Schlagwort-Archive: Zuwanderung

Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern

Bern, 03.09.2015 – Die Europapolitik, bilaterale Fragen zu Energie, Verkehr und Transport, die wirtschaftliche und soziale Lage des Kontinents sowie die Krisen in Europas südlicher und östlicher Nachbarschaft: Diese Themen standen im Mittelpunkt des offiziellen Besuchs der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel in Bern. Seitens der Landesregierung waren Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, der Vizepräsident des Bundesrates, Johann N. Schneider-Ammann, Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesrat Didier Burkhalter an den offiziellen Gesprächen beteiligt.

Bundeskanzlerin Merkel wurde am Donnerstag mit militärischen Ehren auf dem Münsterplatz empfangen, die Gespräche der Delegationen fanden im Bernerhof statt. Bundespräsidentin Sommaruga betonte, dass die schweizerisch-deutschen Beziehungen – seit langem gut und freundschaftlich – in den vergangenen Jahren noch enger geworden seien. Ein 200 Abkommen umfassendes Vertragswerk verbindet die beiden Staaten. Mitte 2015 lebten zudem rund 300‘000 deutsche Staatsangehörige in der Schweiz. Ebenfalls zugenommen hat die Zahl der Schweizer Staatsangehörigen in Deutschland: rund 85‘000 waren es 2014.

«Dass die Schweiz und Deutschland politisch, wirtschaftlich und kulturell eng verzahnt sind, ist für beide Seiten wertvoll», erklärte die Bundespräsidentin. Im Nachgang zur Abstimmung vom 9. Februar 2014 verfolgt der Bundesrat das Ziel, die Zuwanderung eigenständig zu steuern und den bilateralen Weg mit der Europäischen Union zu erhalten und zu stärken. Die Delegation des Bundesrates informierte Bundeskanzlerin Merkel in diesem Zusammenhang über den Stand der Konsultationen mit der EU-Kommission. Bundespräsidentin Sommaruga betonte dabei: «Die EU respektiert unsere Entscheidungen. Heute muss aber allen klar sein: Wenn wir den bilateralen Weg erhalten wollen, dann muss er erneuert und gestärkt werden».

Die Europapolitik beider Länder bildete denn auch einen Schwerpunkt der offiziellen Gespräche. Dabei unterstrich die Schweizer Seite, dass parallel zu den Konsultationen über die Personenfreizügigkeit auch Fortschritte bei den institutionellen Fragen wichtig seien. Diese seien das Fundament für die Zukunft der bilateralen Verträge.

Die Delegationen besprachen ausserdem die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Migration und besonders die europaweit stark gestiegenen Asylgesuche. Dabei bekräftigten beide Seiten das Ziel einer gesamteuropäischen, solidarischen Flüchtlingspolitik, wie es durch die europäische Migrationsagenda vorgezeichnet ist.

Gewürdigt wurde von beiden Seiten die enge Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Deutschland bei der Suche nach Lösungen für die Ukraine-Krise. Seitens des Bundesrates wurde betont, dass die Schweiz die Vermittlungsbemühungen der OSZE weiterhin unterstützen wird.

Austausch über klima-, energie- und verkehrspolitische Themen

Zur Sprache kamen mehrere Fragen der Klima, Energie- und Transportpolitik. Die Schweizer Seite erinnerte an die Bedeutung der Vernetzung im Elektrizitätsbereich und des entsprechenden Abkommens mit der Europäischen Union. Das Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland zum Flughafen Zürich und zum Fluglärm war ebenfalls Gesprächsgegenstand. An die Adresse von Bundeskanzlerin Merkel wurde eine Einladung zur offiziellen Eröffnung des Gotthardbasistunnels im Juni nächsten Jahres ausgesprochen. In diesem Zusammenhang betonte die Schweizer Delegation, wie wichtig der Ausbau der deutschen Zubringerstrecken auf der Nord-Süd-Achse sei.

Im Gesprächsteil über die internationale Wirtschafts- und Finanzsituation wurde unter anderem die Möglichkeit einer weiteren Teilnahme der Schweiz am Finance Track der Gruppe der 20 wichtigsten Industrienationen erwähnt. Deutschland übernimmt im Jahr 2017 die Präsidentschaft der G20.

(Quelle: EjPD/UVEK)

Zuwanderung: Bundesrat verabschiedet Gesetzesentwurf


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Bern, 11.02.2015 – Am 9. Februar 2014 hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung für eine eigenständige Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und einer gleichzeitigen Anpassung des Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union (EU) unter Wahrung des wirtschaftlichen Gesamtinteresses ausgesprochen. Der Bundesrat hat am Mittwoch verschiedene Entscheide zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen getroffen. So verabschiedete er den Entwurf zur neuen Ausländergesetzgebung sowie ergänzende Massnahmen zu einer besseren Ausschöpfung des inländischen Potenzials an Arbeitskräften. Zudem hat er das Mandat für Verhandlungen mit der EU über das Abkommen zur Personenfreizügigkeit definitiv beschlossen.

Der neue Verfassungsartikel 121a enthält zwei Aufträge: Ein neues Zuwanderungssystem einzuführen sowie Verhandlungen zur Anpassung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU (FZA) aufzunehmen. Diese beiden Aufträge müssen bis im Februar 2017 umgesetzt sein.

Gesetzesänderungen gehen in die Vernehmlassung

Das vom Bundesrat erarbeitete Zuwanderungssystem enthält jährliche Höchstzahlen und Kontingente für alle Ausländerinnen und Ausländer und sieht vor, dass bei Stellenbesetzungen inländischen Arbeitskräften Vorrang gewährt wird. Die Zulassung für EU-Bürgerinnen und -Bürger wird wie bisher im FZA geregelt, welches entsprechend dem Verfassungsauftrag angepasst werden muss. Die Resultate der angestrebten Verhandlungen mit der EU sind deshalb für den vorliegenden Gesetzesentwurf von Bedeutung. Für Drittstaatenangehörige sieht der Vernehmlassungsentwurf wie bis anhin Kontingente und Inländervorrang vor.

Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats werden den Höchstzahlen Aufenthalte zur Erwerbstätigkeit ab vier Monaten Dauer unterstellt, also Aufenthaltsbewilligungen wie auch Kurzaufenthaltsbewilligungen. Ebenso unterliegen Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Familienangehörige, Nicht-Erwerbstätige sowie Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen den Höchstzahlen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Bundesrat die Höchstzahlen und Kontingente festlegt. Auf ein zum Vornherein definiertes starres Reduktionsziel wird zu Gunsten des gesamtwirtschaftlichen Interesses verzichtet. Der Bundesrat stützt sich hierbei auf die Bedarfserhebungen der Kantone sowie auf die Empfehlungen einer Zuwanderungskommission.

Der Entwurf sieht weiter vor, dass der Inländervorrang im Einzelfall geprüft wird. Jedoch gibt es Ausnahmen bei Berufen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel: Dort soll auf eine weitergehende Prüfung verzichtet werden. Diese Lösung trägt der unterschiedlichen arbeitsmarktlichen Situation in den verschiedenen Branchen Rechnung.

Mandat zu Verhandlungen über Personenfreizügigkeit definitiv verabschiedet


Der Bundesrat hat zudem das Verhandlungsmandat zur Anpassung des FZA mit der EU verabschiedet. Das Mandat zielt darauf ab, das Abkommen so anzupassen, dass es der Schweiz künftig möglich ist, die Zuwanderung eigenständig zu steuern und zu begrenzen – unter Wahrung der gesamtwirtschaftlichen Interessen. Gleichzeitig soll der bilaterale Weg als Grundlage der Beziehungen zur EU gesichert werden. Beide Ziele sind gemäss Mandat in gleichem Masse zu verfolgen.

Das Mandat wurde im Rahmen der Konsultationen von den aussenpolitischen und staatspolitischen Kommissionen der Eidgenössischen Räte sowie der Konferenz der Kantonsregierungen und den Sozialpartnern begrüsst. Das EJPD und das EDA werden in den kommenden Wochen und Monaten intensive Konsultationen mit der EU durchführen. Um Verhandlungen aufzunehmen, braucht es das Einverständnis der EU sowie aller Mitgliedstaaten.

Begleitmassnahmen ergänzen


Um bei einer Begrenzung der Zuwanderung sicherzustellen, dass die Schweizer Unternehmen auch in Zukunft die benötigten Fachkräfte finden, ist es notwendig, das inländische Potenzial an Arbeitskräften noch besser zu nutzen. Der Bundesrat hat sich heute über die bessere Ausschöpfung dieses Potenzials im Rahmen der Fachkräfteinitiative (FKI) des WBF ausgetauscht. Das WBF wird in Zusammenarbeit mit den Departementen, den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt die Arbeiten dazu intensivieren und bis Ende Juni 2015 Bericht erstatten. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat rund zwanzig Massnahmen besprochen, welche die Departemente in den Bereichen Sozialversicherungen, Besteuerung, Gesundheit, Infrastrukturen oder Sicherheit ergriffen haben. Diese zielen darauf ab, das inländische Potenzial an Arbeitskräften, insbesondere Frauen und ältere Arbeitnehmende, zu mobilisieren.

Ferner hat der Bundesrat in Ergänzung der FKI vier zusätzliche Massnahmen beschlossen, damit vermehrt inländische Arbeitskräfte eingestellt und so die beruflichen Perspektiven aller Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz verbessert werden, insbesondere auch bei den schwächsten Gruppen auf dem Arbeitsmarkt. Diese Massnahmen sollen es ermöglichen, Arbeitssuchenden einen Informationsvorsprung zu gewähren, indem die offenen Stellen der Bundesverwaltung den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) vor ihrer Veröffentlichung zugänglich gemacht, eine allfällige Erhöhung des Kredits für die Integration der Migrantinnen und Migranten zu prüfen, das Bildungsangebot im medizinischen Bereich auszubauen und die berufliche Integration der Menschen mit einer Behinderung zu stärken. Der Bundesrat hat die zuständigen Departemente beauftragt, die vorgängige Meldung der offenen Stellen bei den RAV sicherzustellen sowie die Sondierungsarbeiten zu lancieren und ihm einen Vorschlag für die Umsetzung der übrigen drei Massnahmen bis Ende 2015 oder Anfang 2016 zu unterbreiten.

Besserer Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen aus dem Asylbereich

Personen aus dem Asylbereich, die in der Schweiz leben, sind ebenfalls Teil des inländischen Potenzials an Arbeitskräften, das besser ausgeschöpft werden könnte. Der Bundesrat will deshalb die administrativen Hürden für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen abbauen, so dass diese leichter arbeiten können. Hier geht es beispielsweise darum, die Bewilligungspflicht für Erwerbstätigkeit abzuschaffen und durch ein einfaches Meldeverfahren zu ersetzen.

Das Vernehmlassungsverfahren zu den Gesetzesentwürfen dauert vom 11. Februar bis zum 28. Mai 2015. Die Gesamtbeurteilung der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung wird erst möglich sein, wenn auch das Verhandlungsresultat der Anpassung FZA vorliegt und die Begleitmassnahmen einbezogen worden sind. (Quelle: Bundesrat)

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Der Sozialalmanach nimmt jährlich die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz unter die Lupe. Zudem widmet er sich einem ausgewählten Thema aus der aktuellen Sozialpolitik. Expertinnen und Experten analysieren das Thema in seinen verschiedenen Facetten und und schlagen Stategien für eine sozial gerechte Politik vor.

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Jeder Fünfte von uns ist eine Migrantin oder ein Migrant. Fast ein Drittel des Arbeitsvolumens wird von Migranten erbracht. Die Migrantinnen und Migranten steigerten die staatlichen Nettoeinnahmen 2011 um 11 Milliarden Franken. Kurzum: Sie tragen zum Wohlstand der Schweiz wesentlich bei.

Dennoch beschäftigt sich die Schweiz intensiv mit ihrer Migrationspolitik. Dabei konzentriert sich die Debatte auf die Eingrenzung der Zuwanderung. Einwanderer werden für strukturelle Probleme im Land verantwortlich gemacht. Angesichts der einseitigen und festgefahrenen Diskussion um Vor- und Nachteile der Zuwanderung hat sich Caritas Schweiz entschlossenen, einen ungewöhnlichen Sozialalmanach 2015 herauszugeben: persönlich und berührend.

Der erste Teil des Buches zeigt mit dem «Bericht über die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz 2013/2014» von Bettina Fredrich sozialpolitische Trends auf. Der zweite Teil und Schwerpunktteil «Herein. Alle(s) für die Zuwanderung» ist ein Bekenntnis der Caritas zur Zuwanderung und zu einer Migrationspolitik, die soziale Chancengerechtigkeit zum Ziel hat. 20 Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik, Kultur und Wissenschaft äussern sich in persönlichen Essays, Beiträgen und Interviews zu einer Schweiz der offenen Türen.

Sozialalmanach 2015: «Herein. Alle(s) für die Zuwanderung»
Luzern, Dezember 2014, 216 Seiten, ISBN: 978-3-85592-134-8,
34 Franken

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Auswirkungen der globalen Wertschöpfungsketten auf die Schweiz

Bern, 14.01.2015 – Der Bundesrat hat am 14. Januar 2015 den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2014 verabschiedet. Gegenstand des Schwerpunktkapitels sind die globalen Wertschöpfungsketten und ihre Auswirkungen auch auf die Schweiz. Im Berichtsjahr wurde in der WTO das Abkommen über HandeIserleichterungen verabschiedet. Weiter traten neue Freihandelsabkommen in Kraft, insbesondere jenes mit China. Die Schweiz setzte ihr Engagement für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und für die Stärkung der staatlichen Akteure in Entwicklungsländern fort.

Das Schwerpunktkapitel zeigt auf, dass sich die globalen Wertschöpfungsketten erheblich auf die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sowie die Handels- und Investitionsflüsse der Industrieländer auswirken. Aus Sicht einer effizienzorientierten Volkswirtschaft besteht das Ziel darin, dass sich ihr Standort auf jene Produktionsschritte konzentriert, für die sie komparative Vorteile hat, während weitere vor- oder nachgelagerte Verarbeitungsschritte in anderen Ländern stattfinden. Folglich stammen die in einem Endprodukt enthaltenen Zwischenprodukte und Komponenten aus immer mehr Zollgebieten, was im Lauf eines Produktionsprozesses mit entsprechend häufigen Grenzüberschreitungen verbunden ist. Daraus ergibt sich für die stark in den Welthandel eingebundene Schweiz eine erhöhte Notwendigkeit, im Rahmen der Aussenwirtschaftspolitik darauf hinzuarbeiten, dass Handelshemmnisse weiter abgebaut werden. Auf nationaler Ebene ist der Flexibilität des Arbeitsmarkts, der Förderung von Innovation, der Bildung, der administrativen Entlastung und der Öffnung des Dienstleistungsmarkts besondere Beachtung zu schenken.

WTO, bilaterale Verträge mit der EU und Freihandelsabkommen

Im Rahmen der WTO wurde das Abkommen über Handelserleichterungen als Teil der Agenda der Doha-Runde verabschiedet. Dies ebnet den Weg für die Umsetzung der weiteren Beschlüsse der WTO-Ministerkonferenz von Ende 2013 in Bali, die einzelne Landwirtschafts- und Entwicklungsthemen betreffen. Für die verbleibenden Doha-Themen, die umstrittene Dossiers wie den Marktzugang in den Bereichen Industriegüter, Dienstleistungen und Landwirtschaft beinhalten, soll nun ein Arbeitsprogramm erarbeitet werden. Die plurilateralen Verhandlungen über ein Dienstleistungsabkommen, über IT-Produkte und über Umweltgüter, an denen die Schweiz ebenfalls teilnimmt, werden fortgesetzt.

Mit der EU trat im Berichtsjahr ein Abkommen über die Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden in Kraft. Im Steuerbereich verabschiedete der Bundesrat ein Verhandlungsmandat zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs mit der EU und unterzeichnete mit den EU-Mitgliedstaaten eine gemeinsame Verständigung über die Unternehmensbesteuerung. Mit dem Ziel der Sicherung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs nahm er im Mai Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen auf. Dies ermöglichte die Weiterführung von Verhandlungen insbesondere über ein Elektrizitätsabkommen, über die Teilnahme am europäischen Emissionsrechtehandelssystem und über die Bereiche Lebensmittelsicherheit und öffentliche Gesundheit. Vor dem Hintergrund des neuen Artikels 121a der Bundesverfassung über die Zuwanderung macht die EU eine Unterzeichnung neuer Abkommen aber auch von einer Lösung  für die Frage der Personenfreizügigkeit abhängig. Im Oktober verabschiedete der Bundesrat den Entwurf für ein entsprechendes Verhandlungsmandat.

Neben dem bilateralen Freihandelsabkommen mit China traten im Berichtsjahr Freihandelsabkommen im Rahmen der EFTA mit den Staaten des Golfkooperationsrats sowie mit Costa Rica und Panama in Kraft. Die EFTA-Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Guatemala wurden abgeschlossen sowie  jene mit Indonesien und Vietnam fortgesetzt bzw. mit Malaysia neu aufgenommen. Die Aktualisierung und Vertiefung bestehender Freihandelsabkommen gewinnt ebenfalls an Bedeutung. Entsprechende Verhandlungen führt die EFTA mit der Türkei. Weiter schloss die Schweiz ein bilaterales Investitionsschutzabkommen mit Georgien ab. Neue Freihandels- und Investitionsschutzabkommen der Schweiz enthalten Bestimmungen zur Kohärenz mit den Nachhaltigkeitszielen. Dabei verfolgt der Bundesrat die Nachhaltigkeitsziele in der Gesamtheit der Beziehungen der Schweiz mit ihren Partnerländern, u.a. im Rahmen von Dialogforen und Zusammenarbeitsprojekten.

Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit

Bei der Umsetzung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Botschaft des Bundesrates zur Internationalen Zusammenarbeit 2013-2016 wurde eine positive Zwischenbilanz gezogen. Thematisch standen bei den bi- und multilateralen Projekten in Entwicklungsländern die Mobilisierung eigener Finanzmittel und deren verantwortungsvolle Verwaltung, die Zusammenarbeit staatlicher Entwicklungsakteure mit dem Privatsektor sowie die Stärkung der Managementkapazitäten öffentlicher Versorgungsbetriebe im Vordergrund. Im Hinblick auf die Formulierung der globalen Ziele für eine Nachhaltige Entwicklung („post-2015“ Agenda) legte die Schweiz das Verhandlungsmandat fest und brachte sich in die internationale Diskussion ein. Weiter leistete die Schweiz einen finanziellen Beitrag an den neu errichteten Grünen Klimafonds.

Embargomassnahmen


Bei den Embargomassnahmen standen die Entwicklungen in der Ukraine und die Massnahmen der Schweiz zur Vermeidung der Umgehung von diesbezüglichen internationalen Sanktionen im Vordergrund. Die Sanktionen gegenüber dem Iran wurden aufgrund der internationalen Verhandlungen um das iranische Nuklearprogramm punktuell suspendiert.

Das Schwerpunktkapitel und die Gesamtübersicht des Berichts werden im Internet auch auf Englisch veröffentlicht. (Quelle: Seco)