Jud kein Einzelfall: Millionen verdienen und IV-Renten beziehen

Der Fall der Opfikoner Sozialhilfevorsteherin zeigt, dass man trotz 100 prozentiger IV-Rente nebenbei viel Geld verdienen kann. So können auch Einkommensmillionäre die volle IV-Leistungen beziehen. Das stösst der Präsidentin der Patientenorganisation sauer auf. Drei Einkommenmillionäre mit IV-Rente gibt es in der Schweiz. Immerhin 1900 Rentner verdienten neben der IV-Rente mehr als 125‘000 Franken.

Die Präsidentin der Patientenorganisation, Margrit Kessler, spricht von einem «Taschengeld für Gutverdienende». Die St. Galler Nationalrätin der Grünliberalen hat daher letztes Jahr auch eine Interpellation eingereicht. Darin bezeichnet sie es als «stossend, dass jemand einen Lohn von über 16‘000 Franken verdienen und dennoch in den Genuss einer IV-Rente kommen kann». Dami will sie nicht per se die IV-Rente von anspruchsberechtigten Personen aufheben. Diese hätten natürlich bei einem Einkommensverlus Anrecht auf Ihre Rente. Nur, solange sie so gut verdienten, bräuchten sie diese nicht. Die Gelder wären bei den Kleinverdienern viel besser investiert.

Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität in Zürich, gibt allerdings zu bedenken, dass solche rentenkürzungen bei Gutverdienen wenig ins Gewicht fallen würden. Streiche man diese Beiträge, würden der IV wenig mehr Geld in die Kasse fliessen. Umgekehrt bestehe die Gefahr für die Versicherten und die IV, dass Vielverdiener auf ihren hohen Salären auch keine IV-Beiträge mehr einzahlen, was für die Invalidenversicherung gravierende Folgen hätte.

Dazu muss man wissen, dass erst ab einem Einkommensverlust von 40% aufgrund einer anerkannten Invalidität eine Viertelrente ausbezahlt wird. Ab 50% Einkommensaudfall gibt es eine halbe Rente, ab 60% eine Dreiviertelsrente und ab 70 Prozent eine volle Rente.

Nun gäbe es aber in der Mehrheit viele traurige Fälle von Arbeitern und Selbständigerwerbenden, die vor der Invalidität rund 60‘000 Franken verdienten und danach noch auf knapp 40‘000 Franken kämen. Da der Einkommensverlust lediglich 33 Prozent betrage, gebe es auch keine IV-Rente. Auch hier ist die Messlatte offensichtlich falsch beziehungsweise realitätsfremd angesetzt.

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