Schlagwort-Archive: Bundesanwaltschaft

Mafia-Paradies Schweiz: Sechs Festnahmen gestützt auf Auslieferungsersuchen von Italien

Bern, 16.11.2021 – Auf Anordnung des Bundesamtes für Justiz (BJ) sind heute in den Kantonen Graubünden, St. Gallen, Tessin und Zürich 6 Personen gestützt auf italienische Auslieferungsersuchen in Auslieferungshaft genommen worden. Die italienischen Behörden werfen ihnen namentlich Betäubungsmitteldelikte und teilweise auch Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vor.

Die 6 italienischen Staatsangehörigen wurden heute von den Kantonspolizeien Graubünden, St. Gallen, Tessin und Zürich festgenommen (2 im Kanton Graubünden, 1 im Kanton St. Gallen, 2 im Kanton Tessin und 1 im Kanton Zürich). Die Haftanordnung des BJ stützt sich auf italienische Auslieferungsersuchen, dessen Grundlage Haftbefehle des Gerichts von Florenz bzw. Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Milano sind. Die von den italienischen Behörden vorgeworfenen Tathandlungen sollen von Italien aus, zumindest teilweise aber auch in der Schweiz ausgeführt worden sein. Den Festnahmen sind Ermittlungen namentlich der Kantone sowie der Bundeskriminalpolizei und der Bundesanwaltschaft vorangegangen. Diese Behörden führten zudem auf Ersuchen von Italien Hausdurchsuchungen im Tessin durch.

Soweit es um Straftaten geht, welche in der Schweiz begangen wurden, besteht die Möglichkeit, die Auslieferung an Italien ebenfalls zu bewilligen. Das setzt voraus, dass die kantonalen Staatsanwaltschaften bzw. die Bundesanwaltschaft einer Auslieferung den Vorrang einräumen möchten. Grund für einen solchen Vorrang kann insbesondere auch die Prozessökonomie sein.

Die festgenommenen Personen werden so rasch wie möglich im Auftrag des BJ von den Behörden der Kantonen Graubünden, St. Gallen, Tessin und Zürich zu den italienischen Auslieferungsersuchen einvernommen. Erklärt sich die Person mit der sofortigen Auslieferung einverstanden, wird ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Das BJ kann in diesem Fall unverzüglich die Auslieferung an Italien bewilligen. Widersetzt sich hingegen die Person ihrer Auslieferung, wird das BJ – gestützt auf das italienische Ersuchen und die Stellungnahme der gesuchten Person – über die Auslieferung entscheiden. Der Auslieferungsentscheid des BJ kann beim Bundesstrafgericht angefochten werden. Der Entscheid des Bundesstrafgerichts kann nur in besonderen Fällen – namentlich bei Hinweisen auf schwere Mängel des Strafverfahrens im Ausland – an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Der AB-BA Inspektionsbericht über das Generalsekretariat der Bundesanwaltschaft

3001 Bern, 17.12.2020 – Die AB-BA hat ihren Inspektionsbericht über das Generalsekretariat der Bundesanwaltschaft verabschiedet. Im Bericht regt sie verschiedene Änderungen an und formuliert zehn Empfehlungen. Unter anderem empfiehlt die AB-BA der neuen Bundesanwältin oder dem neuen Bundesanwalt, für das Generalsekretariat eine Verzichtsplanung vorzunehmen und zu prüfen, welche personellen Ressourcen in die operativen Abteilungen der BA verschoben werden können.

Im zweiten Halbjahr 2018 hat die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) eine Inspektion über das Generalsekretariat der Bundesanwaltschaft (BA) durchgeführt. Grund für die Inspektion war gegenüber der AB-BA geäusserte Kritik über den Mehrwert des Generalsekretariats und dessen personelle Dotierung. Aufgrund des Disziplinarverfahrens betreffend den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber verzögerte sich die Berichterstattung. Mit der Verabschiedung des Inspektionsberichts über das Generalsekretariat nach Abschluss des Disziplinar- und Beschwerdeverfahrens erfüllt die AB-BA eine Forderung der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte. In ihrem Inspektionsbericht trifft die AB-BA verschiedene Feststellungen, regt Änderungen an und formuliert zehn Empfehlungen. 

Für die AB-BA ist unbestritten, dass die BA ein Generalsekretariat als Stabsstelle benötigt. Die Inspektion zeigte, dass verschiedene Organisationseinheiten innerhalb des Generalsekretariats grundsätzlich gut arbeiten. Aufgrund der Inspektion macht die AB-BA jedoch unter anderem folgende Feststellungen und Empfehlungen:

  • Im Bereich der Grundlagendokumente weist die BA erheblichen Verbesserungsbedarf auf. Unter anderem hat die BA ihr gesetzlich vorgeschriebenes Organisationsreglement seit dem Jahr 2013 und ihr Organisationshandbuch seit dem Jahr 2011 nicht mehr revidiert und aktualisiert. Im Organisationsreglement ist das Generalsekretariat gar nicht aufgeführt. Ebenfalls seit mehreren Jahren nicht mehr aktuell ist das Reglement der Abteilung Forensische Finanzanalyse der BA. Die AB-BA empfiehlt, die Grundlagendokumente der BA zu revidieren und künftig grundlegende organisatorische Änderungen nur vorzunehmen, wenn sie vorgängig im Organisationsreglement abgebildet werden.
  • Im Generalsekretariat sind rund 30% aller Mitarbeitenden der BA tätig. Ein Teil davon nimmt zentral operative Aufgaben wahr. Die personelle Dotierung des Generalsekretariats beurteilt die AB-BA im Verhältnis zu den operativen Abteilungen dennoch als umfangreich. Die AB-BA empfiehlt, im Rahmen einer Verzichtsplanung zu prüfen, welche Funktionen im Generalsekretariat unabdingbar anzusiedeln sind und welche Ressourcen in die operativen Abteilungen verschoben werden könnten, um das Kerngeschäft der BA zu stärken.
  • Innerhalb des Generalsekretariats besteht die stark betriebswirtschaftlich geprägte Organisationseinheit «BA Entwicklung»; diese ist unter anderem für das Projektmanagement der BA zuständig. Kulturelle Unterschiede zwischen der «BA Entwicklung» und den operativen Abteilungen der BA führten zu diversen Reibungsverlusten, wie die AB-BA feststellte. Die AB-BA empfiehlt, die «BA Entwicklung» entweder zu Gunsten einer Projektmanagementstelle im engeren Sinne aufzuheben oder stärker auf die Bedürfnisse der operativen Abteilungen der BA auszurichten.
  • Unter dem ehemaligen Bundesanwalt hatte die externe Kommunikation der BA Priorität. Die AB-BA empfiehlt stattdessen die Kommunikation innerhalb der BA zu stärken. 
  • Sodann empfiehlt die AB-BA, das ausserhalb des Generalsekretariats angesiedelte «Büro des Bundesanwalts» in das Generalsekretariat zu integrieren, um somit unter anderem die Durchsetzungsfähigkeit des Generalsekretariats innerhalb der BA zu verbessern.

Der Grossteil der Empfehlungen der AB-BA richtet sich an die neue Bundesanwältin oder den neuen Bundesanwalt. Damit folgt die AB-BA einem Wunsch der beiden Stellvertretenden Bundesanwälte nach einer möglichst stabilen Übergangsphase. Zusammen mit dem sich derzeit in Erarbeitung befindlichen Bericht der AB-BA über das Coaching- und Controllingsystem der BA soll der nun verabschiedete Inspektionsbericht der neuen Bundesanwältin oder dem neuen Bundesanwalt einen Überblick bieten und eine vorteilhafte Ausgangslage für nötige Erneuerungsprozesse schaffen.

Zwölf Monate nach Amtsantritt der neuen Bundesanwältin oder des neuen Bundesanwalts wird die AB-BA prüfen, ob die BA die im Bericht formulierten Empfehlungen umgesetzt hat. 

Zur AB-BA: 
Die unabhängige Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) umfasst als Kollegialbehörde sieben von der Vereinigten Bundesversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählte Mitglieder. Gemäss Gesetz setzt sich die AB-BA aus einer Bundesrichterin, einem Bundesstrafrichter, zwei Anwaltspersonen und drei Fachpersonen zusammen. In ihrer Tätigkeit werden die Mitglieder der AB-BA von einem ständigen Sekretariat unterstützt.

PostAuto Schweiz AG: Weder Bundesanwaltschaft noch Generalstaatsanwaltschaft zuständig

Bern, 21.02.2018 – Die Bundesanwaltschaft (BA) sowie die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern sind nicht zuständig für die Untersuchung der mutmasslich zu hohen Subventionsbezüge bei der PostAuto Schweiz AG.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte am 14. Februar 2018 Strafanzeige eingereicht sowohl bei der BA als auch bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland. Nach Prüfung des angezeigten Sachverhaltes sind sowohl die BA als auch die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern zum Schluss gekommen, dass die in der Strafanzeige geltend gemachten mutmasslichen Widerhandlungen unter das Verwaltungsstrafrecht fallen. Diese mutmasslichen Straftaten müssen gemäss Art. 37 und Art. 39 des Subventionsgesetzes zwingend vom zuständigen Bundesamt verfolgt und beurteilt werden. Laut Strafanzeige ist dies das BAV.

Für die Eröffnung einer Untersuchung durch die BA oder die kantonale Staatsanwaltschaft wäre ein hinreichender Verdacht auf Straftaten gemäss Strafgesetzbuch notwendig. Dies ist basierend auf der vom BAV eingereichten Strafanzeige zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben.

Somit verfügen weder die nationale noch die kantonale Strafverfolgungsbehörde über eine gesetzliche Grundlage, die angezeigten mutmasslich zu hohen Subventionsbezüge zu untersuchen. Das Subventionsgesetz hält zwingend fest, dass entsprechende mutmassliche Straftaten durch das zuständige Bundesamt verfolgt und beurteilt werden müssen. Der Bundesrat kann eine andere Verwaltungseinheit des Bundes als zuständig für die Untersuchung bezeichnen.

Wie in solchen Fällen üblich, haben Bundesanwalt Michael Lauber und der Berner Generalstaatsanwalt Michel-André Fels in einem fachlichen Austausch den Inhalt der Strafanzeige und insbesondere die Zuständigkeitsthematik diskutiert. Beide Institutionen schliessen sich der geltenden Position von Lehre und Praxis an, wonach die Strafverfolgungsbehörden nicht zuständig sind für die Untersuchung eines mutmasslichen Subventionsbetruges.

Bund schafft zusätzliche Stellen zur Terrorismusbekämpfung

Bern, 18.12.2015 – Aufgrund der aktuellen Lage hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Freitag, 18. Dezember 2015 beschlossen, 86 Stellen im Bereich Terrorismusbekämpfung zu schaffen. Personell aufgestockt werden der Nachrichtendienst des Bundes (NDB), das Bundesamt für Polizei (fedpol), das Staatssekretariat für Migration (SEM), das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Grenzwachtkorps (GWK).

Die Entwicklungen der letzten Wochen und Monate haben bei den verschiedenen Organisationseinheiten des Bundes, die sich mit der Terrorbekämpfung befassen, zu einer ausgeprägten Zunahme der bestehenden Aufgaben und zu neuen Aufgaben geführt. So hat die Anzahl Verdachtsmeldungen und Hinweise zugenommen, und der Aufwand für Fahndungen, Analysen, Lageberichte, die internationale Koordination und die Planungen zur Krisenvorsorge sowie für die Abklärungen zum Schutz von Gebäuden des Bundes und ausländischer Vertretungen ist gestiegen. Eine weitere Herausforderung stellt die grosse Zahl neuer Ermittlungsverfahren dar, die die Bundeskriminalpolizei im Auftrag der Bundesanwaltschaft führt. Derzeit laufen in der Schweiz Ermittlungen gegen mutmassliche Unterstützer von terroristischen Organisationen in über 70 Fällen, wovon in 33 Fällen Strafverfahren der Bundesanwaltschaft eröffnet wurden. Mit einer Entspannung der Lage ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen.

Zusätzliche Ressourcen trotz Aufgabenpriorisierung nötig

Trotz der vorgenommenen Aufgabenpriorisierung und der personellen Verstärkung der betroffenen Einheiten im VBS, EJPD, EFD und EDA sind deshalb zusätzliche Ressourcen nötig. Andernfalls besteht die Gefahr, dass relevante Ermittlungen und Massnahmen nicht zeit- und situationsgerecht an die Hand genommen werden können, was für die Sicherheit des Landes und der Bevölkerung gravierende Folgen haben könnte. Der Bundesrat hat deshalb am Freitag beschlossen, für die Aufgabenbewältigung im Bereich der Terrorismusbekämpfung die Mittel für 86 zusätzlichen Stellen zur Verfügung zu stellen: 23 beim NDB, 24 bei fedpol, 28 beim GWK, 3 beim EDA und 8 beim SEM.

Beim Grenzwachtkorps werden die Stellen unbefristet beantragt. Sie entsprechen einer bereits beschlossenen, ursprünglich für das Jahr 2017 vorgesehenen Aufstockung. Bei den anderen Verwaltungseinheiten werden die Stellen auf drei Jahre befristet beantragt. Die Finanzierung soll aufgrund der Dringlichkeit und der besonderen Lage plafonderhöhend mit dem Nachtrag 2016 erfolgen. Ein Kreditbegehren für die Bewältigung der Aufgabenerfüllung im Bereich der Terrorismusbekämpfung wurde der Finanzdelegation unterbreitet.

Antrag des Sicherheitsausschusses des Bundesrats

Im Nachgang zu den Anschlägen in Paris vom 13. November 2015 hatte die Kerngruppe Sicherheit des Bundes (KGSi) einen Bericht zuhanden des Sicherheitsausschusses des Bundesrates (SiA) verfasst. Darin wurden die Auswirkungen, die getroffenen und geplanten Massnahmen sowie der daraus resultierende Ressourcenbedarf bei NDB, fedpol, SEM, EDA und GWK aufgezeigt.

Der SiA sah aufgrund des Berichtes dringenden Handlungsbedarf und hat das VBS beauftragt, dem Bundesrat einen Antrag auf zusätzliche Ressourcen im Bereich der Terrorismusbekämpfung zu stellen. Der Beschluss des Bundesrats vom Freitag geht nun auf diesen Antrag zurück.

Bedrohungslage hat sich verschärft

Die terroristische Bedrohungslage in der Schweiz hat sich gemäss der Beurteilung des NDB bereits Anfang November 2015 erneut verschärft. Hintergrund waren nachrichtendienstliche Hinweise, die belegten, dass der „Islamische Staat“ über die vergangenen Monate Personen mit dem Auftrag, Anschläge zu planen oder durchzuführen, nach Europa geschickt hatte. Mit den Anschlägen in Paris vom 13. November 2015 hat sich diese Bedrohungsbeurteilung bestätigt. Die heutigen Erkenntnisse über die Attentäter und ihr Umfeld haben bisher keine konkreten Verbindungen in die Schweiz aufgezeigt. Obwohl die Schweiz im November 2015 in einem Propagandavideo des „Islamischen Staats“ als Mitglied der gegen ihn gerichteten Koalition erwähnt wurde, ist sie wohl kein prioritäres Ziel des „Islamischen Staats“.

Interessen von Staaten, die sich an der militärischen Koalition gegen den „Islamischen Staat“ beteiligen, sowie russische, jüdisch/israelische und arabische Interessen auf Schweizer Territorium sind hingegen zunehmend bedroht. Einrichtungen und Personen dieser Staaten können auch in der Schweiz Ziel von Anschlägen werden. Anschläge wie jene in Paris im Januar und im November 2015, die dem islamistischen Terrorismus beträchtliches öffentliches Interesse gebracht und die dschihadistische Propaganda genährt haben, können auch in der Schweiz radikalisierte Personen inspirieren und zur Nachahmung anspornen.

Die Strafverfolgungsbehörden und der NDB gehen gegenwärtig konkreten Hinweisen über eine terroristische Bedrohung im Raum Genf nach. Ob sich daraus eine Veränderung der Bedrohungsbeurteilung ergibt, wird von den Ermittlungsergebnissen abhängen. (Quellen: VBS, EJPD)

21. MELANI-Halbjahresbericht widmet sich der «Website-Sicherheit»

Bern, 29.10.2015 – Der 21. Halbjahresbericht MELANI widmet sich unter anderem Spionageangriffen, von denen auch die Schweiz betroffen war, den nach wie vor präsenten Phishing-Angriffen, sowie dem Schwerpunktthema «Website-Sicherheit». Das Schwerpunktthema ist eine von mehreren Neuerungen, die der Halbjahresbericht erfahren hat.

Um den Leserinnen und Lesern die Lektüre zu vereinfachen, wurde der Halbjahresbericht MELANI neu strukturiert und das Layout angepasst. MELANI hat den Start in die zweite Dekade ihres Bestehens zudem genutzt, um das Erkennungsbild neu zu gestalten. Ebenfalls neu ist insbesondere ein Schwerpunktthema, dem künftig ein umfangreiches Kapitel gewidmet ist. In der aktuellen Ausgabe bildet das Thema «Website-Sicherheit» den ersten Schwerpunkt. Ausserdem wird künftig in einem Editorial auf zentrale Aspekte der Halbjahresberichte eingegangen.

Schwerpunktthema «Website-Sicherheit»

Für die Erstellung und Aktualisierung von Internet-Auftritten kommen vermehrt Content Management Systeme (CMS) zum Einsatz. Diese haben den Vorteil, dass Personen ohne besondere Fachkenntnisse eine Website erstellen und aktualisieren können. Dabei wird jedoch häufig unterlassen, die Sicherheits-Updates der CMS-Systeme einzuspielen, obwohl diese in der Regel vorhanden wären. Im ersten Halbjahr 2015 konnten durch dieses Versäumnis einige Sicherheitslücken entdeckt werden: In der Schweiz wiesen 70% aller Websites, welche die CMS-Software WordPress installiert hatten, Sicherheitslücken auf. MELANI zeigt auf, wie CMS-Systeme sicher betrieben werden können.

Spionage: Auch Schweiz betroffen

In der ersten Hälfte 2015 hat ein bekannter IT-Sicherheitsdienstleister Details zur Spionagesoftware «Duqu2» veröffentlicht. Dadurch wurde publik, dass das Ziel der Spionage unter anderem die Nuklearverhandlungen mit dem Iran waren. Die letzten Verhandlungsrunden fanden in Lausanne, Montreux, Genf, München und Wien statt. In der Schweiz läuft diesbezüglich bei der Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren.

Phishing nach wie vor ein grosses Thema

Phishing, das illegale Beschaffen von Informationen wie Benutzernamen, Codes, Einmalpasswörtern usw., ist nach wie vor ein sehr grosses Thema. MELANI beobachtet fast täglich mehr oder weniger grossflächige Phishing-Kampagnen. Der Fantasie der Angreifer sind dabei kaum Grenzen gesetzt: Vermeintliche E-Mails von Banken, gefälschte Steuerformulare oder sogar das Ausnützen der aktuellen Flüchtlingsproblematik im Balkan sind nur einige Bespiele für die Vorgehensweise der Täterschaft.

(Quelle: MELANI, EJPD)

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Neue Meldeplattform zur Korruptionsbekämpfung

Bern, 15.09.2015 – Im Kampf gegen die Korruption steht den Strafverfolgungsbehörden der Schweiz ein neues Mittel zur Verfügung: Die webbasierte Plattform unter www.korruptionsbekaempfung.ch erlaubt es Personen, die über Informationen zu möglichen Korruptionshandlungen verfügen, anonym eine Meldung an die Polizei zu machen. Die Strafverfolgungsbehörden versprechen sich dadurch neue Ermittlungsansätze in der nationalen und internationalen Korruptionsbekämpfung. Im Auftrag der Bundesanwaltschaft (BA) nimmt das Bundesamt für Polizei (fedpol) die Meldeplattform heute in Betrieb.

Korruption führt zu grossen finanziellen und immateriellen Schäden für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Schweiz engagiert sich auf nationaler und internationaler Ebene aktiv in der Korruptionsbekämpfung und hat internationale Abkommen mit der UNO, dem Europarat und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD unterzeichnet. Die Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung von Korruption ist dabei ebenso zentral wie der Schutz von Zeugen und Hinweisgebern. Die neue Meldeplattform soll die Bekämpfung der internationalen Korruption wirksam unterstützen, ein zentrales Anliegen der BA.

Korruptionshandlungen bleiben oftmals verborgen, die direkt beteiligten Personen haben kein Interesse an einer Strafverfolgung. Für die Strafverfolgungsbehörden ist daher das Wissen von Insidern ein entscheidender Faktor. Mit der neuen Meldeplattform schaffen sich die BA und fedpol eine wichtige zusätzliche Informationsquelle für neue Ermittlungsansätze. Da die Meldeplattform Anonymität garantiert, ist der Schutz vor Repressalien – beispielsweise durch den Arbeitgeber – gewährleistet. Dadurch ist die Hemmschwelle zur Absetzung einer Meldung für Insider tiefer.

Plattform macht Dialog mit anonymen Hinweisgebern möglich

Verfügt eine Person über Informationen zu möglichen Korruptionshandlungen, kann sie auf der neuen Meldeplattform anonym eine Meldung absetzen. Die Meldeplattform befindet sich auf einem Server ausserhalb der Bundesverwaltung. Ohne Einwilligung der meldenden Person ist es seitens der Strafverfolgungsbehörden nicht möglich, deren Identität zu ermitteln. Die Plattform erlaubt es jedoch den Strafverfolgungsbehörden, mit der meldenden Person in Kontakt zu treten, um allenfalls Zusatzinformationen einzuholen oder über das weitere Vorgehen zu informieren.

Die auf der Plattform eingehenden Meldungen werden auf deren strafrechtliche Relevanz überprüft und innerhalb von fedpol dem zuständigen Kommissariat übergeben. Fällt die Meldung in die kantonale Zuständigkeit, wird sie an die betreffende Kantonspolizei weitergeleitet. Die neue Meldeplattform zur Korruptionsbekämpfung ergänzt die bereits bestehende Anlaufstelle der Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) für nationale Meldungen, welche die Bundesverwaltung betreffen.

Einzige Meldeplattform dieser Art in der Schweiz

In der Schweiz betreibt keine andere Strafverfolgungsbehörde eine solche anonyme Meldeplattform. Ähnliche Meldeplattformen existieren beispielsweise in Deutschland und Österreich, wo die zuständigen Behörden positive Erfahrungen damit gemacht haben.

Hinweis
Auf der Webseite www.korruptionsbekaempfung.ch finden Sie Demo-Videos. Sie illustrieren, wie eine Meldung über die Plattform abgesetzt werden kann und wie der weitere Informationsaustausch mit dem anonymen Hinweisgeber funktioniert. (Quelle: fedpol)

 

Schweiz erstattet 19,4 Millionen USD Korruptionsgelder an Brasilien zurück

Bern, 15.04.2015 – Die Schweiz erstattet Brasilien 19,4 Millionen USD Korruptionsgelder zurück. Es handelt sich um Vermögenswerte, die von der Bundesanwaltschaft im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Geldwäscherei gegen mehrere brasilianische Staatsangehörige eingezogen worden waren.

Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte im Jahr 2003 gestützt auf eine Meldung der Meldestelle Geldwäscherei ein Strafverfahren gegen mehrere brasilianische Staatsangehörige eröffnet, die Inhaber oder wirtschaftlich Berechtigte verschiedener Bankkonten in der Schweiz waren. Die BA übermittelte im Verlauf des Strafverfahrens verschiedene Rechtshilfeersuchen an die brasilianischen Behörden. Dank der aus Brasilien erhaltenen Beweismittel konnte die BA im Jahr 2008 ihr Strafverfahren abschliessen und Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 19,4 Millionen USD einziehen. Im gleichen Jahr ersuchten die brasilianischen Behörden, die im gleichen Fall ebenfalls ein Strafverfahren (Operation Anaconda) führten, die Schweiz um die Rückerstattung der eingezogenen Vermögenswerte.

Rückerstattung gestützt auf das Sharing-Gesetz

Vermögenswerte, die im Rahmen eines schweizerischen Strafverfahrens eingezogen worden sind, können nicht auf der Grundlage des Rechtshilfegesetzes an einen ausländischen Staat zurückerstattet werden. Eine Rückerstattung ist jedoch möglich gestützt auf das Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte (Sharing-Gesetz). In der Regel werden die eingezogenen Vermögenswerte zwar gleichmässig zwischen der Schweiz und dem ausländischen Staat aufgeteilt. In begründeten Fällen ist es jedoch möglich, von dieser Regel abzuweichen und die Vermögenswerte vollumfänglich an den ausländischen Staat zurückzuerstatten. Im vorliegenden Fall ist eine Rückerstattung angebracht, weil die Gelder vorwiegend aus der Korruption zulasten des brasilianischen Staates stammen und namentlich auch dank der von Brasilien gewährten Rechtshilfe eingezogen werden konnten. Das Bundesamt für Justiz (BJ) schloss deshalb im Einvernehmen mit der BA und anderen schweizerischen Behörden mit dem brasilanischen Justizministerium eine entsprechende Vereinbarung über die Rückerstattung ab. Brasilien hat der Schweiz die dafür nötige Gegenrechtserklärung abgegeben.

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Petrobras-Skandal: Freigabe von 120 Millionen US-Dollar für Brasilien

Myclimate lässt gegen die Ölkonzerne schiessen und will so auf die Reduktion fossiler Energie aufmerksam machen, deren Verbrauch via myclimate kompensiert werden kann. The NGO myclimate is shooting against oil companies and demands for reducing the fossilBern, 18.03.2015 – Die Bundesanwaltschaft (BA) führt i.S. Petrobras neun Strafuntersuchungen durch und hat einen Teil der in der Schweiz blockierten Vermögenswerte zur Repatriierung in der Höhe von 120 Mio. Franken freigegeben. Bundesanwalt Michael Lauber erörterte anlässlich eines 2-tägigen Arbeitsbesuchs in Brasilia mit Generalstaatsanwalt Rodrigo Janot die möglichen Perspektiven einer gemeinsamen Aufarbeitung des Petrobras-Korruptionsskandals.

Im Zusammenhang mit den Bestechungsvorgängen in Brasilien rund um die (halb-)staatliche Petrobras sind bei der BA bis anhin ca. 60 Verdachtsmeldungen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) eingegangen. Seit April 2014 hat die BA neun Strafuntersuchungen wegen Verdachts auf Geldwäscherei in Verbindung mit Korruption eröffnet. Die Verfahren richten sich gegen acht brasilianische Staatsangehörige sowie unbekannte Täterschaft.

In den bisherigen Ermittlungen konnte die BA weit über 300 Kontobeziehungen bei über 30 Bankinstituten in der Schweiz ausfindig machen, über welche die in Brasilien untersuchten Bestechungszahlungen vermutlich abgewickelt worden sind. Wirtschaftlich berechtigt an diesen grösstenteils auf Sitzgesellschaften lautende Geschäftsbeziehungen sind Kadermitglieder von Petrobras, Kadermitglieder von Zulieferfirmen (Kickbacks), Finanzintermediäre sowie direkt oder indirekt brasilianische oder andere ausländische Unternehmen, welche Bestechungszahlungen ausgerichtet haben. Die BA hat in der Schweiz deponierte Vermögenswerte in der Höhe von gesamthaft rund 400 Millionen US-Dollar gesperrt.

Der brasilianische Bestechungsskandal tangiert den Schweizerischen Finanzplatz und sein Abwehrdispositiv, so dass die BA alles Interesse hat, bei der Aufarbeitung dieses Skandals mit eigenen Ermittlungen bestmöglich mitzuwirken. Bundesanwalt Lauber besprach deshalb mit seinem Amtskollegen Janot die Möglichkeiten der gegenseitigen Unterstützung in den laufenden Strafverfahren. In einem ersten Schritt hat die BA – im Einvernehmen zweier Kontoinhaber – blockierte Vermögenswerte von über 120 Millionen US-Dollar freigegeben und deren Überweisung zuhanden der Geschädigten veranlasst.

Die Schweizer Strafverfahren werden fortgesetzt mit dem Ziel, mutmassliche Täter zur Rechenschaft zu ziehen und die Herkunft der restlichen blockierten Vermögenswerte zu bestimmen. Die BA hat zu diesem Zweck Brasilien und die Niederlande um Rechtshilfe ersucht. Diese Länder haben ebenfalls Rechthilfeersuchen an die Schweiz gerichtet, welche die BA gegenwärtig vollzieht.


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Genfer ZAS-Whistleblower wurde für seine Zivilcourage bestraft

Wer Missstände in der Verwaltung anprangert, damit bei den Vorgesetzten kein Gehör findet und somit letztlich als Whistleblower einen Ausweg sucht, der wird selten für seine Zivilcourage gelobt sondern meistens auch noch strafrechtlich belangt und von der Polizei verfolgt. Grosse Fragezeichen gibt es somit auch bei den Anschuldigungen von Serge Gaillard, Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), der den im Verdacht stehenden Mitarbeiter gezielt hochgehen liess, damit das Leck gestopft wird.

Als der «Tages-Anzeiger» im März 2014 über die Missstände bei der ZAS, der wichtigsten Zahlstelle für die AHV-Renten berichtete und aufdeckte, dass Millionenteure IT-Projekte ohne Ausschreibung erfolgten und die ZAS-Direktorin sich ausgiebig an der Spesenkasse bediente – und aufgrund der Enthüllungen später entlassen wurde, ging es nicht lange, bis Serge Gaillard eine Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung am 31. März 2014 bei der Bundesanwaltschaft einreichte. Damit wollte Gaillard wohl weitere Enthüllungen stoppen, die auch ein schlechtes Licht auf die Aufsichtsbehörde geworfen hätten.

Denn der ZAS-Whistleblower, der als IT-Abteilungsleiter bei der ZAS angestellt war, hatte bevor er an die Presse gelangte schon versucht, die Missstände intern anzuprangern und legte sich damit mit der Direktorin an. Weil sich nichts änderte und die kritischen Berichte nie zur EFK gelangten, wandte er sich Ende 2012 direkt an die EFK – so wie es das Bundesgesetz vorsieht.

Man kann dem Informanten daher auch nicht vorwerfen, er hätte den Dienstweg übersprungen, sagt sein Anwalt. Denn die EFK hätte sich hernach bei seinem Mandanten für die «wertvollen Informationen» bedankt. Auch die Mitarbeiterzeitschrift des Bundespersonals kommt zur Ansicht, dass der Whistleblower bei der ZAS kaltgestellt und mittlerweile krank gestellt wurde. Selbst das Magazin des Bundespersonal kommt zum ernüchternden Fazit: «Statt ihm zu danken, hat ihm die Eidgenössische Finanzverwaltung die Polizei auf den Hals gesetzt.» Doch ist der Bericht, so wohlwollend er klingt, zugleich eine versteckte Warnung an alle couragierten Mitarbeiter in der Bundesverwaltung. Die Message heisst: Es lohnt sich nicht, interne Missstände anzuprangern. Damit verheizt man sich nur selbst. Das ist die Kehrseite dieses Berichtes.

Weshalb fragt man sich daher auch, hat Gaillard die Strafanzeige Ende März 2014 veranlasst, wenn er doch längst zuvor, nämlich am 3. Oktober 2013 die EFK als Whistleblower über die internen Zustände im Bild war. Er dürfte also längst gewusst haben, wer hinter der Aufdeckung von Missständen steht. Dass Gaillard der BA den Tipp gegeben habe, wen Sie sich vorknöpfen sollen, zeugt eher davon, dass man von eigenen Nachlässigkeiten ablenken wollte.

Gaillard betont hingegen in einem schriftlich geführten Interview im «Tages-Anzeiger», dass er sich immer für den Schutz von Mitarbeitenden eingesetzt habe, welche Verfehlungen und Unregelmässigkeiten offen legen würden. Und er habe sich auch persönlich dafür eingesetzt, dass die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Mitarbeitern, der Geschäftsleitung und der Direktorin sich normalisiert hätten. Die Anzeige richtete sich nicht gegen einzelne Mitarbeiter.

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Philippinen: Die Schweizer Geisel ist frei

Bern, 06.12.2014 – Der Schweizer Staatsbürger, der sich seit dem 1. Februar 2012 in der Hand philippinischer Geiselnehmer befand, ist frei. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat die Neuigkeit mit grosser Erleichterung zur Kenntnis genommen.

Das EDA bestätigt, dass der Schweizer Staatsbürger am.6. Dezember 2014 freigekommen ist. Sein Gesundheitszustand ist den Umständen entsprechend gut. Er befindet sich gegenwärtig in der Obhut der philippinischen Streitkräfte an einem sicheren Ort auf den Philippinen und wird so rasch wie möglich in die Schweiz zurückkehren.

Das EDA hat die Neuigkeit von der Befreiung des Schweizers mit grosser Erleichterung zur Kenntnis genommen. Das EDA spricht den philippinischen Behörden und hier speziell den philippinischen Streitkräften seinen Dank für ihr Engagement in diesem Fall aus.

Zum grossen Bedauern des EDA ist die niederländische Geisel, welche zusammen mit der Schweizer Geisel entführt wurde, weiterhin in Geiselhaft. Das EDA hat die ganze lange Zeit mit den niederländischen Behörden zusammen gearbeitet und dankt ihnen für die enge und gute Zusammenarbeit.

Unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Entführung hatte das EDA eine interdepartementale Task Force gebildet, welche die Aktivitäten der verschiedenen zuständigen Dienste koordinierte. Ihr gehörten Vertreter des EDA, der Bundespolizei Fedpol, des Nachrichtendienstes NDB, der Bundesanwaltschaft und der Kantonspolizei St. Gallen an.

Ferner standen das EDA und die zuständigen Polizeibehörden seit Beginn der Entführung in engem Kontakt mit der Familie des Entführten und unterstützten sie in dieser schwierigen Situation. Für die Familienangehörigen eines Entführungsopfers und die ihm nahe stehenden Personen bedeutet eine Entführung ein traumatisches Ereignis, dessen Verarbeitung viel Zeit in Anspruch nimmt. Für sie wie auch für das Opfer einer Entführung ist die Rückkehr zur Normalität ein langer Prozess, der sich im geschützten Kreis der Nächsten vollzieht.

(Quelle: EDA)