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Auslandsbestechung: Exportmeister Deutschland

Bisher unveröffentlichte Akten geben neue Einblicke in die Auslandsbestechung der deutschen Wirtschaft – und wie selten die Justiz die Täter verurteilt. Die Unterlagen zeigen: Schmiergeld ist in der Rüstungsindustrie noch verbreiteter als bisher bekannt. Osteuropa und Russland zählen zu den am meisten betroffenen Regionen.

von Isabel Knippel , Christoph Pengel , Frederik Richter 10. März 2022

Unfälle, Sabotage, Stromausfälle: Der südafrikanische Energiekonzern Eskom hat mit einigen Problemen zu kämpfen, und eines davon ist Korruption aus Deutschland. Diesem Verdacht geht zumindest die Staatsanwaltschaft Mannheim nach. Sie ermittelt gegen acht Beschuldigte. Diese stehen im Verdacht, in Folge von Bestechungszahlungen an einen früheren Eskom-CEO Aufträge beim Bau des Kohlekraftwerks Kusile erhalten zu haben. Mehrere der Beschuldigten arbeiten bei der in Mannheim ansässigen Deutschland-Tochter des Schweizer Anlagenbauers ABB.

Das ist einer von zahlreichen bisher in der Öffentlichkeit unbekannten Verdachtsfällen von Auslandsbestechung in einem Konvolut von Justizakten, die CORRECTIV, Ippen Investigativ und die Zeitung Welt erstmalig ausgewertet haben. Die Akten enthalten über 80 Verfahren, die deutsche Staatsanwaltschaften in den sechs Jahren zwischen 2015 und 2021 führten. Die Akten machen deutlich, dass ein Großteil der Fälle in Deutschland nicht bekannt sind.

Rüstungsindustrie sehr anfällig für Korruption

Darunter sind unbedeutende Ermittlungen wie die gegen den Vertreter einer Möbelfirma aus Baden-Württemberg, der wie selbstverständlich „Schmiergeld für den russischen Zoll bei der Anmeldung von Messeprospekten“ auf einer internen Quittung über 441,26 Euro notierte. Er gab gegenüber den Ermittlern an, mangels Russisch-Kenntnissen gar nicht verstanden zu haben, worum es ging.

Und es finden sich größere Fällen mit millionenschweren Zahlungen vor allem in der Rüstungsindustrie, die bisher in der Öffentlichkeit unbekannt sind. In dieser ohnehin schmiergeldanfälligen Branche ist Bestechung offenbar noch weiter verbreitet als bisher bekannt, wie die Akten zeigen.

Deutschland unterzeichnete 1999 ein Abkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gegen Korruption. Als Teil der Vereinbarung muss Deutschland jedes Jahr an die Organisation berichten, wie die eigene Justiz gegen Auslandsbestechung von deutschen Konzernen vorgeht.

CORRECTIV hat gemeinsam mit den Recherchepartnern mithilfe von Informationsfreiheitsgesetzen die Berichte der Bundesregierung sowie der für die Justiz zuständigen Bundesländer aus den vergangenen sechs Jahre erfragt, ausgewertet und zum Nachlesen veröffentlicht. Einige Bundesländer wie Thüringen oder Hamburg haben unsere Anfragen abgelehnt. Bayern, Niedersachsen und Sachsen haben keine Informationsfreiheitsgesetze. https://www.documentcloud.org/documents/21273274-2019-oecd-bericht/pages/1

Hier können Sie alle über Informationsfreiheitsgesetze erfragten Dokumente nachlesen. Mithilfe von Tags wie „Hessen“, „Afrika“ oder „Rüstungsindustrie“ können Sie die Dokumente nach Ihren Interessen sortieren. Die zentralen Berichte der Bundesregierung an die OECD finden Sie unter „Bundesregierung“.

Zum Beispiel Berlin: Ein Geschäftsmann soll einen mongolischen Beamten bestochen haben. Er habe die staatliche Fluggesellschaft dazu zu bewegen wollen, ihre Passagiere mit seinem Catering zu versorgen. Die Staatsanwaltschaft verhängte letztlich eine Strafe wegen Geldwäsche. Zum Beispiel Brandenburg: Dort gehen Ermittler dem Verdacht nach, dass eine Holzfirma Beamte in der Ukraine bestochen hat, um aus einem staatlichen Forst mehr Rohstoffe zu bekommen. Zum Beispiel Hessen: Hier prüften Staatsanwälte, ob ein Unternehmer einem in Deutschland stationierten Angehörigen einer ausländischen Armee schmieriges Geld zukommen ließ, um Aufträge zu erhalten.

Bundesregierung hält Namen der Firmen unter Verschluss

In ihren Berichten an die OECD nennt die Bundesregierung die betroffenen Firmen nicht, sondern schreibt nur von der Branche und der betroffenen Region. Einige Fälle sind daher nicht erkennbar, andere lassen sich leicht bereits bekannten Ermittlungen zuordnen – und wieder andere sind mit ein wenig Puzzlearbeit zu identifizieren.

Die OECD hat diese Geheimnistuerei der Bundesregierung bereits deutlich kritisiert. Nach ihrem letzten Besuch einer Arbeitsgruppe in Berlin schrieb die Organisation anschließend, man habe die Auslandsbestechung der deutschen Industrie deswegen nicht ausreichend diskutieren können. Seit dem vergangenen Jahr verlangt die Organisation explizit einen transparenten Umgang mit abgeschlossen Fällen.

Transparency Deutschland fordert bereits seit Jahren, dass die Bundesregierung in den Berichten Ross und Reiter nennt. „Es reicht nicht, die Namensnennung mit einem pauschalen Hinweis auf Datenschutz und Grundgesetz zu verweigern“, sagt Angela Reitmaier, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland. Es sei wichtig, Einzelheiten der Fälle zu kennen. Zum Beispiel um zu überprüfen, ob von Medien berichtete Fälle von der Justiz auch aufgegriffen werden.

Die Bundesregierung begründet auf Anfrage die Geheimhaltung mit dem Schutz der Manager, die in einen Korruptionsfall verwickelt sind. Werde das Unternehmen genannt, seien die beteiligten Personen zu identifizieren.

Insgesamt zählt Deutschland zu denjenigen Ländern unter den 44 Unterzeichnern des Anti-Korruptions-Abkommens der OECD, die es aus Sicht der Organisation am besten umsetzen – allerdings vor allem mit Blick auf einzelne Beschuldigte, nicht Konzerne als solche. Der Bundesregierung ist es offenbar nicht recht, dass die schwarzen Schafe der großen deutschen Exportwirtschaft öffentlich bekannt werden. Dabei ist Auslandsbestechung eine Straftat, die für die betroffenen Länder schwere Folgen haben kann, wie besonders das Beispiel Südafrika zeigt.

Schwere Folgen von Korruption in anderen Ländern

Dort feierte die Regierungspartei ANC besonders unter Präsident Jacob Zuma eine regelrechte Schmiergeldsause. Immer wieder waren deutsche Firmen mit von der Partie. Die bis heute anhaltenden Versuche des ANC, die Aufklärung der Schmiergeldzahlungen von Rüstungsfirmen in den späten 1990er Jahren zu verhindern, beschädigten viele Institutionen des südafrikanischen Staates. Am Ende fiel er teilweise kriminellen Banden in die Hände.

Jetzt will das Land einiges Geld zurückholen. Der Schweizer Konzern ABB zahlte Ende 2020 bereits gut 100 Millionen US-Dollar an Eskom. Mit dieser Zahlung einigte sich ABB zugleich mit südafrikanischen Sonderermittlern. In Deutschland und in der Schweiz gehen die Ermittlungen jedoch weiter.

ABB war selber bei einer internen Untersuchung auf die Vorgänge gestoßen und hatte daraufhin Behörden in mehreren Ländern informiert. „Das Unternehmen arbeitet weiterhin vollumfänglich mit den Behörden bei deren Überprüfung des Kusile-Projekts zusammen und befindet sich in Gesprächen über eine abgestimmte Beilegung“, teilt ein Sprecher von ABB auf Anfrage mit. Die Staatsanwaltschaft Mannheim will sich auf Anfrage nicht äußern.

Die Auswertung der OECD-Akten zeigt, dass nicht nur ferne Regionen wie Südafrika, Südamerika oder Asien betroffen sind. Durchaus überraschend ist, wie viele Ermittlungen sich mit dubiosen Zahlungen nach Osteuropa beschäftigen. Dazu zählt in der Auswertung auch das besonders korruptionsanfällige Russland. In Hessen verurteilte ein Gericht zwei Personen wegen Bestechung im russischen Medizinsektor zu einer bei Auslandsbestechung sehr seltenen Gefängnisstrafe. Sie sollen nicht weniger als 55 Millionen Euro Schmiergeld gezahlt haben.

CORRECTIV recherchierte bereits 2015, wie Schmiergeld aus Deutschland für den Aufstieg und den Machterhalt des russischen Präsidenten Wladimir Putin mehrfach eine wichtige Rolle spielte und dabei auch den russischen Rechtsstaat beschädigte. Die OECD-Akten deuten daraufhin, dass es bis heute Schmiergeldzahlungen in Osteuropa und Russland gibt.

Die Justiz verhängt bei Auslandsbestechung milde Strafen

„Für die Staatsanwaltschaften sind Auslandsbestechungen unglaublich schwer zu ermitteln“, sagt Elisa Hoven, Professorin unter anderem für deutsches und ausländisches Strafrecht an der Universität Leipzig. Sie hat jahrelang zu Auslandsbestechung geforscht. „Das liegt daran, dass die Abläufe sehr komplex sind, dass sie sich im Ausland vollziehen, dass das immer weiter professionalisiert wird.“

Immer wenn deutsche Behörden eine Methode zur Abwicklung von Bestechung erkennen, fließt das Geld auf neuen Wegen. „Jetzt ist man mittlerweile beim Outsourcing: Also dass man komplett etwas in ein Tochterunternehmen im Ausland verlagert hat und dort alles hat ablaufen lassen. Da ist dann ganz schwer ranzukommen.“

Ohne Insider, die auspacken, ist das schwierig nachzuvollziehen. Und deutsche Staatsanwälte sind dabei auf internationale Zusammenarbeit angewiesen, die außerhalb der EU oft von vornherein aussichtslos ist oder sehr langsam vonstatten geht.Aktuelles zum Thema Korruption
Seit über zehn Jahren recherchiert Frederik Richter zum Schwerpunkt Korruption. Er empfiehlt Ihnen Lesestücke zu weltweiten Korruptionsfällen. Häufig geht es dabei um die Folgen – für das Leben der Menschen und für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.

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Bei diesen Schwierigkeiten wundert es nicht, dass ein großer Teil der Ermittlungen wegen Auslandsbestechung ergebnislos eingestellt werden. Bei den Verfahren, die mit einer Strafe enden, stehen 80 Geldauflagen 26 Bewährungsstrafen gegenüber. Seit 2014 kam es lediglich in zwei Fällen zu einer Gefängnisstrafe.

Die OECD kritisiert die deutsche Praxis, Auslandsbestechung im Wesentlichen mit Geldauflagen gegen die involvierten Manager zu ahnden. Geldauflagen werden zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ausgehandelt und von einem Gericht nur bestätigt. Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es nicht, womit die meisten Fälle unbekannt bleiben.

Ein weiterer Grund für die Intransparenz: Der Widerstand der Wirtschaft verhindert bis heute die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland. Damit kann die Justiz nur Personen, nicht aber Firmen anklagen. Die Folge davon ist, dass auch bei großen Wirtschaftsskandale Geldauflagen ohne öffentliches Verfahren verhängt werden.

Angela Reitmaier von Transparency Deutschland sagt, dass nur öffentlich bekannte Strafen auch abschreckend seien. „Wenn in einem Verfahren wegen Auslandsbestechung eine Hauptverhandlung stattfindet, ist sie öffentlich und häufig berichtet auch die Presse darüber, vor allem die lokale. Aber in zunehmendem Maße werden Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.“

Auslandsbestechung: für die Justiz manchmal ein Kuriosum

Dabei wäre mehr Transparenz bei der Aufarbeitung von Auslandsbestechung durchaus angebracht. Denn ein Blick in die OECD-Akten fördert manch Kuriosum zutage, das nahelegt, dass Auslandsbestechung für manche Ermittler keine allzu ernstzunehmende Straftat ist.

So beschäftigte sich eine hessische Staatsanwaltschaft mit einem Verdachtsfall in Nigeria. Doch die Ermittler sorgten sich nicht nur um die Strafverfolgung, sondern auch um das Wohl der Beschuldigten. So wollten sich die Ermittler erst einmal beim Auswärtigen Amt in Berlin erkundigen, ob ihre Arbeit eine Gefährdung der in Nigeria lebenden Beschuldigten mit sich bringen könnte – der Schutz von deutschen mutmaßlichen Tätern im Ausland schien hier so wichtig zu sein wie die Umsetzung des deutschen Strafrechts.

In Niedersachsen folgten Ermittler einmal der von den Anwälten von Beschuldigten vorgetragenen Argumentation, dass „Beschleunigungszahlungen“ an ausländische Beamte nicht als Bestechung zu verstehen seien. Schließlich dienten sie dazu, die Beamten zur Erfüllung ihrer Pflicht zu bewegen und nicht, sie davon abzubringen. Das ist ein seltsames Verständnis von Korruption – denn was ist, wenn zum Beispiel Grenzbeamte Reisende absichtlich langsam abfertigen, damit man sie mit einem Geldumschlag davon überzeugt, ein normales Tempo einzuschlagen?

Auch die Recherche „Suisse Secrets“ beschrieb in der vergangenen Woche ein kurioses Denken der deutschen Justiz. Demnach erhielt eine Schlüsselfigur im Korruptionsskandal bei Siemens 2008 eine milde Strafe, weil sich der Manager nicht selber an dem von ihm verwalteten Schmiergeld bereichert habe.

Jetzt deckte die Recherche Suisse Secrets auf, dass es damals sehr wohl ein Schweizer Bankkonto mit 54 Millionen Franken im Namen des Siemens-Manager gab – der Justiz hatte er das einfach verschwiegen. Würde man es zum Beispiel einem Kokainhändler zugute halten, dass er alle Erlöse aus dem Drogenverkauf wie vereinbart bei seinen Bossen abgeliefert hat?

Strafverfolgung der Auslandsbestechung: Große Unterschiede zwischen Bundesländern

Dabei gelten Staatsanwälte und Gerichte in München eigentlich als Vorreiter bei der Aufarbeitung von Auslandsbestechung. Bei weitem nicht jedes Bundesland zeigt den gleichen Eifer bei der Verfolgung von Auslandskorruption, wie auch die OECD bereits kritisiert hat. In Bayern liefen in den vergangenen sechs Jahren 23 Verfahren, in Nordrhein-Westfalen hingegen nur vier – obwohl die dortige Exportwirtschaft etwas größer ist als die bayerische.

Die Staatsanwaltschaft Bremen führte zahlreiche Verfahren gegen Beschuldigte der Bremer Rüstungsindustrie – die Justiz des Bundeslands Niedersachsen taucht in den OECD-Akten nur zweimal auf. Dabei gibt es auch in Niedersachsen einen großen Rüstungsstandort – die dortige Justiz ließ sich jedoch eher vom Rüstungskonzern Rheinmetall in einem Streit mit einem früheren Geschäftspartner einspannen anstatt dem Bestechungsverdacht nachzugehen, wie CORRECTIV gemeinsam mit dem Stern 2020 aufdeckte.

Elisa Hoven von der Universität Leipzig hat das Gefälle zwischen den Bundesländern in einer Studie untersucht. Sie geht davon aus, dass das Ausmaß der Auslandsbestechung in der deutschen Wirtschaft auch gut zwei Jahrzehnte nach ihrem Verbot größer ist als gemeinhin angenommen. „Wir müssen davon ausgehen, dass das Dunkelfeld gerade im Bereich der Auslandsbestechung erheblich ist.“

Was sind die OECD-Akten?

Deutschland trat 1999 der OECD-Konvention gegen Korruption bei und verbot mit damit einhergehenden Änderungen im Strafgesetzbuch erstmals die in der deutschen Industrie seit dem zweiten Weltkrieg weit verbreitete Auslandsbestechung. Politik und Justiz kümmerten sich zunächst jedoch wenig die Umsetzung, so dass die schmierigen Gelder weiterflossen. Allerdings musste die Korruption fortan vor den deutschen Finanzämtern verborgen werden. Die Konzerne tarnten die Geldströme besser und reduzierten die Schmiergeldsätze.

Die deutsche Justiz widmete sich erst einige Jahre später ernsthaft der Auslandsbestechung. Staatsanwaltschaften unter anderem in Italien und der Schweiz waren den schwarzen Kassen bei Siemens auf die Spur gekommen. Auch Ermittler in den USA trieben anschließend die Aufklärung der deutschen Auslandsbestechung voran. In Deutschland gehen insbesondere Staatsanwaltschaften in München, Stuttgart und Frankfurt ab Mitte der 2000er Jahre Verdachtsfällen nach. Die Justiz anderer Bundesländer kümmert sich bis heute wenig um das Thema.

Als Unterzeichnerstaat der OECD-Konvention hat sich die Bundesregierung jedoch verpflichtet, die eigene Justiz auch tatsächlich gegen Auslandsbestechung vorgehen zu lassen. Daher berichtet sie jährlich an die Organisation über die laufenden Ermittlungsverfahren. Weil in Deutschland die Bundesländer für die Justiz zuständig sind, erstellt die Bundesregierung die jährlichen Berichte auf Grundlage von Meldungen der Landesjustizministerien.

CORRECTIV hat mithilfe von IFG-Anfragen die Berichte der Bundesregierung an die OECD sowie die Berichte der Bundesländer an die Bundesregierung die Unterlagen für die letzten sechs Jahre erhalten. Dieser Zeitraum ist nur ein Ausschnitt: Viele der Verfahren begannen bereits vor 2015 und viele davon laufen heute noch.

Die von CORRECTIV, Ippen Investigativ und Welt ausgewerteten Akten geben kein umfassendes Bild der Auslandsbestechung der deutschen Wirtschaft. Darunter finden sich viele Ermittlungen, bei denen sich der Verdacht letztlich nicht erhärtete.

Auslandsbestechung ist für deutsche Ermittler in vielen Fällen schwer nachzuweisen. Die Bestechung geht jedoch oft einher mit anderen Straftaten wie Steuerhinterziehung, Untreue oder Geldwäsche. Staatsanwaltschaften konzentrieren sich in vielen Fällen also auf diese Straftaten, um Verurteilungen zu erreichen. Über die Auslandsbestechung wird dann in den Akten nicht weiter berichtet.

Überhaupt finden sich in den Akten nur jene Fälle, die die Justiz auch erreichen. Die OECD kritisiert, dass es in Deutschland bis heute am ehesten die Finanzämter sind, die bei Konzernprüfungen auf Auslandsbestechung aufmerksam werden. Hinweisgebende stoßen in Deutschland vergleichsweise wenig Verfahren an, weil ihr Schutz in Deutschland weniger robust ist. Auch auf Presseberichterstattung reagieren deutsche Staatsanwaltschaften laut OECD seltener als in anderen Ländern.

Was ist Auslandsbestechung – und wie ermittelt die Justiz?

Wir beantworten hier die sechs wichtigsten Fragen und Antworten zu Auslandbestechung und wie die Justiz damit umgeht.

Was können wir gegen Auslandsbestechung tun?

Wenn deutsche Firmen im Ausland Schmiergeld zahlen, kann das den Rechtsstaat und die Demokratie in anderen Ländern schwer beschädigen. Unser Autor Frederik Richter hat bei den Recherchen für das CORRECTIV-Buch „Geheimsache Korruption“ zehn Vorschläge entwickelt, wie Auslandsbestechung bekämpft werden kann. Viele davon sind allgemein auf Wirtschaftskriminalität anwendbar. Dazu zählen: die Einführung eines Unternehmensstrafrechts, mehr Frauen in Führungspositionen, eine Reform des Parteienrechts, die Stärkung von Journalismus, die Stärkung von Hinweisgebenden, die Einrichtung von Staatsanwaltschaften als von der Exekutive unabhängige Behörden, mehr Transparenz des Staates und ein stärkerer Kampf gegen Geldwäsche.

Wenn Sie weitere Ideen oder Hinweise haben, erreichen Sie die Redaktion unter hinweise@correctiv.org oder den anonymen Briefkasten.

Mitarbeit: Avi Bolotinsky

Bei unseren Partnern Ippen Investigativ und Welt recherchierten die Kollegen Marcus Engert bzw. Hans-Martin Tillack.

(Quelle: correctiv)

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21. MELANI-Halbjahresbericht widmet sich der «Website-Sicherheit»

Bern, 29.10.2015 – Der 21. Halbjahresbericht MELANI widmet sich unter anderem Spionageangriffen, von denen auch die Schweiz betroffen war, den nach wie vor präsenten Phishing-Angriffen, sowie dem Schwerpunktthema «Website-Sicherheit». Das Schwerpunktthema ist eine von mehreren Neuerungen, die der Halbjahresbericht erfahren hat.

Um den Leserinnen und Lesern die Lektüre zu vereinfachen, wurde der Halbjahresbericht MELANI neu strukturiert und das Layout angepasst. MELANI hat den Start in die zweite Dekade ihres Bestehens zudem genutzt, um das Erkennungsbild neu zu gestalten. Ebenfalls neu ist insbesondere ein Schwerpunktthema, dem künftig ein umfangreiches Kapitel gewidmet ist. In der aktuellen Ausgabe bildet das Thema «Website-Sicherheit» den ersten Schwerpunkt. Ausserdem wird künftig in einem Editorial auf zentrale Aspekte der Halbjahresberichte eingegangen.

Schwerpunktthema «Website-Sicherheit»

Für die Erstellung und Aktualisierung von Internet-Auftritten kommen vermehrt Content Management Systeme (CMS) zum Einsatz. Diese haben den Vorteil, dass Personen ohne besondere Fachkenntnisse eine Website erstellen und aktualisieren können. Dabei wird jedoch häufig unterlassen, die Sicherheits-Updates der CMS-Systeme einzuspielen, obwohl diese in der Regel vorhanden wären. Im ersten Halbjahr 2015 konnten durch dieses Versäumnis einige Sicherheitslücken entdeckt werden: In der Schweiz wiesen 70% aller Websites, welche die CMS-Software WordPress installiert hatten, Sicherheitslücken auf. MELANI zeigt auf, wie CMS-Systeme sicher betrieben werden können.

Spionage: Auch Schweiz betroffen

In der ersten Hälfte 2015 hat ein bekannter IT-Sicherheitsdienstleister Details zur Spionagesoftware «Duqu2» veröffentlicht. Dadurch wurde publik, dass das Ziel der Spionage unter anderem die Nuklearverhandlungen mit dem Iran waren. Die letzten Verhandlungsrunden fanden in Lausanne, Montreux, Genf, München und Wien statt. In der Schweiz läuft diesbezüglich bei der Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren.

Phishing nach wie vor ein grosses Thema

Phishing, das illegale Beschaffen von Informationen wie Benutzernamen, Codes, Einmalpasswörtern usw., ist nach wie vor ein sehr grosses Thema. MELANI beobachtet fast täglich mehr oder weniger grossflächige Phishing-Kampagnen. Der Fantasie der Angreifer sind dabei kaum Grenzen gesetzt: Vermeintliche E-Mails von Banken, gefälschte Steuerformulare oder sogar das Ausnützen der aktuellen Flüchtlingsproblematik im Balkan sind nur einige Bespiele für die Vorgehensweise der Täterschaft.

(Quelle: MELANI, EJPD)

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Heute bekommen Kommunikationsdienstleister für Überwachungsdienste im Telefon- und Mobilfunkverkehr eine Entschädigung dafür, dass sie in der Lage sind, alle Gespräche in Echtzeit aufzunehmen und während zwölf Monaten zu speichern. Alles wird angezapft und auf Vorrat gespeichert. Nachdem die Parlamentarier die Gesetzesrevision beim Büpf gutgeheissen und auch dem Nachrichtendienst des Bundes weit mehr Kompetenzen eingeräumt haben, kommt nun das Referendum zu diesem staatspolitischen Irrsinn samt Aushöhlung der Grundrechte.

Die vom Parlament beschlossene Gesetzesrevision des Fernmeldeüberwachungsgesetzes (Büpf) stösst in menschenrechts- und konsumentennahen Kreisen und bei vielen Parteinen auf Widerstand. Nun werden Referendumsunterschriften bis Mitte Dezember gesammelt. Widerstand und Mitmachen sind Bürgerpflicht, wollen wir uns gegen den Abbau der verfassungrechtlich garantierten Grundrechte als auch für die Meinungs- sowie Pressefreiheit wehren.

Der National- und Ständerat hat in der letzten Session den Ausbau der präventiven Überwachung der Bevölkerung beschlossen. Damit soll der Nachrichtendienst des Bundes weitere Kompetenzen erhalten. Diese umfassen das Speichern von Kommunikationsdaten aller Einwohner – und dies verdachtsunabbhängig. Ferner würden auch Staatstrojaner zum Einsatz kommen. Darüber hinaus wollen die Schweizer Geheimdienstler nun im internationalen Cyberkrieg mitmischen. Sie wollen damit die Erlaubnis, nicht nur Computer im Inland, sondern auch im Ausland anzugreifen.

Die Referendumsfrist ist nun gestartet und dauert bis Mitte Dezember. Die Unterschriftenbögen stehen unter nachrichtendienstgesetz.ch zum Download bereit. Parteien wie die Juso, die Piratenpartei, die Grünen und zahlreiche VertreterInnen der Grünliberalen, der SP und von Jungparteien unterstützen das Referendum.

Ebenso dabei sind Medien-, Konsumenten- und Menschenrechtsorganisationen wie der Schweizer Konsumentenschutz SKS, der Verein grundrechte.ch, Amnesty International, die grösste Schweizer Mediengewerkschaft Syndicom und Fachorganisationen wie dem Verein Digitale Gesellschaft und dem Chaos Computer Club. Hier ein Auszug der Kollektivmitgliederliste des Vereins grundrechte.ch.

Alternative Liste Winterthur
Alternative Liste Zürich
augenauf Basel
augenauf Bern
augenauf Zürich
Bierkurve Winterthur
Bündnis Luzern für Alle
Demokratische Juristinnen und Juristen Schweiz DJS
Grünes Bündnis Bern
Grüne Partei Bern-Demokratische Alternative GPB-DA
Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA
Humanrights.ch / MERS
Junge Linke Alternative – JuLiA
JungsozialistInnen JUSO Schweiz
Liste gegen Armut und Ausgrenzung
Piratenpartei Schweiz
Referendum BWIS
Solidaritätsnetz Region Basel
Solidaritätsnetz Sanst-Papiers Bern
Swiss Internet User Group SIUG
Swiss Privacy Foundation
Verein PSYCHEX

Fazit

Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist ein fundamentales, verfassungsrechtlich garantiertes Menschenrecht und zentrales Element der demokratischen Kontrolle. Nehmen wir uns die Möglichkeit, uns frei und unbeobachtet auszudrücken, verlieren wir alle – als Individuen wie auch als Gesellschaft. Ein eindringlich warnender offener Brief von Amnesty International, dem Schweizer Konsumentenschutz SKS, der Digitalen Gesellschaft und weiteren Organisationen, wurde vom Parlament nicht erhört.

Das neue Nachrichtendienstgesetz ist ein direkter Angriff auf unsere verfassungsmässig garantierten Bürgerrechte, die Demokratie und den Rechtsstaat. Das falsche Versprechen von Sicherheit scheint die Politiker so geblendet zu haben, dass ihnen jedes Mittel als legitim erscheint. Die erweiterten Kompetenzen im neuen Gesetz bringen jedoch nicht mehr Sicherheit. Stattdessen werden wertvolle Ressourcen denjenigen Behördenvorenthalten, welche bereits heute für die Bekämpfung von Kriminalität und Terror zuständig sind.

Überwachung stört Sie nicht, denn Sie haben ja nichts zu verbergen?

Hier sind einige Gründe, warum Sie dennoch das Referendum gegen das Nachrichtendienstgesetz unterschreiben sollten.

Möchten Sie grundlos überwacht werden?
Mit dem neuen Gesetz darf der Nachrichtendienst die Datenströme von allen Telefons anzapfen und auch Ihre Mails lesen. Wollen Sie das wirklich?

Verdachtsunabhängige Überwachung betrifft auch Sie. Denn sie verletzt Ihr Recht auf Privatsphäre, das in der Bundesverfassung garantiert ist. Wollen Sie, dass die Privatsphäre weiter ausgehölt wird. Nachdem Sie notabene schon Ihre Fingerabdrücke und ihr biometrisches Konterfei zwecks Reisefreiheit allen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden rund um die Welt verfügbar gemacht haben. Demnächst kommen wohl der vorsogliche, flächendeckende  DNA-Test, die wöchentlichen Urinprobenabgaben und die medizinische Auswertung ihres normalen Alkoholpegels oder Kifferzustandes zu den normalen Erhebungen hinzu.

Dabei ist Massenüberwachung nicht einmal wirksam, das zeigen zahlreiche Studien in mehreren Ländern. Die Antwort auf Terror und Verbrechen ist Strafverfolgung.

Massenüberwachung ist gefährlich und völlig überflüssig.
Der UNO-Kommissar für Menschenrechte äusserte sich 2014 sehr kritisch: «Die Speicherung von Kommunikationsdaten stellt einen Eingriff in die Privatsphäre dar, und zwar unabhängig davon, ob die Daten dann tatsächlich abgefragt werden oder nicht. Dieser Eingriff in die Privatsphäre hat weiter negative Auswirkungen auf die Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit.»

Die Vorratsdatenspeicherung wurde in Europa durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungültig erklärt. Die Richter beurteilten die europäische Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismässig und in vollem Umfang als unvereinbar mit der Grundrechtecharta der EU.

Wenn Sie unter Überwachung stehen, werden Sie sich nicht mehr frei fühlen und sich nicht mehr frei äussern können. Nicht nur die Meinungs-, auch die Medienfreiheit wird erheblich eingeschränkt.

Sie (und kein anderer) weiss, was letztlich alles mit Ihren Daten passiert. Wer sie wem weitergibt. Wo und wann Sie für welche Konstrukte sie verwendet werden. Nur eines ist gewiss: Früher oder später landen alle Daten bei Kriminellen, Hackern, Spionen und übereifrigen Staatsdienern. Und die kümmern sich gewiss nicht um ihre Bürger- und Menschenrechte.

Sie können sich gegen die missbräuchliche Verwendung Ihrer Daten nicht wehren. Der Makel im digitalen Stempel wird sie bis weit über den Tod hinaus verfolgen. Sie werden als Facebook-und Google-Leiche noch lange im digitalen Weltall herumschwirren. Ein Recht auf Vergessen? Vergessen Sie’s. Das ist im Internet eine Utopie.

Wenn Ihnen Ihre Privatsphäre und die Menschenrechte als auch die Bundesverfassung etwas bedeutet, dann  » unterschreiben Sie jetzt das Referendum gegen das Nachrichtendienstgesetz.

grundrechte.ch | Postfach 6948 | 3001 Bern
E: info@ndg-referendum.ch | T: 031 312 40 30 | www.grundrechte.ch

Weitere Links zu Organisationen, die das Referendum unterstützen:

Weitere Informationen

Das überparteiliche Komitee schnüffelstaat.ch
Faktenblatt Kabelaufklärung digitale-gesellschaft.ch/kurz-erklaert-faktenblatt-zur-kabelaufklaerung
Vorratsdatenspeicherung digitale-gesellschaft.ch/vorratsdatenspeicherung
Offener Brief zum NDG digitale-gesellschaft.ch/2015/06/08/offener-brief-zum-ndg
Curia Vista www.parlament.ch

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Wer sagt, dass ein Geheimdienst die Sicherheit der Bürger gewährleisten kann?

Wie der Geheimdienst mit Daten von unbescholtenen Bürgern dealt

Anhänge

Fedpol Ueberwachungsstats_2014 | Fedpol Überwachungsstatistik 2013 | Fedpol Überwachungsstatistik 2012 | Fedpol Überwachungsstatistik 2011 | Fedpol Überwachungsstatistik 2010

Zur Erinnerung an die Aufarbeitung des Fichenskandals

PUK-Bericht Fichenaffaire | Ergänzungsbericht PUK-Fichenaffäre

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Flohmarkt

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Schallplatten & Raritäten günstig zu verkaufen

CD’s für Klassikliebhaber

Kinder-/Bastelbücher à discretion

Kulinarikfreunde im 7. Himmel

Gartenfreunde aufgepasst: Tolle Bücher zu Spotpreisen

Kunst für Katzenfreunde

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Gesundheit

Lebensmittelsicherheit-Warnung vor Grillkäseprodukten

In eigener Sache

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Flohmarkt: Günstiger Nachlassverkauf

Zu vermieten: 1-Zi-Ferienwohnung in Zürich-Seefeld

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Natur, Umwelt, Nachhaltigkeit

Aktualisierte Gefahrenkarten auf Internet verfügbar

Für die Finanzierung einer nachhaltigen Entwicklung

Reduktionziel nicht erreicht: CO2-Abgabe auf Brennstoff wird erhöht

Beschwerden von Umweltorganisationen gingen zurück

Hat die Klimaerwärmung nur scheinbar pausiert?

Humanitäres Inland

NKVF-Bericht zur zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg

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Schweiz: 300‘000 geografische Namen kostenlos online

Internationales

UNO-Menschenrechtsrat für die Rechte der Frauen und Mädchen

Bundesrat schliesst ein Abkommen über Privilegien und Immunitäten

Zusammenarbeit Schweiz-Südafrika entwickelt sich weiter

Tourismus/Hotellerie

Beherbergungsstatistik im Mai 2015

Beherbergungsstatistik Wintersaison 2014/2015

English Reports

Welcome to Zürich/Switzerland

Media-Background Zürich-City & Switzerland Tours

Looking for a nice location in Zürich-Seefeld?

Looking for a lovely country house near Baden (AG)

«The Arms Trade Treaty: A Strong Symbol for Collective Action to Advance Peace and Security» (en)

 

 

Allmytraveltips März Newsbulletin

Namibia: Elefanten an der Tränke im Etosha-Nationalpark. Elephants at the Halali waterhole in Etosha Pan.

Namibia: Was für ein Vergnügen, den Elefanten an der Tränke im Etosha zuzusehen. Bild: GMC

Allmytraveltips Newsbulletin März 2015 (als pdf) herunterladen oder hier online weiterfahren.


IN EIGENER SACHE

Allmytraveltips Newsbulletin Februar 2015

GMC: 20 Jahre PR mit einem guten Schuss CSR

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FERNREISEN

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Schiffsreisen vermögen viele Begeistern: Sunset bei Coron Island auf den Philippinen. Bild: GMC/Gerd Müller

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GESUNDHEIT & WOHLBEFINDEN      

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Eine von zehn Rot-Kreuz-Holzwerkstätten für den Wiederaufbau der Bauernhütten von vertriebenen Flüchtlingen. One of 10 Kenya Red Cross timber sites for reconstruction Kenyan farmhouses.

Eine von zehn Rot-Kreuz-Holzwerkstätten für den Wiederaufbau der Bauernhütten von vertriebenen Flüchtlingen. Bild: GMC

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Schweizer Beitrag für das IKRK beträgt rund 80 Mio. Franken

Syrische Luftwaffe tötete über hundert Zivilisten in Al-Rakka


SCHUTZ DER PRIVATSPHÄRE / DATENSCHUTZ

1260px Header Whitsundays

Das Abhörnetz ist mittlerweile flächendeckend und fein verästelt. Diese Entwicklung bedrohen Freiheit und Demokratie

Datenschutz-Dossier

UNO setzt Sonderberichterstatter zum Schutz der Privatsphäre ein

Digitaler Fussabdruck im Netz: Was Google über Sie weiss                        

Nein zum neuen Nachrichtendienstgesetz

Whistleblower-Datenbank: Datenschützer setzt sich gegen EFK durch

Widerstand gegen „permanenten Ausnahmezustand“ im Anti-Terror-Kampf

 


A-SOZIALES IM INLAND

Der Empfangsraum bei den Sozialen Diensten von Zürich für Sozialhilfe-Empfänger,  wirtschaftliche Unterstützung, Familien- und Mütterberatung. Hier gibt es viele Broschüren und Kontakte u.a. auch zu Suchtberatungsstellen,

Headerbild Empfangsraum Soziale Diensten von Zürich für Sozialhilfe-Empfänger, wirtschaftliche Unterstützung, GMC

Zweiter Bericht zur rassistischen Diskriminierung in der Schweiz

EKR – Die Schweiz engagiert sich im Kampf gegen Rassismus

Opfikoner Sozialvorsteherin sahnt bei IV und bei der Stadt ab

Jud kein Einzelfall: Millionen verdienen und IV-Renten beziehen

 


KLIMA- NATUR- UND UMWELTSCHUTZ

Wir finden das gewünschte Sandkorn in unseren Bilderdünen

Die Namib-Wüste ist die älteste Wüste der Welt und noch immer ein weitgehend unberührtes Naturspektakel. Bild. GMC

Allmytraveltips Klima & Eco-Dossier

Hochwasserschutz für Winterthur: Regierungsrat gibt den Startschuss

Bienensterben: Bundesrat will den kleinen Beutenkäfer bekämpfen

Hans Vontobel-Preis für Biologin Dörte Bachmann’s Ökostudie

Totalrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung verabschiedet

Abschluss des Rahmenwerks zur Minderung von Katastrophenrisiken

Sendai: BR Burkhalter betont Wichtigkeit der Katastrophenvorsorge

Disaster resilience: «Better safe than sorry!

«Shifting from managing disasters to managing disasters risks!»

Solar Impulse als Botschafter einer nachhaltigen Schweiz

Analysen zur Bodennutzung in der Schweiz (1985-2009)

Methanfresser leben vom Sauerstoff der Nachbarn

Innovation: EMPA testet den Treibstoff der Zukunft

Bundesrat Burkhalter an UNO-Weltkonferenz in Sendai

Schweiz will Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent senken

EMPA testet den Treibstoff der Zukunft

«Green Palm»-Zertifikate: Grün ist nicht gleich grün

Schweiz schlägt Thomas Stocker als Präsidenten des Weltklimarats vor

Bundesrat konsultiert Kantone zur Biodiversitätsstrategie Schweiz


NEWS AUS DEM BUNDESHAUS / VON DEN KANTONEN

Das Bundeshaus in Bern erstrahlt in neuem Glanz. Daneben befindet sich das Luxushotel Schweizerhof. Berns federal government-building has ben fresh renovated and in the forefront is the luxu

Das Bundeshaus in Bern erstrahlt in neuem Glanz. Daneben befindet sich das Luxushotel Schweizerhof. Bild: GMC

Allmytraveltips Foreign Affairs Dossier

Burkhalters Rede a. d. Jahrestagung der Humanitären Hilfe des Bundes

Alléger l’humanité de ses souffrances indicibles»

Jahrestagung der Humanitären Hilfe zur Katastrophenvorsorge

Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge ändert sich

Totalrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung verabschiedet

System zur Überwachung bei Straftaten in Betrieb genommen

Seco-Statistik über Kriegsmaterialausfuhr im Jahr 2014

Finma steht in der Kritik und stellt die Revisionstelle vor die Tür

Ist die Finma blind? Oder nur verfilzt und korruptionsanfällig?

ZAS-Whistleblower wurde für seine Zivilcourage bestraft

Whistleblower-Datenbank: Datenschützer setzt sich gegen EFK durch

 


INTERNATIONALES/FOREIGN AFFAIRS

1260px Header 50 Years MerdekaStaatsgäste14

DIe asiatischen Staatschefs und Premierministers an der 50 Jahr Unabhängigkeitsfeier in Kuala Lumpur. Bild: GMC

Schweizer Beitrag für das IKRK beträgt rund 80 Mio. Franken

Syrische Luftwaffe tötete über hundert Zivilisten in Al-Rakka

Petrobras-Skandal: Freigabe von 120 Millionen US-Dollar für Brasilien

Aserbaidschan: Europaspiele 2015 im Land der Unterdrückung

Iran: Frauen sollen zu «Gebärmaschinen» degradiert werden

20 Jahre nach der 4. Weltfrauenkonferenz: Schweiz zieht Bilanz

Kuba zieht sich nur zaudernd aus dem Abgrund empor

Botswana: Afrikas Ureinwohner sterben aus


ENGLISH REPORTS

1260px Header Mauritius Morne Brabant

Mauritius: Luxusurlaub für Wassersportler, Golfspieler und Spa-Begeisterte am Fusse des Morne Brabant. Bild: GMC

Disaster resilience: «Better safe than sorry!

«Shifting from managing disasters to managing disasters risks!»

Swiss priorities in countering violent extremism

Nigeria: Stop aid for privatisation

HIV-children and wildlife-conservation programs

India: Treated like a Mahardscha at Soma Kerala Palace

Somatheeram: Visiting India’s finest Ayurvedic resort in Kerala

Erneut markanter Anstieg von Meldungen zu strafbaren Vermögenshandlungen

Bern, 26.03.2015 – Die beim Bundesamt für Polizei (fedpol) angesiedelte Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) hat 2014 insgesamt 10 214 Verdachtsmeldungen aus der Bevölkerung erhalten. Dies entspricht einer Zunahme von rund elf Prozent gegenüber dem Vorjahr. 67 Prozent der Meldungen betrafen Vermögensdelikte. Damit setzte sich der Trend der Vorjahre auch 2014 fort.

Strafbare Handlungen gegen das Vermögen (6837 Meldungen) wurden mit rund 67 Prozent am häufigsten gemeldet. Die Unterkategorie Betrug verzeichnet dabei mit 3106 Meldungen 30,4 Prozent des Gesamtvolumens an eingegangenen Meldungen.

Die gemeldeten Betrüge sind vielseitig: Wie in den Vorjahren betrafen viele Meldungen Betrugsversuche auf Auktions- und Kleinanzeigeplattformen, bei denen sowohl Käufer als auch Verkäufer Ziele der Täterschaft waren. Die potentiellen Geschädigten werden durch besonders billige Angebote für allgemein begehrte Waren angelockt, wie beispielsweise für Marken-Smartphones oder bestimmte Auto-Typen. Ziel der Betrüger ist es, aufgrund des tiefen Preises die Kaufinteressenten zu einer Vorschusszahlung zu bewegen, ohne anschliessende Lieferung der Ware.

Zunahme bei Betrug auf Auktions- und Kleinanzeigeplattformen

Vermehrt geraten auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ins Visier von Betrügern. Die auf Social-Engineering spezialisierte Täterschaft betreibt einen beachtlichen Aufwand, um an Informationen über Zahlungsmodalitäten von Unternehmen zu gelangen. Die Täter informieren sich in einer ersten Phase über Personen in den Unternehmen, die regelmässigen Kontakt zu Treuhandbüros oder Banken haben.

Für mehrere Millionen Schaden angerichtet

Durch die Phishing-Methode gelangen die Betrüger an die E-Mail-Zugangsdaten und damit an Informationen über Zahlungsmodalitäten und ausstehende Zahlungen. Diese Erkenntnisse setzen die Täter danach ein, um mittels gefälschten E-Mails an die Kundenberater der Banken oder Treuhandbüros der entsprechenden Firmen Zahlungen umzuleiten oder auszulösen. Die erschlichenen Beträge reichen in den gemeldeten Fällen von einigen hundert bis zu mehreren zehntausend Franken. Die Gesamtschadenssumme in der Schweiz wird bereits auf mehrere Millionen Franken geschätzt.

Abnahme von Meldungen zu Delikten gegen die sexuelle Integrität

Die Anzahl der Meldungen zu Delikten gegen die sexuelle Integrität hat 2014 erneut deutlich abgenommen. Die Zahl der Meldungen sank um fast 58,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 758. Der Rückgang erklärt sich aus Sicht KOBIK einerseits durch die Effizienzsteigerung bei der Bearbeitung der Sperrliste und andererseits durch die gute Zusammenarbeit mit den Internet Service Providern (ISPs) und INTERPOL. Der Meldungsrückgang könnte auch zusammenhängen mit den seit 2012 festgestellten Tendenzen, dass verbotene pornografische Inhalte einerseits im Darknet ausgetauscht werden oder die Täterschaft auf Private-Peer-to-Peer-Lösungen ausweicht.

Der Rückgang der Meldungseingänge bei KOBIK zu Delikten gegen die sexuelle Integrität darf in keinem Fall mit einer Abnahme von verbotenem Bild- und Videomaterial im Internet in Zusammenhang gebracht werden. Die kürzlich erfolgte Sicherstellung von pädopornografischem Bildmaterial im Umfang von 1,2 Petabytes (1,2 Millionen Gigabytes) in Kanada zeigt deutlich auf, dass immer grössere Mengen strafbaren Materials online (wenn auch nicht öffentlich zugänglich) verfügbar sind und ausgetauscht werden.

Die Strafverfolgungsbehörden werden damit inskünftig nicht nur vor technische und logistische sondern ebenfalls vor koordinative Herausforderungen gestellt, um die riesigen Datenmengen zeitgerecht auszuwerten und den betroffenen Ländern zukommen zu lassen, um die Abklärungen über die Täterschaft bei den zuständigen Providern überhaupt innerhalb der legalen Aufbewahrungsfrist vornehmen zu können.

Aktive Bekämpfung der Pädokriminalität

Neben der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen aus der Bevölkerung betreibt KOBIK verdachtsunabhängige Recherchen im Internet. Aufgrund dieser aktiven Recherchen konnten 2014 insgesamt 396 Anzeigen erstattet werden. Erstmals resultierte die Mehrheit der Anzeigen nicht aus der aktiven Überwachung von öffentlich zugänglichen P2P-Netzwerken (86 von 396) sondern aus den verdeckten Ermittlungen in den geschlossenen Bereichen (307 von 396).

KOBIK-Mitarbeitende wurden 2014 gestützt auf die Schwyzer Polizeiverordnung in 27 Fällen als verdeckte Vorermittler gegen pädokriminelle Täter in Chats, Online-Plattformen oder privaten P2P-Tauschbörsen tätig. In zwei Fällen konnten die Täter verhaftet werden, als sie am vermeintlichen Treffen mit den Minderjährigen erschienen. In einem Fall erfolgte die Anzeige, nachdem der Täter unaufgefordert die Webcam in einem Videochat einschaltete und das minderjähriges Mädchen, bzw. den verdeckten Ermittler, dadurch in seine sexuellen Handlungen einbezog. In den meisten Kantonen bestehen die gesetzlichen Grundlagen, dass in Kinder-Chaträumen ermittelt werden kann. Hier konzentrierte KOBIK den Einsatz ihrer Ressourcen auf das Monitoring und die damit verbundenen verdeckten Ermittlungen in privaten P2P Tauschbörsen sowie Einsätze im Dark-Net.


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Seco berichtet über Ausfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2014

 


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NGO-Radar | Datenschutz-Dossier | (A-)Soziales im Inland | Klima & Umwelt-Dossier

Digitaler Fussabdruck im Netz: Was Google über Sie weiss

Google Scrubbing Search Results


Ob Standort, Suchbegriffe, persönliche Gespräche auf Gmail, genutzte Geräte oder Browserverläufe – Google speichert so ziemlich alles, was sich in die Finger kriegen lässt. Das Ziel dabei ist klar: Personalisierte Werbung, die den Großteil der Einnahmen für den kalifornischen Konzern ausmacht. Allein im dritten Quartal 2014 wurden weltweit rund 16 Milliarden Dollar eingenommen.

Datenschützer sehen die Entwicklung mit grosser Sorge: Vielen Nutzern ist nicht klar, welche Daten über sie gespeichert werden, man spricht auch vom „informationellen Kontrollverlust“. Die folgenden sechs Links zeigen, was Suchriese Google schon jetzt über Sie weiss.

 

Der Google-Check in 6 Links

1. So werden Sie von Google gesehen

Alter, Geschlecht, Interessen: Google versucht, ein Grundprofil von jedem einzelnen Nutzer zu erstellen. Diese Daten werden genutzt, um personalisierte Werbung auszuspielen. Hier können Sie sehen, wie Google Sie als Kunden sieht:

https://www.google.com/ads/preferences

2. Diese Orte haben Sie besucht

Wer ein Android-Smartphone verwendet, kann unter Umständen unbemerkt Standort-Informationen am laufenden Band an Google weitersenden, wenn diese Einstellung nicht unterbunden wird. Bei der Installation von Google Maps oder Google Now muss beispielsweise bestätigt werden, dass Google die jeweils aktuelle Position verwenden darf. Einen Überblick über Ihre besuchten Orte finden Sie hier:

https://maps.google.com/locationhistory

3. Nach diesen Begriffen haben Sie gesucht

Die kalifornische Suchmaschine speichert jeden einzelnen Begriff, nach dem Sie jemals „gegoogelt“ haben. Auch die zuletzt angeklickte Google-Anzeige wird gesichert. Sie können Ihren Suchverlauf aber jederzeit löschen. Eine Übersicht über alle von Ihnen gesuchten Betriffe findet sich hier:

https://history.google.com

4. Mit diesen Geräten nutzen Sie Google

Google will wissen, welche Geräte (Smartphones, Tablets, Laptops) Sie zum Surfen zur Verfügung haben, deshalb werden auch diese Daten gespeichert. Das hat allerdings auch Vorteile: Sollten Sie befürchten, dass sich Unbefugte Zugriff zu Ihrem Konto verschafft haben, sehen Sie hier die Zugriffe auf Ihr Konto samt Gerät, IP-Adresse und ungefährem Standort.

https://security.google.com/settings/security/activity

5. Diese Apps greifen auf Ihr Konto zu

Gespeichert wird auch eine Liste aller Anwendungen, die Zugriff auf Ihre Profildaten haben – zum Beispiel Registrierungen, die mit Ihrem Google-Account verknüpft wurden. Sämtliche Zugriffe lassen sich hier online einsehen und auch direkt widerrufen:

https://security.google.com/settings/security/permissions

6. Ihre Daten gesammelt zum Download

Die Masse an gesammelten Daten behält Google nicht nur für sich: Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, sich sein eigenes „Datenpaket“ herunterzuladen. Darin finden sich Lesezeichen, E-Mails, Kontakte, Profilinformationen, eigene YouTube-Videos, Fotos und vieles mehr:

https://www.google.com/takeout

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System zur Überwachung bei Straftaten in Betrieb genommen

1260px Header Whitsundays

Auch das Datenüberwachungsnetz wird immer feinmaschiger. Das sollte uns zu denken geben.Bild: GMC/Gerd Müller

Bern, 16.03.2015 – Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) hat das neue System zur Verarbeitung der Daten aus der Fernmeldeüberwachung schrittweise in Betrieb genommen. Die Erneuerung wurde in enger Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen sowie den Fernmeldedienstanbieterinnen vollzogen. Am 16. März 2015 konnte der Vollbetrieb des Systems erfolgreich aufgenommen werden.

Der Dienst ÜPF ist für die rechtskonforme Umsetzung von Überwachungen des Post- und Fernmeldeverkehrs besorgt. Dabei achtet er besonders darauf, dass die Anforderungen des Datenschutzes und der Informationssicherheit eingehalten werden.

Auf Anordnung der Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen setzt der Dienst ÜPF Überwachungen um. Dazu holt er bei den Post- und Fernmeldedienstanbieterinnen jene Daten ein, welche die Strafverfolgungsbehörden anfordern, um schwere Verbrechen aufzuklären. Für die Ausführung solcher Anordnungen betreibt der Dienst ÜPF ein zentrales Verarbeitungssystem. Das bisherige System hatte das Ende seines Lebenszyklus erreicht, folglich wurde eine Ersatzbeschaffung notwendig.

Das erste Projekt Interception System Schweiz (ISS) hatte sich aufgrund technischer Komplikationen und Lieferschwierigkeiten mehrfach verzögert. Nachdem die Zusammenarbeit mit der Herstellerin im September 2013 beendet wurde, startete das EJPD im Dezember 2013 das Projekt ISS 2 mit der Herstellerin eines bereits evaluierten Alternativsystems neu.

Nach einer elfmonatigen Umsetzung startete im November 2014 der produktive Pilotbetrieb des neuen Systems. Damit konnten sowohl die Effizienz, wie auch der Datenschutz und die Informationssicherheit erheblich erhöht werden. Am 16. März 2015 wurde wie geplant der Vollbetrieb aufgenommen. Der Kostenrahmen von 13 Mio. Franken und der Zeitplan konnten eingehalten werden. Dies ist insbesondere auch der guten Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen sowie den Fernmeldedienstanbieterinnen zu verdanken.

Die Funktionalität des Systems ist an die aktuellen rechtlichen Grundlagen gebunden. Sie kann jedoch an neue rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst werden, beispielsweise bei der vorgesehenen Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). (Quelle: EJPD)


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Berns unstillbarem Datenhunger und der flächendeckenden Behördenüberwachungsflut sind wir bald hilflos ausgeliefert.

Hier publizieren wir die Übersicht aller Berichte, welche den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz betreffen.

Überwachung Schweiz

Wissenschaftler warnen vor dem gläsernen Bürger | Reverendum gegen Nachrichtengesetz lanciert | Nein zum neuen Nachrichtendienstgesetz | Bundesrat ernennt Eidg. Datenschutz-/Öffentlichkeitsbeauftragten | EDÖB: 22. Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten | MELANI-Halbjahresbericht widmet sich der «Website-Sicherheit» | Wie der Bundesrat den Dschihad-Terrorismus in der Schweiz bekämpfen will | Digitaler Fussabdruck im Netz: Was Google über Sie weiss | System zur Überwachung bei Straftaten in Betrieb genommen | Nein zum neuen Nachrichtendienstgesetz | ZAS-Whistleblower wurde für Zivilcourage bestraft | Whistleblower-Datenbank: Datenschützer setzt sich gegen EFK durch | Strafverfolgungsbehörden sollen Zugriff auf europäische Asyldaten erhalten | IKT-Grossprojekte des Bundes – Erkenntnisse und Massnahmen | Die Gehirnwäsche funktioniert, der User resigniert | Datenschutztag 2014:  Ist unsere Privatsphäre noch zu retten?» | Der lange Schatten der digitalen Überwachung | Verordnungsänderung beim NDB-Informationssystem | Das BG über die Zuständigkeiten beim zivilen Nachrichtendienstes | Fernmeldeüberwachung: Neustart des Spitzel-Projektes des Bundes | Misstrauen bei Verwendung persönlicher Daten schadet der digitalen Wirtschaft  |  Bundesrat verabschiedet Bundesgesetzes beim (ZNDG)  Überwachung in der Schweiz: Widerstand gegen Staatstrojaner  Schweiz jahrelang mit Supervirus ausspioniert

EU/GERMANY

Hickhack im EU-Datenschutzgesetz und bei den Flugpassagierdaten | Staats-Trojaner zur Überwachung von Cannabis-Konsumenten | Klage gegen die Datensammelwut beim Europäischen Gerichtshof | Die EU ringt beim Datenschutz um mehr Internet-Privatsphäre  |

International

UNO-Mandat für Sonderberichterstatter Recht auf Privatsphäre | Spione infiltrieren und überwachen auch NGO’s | Ex-US-Richter kritisiert NSA und das «Kangurugericht» | NSA hat bei Microsoft & Co offene Datentüren  |  DoS-Angriffe: Massive Zunahme auch in der Schweiz | Allianz gegen US-Überwachung fordert UNO-Menschenrechtsrat heraus | Montreux-Dokument zur Lage privater Militär- und Sicherheitsfirmen

 

GMC’S NGO-RADAR

Geschätzte/r Leser/in

Hier finde Sie eine Übersicht der in den letzten Monaten publizierten humanitären Berichte aus NGO-Quellen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und Unterstützung im Einsatz für die Menschenrechte, Pressefreiheit. für Frieden und Freiheit.


Menschenrechte

Kuba Papastvisite auf dem Plaza de Revoluccion in Havanna

Auch in Kuba muss noch viel für die Menschenrechte getan werden. Die Kirche setzt sich als einzige Institution für die kubanischen Dissidenten ein so gut es geht. Archivbild Papastvisite auf dem Plaza de Revoluccion in Havanna. GMC

AI-Zahlen zur Todesstrafe 2014: Weniger Hinrichtungen, mehr Todesurteile

Aserbaidschan: Europaspiele 2015 im Land der Unterdrückung

Iran: Frauen sollen zu «Gebärmaschinen» degradiert werden

20 Jahre nach der 4. Weltfrauenkonferenz: Schweiz zieht Bilanz

Stoppen Sie die Auspeitschung des saudischen Bloggers Raif Badawi

Menschenrechte: Die guten Nachrichten im AI-Rückblick 2014

Jeder kann jetzt ein Zeichen für die Menschenrechte setzen

Amnesty Kursprogramm 2015: Rüstzeug für Menschenrechtsaktivisten

Der Rechtsstaat darf nicht Foltern. Berechtigtes Quälen gibt es nicht

„Bush, Rumsfeld und Cheney gehören vor Gericht“

«Diebstahl industrielles Masses» unter Flagge des Anti-Terrorkrieges

Mexico: Folteropfer Ángel Amílcar Colón ist frei!

Uganda’s repressive Gesetze bei Homophobie und sexistischer Gewalt

Welttag gegen Todesstrafe: Hinrichtungen von geistig Behinderten stoppen!

Didier Burkhalter lanciert weltweiten Aufruf gegen die Todesstrafe

200’000 AI-Aktivisten im Kampf gegen Folter in Usbekistan


Konflikte & Terror

Im Red Cross South Africa Einsatz während des ANC-IFP Konfliktes. Bild: © GMC Photopress/Gerd Müller

Das IKRK setzt sich an vielen Konfliktherden für die Opfer ein und hat vom Bund 80 Mio. Franken für 2015 zugesprochen erhalten. Bild: © GMC Photopress/Gerd Müller

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