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Yanis Callandret wird Chef der Bundeskriminalpolizei von fedpol

Bern, 16.01.2018 – Yanis Callandret wird ab dem 1. April 2018 die Bundeskriminalpolizei (BKP) leiten. Gleichzeitig wird er Mitglied der Geschäftsleitung fedpol und Vizedirektor. Derzeit ist Yanis Callandret stellvertretender Chef der BKP. Er übernimmt die Funktion von Hans-Rudolf Flury, der während der Reorganisation der BKP-Chef ad interim war und dessen Mandat nun abgeschlossen ist. Er wird wieder seine frühere Funktion als stellvertretender Chef der BKP übernehmen. Mit dieser Stabübergabe wird bei fedpol die Kontinuität gewährleistet.

Yanis Callandret hat im August 2016 seine Arbeit als stellvertretender Chef der BKP aufgenommen. In dieser Funktion leitet er die im Auftrag der Bundanwaltschaft durchgeführten Ermittlungen und ist in TETRA verantwortlich für die operative Koordination der Terrorismusbekämpfung. Yanis Callandret ist 42 Jahre alt und Jurist. Er war während mehr als zehn Jahren Staatsanwalt und Mitglied der Geschäftsleitung der Staatsanwaltschaft Neuenburg. Er bringt langjährige Erfahrung in der Strafverfolgung mit, sowohl aus der Optik Staatsanwaltschaft als auch aus der Optik Polizei. Yanis Callandret hat sich bei fedpol rasch integriert. Alle, die mit ihm zusammenarbeiten, schätzen ihn wegen seiner Dynamik, seines klaren Führungsstils, seiner fundierten Sach- und Dossierkenntnisse und seiner ausserordentlichen Fähigkeit, gemeinsame Lösungen zu finden.

Um bei der Reorganisation der BKP die Kontinuität zu gewährleisten, hat die Direktion fedpol 2016 beschlossen, Hans-Rudolf Flury bis zum Abschluss der Reorganisation ad interim mit der Leitung der BKP zu betrauen. Mittlerweile ist die Reorganisation der BKP erfolgreich abgeschlossen und konsolidiert. Hans-Rudolf Flury hat die BKP als Interimschef kompetent geleitet und in ihre künftigen Strukturen geführt. Die Organisation der BKP ist nun noch flexibler als zuvor und besser gewappnet für die aktuellen Herausforderungen der Verfolgung von Schwerstkriminalität. Die Direktion fedpol dankt Hans-Rudolf Flury für sein ausserordentliches professionelles und persönliches Engagement und freut sich, weiterhin auf ihn zählen zu dürfen.

Bei der Bundeskriminalpolizei sind über 400 Mitarbeitende tätig. Die BKP ist somit der grösste Direktionsbereich von fedpol. Die BKP ermittelt im Auftrag der Bundesanwaltschaft in Fällen von Terrorismus, Staatsschutz, kriminellen Organisationen, Wirtschaftskriminalität, internationalem Strafrecht und Rechtshilfe. In Zusammenarbeit mit anderen Direktionsbereichen von fedpol gewährleistet die BKP auch die nationale und internationale operative Polizeikoordination. Dazu gehört unter anderem die Unterstützung der Kantone bei deren Ermittlungen zum Beispiel in Fällen von Pädokriminalität, Menschenhandel oder Bandenkriminalität. Und schliesslich ist die BKP das nationale Kompetenzzentrum für IT-Forensik, Cyberkriminalität sowie operative und strategische Polizeianalyse.

Quelle: „Bundesamt für Polizei“


Reverendum gegen Nachrichtengesetz lanciert

Heute bekommen Kommunikationsdienstleister für Überwachungsdienste im Telefon- und Mobilfunkverkehr eine Entschädigung dafür, dass sie in der Lage sind, alle Gespräche in Echtzeit aufzunehmen und während zwölf Monaten zu speichern. Alles wird angezapft und auf Vorrat gespeichert. Nachdem die Parlamentarier die Gesetzesrevision beim Büpf gutgeheissen und auch dem Nachrichtendienst des Bundes weit mehr Kompetenzen eingeräumt haben, kommt nun das Referendum zu diesem staatspolitischen Irrsinn samt Aushöhlung der Grundrechte.

Die vom Parlament beschlossene Gesetzesrevision des Fernmeldeüberwachungsgesetzes (Büpf) stösst in menschenrechts- und konsumentennahen Kreisen und bei vielen Parteinen auf Widerstand. Nun werden Referendumsunterschriften bis Mitte Dezember gesammelt. Widerstand und Mitmachen sind Bürgerpflicht, wollen wir uns gegen den Abbau der verfassungrechtlich garantierten Grundrechte als auch für die Meinungs- sowie Pressefreiheit wehren.

Der National- und Ständerat hat in der letzten Session den Ausbau der präventiven Überwachung der Bevölkerung beschlossen. Damit soll der Nachrichtendienst des Bundes weitere Kompetenzen erhalten. Diese umfassen das Speichern von Kommunikationsdaten aller Einwohner – und dies verdachtsunabbhängig. Ferner würden auch Staatstrojaner zum Einsatz kommen. Darüber hinaus wollen die Schweizer Geheimdienstler nun im internationalen Cyberkrieg mitmischen. Sie wollen damit die Erlaubnis, nicht nur Computer im Inland, sondern auch im Ausland anzugreifen.

Die Referendumsfrist ist nun gestartet und dauert bis Mitte Dezember. Die Unterschriftenbögen stehen unter nachrichtendienstgesetz.ch zum Download bereit. Parteien wie die Juso, die Piratenpartei, die Grünen und zahlreiche VertreterInnen der Grünliberalen, der SP und von Jungparteien unterstützen das Referendum.

Ebenso dabei sind Medien-, Konsumenten- und Menschenrechtsorganisationen wie der Schweizer Konsumentenschutz SKS, der Verein grundrechte.ch, Amnesty International, die grösste Schweizer Mediengewerkschaft Syndicom und Fachorganisationen wie dem Verein Digitale Gesellschaft und dem Chaos Computer Club. Hier ein Auszug der Kollektivmitgliederliste des Vereins grundrechte.ch.

Alternative Liste Winterthur
Alternative Liste Zürich
augenauf Basel
augenauf Bern
augenauf Zürich
Bierkurve Winterthur
Bündnis Luzern für Alle
Demokratische Juristinnen und Juristen Schweiz DJS
Grünes Bündnis Bern
Grüne Partei Bern-Demokratische Alternative GPB-DA
Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA
Humanrights.ch / MERS
Junge Linke Alternative – JuLiA
JungsozialistInnen JUSO Schweiz
Liste gegen Armut und Ausgrenzung
Piratenpartei Schweiz
Referendum BWIS
Solidaritätsnetz Region Basel
Solidaritätsnetz Sanst-Papiers Bern
Swiss Internet User Group SIUG
Swiss Privacy Foundation
Verein PSYCHEX

Fazit

Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist ein fundamentales, verfassungsrechtlich garantiertes Menschenrecht und zentrales Element der demokratischen Kontrolle. Nehmen wir uns die Möglichkeit, uns frei und unbeobachtet auszudrücken, verlieren wir alle – als Individuen wie auch als Gesellschaft. Ein eindringlich warnender offener Brief von Amnesty International, dem Schweizer Konsumentenschutz SKS, der Digitalen Gesellschaft und weiteren Organisationen, wurde vom Parlament nicht erhört.

Das neue Nachrichtendienstgesetz ist ein direkter Angriff auf unsere verfassungsmässig garantierten Bürgerrechte, die Demokratie und den Rechtsstaat. Das falsche Versprechen von Sicherheit scheint die Politiker so geblendet zu haben, dass ihnen jedes Mittel als legitim erscheint. Die erweiterten Kompetenzen im neuen Gesetz bringen jedoch nicht mehr Sicherheit. Stattdessen werden wertvolle Ressourcen denjenigen Behördenvorenthalten, welche bereits heute für die Bekämpfung von Kriminalität und Terror zuständig sind.

Überwachung stört Sie nicht, denn Sie haben ja nichts zu verbergen?

Hier sind einige Gründe, warum Sie dennoch das Referendum gegen das Nachrichtendienstgesetz unterschreiben sollten.

Möchten Sie grundlos überwacht werden?
Mit dem neuen Gesetz darf der Nachrichtendienst die Datenströme von allen Telefons anzapfen und auch Ihre Mails lesen. Wollen Sie das wirklich?

Verdachtsunabhängige Überwachung betrifft auch Sie. Denn sie verletzt Ihr Recht auf Privatsphäre, das in der Bundesverfassung garantiert ist. Wollen Sie, dass die Privatsphäre weiter ausgehölt wird. Nachdem Sie notabene schon Ihre Fingerabdrücke und ihr biometrisches Konterfei zwecks Reisefreiheit allen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden rund um die Welt verfügbar gemacht haben. Demnächst kommen wohl der vorsogliche, flächendeckende  DNA-Test, die wöchentlichen Urinprobenabgaben und die medizinische Auswertung ihres normalen Alkoholpegels oder Kifferzustandes zu den normalen Erhebungen hinzu.

Dabei ist Massenüberwachung nicht einmal wirksam, das zeigen zahlreiche Studien in mehreren Ländern. Die Antwort auf Terror und Verbrechen ist Strafverfolgung.

Massenüberwachung ist gefährlich und völlig überflüssig.
Der UNO-Kommissar für Menschenrechte äusserte sich 2014 sehr kritisch: «Die Speicherung von Kommunikationsdaten stellt einen Eingriff in die Privatsphäre dar, und zwar unabhängig davon, ob die Daten dann tatsächlich abgefragt werden oder nicht. Dieser Eingriff in die Privatsphäre hat weiter negative Auswirkungen auf die Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit.»

Die Vorratsdatenspeicherung wurde in Europa durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungültig erklärt. Die Richter beurteilten die europäische Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismässig und in vollem Umfang als unvereinbar mit der Grundrechtecharta der EU.

Wenn Sie unter Überwachung stehen, werden Sie sich nicht mehr frei fühlen und sich nicht mehr frei äussern können. Nicht nur die Meinungs-, auch die Medienfreiheit wird erheblich eingeschränkt.

Sie (und kein anderer) weiss, was letztlich alles mit Ihren Daten passiert. Wer sie wem weitergibt. Wo und wann Sie für welche Konstrukte sie verwendet werden. Nur eines ist gewiss: Früher oder später landen alle Daten bei Kriminellen, Hackern, Spionen und übereifrigen Staatsdienern. Und die kümmern sich gewiss nicht um ihre Bürger- und Menschenrechte.

Sie können sich gegen die missbräuchliche Verwendung Ihrer Daten nicht wehren. Der Makel im digitalen Stempel wird sie bis weit über den Tod hinaus verfolgen. Sie werden als Facebook-und Google-Leiche noch lange im digitalen Weltall herumschwirren. Ein Recht auf Vergessen? Vergessen Sie’s. Das ist im Internet eine Utopie.

Wenn Ihnen Ihre Privatsphäre und die Menschenrechte als auch die Bundesverfassung etwas bedeutet, dann  » unterschreiben Sie jetzt das Referendum gegen das Nachrichtendienstgesetz.

grundrechte.ch | Postfach 6948 | 3001 Bern
E: info@ndg-referendum.ch | T: 031 312 40 30 | www.grundrechte.ch

Weitere Links zu Organisationen, die das Referendum unterstützen:

Weitere Informationen

Das überparteiliche Komitee schnüffelstaat.ch
Faktenblatt Kabelaufklärung digitale-gesellschaft.ch/kurz-erklaert-faktenblatt-zur-kabelaufklaerung
Vorratsdatenspeicherung digitale-gesellschaft.ch/vorratsdatenspeicherung
Offener Brief zum NDG digitale-gesellschaft.ch/2015/06/08/offener-brief-zum-ndg
Curia Vista www.parlament.ch

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Bern, 02.11.2015 – Der Bundesrat hat den zweiten Bericht über die Bekämpfung des dschihadistisch motivierten Terrorismus in der Schweiz zur Kenntnis genommen. Er begrüsst die Fortschritte der Sicherheitsbehörden und die geleisteten Koordinationsarbeiten. Der Bundesrat will prüfen, ob präventive polizeiliche Massnahmen verstärkt werden sollen, beispielsweise um einen mutmasslichen Dschihadisten an der Ausreise aus der Schweiz zu hindern. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ist deshalb beauftragt worden, eine entsprechende Evaluation vorzunehmen. Der Bundesrat weist ausserdem darauf hin, wie wichtig lokale und kantonale Strukturen jenseits der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung der Radikalisierung sind. Diese bestehenden Strukturen gilt es zu nutzen, anstatt neue zu schaffen.

Bereits im Januar dieses Jahres hatte der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) die terroristische Bedrohung in der Schweiz als erhöht eingestuft. Mittlerweile hat sich die Bedrohungslage nicht nur in der Schweiz, sondern in ganz Europa leicht verschärft. Die Zahl der dschihadistisch motivierten Reisen nach Syrien nimmt weiter zu. Waren es bisher hauptsächlich Männer, sind es nun auch Frauen und Minderjährige. Diese Entwicklungen werden in allen Ländern Europas beobachtet. Auch die Schweiz ist davon betroffen.

Der erste Bericht der Task-Force TETRA erschien im Februar 2015. Seither haben die Sicherheitsbehörden die Koordination auf allen Ebenen intensiviert und beachtliche Fortschritte erzielt. So beschäftigen sich fedpol und der NDB derzeit mit rund siebzig konkreten Fällen von mutmasslichem dschihadistisch motiviertem Terrorismus. In mehr als zwanzig dieser Fälle hat die Bundesanwaltschaft (BA) Strafverfahren eröffnet. Diesen Herbst hat sie einen ersten Fall vor dem Bundesstrafgericht zur Anklage gebracht. Weitere werden folgen.

Sensibilisierung und Zusammenarbeit

Um Personen zu erkennen, die sich radikalisieren, ist die Sensibilisierung und Ausbildung in den kantonalen Polizeikorps, den Grenzwachtkorps und den Konsularabteilungen verstärkt worden. Um die Koordination auf nationaler Ebene zu erleichtern und der Bedrohung besser begegnen zu können, stützen sich die kantonalen Polizeikräfte auf die bestehenden Strukturen der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS). Gestärkt werden diese Strukturen durch einen Führungsstab, der nach einem Terroranschlag (oder anderen einschneidenden Ereignissen) zum Einsatz kommen kann. Auch auf internationaler Ebene wurde die Koordination und Zusammenarbeit verstärkt. Beispielsweise hat die Schweiz das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus unterzeichnet.

Eine Reihe von Punkten muss noch vertiefter analysiert werden, insbesondere die Zweckmässigkeit präventiver Polizeimassnahmen, um einen mutmasslich dschihadistisch motivierten Reisenden an der Ausreise aus der Schweiz zu hindern. Der Bundesrat hat deshalb das EJPD beauftragt, den Nutzen solcher Massnahmen und deren Konsequenzen zu evaluieren. Diese Analyse soll auch die Prüfung der gesetzlichen Grundlagen umfassen, aufgrund derer die Polizei verdächtigte Personen zur Fahndung ausschreiben kann.

Terrorismus-Bekämpfung geht über den Wirkungsbereich der Sicherheitsbehörden hinaus

Obwohl die Arbeit der Sicherheitsbehörden unentbehrlich ist, stellt sie nur einen Teilaspekt in der Terrorismusbekämpfung dar. Die Radikalisierung ist ein Phänomen, das weit über den Wirkungsbereich der Sicherheitsbehörden hinausgeht. Alle in der Schweiz und im Ausland gemachten Erfahrungen verdeutlichen es: Radikalisierung muss auf lokaler Ebene und unter Einbindung der Sozial-, Familien- und Bildungsstrukturen bekämpft werden. Die Kantone und Gemeinden mit ihren gut funktionierenden Strukturen spielen hier eine zentrale Rolle. Der Bundesrat legt Wert darauf, keine neuen Strukturen zu schaffen. Vielmehr gilt es, die bestehenden Strukturen auf das Phänomen der dschihadistischen Radikalisierung auszurichten, vermehrt Erfahrungen und Fachkenntnisse auszutauschen und Synergien zu nutzen. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, keine nationale Hot- oder Helpline einzurichten.

Zusammen mit den interkantonalen Konferenzen und den zuständigen kantonalen Stellen wird der Delegierte des Sicherheitsverbundes Schweiz (SVS) bestehende, ausserhalb der Zuständigkeit der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden getroffene Präventionsmassnahmen erheben. Ziel ist es, bewährte Methoden und Verfahren (best practices) zu nutzen und Massnahmen zur Prävention von Radikalisierung zu verbessern.

Zusammensetzung und Auftrag der Task-Force TETRA

Die Task-Force TETRA (TErrorist TRAvellers) ist eine von der Kerngruppe Sicherheit des Bundes (KGSi) eingesetzte interdisziplinäre Arbeitsgruppe. Geleitet wird die Gruppe von fedpol. In der Gruppe vertreten sind der NDB, die BA, die Politische Direktion und die Direktion für Völkerrecht des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA), das Grenzwachtkorps, das Staatssekretariat für Migration (SEM), das Bundesamt für Justiz (BJ), die Flughafenpolizei Zürich und einzelne Kommandanten kantonaler Polizeikorps der Schweiz sowie der Delegierte des Sicherheitsverbundes Schweiz. Die Ziele der Task-Force sind die Verhinderung von Terroranschlägen in der Schweiz oder die Nutzung der Schweiz als Durchgangs-, Vorbereitungs- oder Logistikbasis für terroristische Straftaten im Ausland sowie der gezielte Schutz des Schengen-Raums und der Schengen-Aussengrenzen. Diese Ziele stehen im Einklang mit der vom Bundesrat am 18. September 2015 gutgeheissenen Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung.

(Quelle: EJPD/Fedpol)

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Bern, 29.06.2015 – Augen auf! Die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) von fedpol und der Verein STOP PIRACY verraten eine Woche lang Tipps und Tricks, wie Konsumenten unseriöse Angebote auf digitalen Vertriebskanälen erkennen. Sie lancieren vom 29. Juni –3.Juli die Online-Aktionswoche „Augen auf! Fälschungen im Internet erkennen“ auf Twitter (#Fälschungen) und Facebook (facebook.com/cybercrime.ch). Hinsehen lohnt sich.

Vor den Sommerferien noch rasch eine neue Sonnenbrille bestellen, denkt sich Louisa. Sie gibt bei Google „billige Markensonnenbrille“ ein und landet sofort auf einer Seite mit unschlagbar günstigen Angeboten. Der Shop bietet eine riesige Auswahl der aktuellsten Modelle zu unschlagbar günstigen Preisen. Da gibt’s nur eins: schnell zugreifen! Aber oh Schreck: bereits nach wenigen Tagen erhält Louisa ein Schreiben vom Zoll. Das aus China stammende Paket mit der Sonnenbrille wurde mit Verdacht auf eine Fälschung zurückbehalten. Auf ihre Klage bei den Betreibern des Online-Shops erhält Louisa nie eine Reaktion. Das Geld ist weg und die neue Sonnenbrille hat sie auch nicht.

Immer häufiger nutzen Fälscher das Internet zum Verkauf ihrer Produkte. Ob über eigens dafür erstellte Online-Shops oder über Online-Marktplätze, das Internet ist einer der wichtigsten Vertriebskanäle für gefälschte Produkte. Ist ein Angebot in Internet allzu verlockend, ist Skepsis geboten. Hinter einem auf den ersten Blick seriös anmutenden Online-Shop, der sich als Discounter für Markenwaren ausgibt, können betrügerische Banden stecken. Werden Waren mit riesigen Preisdifferenzen zum Originalprodukt angeboten, ist Vorsicht geboten. Oft erhält man bei einer Bestellung auf einer solchen Webseite Fälschungen oder gar keine Waren. Gleichzeitig gibt man sensible Daten wie etwa Kreditkartenangaben in die Hände von Kriminellen.

KOBIK und STOP PIRACY informieren in einer gemeinsamen Aktionswoche über die Hintergründe Fälschungen im Internet. Wir zeigen auf, welche Risiken Konsumenten beim Einkauf aus unsicheren Quellen eingehen und verraten, welche Tricks dabei helfen, seriöse Angebote im Internet zu erkennen.