Repressive Gesetze bedrohen Menschenrechtsarbeit weltweit

Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind weltweit massiven Angriffen ausgesetzt. Laut einem Bericht von Amnesty International erlassen Regierungen immer häufiger Gesetze, welche die Überwachung der Organisationen und ihrer Mitarbeitenden ermöglichen und kaum zu überwindende bürokratische Hürden schaffen. Vielen NGOs droht die Schliessung, ihren Angestellten Strafverfolgung und Gefängnis.

Der Bericht Laws Designed to Silence: The Global Crackdown on Civil Society Organizations nennt eine erschütternde Anzahl von Ländern, in denen repressive Massnahmen gegen NGOs verhängt wurden. Aufgelistet sind 50 Länder weltweit, in denen Gesetze zur Einschränkung der Arbeit von NGOs bereits in Kraft oder aber geplant sind.

«Wir haben dokumentiert, wie immer mehr Regierungen die äusserst wichtige Arbeit von NGOs unangemessen einschränken und behindern», sagt Lisa Salza, Kampagnenverantwortliche bei Amnesty Schweiz. «In vielen Ländern werden Organisationen, die sich für die Menschenrechte einsetzen, drangsaliert und so zum Schweigen gebracht. Wer sich engagiert, muss zunehmend um seine Sicherheit fürchten. Wenn solche Gruppen zum Schweigen gebracht und an ihrer Arbeit gehindert werden, dann hat das Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft».

Allein in den vergangenen zwei Jahren sind weltweit 40 Gesetze erlassen oder auf den Weg gebracht worden, die gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit verstossen.

Allein in den vergangenen zwei Jahren sind weltweit 40 Gesetze erlassen oder auf den Weg gebracht worden, die gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit verstossen und zum Ziel haben, die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen zu erschweren. Häufig schaffen diese Gesetze absurde Registrierungsverfahren, ermöglichen eine Überwachung der Arbeit dieser Organisationen und schränken ihre Finanzierungsquellen ein. Kommen die NGOs diesen unverhältnismässigen Anforderungen nicht nach, bedeutet dies in den meisten Fällen die Schliessung.

Ein globales Problem

Im Oktober 2018 lehnte das Innenministerium von Pakistan die Registrierungsanträge von 18 internationalen NGOs ab. Die daraufhin eingelegten Rechtsmittel wurden ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen. NGOs in Belarus unterliegen einer strikten Überwachung durch den Staat. Für Organisationen zu arbeiten, deren Antrag auf Registrierung – oftmals willkürlich – abgelehnt worden ist, stellt eine Straftat dar.

In Saudi-Arabien kann die Regierung neu gegründeten Organisationen die Tätigkeitserlaubnis verweigern und sie auflösen, wenn sie als «Gefahr für die nationale Einheit» betrachtet werden. Einigen Menschenrechtsgruppen, darunter auch Frauenrechtsgruppen, ist aus diesem Grund bereits die Registrierung verweigert worden. Sie können im Land nicht offen arbeiten.

In Ägypten müssen Organisationen, die Gelder aus dem Ausland erhalten, strenge und willkürliche gesetzliche Regelungen einhalten. In diesem Zusammenhang hat man bereits zahlreiche Menschenrechtsverteidigerinnen und –verteidiger mit einem Ausreiseverbot belegt, ihre Vermögen eingefroren und sie strafrechtlich verfolgt. Bei einem Schuldspruch wegen der rechtswidrigen Annahme von Geldern aus dem Ausland drohen teils Haftstrafen von bis zu 25 Jahren.

«Auch Büros von Amnesty International in verschiedenen Ländern sind zum Ziel von Angriffen geworden. Im Zuge der zunehmenden Angriffe auf lokale Organisationen sind Behörden von Indien bis Ungarn gegen unsere Mitarbeitenden vorgegangen, haben ihre Büros durchsucht und ihr Vermögen eingefroren», so Lisa Salza.

Kontrolle und Überwachung

In zahlreichen Ländern wie Aserbaidschan, China und Russland sind per Gesetz zusätzliche Auflagen für die Registrierung und Berichterstattung von NGOs eingeführt worden. Verstösse gegen diese Auflagen werden mit Haftstrafen geahndet, die Organisationen stehen unter der ständigen Kontrolle der Behörden.

In Russland werden NGOs, die Gelder aus dem Ausland beziehen, als «ausländische Agenten» bezeichnet – ein Begriff, der mit «Spion», «Verräter» und «Staatsfeind» gleichgestellt ist. Das betrifft auch Umwelt-, Gesundheits- oder Frauenvereinigungen. Die Regierung legt das Gesetz so breit aus, dass selbst eine Organisation für an Diabetes erkrankte Menschen mit einer hohen Geldstrafe belegt, auf die Liste der «ausländischen Agenten» aufgenommen und im Oktober 2018 zur Schliessung gezwungen wurde.

Von Russland nach Ungarn

Die repressiven Massnahmen der russischen Regierung haben dazu geführt, dass in mehreren anderen Ländern ähnliche Gesetze erlassen wurden. In Ungarn ist eine Reihe von NGOs gezwungen, sich selbst als «aus dem Ausland gefördert» zu betiteln. Die Regierung will so ihre Arbeit diskreditieren und die Öffentlichkeit gegen sie aufbringen. Hält sich eine Organisation nicht daran, so drohen hohe Geldstrafen und letztlich die Einstellung aller Tätigkeiten. Seit dem Erlass eines Gesetzespakets im Juni 2018 werden NGOs, die sich für Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten einsetzen, gezielt ins Visier genommen.

«Wir wissen nicht, wie es mit uns und anderen Organisationen weitergehen wird oder welche Gesetze als nächstes verabschiedet werden», erklärt Áron Demeter von Amnesty International Ungarn. «Mehrere unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind online drangsaliert, beschimpft und mit Gewalt bedroht worden. Zum Teil haben sich Veranstaltungsorte geweigert, Events von uns auszurichten. Und es gab Schulen, die es abgelehnt haben, Aktivitäten im Bereich der Menschenrechtsbildung durchzuführen, weil sie Angst vor Vergeltungsmassnahmen hatten».

In einigen Ländern werden gezielt NGOs angegriffen, die sich für die Rechte von marginalisierten Gruppen stark machen. Am stärksten betroffen sind dabei Organisationen, die sich für Frauenrechte – einschliesslich sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte – die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen, die Rechte von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten und die Umwelt einsetzen.

Schutz von Menschenrechtsverteidigern – Schweiz in der Pflicht

«Die Unterzeichnerstaaten der Uno-Erklärung über Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger – darunter die Schweiz – haben erklärt, sich weltweit für den Schutz dieser Menschen einzusetzen. Nun ist es an der Zeit, sicherzustellen, dass dies auch umgesetzt wird», sagte Lisa Salza. «Wir fordern die Schweiz dazu auf, jene Länder, die zivilgesellschaftliches Engagement mit repressiven Gesetzen einschränken, bei jeder sich bietenden Gelegenheit daran zu erinnern, dass diese Gesetze völkerrechtswidrig und entsprechend abzuschaffen oder anzupassen sind».

«Die Schweiz hat hierzu eine Reihe von Möglichkeiten, sei es in multilateralen Foren wie dem Uno-Menschenrechtsrat und im Europarat oder bei bilateralen Treffen, den etablierten Menschenrechtsdialogen und -Konsultationen oder bei (Neu-)Verhandlungen von Freihandelsabkommen.»

Die Schweiz hat sich für einen verstärkten Schutz von Menschenrechtsaktivistinnen eingesetzt und sollte ihren Worten konkrete Taten folgen lassen.

Die Schweiz hat sich in internationalen Gremien häufig für einen verstärkten Schutz von Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten eingesetzt und sollte ihren Worten konkrete Taten vor Ort folgen lassen. Mit den vom Bundesrat im Jahr 2013 verabschiedeten Richtlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern verfügt das Aussendepartement (EDA) über ein wirksames Instrument zur Unterstützung unabhängiger Menschenrechtsorganisationen.

Leider werden diese Richtlinien immer noch nicht ausreichend umgesetzt. Insbesondere könnten die diplomatischen Vertretungen der Schweiz in Ungarn, Russland, China und dem Iran aktiver werden. So könnten sie beispielsweise verlangen, dass bei den Prozessen gegen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger eine internationale Präsenz gewährleistet ist und dass internationale Normen für ein faires Verfahren eingehalten werden. Auch könnte die Schweiz eine grosszügigere Visapolitik für Menschen anwenden, die wegen ihrer Menschenrechtsarbeit bedroht sind.

Quelle: Amnesty International

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Über gmc

1992 gründete der Zürcher Fotojournalist Gerd Müller die Presse- und Bildagentur GMC Photopress und reiste hernach als Agenturfotograf und Fotojournalist in über 80 Länder. Seine Reportagen wurden in zahlreichen Reise- und Spa-Magazinen publiziert. 2021 publizierte er Auszüge aus seinem Buch Highlights of a wild life -Metamorphosen politischer und ökologischer Natur.

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