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Hickhack im EU-Datenschutzgesetz und bei den Flugpassagierdaten

Die Justizminister der EU-Staaten können sich nicht auf ein einheitliches Datenschutzabkommen beim „Recht auf Vergessen werden» einigen und auch bei der Erfassung der Daten von Flugpassagieren ist ein Grundsatzstreit entstanden. Die neue EU-Regelung, die das EuGH-Urteil beschleunigt hatte, wird so blockiert.

Erst schien die NSA-Affäre der von Brüssel geplanten Datenschutzverordnung entscheidenden Auftrieb zu geben, doch nun sackt die Vorlage ab und wird zunehmends verwässert. Die Gegner der Vorlage befürchten eine Überregulierung, die den Markt abwürgt. Ihnen gegenüber stehen zig Millionen EU-Bürger, die sich vor dem totalitären Informationserhebungs und auswertungsfluss ein klein wenig schützen wollen, um nicht vollends von den Fangarme der US-Kraken wie Google, Amazon usw. verschlungen zu werden. Im Mai etablierte der Europäische Gerichtshof Eu-GH das «Recht auf Vergessenwerden» und verpflichtete die Suchmaschinenbetreiber dazu, unter Umständen Suchergebnisse einer Person zu löschen, wenn diese das so verlangt.

Das EU-Parlament machte vor Jahresende Nägel mit Köpfen und beriet die Mammutvorlage zu ende. Seither kommen die Bemühungen nicht vom Fleck, was mit der Komplexität der Regulierung im digitalen Dickicht und mit der Souveränität und Diskrepanz der EU-Mitgliedstaaten zu tun hat. Das ist noch einigermassen verständlich.

Persönliche Rechte und (Reise-)freiheit auf dem Opferaltar

Bei der Debatte um den Datenschutz der Bürger gegen Suchmaschinen, dreht es sich aber auch gleichzeitig um staatspolitische Interessen, namentlich um Mittel und Instrumente für die Terrorbekämpfung und Strafverfolgung durch die lokalen Sicherheitsbehörden. Angesichts der rund 3000 Europäer, die sich der IS angeschlossen haben, forderten die EU-Innenminister dringlich zur Schaffung eines Registers mit Daten über die Passagierbewegungen. Die EU-Innenminister und auch Terrorexperten raten zur Erfassung und Auswertung der Reisedaten und sind überzeugt, dass dies «entscheidend» zur Verhinderung von Verbrechen und Terroranschlägen beitragen würde. Doch das EU-Parlament zeigt sich dessen unbeeindruckt und der zuständige Parlamentsausschuss verweigerte die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der EU und Kanada. Denn es darf in der Tat bezweifelt werden, dass diese massenhafte Vorratsspeicherung von Passagierbewegungsdaten tatsächlich vor «entscheidend» Terroranschlägen schützt. Und man darf auch nicht davon ausgehen, dass diese Daten nicht anders weitig zu unserem Schaden verwendet werden.

Auch die Schweiztauschen mit den USA und Kanada Flugdaten aus

Neben des flugspezifischen Daten werden auch Angaben über Gepäckstücke, Zahlungsinformationen und sogar Essgewohnheiten (vegetarisches oder koscheres Essen) ausgetauscht. Im EU-Parlament gibt es aber grossen Widerstand gegen diese Datensammlung im grossen Stil. So sagt etwa der Grüne Abgeordnete Jan Philipp Albrecht gegenüber Radio SRF, «dass eine flächendeckende Datensammlung einen übermässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte  bedeutet». Damit würden sämtliche Passagiere unter Generalverdacht gestellt. VIel effizienter sei es, gezielt Daten von verdächtigen Personen auszutauschen und diese genauer zu beobachten».

Auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür hält nichts von solch einer überdimensionierten Datenbank. «Das wäre aus meiner Sicht eine Massnahme mit Placebo-Effekt», sagte er gegenüber der «NZZ».