Eines der wichtigsten Ziele der Vereinten Nationen (UNO) besteht darin, die Achtung der Rechte und Grundfreiheiten aller Menschen und Völker zu fördern. Mit dem Schutz und der Weiterentwicklung der Menschenrechte befassen sich unter dem UNO-Dach namentlich das Hochkommissariat für Menschenrechte und der Menschenrechtsrat, die beide ihren Sitz in Genf haben, sowie die UNO-Generalversammlung in New York im Rahmen der Tätigkeiten des 3. Ausschusses.
Die Schweiz setzt sich in der UNO sehr aktiv dafür ein, dass alle Menschen in Würde, Sicherheit und Frieden leben können. Ein besonders starkes Engagement der Schweiz galt der Schaffung des Menschenrechtsrats und der Konsolidierung seiner Instrumente. Die Schweiz war bereits zweimal von 2006 bis 2009 und von 2010 bis 2013 Mitglied dieses Gremiums. Sie wird 2015 wiederum für ein dreijähriges Mandat von 2016-2018 kandidieren.
Die wichtigsten UNO-Abkommen zum Schutz der Menschenrechte hat die Schweiz in den letzten Jahrzehnten ratifiziert.
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Der Menschenrechtsrat der UNO hat seine Arbeit im Juni 2006 aufgenommen. Er ersetzt die frühere Menschenrechtskommission der UNO.
Die Schaffung des Menschenrechtsrats in Genf ist eine bedeutende Etappe in der Geschichte der UNO. Damit werden nicht zuletzt das internationale Genf und seine Position als weltweites Kompetenzzentrum im Bereich der Menschenrechte weiter gestärkt.
Der Menschenrechtsrat soll die Menschenrechte fördern und schützen. Die Mitglieder und teilnehmenden Akteure sind zu Respekt, gegenseitigem Verständnis und Dialog verpflichtet. Folgende Elemente zeichnen den Menschenrechtsrat aus:
- Der Rat ist direkt der Generalversammlung unterstellt.
- Er hält jedes Jahr mindestens 3 Sessionen während insgesamt mindestens 10 Wochen ab. Auf Antrag eines Drittels der Mitglieder können Sondersessionen einberufen werden.
- Er zählt 47 Mitglieder, die von der Generalversammlung für eine Dauer von 3 Jahren gewählt werden, wobei ein Mitglied nach zwei aufeinander folgenden Mandaten nicht mehr für die direkt darauf folgende Periode wählbar ist.
- Die Mitglieder sind aufgefordert, im Rahmen ihrer Kandidatur freiwillige Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte zu formulieren.
- Der Rat verfügt über einen neuen Mechanismus: die allgemeine regelmässige Überprüfung (Universal Periodic Review). Damit wird regelmässig geprüft, ob alle Mitgliedstaaten der UNO ihre Menschenrechtsverpflichtungen einhalten.
- Die Generalversammlung kann ein Mitglied bei schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen mit Zweidrittelmehrheit vom Menschenrechtsrat suspendieren.
Schwerpunkte der Schweiz
Die Schweiz äussert sich regelmässig in den Diskussionen über problematische Menschenrechtssituationen in verschiedensten Ländern. Eine Führungsrolle beanspruchte sie in jüngster Zeit bei der Diskussion der Menschenrechtslage in Syrien und Bahrain.
Inhaltliche Schwerpunkte setzt sie bei der strafrechtlichen Verfolgung und Aufarbeitung von schweren Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des humanitären Völkerrechts, bei der Vergangenheitsarbeit, bei der Abschaffung der Todesstrafe, bei der Achtung der Menschenrechte im Kontext friedlicher Kundgebungen und beim Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter. Die Schweiz engagiert sich darüber hinaus in zahlreichen weiteren Themen, etwa Business und Menschenrechte, Meinungsäusserungs- und Vereinigungsfreiheit, Stärkung der Kinder- und Frauenrechte und dem Schutz von Menschenrechtsverteidigern. (Quelle: EDA)