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Covid-19 in Nepal: Die Schweiz schickt 30 Tonnen humanitäre Hilfsgüter

Bern, 21.05.2021 – Die Schweiz unterstützt Nepal, wo eine äusserst prekäre Gesundheitssituation im Zusammenhang mit Covid-19 herrscht. Die Humanitäre Hilfe des Bundes schickt am Freitag, 21. Mai 2021, 1,1 Millionen Antigentests, 40 Beatmungsgeräte, 10 Sauerstoffkonzentratoren sowie Schutzmaterial nach Kathmandu. Die Gesamtkosten dieser humanitären Hilfsaktion betragen rund 7,5 Millionen Franken.

In Anbetracht der exponentiellen Zunahme der Covid-19-Fälle in Nepal und als Antwort auf den Hilfsappell der nepalesischen Behörden hat die Humanitäre Hilfe des Bundes umgehend einen Krisenstab gebildet, dem die Schweizer Botschaft in Kathmandu, das Krisenmanagement-Zentrum (KMZ) und das Staatssekretariat des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) angehören. In enger Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) wurde unter Berücksichtigung der aus Nepal gemeldeten Bedürfnisse eine Liste der humanitären Hilfsgüter erstellt.

Ein Frachtflugzeug startet heute Freitag von Zürich mit 30 Tonnen Material an Bord. Zur Hilfslieferung gehören neben 40 Beatmungsgeräten, die kostenlos von der Armeeapotheke zur Verfügung gestellt wurden, und 10 Sauerstoffkonzentratoren, welche die humanitäre Hilfe auf dem Privatmarkt erworben hat, ausserdem 1,1 Millionen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) bereitgestellte Antigentests sowie Schutzmaterial (Schutzanzüge, Handschuhe). Im Vorfeld wurde sichergestellt, dass diese Güter nicht für die Versorgung der Schweizer Bevölkerung benötigt werden.

In Kathmandu wird das Material von Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums in Empfang genommen und anschliessend auf die verschiedenen Standorte verteilt (Spitäler). Die Schweizer Botschaft in Nepal steht in engem Kontakt mit allen bei dieser Hilfsaktion involvierten Ministerien. Sie spricht sich auch mit den anderen diplomatischen Vertretungen in Kathmandu ab, um die Koordination der internationalen Hilfe zu gewährleisten.

Nepal ist ein Schwerpunktland der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), die bereits 12 Millionen Franken für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie im Land eingesetzt hat.

Die beim EDA angegliederte Humanitäre Hilfe des Bundes hat bereits am 6. Mai 2021 13 Tonnen Hilfsgüter in Nepals Nachbarland Indien geschickt (Beatmungsgeräte, Sauerstoffkonzentratoren). Die Humanitäre Hilfe verfolgt die Entwicklung der Gesundheitssituation in der Welt vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie laufend und ist bereit, im Rahmen des Möglichen und auf entsprechende Ersuchen Unterstützung zu leisten.

Artensterben & Pandemien: Werden wir das überleben?

Auszug aus dem Buch «DAS PENDEL SCHLÄGT ZURÜCK – POLITISCHE & ÖKOLOGISCHE METAMORPHOSEN» des Zürcher Fotojournalisten Gerd M. Müller. Die E-Book-Version ist auf www.self-publishing.com zu finden.

VORWORT

Dieses Buch des Zürcher Foto-Journalisten Gerd Michael Müller nimmt Sie ab den wilden 80er Jahren mit auf eine spannende Zeitreise durch 30 Länder und 40 Jahre Zeitgeschichte mit Fokus auf viele politische Hot-Spots und Krisenregionen. Er beleuchtet das Schicksal der indigenen Völker, zeigt die Zerstörung ihres Lebensraumes auf und rückt ökologische Aspekte und menschenrechtliche Schicksale in den Vordergrund. Er prangert den masslosen Konsum und die gnadenlose Ausbeutung der Resourcen an, zeigt die Schmetterlingseffekte der Hedge Funds und Auswirkungen wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Prozesse auf und skizziert Ansätze zur Bewältigung des Klimawandels. Sein Buch ist eine spannende Mischung aus gehobener Reiseliteratur und globalem Polit-Thriller, gespickt mit abenteuerlichen Geschichten – den Highlights seines abenteuerlich wilden Nomaden-Lebens für die Reportage-Fotografie eben.

Die Erde leidet an drei Krankheiten: Artensterben, Klimawandel und Pandemien! Dies ist, als hätte der Patient eine Leberzirrhose, eine Herzschwäche und einen Niereninsuffienz zugleich. Es wird demzufolge zu vielen Komplikationen kommen: Noch mehr Kriege, Krankheiten, Konflikte, Natur-Katastrophen und Bürgerkriege geben, wenn wir das Bevölkerungswachstum nicht in den Griff bekommen. Ernährungsknappheit, Verteilungskämpfe und Migrationsströme sind jetzt schon als Folge davon zu sehen. Wenn wir an unserem Verhalten nichts ändern, ist es sehr wahrscheinlich, dass das Ende der Menschheit naht und unsere Population weitgehend kollabieren wird. Das wird zwar nicht das Ende der Evolution sein, gewiss aber das Ende einer Ära, wie wir sie kennen und lieb(t)en! Und es ist auch nicht ausgeschlossen, dass mit dem grossen Artensterben auch unsere Spezies weitgehend ausgerottet wird und der Mensch zur planetarischen Geschichte wird.

Der Mensch hat auf dem Planet Erde gewütet und wird ihn bald ganz zu Grunde richten. Erst haben wir die pleistozäne Tierwelt in Nordamerika und in Südamerika dann in Australien die grossen Riesenbeuteltiere und -vögel ausgerottet und als der Mensch Polynesien bevölkert hat, sind bis hin zu Neuseeland die grossen Megafaunelemente verschwunden. Wenn diese fehlen, hat das auch Auswirkungen auf die gesamte Fauna und Flora hat. So haben wir in den letzten 10.000 Jahren ungefähr die Hälfte der natürlichen Waldbedeckung der Erde vernichtet und die Biosphäre so weit verändert, dass ganze Tierpopulationen ausgelöscht wurden. Wobei die Roten Listen nur einen Bruchteil, kaum zehn Prozent der beschriebenen Arten, geschweige denn aller auf der Erde lebenden Arten, aufweisen.

Das heisst, die 800 Arten, die nachweislich in den vergangenen 500 Jahren ausgestorben sind, stellen nicht die Anzahl der Tiere und der Tierarten dar, die verschwunden sind oder derzeit verschwinden. Wir verlieren in den letzten verbliebenen Primärwäldern viele Arten, lange bevor wir sie überhaupt entdeckt und wissenschaftlich beschrieben haben. Heute wissen wir, dass 78 Prozent der Fluginsekten in 40 Jahren zurückgegangen sind. In naher Zukunft werden wir rund eine Million Tierarten verlieren. Erst haben wir mit der Landwirtschaft und dem Ressourcenabbau die Vegetation und die Tierwelt verändert, dann haben wir in die Geosphäre vergiftet, erst mit FCKW, nun mit Treibhausgasen. Was müssen wir tun, um der Zerstörung unseres Planeten Einhalt zu gebieten? Nun wir müssten eine ganze Reihe von einschneidenden Massnahmen treffen. Die Pandemie gibt uns einen Vorgeschmack dessen, was uns erwartet oder besser gesagt

Biodiversität in die Städte zurückholen

Ende des Jahres 2020 hätte die Schweiz Bilanz ziehen sollen, wo sie hinsichtlich des Schutzes ihrer biologischen Vielfalt steht, zur Überprüfung der erreichten Zielsetzungen sowohl bei der schweizerischen Biodiversitätsstrategie als auch der weltweiten Biodiversitätskonvention: Da steht: «Der Erhaltungszustand der Populationen von National Prioritären Arten wird bis 2020 verbessert und das Aussterben so weit wie möglich unterbunden.» Doch allein unter den Vögeln sind aber Ende des Jahrzehnts Rebhuhn, Bekassine, Grosser Brachvogel, Rotkopfwürger und Ortolan als Brutvögel ausgestorben oder in winziger Anzahl vorhanden. Die Schweiz ist nur bei einem einzigen Ziel der Biodiversitätsstrategie auf Kurs, und zwar bei der biologischen Vielfalt des Waldes. Bei einem Drittel der Ziele ist das Ergebnis geringer, bei einem Drittel sind keine Fortschritte zu sehen und beim letzten Drittel geht die Entwicklungen in die entgegengesetzte Richtung. Auch bei den («Aichi»- Biodiversitätszielen), die 2010 im Rahmen der Biodiversitätskonvention vereinbart wurden ist das Bild fast deckungsgleich mit der nationalen Strategie: Nur bei einem Fünftel ist die Schweiz auf Kurs. Bei 35 Prozent der Ziele gibt es aber gar keine Fortschritte.

Die Schweizer Flora war eine der reichsten und vielfältigsten Europas. Allerdings gelten über 700 Pflanzenarten als vom Aussterben bedroht. Forschende der «Universität Bern» und das Daten- und Informationszentrum der Schweizer Flora haben die Ergebnisse mit der Hilfe von 400 ehrenamtlichen BotanikerInnen analysiert und zwischen 2010 und 2016 über 8000 alt bekannte Fundstellen der 713 seltensten und gefährdetsten Pflanzenarten in der Schweiz besucht und überprüft. Von der «Universität Bern wurde dieser einzigartige Datenschatz nun analysiert und die Ergebnisse in der Fachzeitschrift «Conservation Letters» publiziert. Bei ihrer «Schatzsuche» gingen die BotanikerInnen oft leer aus – 27% der 8024 Populationen konnten nicht wiedergefunden werden. Arten, die von Expertinnen und Experten als am stärksten gefährdet eingestuft werden, verloren gar 40% ihrer Populationen im Vergleich zu den Fundangaben, die aus den letzten 10 – 50 Jahren stammten.

Diese Zahlen sind alarmierend und dokumentieren eindrücklich den Rückgang vieler gefährdeter Arten in der Schweiz. Besonders betroffen sind Pflanzen aus sogenannten Ruderalstandorten – Flächen, die unter ständigem menschlichen Einfluss stehen. Zu den betroffenen Pflanzenarten gehören die Randvegetation von landwirtschaftlich genutzten oder besiedelten Flächen. Diese Populationen zeigten mehr als doppelt so grosse Verluste wie Arten aus Wäldern oder alpinen Wiesen. Die Intensivierung der Landwirtschaft mit einem grossen Dünge- und Herbizideinsatz, aber auch der Verlust von Kleinstrukturen wie Steinhaufen und Ackerrandstreifen setzen dieser Artengruppe besonders zu. Ähnlich stark betroffen sind Pflanzenarten der Gewässer, Ufer und Moore. Auch hier sind die Ursachen gemäss den Forschenden hausgemacht: Wasserqualitätsverluste durch Mikroverunreinigungen und die Düngemittelbelastung aus der Landwirtschaft, der Verlust natürlicher Flussdynamiken durch Flussbegradigungen, die Nutzung von Flüssen als Stromlieferant, oder das Trockenlegen von Moorflächen.

In Deutschland wurden im Rahmen des «Jena» Experimentes 80.000 Messungen wurden von interdisziplinär aufgestellten Arbeitsgruppen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden durchgeführt. Auf mehr als 500 Versuchsparzellen hatten sie unterschiedlich viele Pflanzenarten angesät, von Monokulturen bis zu Mischungen von 60 Arten. Neben Pflanzen wurden auch alle im Ökosystem vorkommenden Organismen untersucht – im Boden und oberhalb davon. Ausserdem die Stoffkreisläufe von Kohlenstoff, Stickstoff und Nitrat und auch der Wasserkreislauf über den gesamten Zeitraum von 15 Jahren hinweg. So konnten die WissenschaftlerInnen belegen, wie sich die Artenvielfalt auf die Kapazität des Bodens, Wasser aufzunehmen, zu speichern oder abzugeben auswirkt. Wie sehr etwa der Stickstoffkreislauf eines Bodens von vielen Faktoren wie der Artenvielfalt, von mikrobiologischen Organismen, dem Wasserkreislauf und der Pflanzeninteraktion abhängt, wurde im Jena Experiment erstmals deutlich.

Artenreichere Wiesen hatten über die gesamte Zeit des „Jena Experiments“ eine höhere Produktivität als artenarme Wiesen. Eine gesteigerte Bewirtschaftungsintensität durch zusätzliche Düngung und eine häufigere Mahd erreichte denselben Effekt: Wenn ein Landwirt bestimmte Arten fördert und düngt, ist er im Durchschnitt betrachtet folglich nicht erfolgreicher als die Natur. Die Energie der Biomasse (Bioenergiegehalt) von artenreichen Wiesen war deutlich höher als der von artenarmen Wiesen, zugleich aber ähnlich hoch wie viele der heute stark subventionierten Arten, etwa von Chinaschilf. Artenreiche Flächen hatten eine bessere Kohlenstoffspeicherung. Die Anzahl von Insekten und anderen Arten war deutlich höher. Wechselwirkungen zwischen Arten wie Bestäubungen fanden häufiger statt. Artenreichere Wiesen transportierten Oberflächenwasser besser in den Boden. Artenreiche Ökosysteme waren stabiler gegenüber Störungen, beispielsweise Dürren oder Überschwemmungen, als artenarme Ökosysteme.

In Frankreich gingen in den letzten 30 Jahren 80 Prozent der Insekten verloren. In der Schweiz sind es etwa 60 Prozent  und in Deutschland ist der Artenverlust ebenfalls dramatisch hoch. Angesichts des rasanten Biodiversitätsverlustes und der Verödung der Städte, frage ich mich schon lange, warum nicht all die nutzlosen Rasenflächen vor allen Miet- und Wohnhäusern zu Gärten für geneigte Hobby-Gärtner und Selbstversorger unter den Anwohner/innen umfunktioniert werden und gerade die ärmeren Leute und solche mit Migrationshintergrund und Agrar-Know-how ihre Nahrung teilweise vor dem Haus anbauen könnten. Das würde auch der Armut ein wenig entgegensteuern und vielen Familien das Überleben garantieren sowie sinnstiftend sein. Warum sollten wir alle Lebensmittel aus Afrika, China und Lateinamerika importieren, wenn wir mit lokalem Anbau unsere Städte verschönern, die Biodiversität steigern und dem Klimawandel entgegen wirken könnten. Sobald sich ein Grashalm bemerkbar macht, ist der Rasenroboter schon da. Nutzlose Thuya-Hecken soweit das Auge reicht. Die meisten Menschen wissen nichts mehr mit Natur anzufangen. Wir sollten darüber nachdenken, was unsere Gemeinden eigentlich mit ihren Gemeindeflächen machen. Sie schaffen grosse Anbau-Strukturen, statt die kleinräumige, lokale Bewirtschaftung zu fördern.

Ernährung, Landwirtschaft, Grundwasserschutz und Pestizid-Verbot

Unser aller Kernproblem ist es, dass jedes Jahr 80 Millionen Menschen hinzu kommen dazu und die jetzt erst geboren haben theoretisch eine höhere Lebenserwartung auch in den Entwicklungsländern. Bis Ende des Jahrhunderts werden wir elf Milliarden Menschen sein, die also noch mehr Lebensraum und noch mehr Landwirtschaft für die Nahrungsmittelproduktion brauchen. Durch den Total-Umbau der Erdoberfläche für die Landwirtschaft und Versorgung kommender Generationen, vernichten wir die Schatzkammern der Artenvielfalt auf alle Ewigkeit. Es kann nicht sein, dass wir allein mit der Viehwirtschaft für die Fleischproduktion ganze Artenbestände und wichtige Ökosysteme unwiederbringlich vernichten. Eine vegane Ernährung wird daher zum obersten Credo für die wachsende Weltbevölkerung. Und wie steht es um eine noch wichtigere Ressource, dem Trinkwasser? Durch den Einsatz von Pestiziden vergiften wir unser Trinkwasser, die Flüsse und die Seen – auch in der Schweiz. Es gibt nur eine Lösung: Auf den pestizid intensiven Anbau zu verzichten und zu Mischkulturen zurückzukehren, die sich über Jahrhunderte bewährt und die Biodiversität gefördert haben.

Die Palmölindustrie hat in den letzten 30 Jahren in den indonesischen Provinzen Kalimantan und Sumatra über die Hälfte des Regenwaldes (die Grösse Deutschlands) abgeholzt und fängt nun auch in Papua Neuginea damit an, den Urwald im grossen Stil zu vernichten. Die Holzindustrie freut das ebenso wie die Oligarchie und das Militär. Dabei werden zwangsläufig Kleinbauern enteignet, was in Indonesien ganz legal geht. Auch hat das indonesische Parlament jüngst ein Gesetz verabschiedet, dass die nationalen Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards radikal beschneidet und Null Umweltverträglichkeitsprüfungen vorsieht. Daher ist das fortschrittlich formulierte Abkommen ein weiterer illusionärer Papiertiger, der zur besorgniserregenden Vernichtung von riesigen Regenwald-Gebieten in Brasilien, Indonesien, Malaysien, Papua Neuguinea führt. Mit dem Freihandelsabkommen mit Indonesien würde die Schweiz diesen Zustand legitimieren und die völlig ungenügenden Öko-Labels einmal mehr zum Standard erklären.

Grüne Fassaden und Gebäudetechnik

Pensionskassen müssten dazu verpflichtet werden, ihre Vorsorgegelder in CO2 neutrale Gebäude-Sanierung zu investieren. Auch für private Eigentümer müssten Anreize und Steuererleichterungen geschaffen werden, wenn sie ihre oelheizungen rausreissen und durch die Energieversorgung durch eine Erdsonde, Solarenergie oder Erdgas ersetzen. Auch sollten wir uns Singapore als Vorbild nehmen und die Gebäude als auch Hochhäuser und Wolkenkratzer vertikal begrünen und die Flachdächer und mit Solarpanels bestücken. In Singapore werden auch auf Wolkenkratzern Bäume und Sträucher angepflanzt. Extra grosse Balkontröge stehen da zur Verfügung und die Bäume können über mehrere Stockwerke hinweg hochwachsen. Ganze Gebäudehüllen werden so begrünt und AnwohnerInnen können wiederum auf ihren Balkonen Kräuter und Gemüse anbauen.

Rohstoffhandel

Gut 500 Firmen mit weit über 10000 Angestellten arbeiten in der Schweiz in der Rohstoffbranche, die durch March Rich ihren ersten berüchtigten Protagonisten, der es zu trauriger oder zweifelhafter Berühmtheit brachte, als er zum ersten mal in den 70er Jahren in die Schlagzeilen geriet. Der in Belgien geborene US Bürger sorgte dafür, dass der Rohstoffhandel in der Schweiz bedeutend wurde. Seine skrupellosen Öldeals mit Südafrika und dem Iran unter Umgehung internationaler Sanktionen verhalfen dem „Vater des Schweizer Erfolgsmodels“ zu immensen Reichtum und brachten ihn auf die Liste der meistgesuchten Verbrecher in den USA, bis Bill Clinton ihn 2001 begnadigte. Wir erinnern uns, dass Bill Clinton und Alan Greenspan auch die Liberaliserung der Nahrungsmittel-Märkte vorantrieben und damit die Hedge-Fond Plage auslöste. Zurück in die Schweiz.

Hier gehörten Christoph Blocher und Martin Ebner zu den skrupellosesten Liberalisierer in den 90er Jahren. Von den «Bloomberg» Journalisten Javier Blas und Jack Farchy wissen wir, dass Ebner zu den Rettern von Marc Richs Imperium gehörten und auch der heutige «Glencore» Ivan Glasberg Chef seine Sporen in Johannesburg in Südafrika abverdiente und viel von seinem Meister bei den illegalen Öl-Deals und der Umgehung von Sanktionen gelernt hat, auch wenn er in der Kohleabteilung tätig war. Tiefe Steuern, die zentrale Lage in Europa, der stabile Schweizer Franken und der Zugang zum internationalen Finanzsystem sowie die schwache Regulierung boten in den letzten Jahrzehnten in der Schweiz einen fruchtbaren Boden für Unternehmen, welche die Ressourcen weltweit ausbeuten.

Aus «Glencores»  Umfeld gingen andere erfolgreiche Rohstoffhändler wie «Vitol» hervor, das dem Inselstaat Cuba zu Öl verhalf und dafür den Zucker zu günstigen Preisen abnahm, als Kuba in den 90er Jahren zahlungsunfähig war. Es wurde gemunkelt, dass «Vitol» in Kuba ein Luxushotel finanzierte und betrieb und sich der damalige wie «Vitol»-Chef Ian Taylor ab und zu mit Fidel Castro zu einem Zigarrenschmauch und Cuba libre traf. In den 90er Jahren kamen dann die ehemaligen Sowjetrepubliken zu den neuen Rohstoff-Eldorados hinzu.  Die Schweizer Rohstoffhändler kontrollieren fast 80 Prozent des weltweiten Handels und agieren skrupellos. Der Fall «Gunvor» im Kongo, die Machenschaften der «Credit Suisse» in Mocambik sowie die Geldwäscher-Affäre in Bulgarien zeigen exemplarisch die Spitze des Eisbergs der Korruption. Der Bundesrat bestätigte zwar in einem Bericht „das grosse Korruptionsrisiko“, tat aber nichts weiter, um die Bankenaufsicht zu stärken, um die Geldwäscherei einzudämmen. Die Rohstoffhändler «Glencore», «Trafigura», «Vitol», «Mercuria» und «Gunvor» erhielten nach Recherchen von Public Eye von 2013 bis 2019 insgesamt 363,8 Milliarden US-Dollar an Krediten.

Public Eye untersuchte auch die hochrisikoreichen Finanzinstrumente und –praktiken der Rohstoffhändler, die mittlerweile selbst als Banken fungieren, sich aber weitgehend der Finanzkontrolle und der Banken- und Finanzaufsicht «finma» entziehen. «Gunvor» zahlte in den USA 164 Millionen Strafe für die Verfehlungen in Brasilien, Equador und Mexico. Es ist stossend, dass sich grosse Konzerne, Banken und Superreiche immer wieder mit Bussen freikaufen können, derweil andere für viel geringe Taten ins Gefängnis wandern. Beispiele in der Schweiz gibt es genug.

Der Milliardär Urs E. Schwarzenbach hat gemäss Obergerichtsurteil eine ganz erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt, bei den Tatbeständen Kunstschmuggel und Steuerhinterziehung. Er schuldet allein dem Zürcher Steueramt mehrere Hundert Millionen Franken und lebt nach wie vor nach zahlreichen Bundesgerichtsurteilen unbeschwert und unversehrt in Freiheit. Auch der Unternehmer Remo Stoffel musste keine Gefängnisstrafe absitzen, obschon er die Firmenbilanz um über 100 Millionen frisiert hatte. Ein weiterer Goldküsten-Millionär, der ein marodes Immobilien-Imperium mit Gammelwohnungen zu Wucherpreisen vermietete und wegen gewerbsmässigem Betrug, Wucher, Nötigung und Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt wurde, musste auch nicht ins Gefängnis. Die Liste der Usupatoren liesse sich beliebig lang fortsetzen. Auch bei der Erb Gruppe und fehlbaren Banken und Finanzinstituten verlief es ähnlich.

Es scheint in der Schweiz zum guten Ton zu gehören, dass reiche Menschen sich an keine Regeln halten müssen und für ihre Delikte nicht inhaftiert werden. Der Kuhhandel hat in der Schweiz eben Tradition, möchte da wohl manch einer salbungsvoller Politiker sagen. Aber auch in Deutschland passiert dasselbe, wenn man auf den Abgasskandal der Deutschen Autobauer schaut. Bisher wurde noch keiner der glorreichen Automanager dafür persönlich gebüsst und belangt und in der Schweiz warten die geprellten Käufer von Stinkautos noch immer auf eine Entschädigung oder Nachrüstung.

Umverteilung und Besteuerung Superreicher sowie Tech-Giganten

Die Schweiz glänzt in vielen Statistiken wie beim Gold- und Geld-Reichtum, beim Glücklich sein, bei den Patenten, beim Receyclen doch die Realität sieht ganz anders aus. Neben den 810‘000 Millionären und einigen Milliardären gibt es in der kleinen Schweiz über 300‘000 Familien, die ihre Krankenkassenprämie nicht bezahlen können, 240‘000 Personen, die für ihre Steuerschulden betrieben wurden und über 400‘000 Menschen, die unter der Armutsgrenze leben. Die Sozialausgaben bei Bund, Kantonen und Gemeinden verdreifachten sich in den letzten 15 Jahren. Dazu kommt, dass ein Prozent die Hälfte des Gesamtvermögens für sich behält. Was heisst das? Das bedeutet das Unternehmen in der freien Marktwirtschaft Arbeitsplätze mit existenzsichernden Löhnen anbieten müssten und über Coperate Governance hinaus eine Wertschöpfung für die Gemeinschaft ausweisen müssten anstatt Dividenden für reiche Aktionäre.

Ferner sollte der Staat vermehrt Anreize für sinnvolle Aufgaben im Sozial- Bildungs-, Gesundheitswesen aber auch im Natur- und Umweltschutz schaffen. Aufgaben gäbe es mit dem Klimawandel zu Hauf. Und statt dass der Staat immer mehr Sozialhilfegeld bezahlt, sollten diese menschliche Ressourcen für den klimaneutralen Umbau unserer Gesellschaft eingesetzt werden. Aus allen Alters- und Bildungsschichten, Kultur- und Sprachräumen. De Facto finden ja nur wenige Arbeitnehmer über 50 Jahre wieder eine Stelle. Warum also sollten sie nicht entsprechend ihren Qualifikationen für soziale Aufgaben und Natur- und Umweltschutzprojekte eingesetzt und entsprechend entschädigt werden. Wir müssen eine permanente Spitex für die Natur einrichten. Und die dazu nötigen Mittel bei den Superreichen eintreiben.

Menschenunwürdige und Dreckschleuder Textilindustrie umkrempeln

Bis in die 80er Jahre gaben die Menschen ihre Kleider über Generationen hinweg an ihre Kinder weiter. Qualitativ hochwertige Textilien wurden über Generationen hinweg getragen. Unvollstellbar heute, wo sich die Frauen BHs und Höschen in 10 Pastellfarben und die passenden Outfits über der Unterwäsche farblich assortiert dazu kaufen. Natürlich müssen auch die Schuhe dazu passen. Schön und gut, nur blenden die Schönheitsköniginnen der heutigen Zeit aus, dass ihre Textilien aus Sklavenarbeit stammen und die übelsten gesundheitlichen Schäden an den Textilarbeiter/innen und an der Umwelt verursachen.

Online-Kapitelübersicht:                           www.allmytraveltips.ch/?p=29616

Publizierten Reportagen                            www.allmytraveltips.ch/?p=29322

FOTOSTRECKE ZUM KLIMAWANDEL

IN EIGENER SACHE: IHR BEITRAG AN HUMANITAERE UND OEKO-PROJEKTE

Geschätzte Leserin, werter Leser

Der Autor unterstützt noch immer zahlreiche Projekte. Infolge der COVID-19 Pandemie ist es aber für den Autor selbst für und zahlreiche Projekte schwieriger geworden. Die Situation hat sich verschärft. Für Ihre Spende, die einem der im Buch genannten Projekte zufliesst, bedanke ich mich. Falls Sie einen Beitrag spenden wollen, melden Sie sich bitte per Mail bei mir gmc1(at)
gmx.ch. Vielen Dank im Namen der Empfänger/innen.

Coronavirus: Bundesrat schliesst Restaurants sowie Kultur-, Freizeit- und Sportbetriebe

Bern, 18.12.2020 – Die epidemiologische Lage ist besorgniserregend. Die Zahl der Ansteckungen ist sehr hoch und steigt wieder an. Die Spitäler und das Gesundheitspersonal sind seit Wochen sehr stark belastet und die Festtage erhöhen das Risiko eines beschleunigten Anstiegs. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 nach Konsultation der Kantone die nationalen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus noch einmal verstärkt. Ziel ist, die Zahl der Kontakte stark zu reduzieren. Ab Dienstag, 22. Dezember, sind Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen geschlossen. Der Bundesrat hat zudem den Einsatz von Schnelltests erweitert, um noch breiter testen zu können.

Ziel der Massnahmen ist es, die Fallzahlen deutlich und rasch zu senken, um die Menschen vor dem Virus zu schützen, die Gesundheitsversorgung sicherzustellen und das Gesundheitspersonal zu entlasten. Den Kantonen muss es wieder möglich sein, das Testen, die Nachverfolgung der Kontakte, die Isolation und die Quarantäne lückenlos zu gewährleisten. Die neuen Massnahmen gelten ab Dienstag, 22. Dezember 2020, und sind bis am 22. Januar 2021 befristet. 

Restaurants werden geschlossen
Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Für die Festtage gibt es keine Ausnahmen. Offen bleiben dürfen nur Betriebskantinen, Schulkantinen in obligatorischen Schulen sowie die Restauration für Hotelgäste. TakeAway-Angebote und Lieferdienste bleiben erlaubt. 

Sportbetriebe werden geschlossen
Sportbetriebe werden geschlossen. Im Freien darf Sport in Gruppen bis maximal fünf Personen weiterhin getrieben werden. Profispiele können ohne Zuschauerinnen und Zuschauern weiterhin stattfinden. Sportliche und kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind mit Ausnahme von Wettkämpfen weiterhin erlaubt.  

Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen
Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos sowie andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Kulturelle Aktivitäten bleiben in Kleingruppen möglich. Veranstaltungen mit Publikum bleiben verboten. Alternative Veranstaltungsformen bleiben gestattet, zum Beispiel online übertragene Veranstaltungen. 

Kapazität von Läden wird weiter eingeschränkt.
Die Anzahl Personen, die sich gleichzeitig in Einkaufsläden aufhalten dürfen, wird weiter eingeschränkt. Die maximale Personenzahl ist dabei abhängig von der frei zugänglichen Ladenfläche. In allen Läden gelten zudem weiterhin strenge Schutzkonzepte. Die Einschränkungen der
Öffnungszeiten bleiben bestehen: Die Läden müssen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. 

Erleichterungen in einzelnen Kantonen möglich
Kantone mit günstiger epidemiologischen Entwicklung können Erleichterungen beschliessen, etwa das Öffnen von Restaurants und Sporteinrichtungen. Massgebend sind hier insbesondere eine Reproduktionszahl, die unter 1, sowie eine 7-Tagesinzidenz, die unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen muss. 

Empfehlung: Bleiben Sie zu Hause
Die Bevölkerung wird dazu aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Die Menschen sollen ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken sowie auf nicht-notwendige Reisen und auf Ausflüge zu verzichten.  

Der Bundesrat will in den nächsten Wochen rasch weitere Massnahmen ergreifen können, sollte sich die Lage weiter verschlechtern. Er verfolgt die Entwicklung laufend. Am 30. Dezember 2020 wird er eine Zwischenbeurteilung vornehmen und Anfang Januar Bilanz ziehen.  

Kantone bleiben für Skigebiete zuständig
Für die Skigebiete bleiben weiterhin die Kantone zuständig. Für den Betrieb gelten aber strenge Voraussetzungen: Die epidemiologische Lage muss den Betrieb erlauben und in den Spitälern, beim Contact Tracing sowie beim Testen müssen ausreichende Kapazitäten sichergestellt sein. Auch müssen strenge Schutzkonzepte vorliegen und deren Umsetzung sichergestellt werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf ein
Kanton keine Bewilligung erteilen.  

Bundesrat erweitert Einsatz von Schnelltests
Damit sich die Bevölkerung noch einfacher testen lassen kann, erweitert der Bundesrat den Einsatz von Schnelltests. Er hat eine entsprechende Änderung der Covid-19-Verordnung 3 beschlossen. Sie tritt am 21. Dezember 2020 in Kraft. 

Bisher sind ausschliesslich Antigen-Schnelltests mittels Nasen-Rachenabstrich anerkannt. Künftig dürfen in Apotheken, Spitälern, Arztpraxen und Testzentren alle Arten von Schnelltests durchgeführt werden, die den Kriterien des BAG entsprechen.  

Schnelltests auch ohne Symptome
Schnelltests können zudem neu auch bei Personen ohne erkennbare Symptome und ausserhalbder geltenden Testkriterien des BAG durchgeführt werden. Sie können zum Beispiel als zusätzlicher Schutz in Schutzkonzepten von Altersheimen, Hotels oder am Arbeitsplatz integriert werden. Ein negatives Resultat eines Schnelltests ist nur am Testtag gültig. Bisher durften nur Personen mit Symptomen, nach einer
Meldung durch die SwissCOVID-App und im Rahmen von angeordneten Ausbruchsuntersuchungen getestet werden.  

Personen oder Institutionen, die einen Schnelltest ausserhalb der Testkriterien durchführen, müssen den Schnelltest selbst bezahlen. Wer positiv getestet wird, sollte als Bestätigung unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen. Der Grund dafür ist die höhere Wahrscheinlichkeit falsch positiver Resultate solcher Schnelltests. Die Kosten für den PCR-Bestätigungstest werden vom Bund übernommen. 

Kein Ersatz für Hygiene- und Verhaltensregeln
Schnelltests sind kein Ersatz für die Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Handhygiene, Abstand halten, Maske tragen und Kontakte reduzieren bleiben zentrale Massnahmen zum Schutz vor einer Infektion und zur Bekämpfung der Epidemie.

Coronavirus: Verlängerung der Übergangsmassnahmen zugunsten der Medien

Zürich: Weil die Medien durch die Corona Krise Werbeeinbrüche haben, werden auch sie vom Bund unterstützt. Bild: GMC

Bern, 11.11.2020 – Die Übergangsmassnahmen zugunsten der Printmedien im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden vorerst bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Ausserdem übernimmt der Bund für weitere Monate die Kosten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, die den elektronischen Medien in Rechnung gestellt werden. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. November 2020 entschieden. Damit profitieren die abonnierten Tages- und Wochenzeitungen sowie elektronische Medien mit einem Abonnement von Keystone-SDA weiterhin von einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung.

Die ausserordentliche Lage in Zusammenhang mit dem Coronavirus hat für die Medien stark rückläufige Werbeeinnahmen zur Folge. Um finanzielle Soforthilfe zu leisten, verabschiedete der Bundesrat am 20. Mai 2020 Unterstützungsmassnahmen für alle Mediengattungen (Covid 19 Verordnung Printmedien; Covid-19-Verordnung elektronische Medien). Die Verordnungen waren zunächst bis 30. November 2020 befristet und wurden nun vom Bundesrat bis längstens Ende 2021 verlängert.

Die ausserordentliche Lage in Zusammenhang mit dem Coronavirus hat für die Medien stark rückläufige Werbeeinnahmen zur Folge. Um finanzielle Soforthilfe zu leisten, verabschiedete der Bundesrat am 20. Mai 2020 Unterstützungsmassnahmen für alle Mediengattungen (Covid 19 Verordnung Printmedien; Covid-19-Verordnung elektronische Medien). Die Verordnungen waren zunächst bis 30. November 2020 befristet und wurden nun vom Bundesrat verlängert.

Die Covid 19 Verordnung Printmedien wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Der Bundesrat prüft dann eine weitere Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung. Damit werden zum einen die aktuell geförderten abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse im Tageskanal der Post kostenlos zugestellt. Zum anderen beteiligt sich der Bund an den Kosten der Tageszustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen mit einer Gesamtauflage von mehr als 40’000 Exemplaren pro Ausgabe. Die Beiträge werden nur geleistet, sofern sich die herausgebenden Verlage schriftlich dazu verpflichten, für das entsprechende Geschäftsjahr keine Dividenden auszuschütten. Für die Unterstützung stellt der Bund zusätzlich 20.44 Millionen Franken zur Verfügung. Diese Massnahmen sind ergänzend zu der indirekten Presseförderung, bei welcher die Regional- und Lokalpresse jährlich mit 30 Millionen sowie die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse jährlich mit 20 Millionen Franken unterstützt wird. Die Zustellermässigungen pro Exemplar für das Jahr 2021 wird der Bundesrat noch dieses Jahr genehmigen.

Die Covid-19-Verordnung elektronische Medien wird bis am 31. Dezember 2021 verlängert. Damit werden die Abonnementskosten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA weiterhin übernommen, bis der seit Juni 2020 bereitgestellte Betrag von 10 Millionen Franken ausgeschöpft ist. Bisher wurden rund 5,2 Millionen Franken ausgegeben.

Die Verordnungsanpassungen treten am 1. Dezember 2020 in Kraft.

Coronavirus: Bundesrat beschliesst erneuten Einsatz der Armee zur Unterstützung des Gesundheitswesens

Armeeangehörige eilen den Kantonen bei der Bewältigung der Corona Krise zu Hilfe und übernehmen Assistenzdienste. Bild: GMC

Bern, 04.11.2020 – Um die Kantone bei der Bewältigung der steigenden Anzahl Hospitalisierungen und Covid-19-Patienten in Intensivpflege zu unterstützen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 4. November 2020 im Grundsatz einen erneuten Assistenzdienst der Armee beschlossen. Er umfasst maximal 2500 Armeeangehörige, die die Spitäler bei der Pflege oder beim Patiententransport unterstützen können. Die Armeeangehörigen kommen zum Einsatz, wenn die Kantone darum ersuchen und die Voraussetzungen für die Subsidiarität erfüllt sind. Dafür soll aufgezeigt werden, dass die zivilen Mittel nicht ausreichen.

Mit der zweiten Welle der Covid-19-Pandemie steigen die Fallzahlen stark an und mit ihnen – um eine bis zwei Wochen verzögert – auch die Anzahl Hospitalisierungen sowie Patientinnen und Patienten auf Intensivpflegestationen. Seit Dienstag, 27. Oktober 2020, haben mehrere Kantone ein Gesuch um Unterstützung durch die Armee gestellt.

Bis zu 2500 Armeeangehörige

Der Bundesrat hat beschlossen, das Gesundheitswesen mit bis zu 2500 Armeeangehörige im Assistenzdienst zu unterstützen. Die einzelnen Gesuche werden dann durch den Bund geprüft. Die Leistungen der Armee umfassen folgende Bereiche:

• personelle Unterstützung in den zivilen Spitaleinrichtungen im Bereich der allgemein Grund- und Behandlungspflege (Betreuung von sogenannten „Low-level-care-Patienten“), in der Vordiagnose, dem Screening von Covid-19-Verdachtsfällen und bei den entsprechenden Testabstrichen;
• personelle und materielle Unterstützung der kantonalen Gesundheitseinrichtungen bei der Erweiterung der Kapazitäten von Intensivpflegestationen (z.B. Beatmungsgeräte und Monitoring); besonders geeignetes Sanitätspersonal kann nach einer spezifischen Schulung zur Unterstützung auf Intensivstationen eingesetzt werden (z B. Lagerungsteams);
• Unterstützung von Transporten infektiöser Patientinnen und Patienten mit geeigneten Sanitätstransportfahrzeugen und Fahrern.

Der Beschluss gilt bis längstens am 31. März 2021. Da der Assistenzdienst länger als drei Wochen dauert, muss ihn die Bundesversammlung genehmigen. Der Bundesrat wird dazu eine Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschieden.

Beurteilung der Gesuche nach Kriterien der Subsidiarität

Die Kantone müssen bei ihren Gesuchen aufzeigen, dass sie sämtliche ihnen zur Verfügung stehenden zivilen Mittel und Instrumente ausgeschöpft haben, um die Voraussetzungen für die Subsidiarität für einen Armeeeinsatz zu erfüllen. Dabei handelt es sich um die Mittel von Zivilschutz, Zivildienst, und Feuerwehr wie auch aus dem privaten Sektor; unter anderem muss der Nachweis erbracht werden, dass auf dem Arbeitsmarkt kein zusätzliches Personal rekrutiert werden kann, dass die Möglichkeit, Arbeitslose anzustellen, ausgeschöpft wurde und dass Studierende der Medizin wie auch Samariter und weitere Freiwillige angefragt wurden und nicht mehr verfügbar sind. Darüber hinaus muss aufgezeigt werden, dass andere Gesundheitseinrichtungen keine Patientinnen und Patienten übernehmen können und medizinisch nicht dringende Eingriffe verschoben werden, insofern dies Kapazitäten freispielt.

Der Bundesstab Bevölkerungsschutz unter Leitung des Bundesamtes für Gesundheit prüft die Einhaltung dieser Bedingungen in Absprache mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren. Falls der Bundesstab Bevölkerungsschutz ein Gesuch bewilligt, entscheidet die Sanitätsdienstliche Koordinationsstelle (SANKO) über die Zuteilung der militärischen Mittel in Anbetracht der Gesamtsituation und Prioritäten. Die Armee schliesst anschliessend eine Leistungsvereinbarung für den Umfang und die Dauer der militärischen Leistungen mit der zu unterstützenden zivilen Institution ab.

Aufgebot und Anrechenbarkeit der Einsatztage

Die Unterstützungsleistungen der Armee werden von Berufsformationen, Durchdienerinnen und Durchdienern sowie im Dienst stehenden Formationen sowie Freiwilligen erbracht. Je nach dem ist ein Aufgebot zusätzliche Formationen erforderlich, die innerhalb von 96 Stunden ab Auslösung zum Einsatz gebracht werden können.

Analog zum Assistenzdiensteinsatz im Frühjahr 2020 werden den Armeeangehörigen für diesen erneuten Assistenzdiensteinsatz wiederum bis zu maximal 38 Tage (zwei Wiederholungskurse) an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet. (QUelle: VBS)

Coronavirus: Kurzarbeitsentschädigung für Mitarbeitende auf Abruf

Mitarbeitende mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis wird Kurzarbeitsentschädigung gewährt. Bild: GMC/Gerd Müller

Bern, 28.10.2020 – Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 die Änderung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung beschlossen. Mit der Änderung wird Mitarbeitenden auf Abruf in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung gewährt. Die Änderung tritt rückwirkend ab 1. September 2020 in Kraft.

Das Parlament hat am 25. September 2020 beschlossen, das Covid-19-Gesetz zu erweitern, um Mitarbeitende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung zu gewähren. Es räumte dem Bundesrat damit die Kompetenz ein, den Anspruch und die Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigung für diese Personengruppe zu regeln. Mit der vorliegenden Änderung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung hat der Bundesrat diese Kompetenz wahrgenommen und das Anliegen des Parlaments nach Konsultation der Sozialpartner und der Kantone umgesetzt.

Die Regelung sieht einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für Mitarbeitende auf Abruf in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis vor, die seit mindestens sechs Monaten im Betrieb tätig sind. Die Änderungen treten rückwirkend ab 1. September 2020 in Kraft. Sie stellen für diese Personengruppe somit einen Anspruch ohne Unterbruch seit März 2020 sicher. Ihr Anspruch ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.

Coronavirus: Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie vorhanden

Zürich’s Niederdorf beim Lockdown. Die zweite Welle wird trotz „abfedernden Massnahmen“für viele ein Desaster. Bild: GMC

Bern, 28.10.2020 – Aufgrund der steigenden Zahl bestätigter Covid-19-Fälle hat der Bundesrat die Massnahmen zur Eindämmung des Virus verschärft. Dies hat auch Auswirkungen auf die Wirtschaft. Anders als im Frühjahr sind heute aber mit dem Covid-19-Gesetz Grundlagen für gezielte Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie vorhanden. Damit bewegt sich der Handlungsspielraum im Gegensatz zum Frühjahr wieder im Rahmen des ordentlichen Rechts.

Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 weitere Massnahmen beim Gesundheitsschutz beschlossen. Gleichzeitig hat er eine Anpassung in der Verordnung Arbeitslosenversicherung zum Covid-19-Gesetz verabschiedet. Damit können neu auch Arbeitnehmende auf Abruf ein Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geltend machen. Die Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung stellt eine lückenlose Weiterführung der wesentlichen Bestimmungen zur Kurzarbeitsentschädigung während der Pandemie sicher.

Für den Bundesrat ist es zentral, die ökonomischen Auswirkungen zu begrenzen. Umfassende Betriebsschliessungen, die mit weitreichenden volkswirtschaftlichen Folgen verbunden wären, müssen wenn immer möglich vermieden werden.

Dennoch ist damit zu rechnen, dass gewisse Branchen und Unternehmen stark durch die Krise betroffen sein werden. Seit Beginn der Corona-Krise hat der Bundesrat zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen Unterstützungsmassnahmen in historischem Ausmass getroffen, um Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern. Diese Massnahmen haben einen stärkeren wirtschaftlichen Einbruch verhindern können und sind grösstenteils weiterhin verfügbar.

Zürich/Switzerland: Für viele Shops und Restaurant wird es nun noch schwieriger zu überleben: Bild: GMC/Gerd Müller
  • Dazu gehören die Unterstützungsleistungen der Arbeitslosenversicherung –  insbesondere die Kurzarbeitsentschädigung, bei welcher der Bundesrat zudem die Bezugsdauer von 12 auf 18 Monate verlängert hat. Mit dem Covid-19-Gesetz wurden verschiedene Massnahmen, die im Frühjahr per Notrecht eingeführt worden waren, ins ordentliche Recht überführt und damit verstetigt.
  • Das Covid-19-Gesetz bietet dem Bundesrat weiter die Grundlage, Selbstständigerwerbenden sowie Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Massnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Epidemie unterbrechen oder massgeblich einschränken müssen, Zugang zum Corona-Erwerbsersatz (EO) zu ermöglichen.
  • Zudem kann auf dieser gesetzlichen Grundlage der Bund kantonale «Härtefall»-Massnahmen für besonders stark betroffene Unternehmen mitfinanzieren. Entsprechende Arbeiten zum Corona-Erwerbsersatz und der «Härtefall»-Regelung sind bei den Kantonen und beim Bund im Gang und wird unter Berücksichtigung des Covid-19 Gesetzes möglichst rasch umgesetzt.
  • Darüber hinaus sieht das Covid-19-Gesetz Unterstützungsmaßnahmen für die Bereiche Sport, Kultur und öffentlicher Verkehr vor.

Die bisher ergriffenen Massnahmen haben sich als wirksam und zielführend erwiesen. Der Bundesrat beobachtet die wirtschaftliche Entwicklung laufend und prüft den allfälligen Handlungsbedarf. Das schrittweise Vorgehen mit Fokus auf zielgerichtete Massnahmen, sollte es die Lage erfordern, hat sich bisher bewährt. Im Frühjahr, als schweizweit die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz galt, konnte der Bundesrat Notverordnungen erlassen, welche vom ordentlichen Gesetzesrecht abweichen. Im Juni 2020 wurde die ausserordentliche Lage aufgehoben und es gilt seither in der Schweiz die besondere Lage gemäss Epidemiengesetz. Im Gegensatz zum Frühjahr bewegt sich der Handlungsspielraum des Bundesrates wieder im Rahmen des ordentlichen Rechts.

Coronavirus: der Bundesrat hat heute weitere Massnahmen zur Eindämmung der Epidemie, Einführung von Schnelltests, Reisequarantäne neu geregelt. Wann folgt das nächste Update an einschneidenden Massnahmen?

Switzerland/Zürich: Die zweite Corona Welle erwischt die Restaurants eiskalt. Viele Betriebe werden schliessen. Bild: GMC

DIe verschärften Covid-19 Massnahmen bedeuten das aus des süssen Lebens und vieler Restaurants, Nachtclubs und Veranstaltungen. Bild: Gerd Müller/GMC Photopress

Bern, 28.10.2020 – Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 28. Oktober 2020 weitere schweizweite Massnahmen gegen die schnelle Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Ziel ist, die Zahl der Kontakte unter den Menschen stark zu reduzieren. Discos und Tanzlokale werden geschlossen, Bars und Restaurants haben um 23 Uhr zu schliessen. Alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sowie sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen sind untersagt. Zudem wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Die Massnahmen gelten ab Donnerstag, 29. Oktober, und sind nicht befristet. Ab Montag, 2. November, müssen Hochschulen auf Präsenzunterricht verzichten. Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» entsprechend angepasst. Er hat ausserdem die Regeln für die Reisequarantäne angepasst sowie die Einführung von Schnelltests beschlossen.

Zürich: Sind wir wieder soweit, dass die Spitäler mit Covid-19 PatientInnen überfüllt sind. Bild: GMC

Die Fallzahlen sowie die Anzahl Hospitalisationen nehmen drastisch zu. Der Bundesrat will die Ausbreitung von Covid-19 Infektionen eindämmen und die Überlastung der Intensivpflegestationen sowie des Gesundheitspersonals in den Spitälern verhindern. Dazu hat er Massnahmen ergriffen, welche die Zahl der Kontakte unter den Menschen reduzieren.

Tanzlokale geschlossen
Der Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen ist verboten. Diese bergen ein erhöhtes Risiko für die Verbreitung des Virus. In Restaurants und Bars dürfen höchsten vier Personen an einem Tisch sitzen, ausgenommen Familien mit Kindern. Es gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr.

Masses of young people at the Freestyle, Snowboard and BMX-Contest and Festival in Zürich

Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen
Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind nicht mehr erlaubt. Das betrifft alle sportlichen, kulturellen und anderen Veranstaltungen, ausgenommen sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen. Weiterhin möglich sind auch politische Demonstrationen sowie Unterschriftensammlungen für Referenden und Initiativen – wie bisher mit den nötigen Schutzvorkehrungen. Weil sich viele Ansteckungen im privaten Rahmen ereignen, wird die Anzahl Personen für Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis im privaten Raum auf 10 eingeschränkt.

Keine sportlichen und kulturellen Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen
Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten sind in Innenräumen mit bis zu 15 Personen erlaubt, wenn sowohl genügend Abstand eingehalten werden kann als auch Masken getragen werden. Von einer Maske kann abgesehen werden, wenn grosszügige Raumverhältnisse vorherrschen, etwa in Tennishallen oder grossen Sälen. Im Freien muss nur der Abstand eingehalten werden. Kontaktsport ist verboten. Von den Regeln ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren.

Singen in Chören birgt ein besonders hohes Corona VIrus Risiko und wird vorläufig verboten. Bild: GMC

Im professionellen Bereich von Sport und Kultur sind Trainings und Wettkämpfe sowie Proben und Auftritte zulässig. Da beim Singen besonders viele Tröpfchen ausgestossen werden sind Anlässe von Laien-Chören verboten, professionellen Chören ist das Proben erlaubt.

Verbot von Präsenzunterricht an Hochschulen
Hochschulen müssen ab Montag, 2. November, auf Fernunterricht umstellen. Präsenzunterricht bleibt in den obligatorischen Schulen und den Schulen der Sekundarstufe II (Gymnasien und Berufsbildung) erlaubt.

Maskenpflicht wird weiter ausgedehnt
Seit dem 19. Oktober gilt eine Maskenpflicht für alle Personen in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie in Wartebereichen des öffentlichen Verkehrs und an Bahn- und Flughäfen. Neu muss auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, wie zum Beispiel Läden, Veranstaltungsorte, Restaurants und Bars oder Wochen- und Weihnachtsmärkte. Eine Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann.

Zürich: The ETH (Federal Institut of Technology) terrace empty due to Covid19 Virus Log down

Auch in Schulen ab der Sekundarstufe II gilt neu eine Maskenpflicht. Ebenso gilt eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz, es sei denn der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden (z.B. Einzelbüros). Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen soweit möglich Homeoffice ermöglichen und an Arbeitsstätten für den Schutz der Mitarbeitenden sorgen.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zu 12 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können und Gäste in Restaurants und Bars, wenn sie am Tisch sitzen.

Bundesrat beschliesst Einführung von Schnelltests
Um eine Covid-19 Infektion festzustellen, können zusätzlich zu den bereits angewendeten Tests (PCR-Tests) ab dem 2. November 2020 auch Antigen-Schnelltests eingesetzt werden. Dies ermöglicht eine breitere und schnellere Testung der Bevölkerung. Es können mehr positive Fälle in der Bevölkerung rasch nachgewiesen und isoliert werden.

Die Genauigkeit der Schnelltests wurde durch das «Centre national de Référence pour Infections Virales Emergentes» (CRIVE) in Genf evaluiert. Die Schnelltests sind im Vergleich zu den PCR-Test weniger empfindlich. Sie sind vor allem dann einsetzbar, wenn eine Person infektiös ist. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht daher den Einsatz dieser Schnelltests nur bei denjenigen Personen vor, die gemäss den Kriterien des BAG als symptomatisch gelten und nicht zu den besonders gefährdeten Personen gehören. Zudem sollte das Auftreten der Symptome weniger als vier Tage her sein. Auch bei asymptomatischen Personen, die eine Meldung der Swiss Covid App erhalten haben, ist der Einsatz dieser Schnelltests möglich. Diese sollen – falls sie positiv getestet werden – zur Absicherung einen zweiten Test mittels PCR durchführen lassen. Alle Personen, die mittels eines Schnelltests positiv getestet wurden, sollten sich dennoch umgehend in Isolation begeben.

Die Schnelltests werden vom Bund vergütet – allerdings ausschliesslich für diejenigen Personen, auf die die Empfehlungen des BAG zutreffen.

Bundesrat definiert neuen Schwellenwert für die Reisequarantäne
Der Bundesrat hat zudem den Schwellenwert für die Aufnahme von Staaten und Gebieten auf die Quarantäneliste sowie die Ausnahme von der Quarantänepflicht für Geschäftsreisende angepasst. Die Änderung tritt am 29.10.2020 in Kraft.

Da die Inzidenz der Schweiz verglichen mit dem europäischen Umfeld inzwischen überdurchschnittlich hoch ist, wird der Schwellenwert angehoben. Mit der Verordnungsanpassung kommen nur noch Staaten und Gebiete auf die Quarantäneliste, deren Inzidenz um mehr als 60 höher ist als die Inzidenz der Schweiz.

Angepasst werden auch die Ausnahmebestimmungen für Geschäftsreisende und für Personen, die aus medizinischen Gründen reisen. Die Regel, dass solche Reisen höchstens fünf Tage dauern dürfen wird aufgehoben.