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AUTOREN/FOTOGRAFEN PORTRAIT GERD M. MÜLLER

Nicht nachahmenswert aber eindrücklich und für heftige Adrenalinschübe verantwortlich

Auszug aus dem Buch des Zürcher Fotojournalisten Gerd M. Müller. Das ganze Manuskript ist als E-Book-Version auf www.self-publishing.com zu finden.

VORWORT

Das Buch des Zürcher Foto-Journalisten Gerd Michael Müller nimmt Sie ab den wilden 80er Jahren mit auf eine spannende Zeitreise durch 30 Länder und 40 Jahre Zeitgeschichte mit Fokus auf politische Skandale und ökologische Vorgänge in Krisenregionen rund um den Globus. Er beleuchtet das Schicksal indigener Völker, zeigt die Zerstörung ihres Lebensraumes auf, rückt ökologische Aspekte und menschenliche Schicksale in den Vordergrund, analysiert scharfsichtig und gut informiert die politischen Transforma-tionsprozesse. Müller prangert den masslosen Konsum und die gnadenlose Ausbeutung der Ressourcen an, zeigt die fatalen Auswirkungen wirtschaftlicher Ausbeutung, gesellschaftlicher Fahrlässigkeit und politische Ignoranz auf und skizziert Ansätze zur Bewältigung des Klimawandels. Pointiert, hintergründig und erhellend erzählt Müller anhand seiner persönlichen Erlebnissen aus seiner investigativen Reise und Reportagetätigkeit für nahmhafte Medien rund 30 Länder. Ein Mix aus spannenden Polit-Thrillern, tieferen Einsichten und tollen Bekanntschaften und Begegnungen mit berühmten Persönlichkeiten. Eine etwas ab gehobene, nicht alltägliche Reiseliteratur, gespickt mit sozialkritischen und abenteuerlichen Geschichten sowie persönlichen Essays – den Highlights und der Essenz seines abenteuerlich wilden Nomaden-Lebens für die Reportage-Fotografie eben. Nach der Lektüre dieses Buchs zählen Sie zu den kulturell als auch ökologisch sowie politisch versierten GlobetrotterInnen.     

Auch hier ist Vorsicht und bei aufgestellten Ohren ein Rückzug geboten.

Kapitelübersicht:

Reportagen + Medien-Berichte

Immer nah dran und neugierig, was das so passiert und nicht passieren sollte.

Presse-Portfolio:  Print-Medien, für die Gerd Müller gearbeitet hat:

Annabelle, animan, Aargauer Zeitung, Airport-Magazin, Badener Tagblatt, Der Bund, Berner Zeitung, Bündner Zeitung, Excellence International, globo, Glückspost, Der Landbote, facts, fitness tribune, Luzerner Zeitung, Luzerner Neuste Zeitung, Mittelland-Zeitung, Modeblatt, Relax & Style, On Business, Solothurner Nachrichten, Die Südostschweiz, Sonntags-Blick, Sonntags-Zeitung, Weltwoche, Werbewoche, Welt am Sonntag, Wellness live, World of Wellness Schaffhauser Nachrichten, Tages-Anzeiger, Tourbillon, Touring Magazin, WOZ.

Der handicapierte Orang Utan nahm mich an der Hand. Dann spazierten wir durch den Urwald.

Bildagentur-Partner  

action press & ddp images (Hamburg), age (Barcelona), arco-images (Lünen), okapia (Frankfurt), dukas (Zürich), comet photoshopping (Weisslingen), Keystone (Zürich) pressetext & fotodienst (Wien), Ringier Bild Dokumentation (RDB), Zefa (Zürich)

Online-Bildagenturen:  adobe, age, alamy, dreamstime, fotolia, shutterstock,

Shutterstock-Portfolio:   https://www.shutterstock.com/g/GMC+Photopress

2021: Die Freiluftausstellung in Zürich im Kreis 4

Fotoausstellungen: 

1993: Karibik-Fotoausstellung im Hotel International in Zürich-Oerlikon

1994: Fotoausstellung an der Berner Ferienmesse

1999: Klima-Fotoausstellungen Bahnhof St. Moritz, Pontresina, Davos, Samedan

1999: Rail Expo in drei Güterzügen der Rhb an sechs Stationen im Graubünden

2015: Werkschau in Kirchdorf (AG)

2021: Freiluft-Fotoausstellung in Zürich im Kreis 4

2022: GZ Riesbach, Zürich Seefeld (in Planung)

Kenya: Besuch der Flüchtlingslager rund um Eldoret nach dem verheerenden Bürgerkrieg mit dem ICRC

HUMANITÄRE EINSÄTZE

2015-2017: Tixi, Fahrdienst für Behinderte. Einsatz als Fahrer        

2010: Interteam Assessment für Einsatz als Experte für nachhaltige Tourismusentwicklung

2010: Projektmanagement Foto-Expo „Humanität & Nachhaltigkeit“ (3 Monate in Zürich)

2009: Namibia bzgl. Einsatz in Namibia für Interteam/Nacobta: Besuch im Spital Rehoboth, beim HIV-Kinderprojekt „Ama Buruxa Chor, bei der Cheetah Foundation (CCF) und bei der staatlichen Wildlife Organisation „WDR“.

2008: Kenya: Besuch bei der Red Cross Mission in Eldoret im Rift Valley, wo 160‘000 Flüchtlinge leben. Interview mit stv. Generalsekretär Dr. James Kisia und Tourismus-Minister Najib Balala.

2006: Amazonas-Cruise-Expedition mit Wissenschaftlern (Amazonas- und Artenvielfalt-Experten, Meeresbiologen, Tropenmediziner, Greenpeace) von Iquitos (Peru) bis zum Amazonas Delta (Brasilien).

99-02: Tourismus & Umwelt Forum Schweiz: Veranstaltungen, Ausstellungen und Medienarbeit

98: Expedition zu den Iban-Kopfjägern und Besuch der Orang Utan Reha auf Sabah/Sarawak in Borneo

94-08: PR- und Medienarbeit für das Wildlife-Projekt „Shamwari Game Reserve“ von „Mantis Collection“ in Port Elisabeth in Südafrika

91/92: Begleitung humanitärer Einsätze des Red Cross South Africa während dem ANC/IFP-Bürgerkrieg

86/87: Im Untergrund in Soweto unter der Apartheid-Repression. Begleitung von UN-Inspektoren bei Gefangenenbesuchen im berüchtigten „Poolsmoor Jail“ in Capetown.

Bei einem Absturz wären wir direkt im Friedhof unter uns gelandet. Praktisch nicht?

Bundesrat passt Kriegsmaterialverordnung an

Schweiz: FA-18 Kampfjet der Schweizer Luftwaffe

Der Bundesrat passt die Durchfuhr von Kriegsmaterial mit Zivilluftfahrzeugen an. Im Bild: Zwei FA-18 Kampfjets der Schweizer Luftwaffe sichern den Luftraum und begleiten ein ziviles Passagierflugzeug über die Alpen. Copyright: GMC Photopress/Gerd Müller

Bern, 19.08.2015 – Der Bundesrat hat am 19. August 2015 die Kriegsmaterialverordnung ergänzt. Damit wird die Durchfuhr von Kriegsmaterial mit Zivilluftfahrzeugen durch den Schweizer Luftraum geregelt. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Oktober 2015 in Kraft.

Anders als für Kriegsmaterialdurchfuhren mit Staatsluftfahrzeugen durch den Schweizer Luftraum fehlte es bis heute an einer expliziten Regelung für Zivilluftfahrzeuge. Und dies, obwohl Artikel 17 Absatz 3 Kriegsmaterialgesetz (KMG) eine entsprechende Ausführungskompetenz des Bundesrates enthält. Diese Lücke wurde in der Praxis durch eine analoge Anwendung der Bewilligungskriterien geschlossen, die auch für einen Transit zu Land gelten.

Um den Eigenheiten von Durchfuhren durch den Luftraum besser gerecht zu werden sowie aus Gründen der Rechtssicherheit und der Transparenz, hat der Bundesrat nun eine spezifische Regelung verabschiedet. Gemäss dem neugeschaffenen Artikel 5c der Kriegsmaterialverordnung (KMV) werden Kriegsmaterialdurchfuhren durch den Schweizer Luftraum mit Zivilluftfahrzeugen bewilligt, wenn dies dem Völkerrecht nicht widerspricht. Zusätzlich werden die in Artikel 5 KMV für alle Kriegsmaterialgeschäfte geltenden Bewilligungskriterien zur Beurteilung herbeigezogen. Anders als für Aus- oder Durchfuhren auf dem Landweg kommt diesen Kriterien aber kein zwingender Charakter zu. Die neue Regelung stellt die Kohärenz mit der bestehenden Regelung für Staatsluftfahrzeuge (Einhaltung des Völkerrechts) und der bisherigen Praxis sicher. Gleichzeitig ermöglicht sie die Wahrung der öffentlichen Interessen der Schweiz und lässt mehr Spielraum in der Einzelfallbeurteilung, um übergeordneten aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen Rechnung zu tragen. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft. (Quelle: SECO)