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Schönheitsfehler: Hausärzte kassieren Honorar von Fachärzten für Überweisungen

Es gibt auch unter den weissen Göttern immer mehr schwarze Schafe, die sich die Überweisung von Patientinnen und Patienten vergolden lassen. Mit Kickbacks, wie sie auch in anderen Branchen üblich sind. Nur: Bei Hausärzten ist das ein klarer Gesetzesverstoss.

Wie die Konsumentenzeitschrift K-Tipp aufdeckte, soll bei Gruppenpraxen und Ärztenetzwerken Honorare für Patientenüberweisungen bis zu Fr. 500.- pro Fall ausbezahlt worden sein. Der Geschäftsführer der City-Notfall-Apotheke in Bern, Daniel Flach, führte an einer Fachtagung einige Beispiele aus, die allarmieren. Auch Orthopäden gäbe es, die sich für Überweisungen von Hausärzten bedanken würden.

Ein verheerender Befund

Um Interessenskollisionen auszuschliessen sagt das Gesetz klipp und klar, dass ein Beautragter kein Geld von anderen annehmen darf. Und wenn er dies dennoch tut, müsste er den Patienten darüber aufklären und ihm beziehungsweise der Krankenkasse das Geld aushändigen.

So sieht das auch der Berner Rechtsprofessor für Privatrecht Thomas Koller. Nach seiner Beurteilung stünden gestützt auf das Obligationenrecht eine Ablieferungspflicht. Diese sei Vergleichbar mit dem vom Bundesgericht mittlerweile mehrfach gestützten Urteil zu den Retrozessionen bzw. Kickbacks der Banken.

Fragen Sie also das nächste Mal ihren Arzt oder Apotheker ober er auch schon Kickbacks angeboten bekam oder gar entgegen nahm.

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