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Bundesrat schliesst ein Abkommen über Privilegien und Immunitäten

Bern, 03.07.2015 – Am 3. Juli 2015 hat Botschafter Valentin Zellweger, Direktor der Direktion für Völkerrecht des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA, im Namen des Bundesrats ein Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Zentrums für humanitären Dialog unterzeichnet. Für das Zentrum wurde das Abkommen von dessen Exekutivdirektor David Harland unterzeichnet.

Der Bundesrat hat gestützt auf das Gaststaatgesetz beschlossen, dem Zentrum für humanitären Dialog aufgrund seiner wichtigen Aufgaben und seiner zentralen Rolle bei der Vermittlung in bewaffneten Konflikten durch den Abschluss eines Abkommens über Privilegien und Immunitäten einen besonderen Status zu gewähren. Inhaltlich deckt sich das Abkommen mit denjenigen, die der Bundesrat mit anderen ähnlichen Organisationen abgeschlossen hat. Es sieht insbesondere die Unverletzlichkeit der Dokumente und Archive des Zentrums vor.

Das in Genf ansässige Zentrum für humanitären Dialog beruht auf den Grundsätzen der Menschlichkeit, der Unparteilichkeit und der Unabhängigkeit. Es hat zum Ziel, durch Dialog und Mediation einen Beitrag zur Prävention, Entschärfung und friedlichen Beilegung von bewaffneten Konflikten zu leisten. Bei Kriegen, Volksaufständen, umstrittenen Wahlen und gewaltsamen politischen Transitionsprozessen unterstützt das Zentrum die wichtigsten Akteure bei der Suche nach Lösungen, die auf den jeweiligen Kontext zugeschnitten sind.

Das Zentrum beteiligt sich heute an über zwanzig Initiativen auf der ganzen Welt. Seine Vermittlungsbemühungen und guten Dienste gewinnen in immer komplexeren Kontexten zunehmend an Bedeutung. Der Abschluss dieses Abkommens stärkt die Verankerung des in einem wichtigen Bereich der Schweizer Aussenpolitik tätigen Zentrums.