Kreisen und bei vielen Parteinen auf Widerstand. Nun werden Referendumsunterschriften bis Mitte Dezember gesammelt. Widerstand und Mitmachen sind Bürgerpflicht, wollen wir uns gegen den Abbau der verfassungrechtlich garantierten Grundrechte als auch für die Meinungs- sowie Pressefreiheit wehren.

Der National- und Ständerat hat in der letzten Session den Ausbau der präventiven Überwachung der Bevölkerung beschlossen. Damit soll der Nachrichtendienst des Bundes weitere Kompetenzen erhalten. Diese umfassen das Speichern von Kommunikationsdaten aller Einwohner – und dies verdachtsunabbhängig. Ferner würden auch Staatstrojaner zum Einsatz kommen. Darüber hinaus wollen die Schweizer Geheimdienstler nun im internationalen Cyberkrieg mitmischen. Sie wollen damit die Erlaubnis, nicht nur Computer im Inland, sondern auch im Ausland anzugreifen.

Die Referendumsfrist ist nun gestartet und dauert bis Mitte Dezember. Die Unterschriftenbögen stehen unter nachrichtendienstgesetz.ch zum Download bereit. Parteien wie die Juso, die Piratenpartei, die Grünen und zahlreiche VertreterInnen der Grünliberalen, der SP und von Jungparteien unterstützen das Referendum.

Ebenso dabei sind Medien-, Konsumenten- und Menschenrechtsorganisationen wie der Schweizer Konsumentenschutz SKS, der Verein grundrechte.ch, Amnesty International, die grösste Schweizer Mediengewerkschaft Syndicom und Fachorganisationen wie dem Verein Digitale Gesellschaft und dem Chaos Computer Club. Hier ein Auszug der Kollektivmitgliederliste des Vereins grundrechte.ch.

Alternative Liste Winterthur
Alternative Liste Zürich
augenauf Basel
augenauf Bern
augenauf Zürich
Bierkurve Winterthur
Bündnis Luzern für Alle
Demokratische Juristinnen und Juristen Schweiz DJS
Grünes Bündnis Bern
Grüne Partei Bern-Demokratische Alternative GPB-DA
Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA
Humanrights.ch / MERS
Junge Linke Alternative – JuLiA
JungsozialistInnen JUSO Schweiz
Liste gegen Armut und Ausgrenzung
Piratenpartei Schweiz
Referendum BWIS
Solidaritätsnetz Region Basel
Solidaritätsnetz Sanst-Papiers Bern
Swiss Internet User Group SIUG
Swiss Privacy Foundation
Verein PSYCHEX

Fazit

Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist ein fundamentales, verfassungsrechtlich garantiertes Menschenrecht und zentrales Element der demokratischen Kontrolle. Nehmen wir uns die Möglichkeit, uns frei und unbeobachtet auszudrücken, verlieren wir alle – als Individuen wie auch als Gesellschaft. Ein eindringlich warnender offener Brief von Amnesty International, dem Schweizer Konsumentenschutz SKS, der Digitalen Gesellschaft und weiteren Organisationen, wurde vom Parlament nicht erhört.

Das neue Nachrichtendienstgesetz ist ein direkter Angriff auf unsere verfassungsmässig garantierten Bürgerrechte, die Demokratie und den Rechtsstaat. Das falsche Versprechen von Sicherheit scheint die Politiker so geblendet zu haben, dass ihnen jedes Mittel als legitim erscheint. Die erweiterten Kompetenzen im neuen Gesetz bringen jedoch nicht mehr Sicherheit. Stattdessen werden wertvolle Ressourcen denjenigen Behördenvorenthalten, welche bereits heute für die Bekämpfung von Kriminalität und Terror zuständig sind.

Überwachung stört Sie nicht, denn Sie haben ja nichts zu verbergen?

Hier sind einige Gründe, warum Sie dennoch das Referendum gegen das Nachrichtendienstgesetz unterschreiben sollten.

Möchten Sie grundlos überwacht werden?
Mit dem neuen Gesetz darf der Nachrichtendienst die Datenströme von allen Telefons anzapfen und auch Ihre Mails lesen. Wollen Sie das wirklich?

Verdachtsunabhängige Überwachung betrifft auch Sie. Denn sie verletzt Ihr Recht auf Privatsphäre, das in der Bundesverfassung garantiert ist. Wollen Sie, dass die Privatsphäre weiter ausgehölt wird. Nachdem Sie notabene schon Ihre Fingerabdrücke und ihr biometrisches Konterfei zwecks Reisefreiheit allen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden rund um die Welt verfügbar gemacht haben. Demnächst kommen wohl der vorsogliche, flächendeckende  DNA-Test, die wöchentlichen Urinprobenabgaben und die medizinische Auswertung ihres normalen Alkoholpegels oder Kifferzustandes zu den normalen Erhebungen hinzu.

Dabei ist Massenüberwachung nicht einmal wirksam, das zeigen zahlreiche Studien in mehreren Ländern. Die Antwort auf Terror und Verbrechen ist Strafverfolgung.

Massenüberwachung ist gefährlich und völlig überflüssig.
Der UNO-Kommissar für Menschenrechte äusserte sich 2014 sehr kritisch: «Die Speicherung von Kommunikationsdaten stellt einen Eingriff in die Privatsphäre dar, und zwar unabhängig davon, ob die Daten dann tatsächlich abgefragt werden oder nicht. Dieser Eingriff in die Privatsphäre hat weiter negative Auswirkungen auf die Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit.»

Die Vorratsdatenspeicherung wurde in Europa durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungültig erklärt. Die Richter beurteilten die europäische Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismässig und in vollem Umfang als unvereinbar mit der Grundrechtecharta der EU.

Wenn Sie unter Überwachung stehen, werden Sie sich nicht mehr frei fühlen und sich nicht mehr frei äussern können. Nicht nur die Meinungs-, auch die Medienfreiheit wird erheblich eingeschränkt.

Sie (und kein anderer) weiss, was letztlich alles mit Ihren Daten passiert. Wer sie wem weitergibt. Wo und wann Sie für welche Konstrukte sie verwendet werden. Nur eines ist gewiss: Früher oder später landen alle Daten bei Kriminellen, Hackern, Spionen und übereifrigen Staatsdienern. Und die kümmern sich gewiss nicht um ihre Bürger- und Menschenrechte.

Sie können sich gegen die missbräuchliche Verwendung Ihrer Daten nicht wehren. Der Makel im digitalen Stempel wird sie bis weit über den Tod hinaus verfolgen. Sie werden als Facebook-und Google-Leiche noch lange im digitalen Weltall herumschwirren. Ein Recht auf Vergessen? Vergessen Sie’s. Das ist im Internet eine Utopie.

Wenn Ihnen Ihre Privatsphäre und die Menschenrechte als auch die Bundesverfassung etwas bedeutet, dann  » unterschreiben Sie jetzt das Referendum gegen das Nachrichtendienstgesetz.

grundrechte.ch | Postfach 6948 | 3001 Bern
E: info@ndg-referendum.ch | T: 031 312 40 30 | www.grundrechte.ch

Weitere Links zu Organisationen, die das Referendum unterstützen:

Weitere Informationen

Das überparteiliche Komitee schnüffelstaat.ch
Faktenblatt Kabelaufklärung digitale-gesellschaft.ch/kurz-erklaert-faktenblatt-zur-kabelaufklaerung
Vorratsdatenspeicherung digitale-gesellschaft.ch/vorratsdatenspeicherung
Offener Brief zum NDG digitale-gesellschaft.ch/2015/06/08/offener-brief-zum-ndg
Curia Vista www.parlament.ch

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