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Verordnung zum PMT: Es droht eine noch invasivere Überwachung

Switzerland: Police observation of a demonstration in Zürich City from Urania bridge down to the street where the protesters are passing by

Der Bundesrat will der Polizei auf Verordnungsstufe Mittel zur Kontrolle und Überwachung mutmasslicher «GefährderInnen» zur Verfügung stellen, die über das bereits grundrechtsfeindliche Polizeimassnahmen-Gesetz (PMT) hinausgehen. Mit der Umsetzung des PMT drohen weitere Eingriffe in die Menschenrechte, warnt eine Koalition von Schweizer Nichtregierungsorganisationen.

Eine Koalition aus diversen NGOs kritisiert in ihrer Vernehmlassungsantwort insbesondere die im Entwurf zur Verordnung vorgesehene Echtzeitlokalisierung. Diese ermöglicht es der Polizei, betroffene Personen 24 Stunden am Tag auf Schritt und Tritt zu überwachen, obwohl diese weder einer Straftat noch einer konkreten Vorbereitungshandlung verdächtigt werden.

«In der Verordnung zum PMT soll sozusagen durch die Hintertür ein weitergehendes Überwachungsinstrument eingeführt werden … ohne, dass dazu eine öffentliche Debatte stattgefunden hätte» Alicia Giraudel, Juristin bei Amnesty Schweiz

 «Im Vorfeld der Abstimmung wurde seitens der Behörden ausdrücklich zugesichert, dass eine Echtzeitüberwachung im Rahmen des Hausarrests, der nur unter gerichtlicher Überprüfung angeordnet wird, nicht zulässig sei. Nun soll diese unverhältnismässige Überwachungsmethode ohne gesetzliche Grundlage eingeführt werden und auch bei anderen Polizeimassnahmen ohne vorgängige richterliche Kontrolle anwendbar sein», kritisiert Viktor Györffy, Präsident von grundrechte.ch.

«In der Verordnung zum PMT soll sozusagen durch die Hintertür ein weitergehendes Überwachungsinstrument eingeführt werden, im Dickicht von technischen und für Laiinnen unverständlichen Begriffen und ohne, dass dazu eine öffentliche Debatte stattgefunden hätte», ergänzt Alicia Giraudel, Juristin bei Amnesty Schweiz.

«Im Namen der Sicherheit sollen der Polizei Mittel zur Verfügung gestellt werden, welche die Grundrechte tangieren. Umso höher müssten eigentlich die Anforderungen an die staatliche Sorgfaltspflicht sein. Die Verordnung genügt diesen Erwartungen nicht und muss in entscheidenden Punkten nachgebessert werden», fordert Giraudel.

Weiter kritisiert die NGO-Koalition, dass das Bundesamt für Polizei (fedpol) sich gemäss Entwurf bei der (rechtmässigen) Bearbeitung von Personendaten selbst überwachen solle. «So funktioniert unabhängige Aufsicht gerade nicht. Ausserdem ist immer noch zu wenig klar, wer innerhalb des fedpols die einschneidenden Massnahmen des PMT überhaupt anordnen kann. Auch die genauen Folgen eines Ausweisentzugs durch das fedpol sind in der Verordnung unsauber geregelt», kritisiert Sanija Ameti, Co-Präsidentin der Operation Libero. Die Argumente gegen die Polizeiwillkür:

Einschränkung der Menschenrechte

Die im Polizeigesetz vorgesehenen Zwangsmassnahmen – elektronische Überwachung, Kontaktverbot, Ein- und Ausgrenzungen, Ausreiseverbote und Hausarrest – haben schwere Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen und ihrer Familien. Grundlegende Menschenrechte wie die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, auf Arbeit und Bildung werden massiv eingeschränkt. So wird nicht Sicherheit geschaffen, aber Grundrechte werden geschwächt, Menschen ausgegrenzt und marginalisiert.

Vage Begriffe mit gefährlichen Folgen

Das Polizeigesetz bedient sich absichtlich vager Rechtsbegriffe, die fedpol einen sehr weitgehenden Ermessenspielraum lassen und das Risiko von unverhältnismässigen und willkürlichen Eingriffen in die Menschenrechte birgt. Besonders problematisch sind die vagen Kriterien für die Anordnung von Massnahmen sowie die extrem weit gefasste Definition einer «terroristischen Aktivität».

Prognosen über die zukünftige Gefährlichkeit

Für die Anordnung der Zwangsmassnahmen reichen der fedpol «Anhaltspunkte», die darauf hinweisen, dass die Person in ungewisser Zukunft «eine terroristische Aktivität» ausüben könnte. Die präventiven Massnahmen werden also aufgrund von Mutmassungen über Absichten und künftige Handlungen einer Person angeordnet – und werden zwangsläufig auch Menschen treffen, von denen nur vermeintlich eine Gefahr ausgeht.

«Terror»-Definition: Alle unter Generalverdacht

Als «terroristische Aktivität» gilt bereits die «Verbreitung von Furcht und Schrecken» mit politischen Absichten. Bei dieser Definition wird weder ein Strafdelikt vorausgesetzt noch die Anwendung oder Androhung von Gewalt, was die internationalen Standards verlangen. So kann selbst legitimer politischer Protest wie etwa der Klimastreik als «terroristisch» gelten.

Geheime Informationen, fehlende Transparenz

Die Auslegung dieser bewusst vage gehaltenen Kriterien liegt ausschliesslich im Ermessen der fedpol und sie stützt sich in der Regel auf geheime, nachrichtendienstliche Informationen, die sich nicht oder nur schwer überprüfen lassen. Da eine betroffenen Person meist keinen Zugang zu diesen Informationen hat, sind ihr die Verdachtsgründe bzw. «Anhaltspunkte» gar nicht bekannt, was das Anfechten der Massnahmen erheblich erschwert.

Keine richterliche Prüfung der Massnahmen

Fedpol kann die Massnahmen ohne richterliche Genehmigung anordnen, nach eigenem Ermessen und mit sofortiger Wirkung. Das Gesetz sieht (mit Ausnahme des Hausarrests) keine gerichtliche Überprüfung vor. Die Betroffenen werden kaum eine Möglichkeit haben, sich gegen die Massnahmen zur Wehr zu setzen. Zwar können sie gegen einen Entscheid im Nachhinein Beschwerde einlegen, doch hat diese keine aufschiebende Wirkung. Auch zu Unrecht verdächtigte Personen werden so der Willkür der Polizei ausgeliefert.

Paralleles Rechtssystem ohne Verfahrensgarantien

Die polizeilichen Kompetenzen betreffen nicht die Aufklärung und Verfolgung mutmasslicher Straftaten, sondern sollen sich im präventiven Bereich entfalten und sind somit dem Strafrecht vorgelagert. Dies führt zur Umgehung der regulären Strafjustiz, ihrer Grundsätze und verfahrensrechtlichen Garantien. Damit entsteht eine paralleles Rechtssystem, das der strafrechtlichen Repression gleichkommt, aber nicht die im Strafrecht verankerten verfahrensrechtlichen Garantien bietet.

Aufhebung der Unschuldsvermutung

Die im Strafrecht garantierte Unschuldsvermutung erfordert, dass die Strafverfolgungsbehörde die Schuld einer Person, die eines Deliktes verdächtigt wird, beweisen muss. Da gemäss Polizeigesetz kein Tatverdacht vorliegen muss, brauchen die Behörden auch keine Beweise zu erbringen. Es reichen «Anhaltspunkte» über die mutmassliche Gefährlichkeit einer Person. Um die Massnahmen anzufechten, muss eine betroffene Person daher den unmöglichen Beweis ihrer «Ungefährlichkeit» erbringen. Damit schafft das Gesetz eine rechtlich unhaltbare Gefährdungsvermutung.

Gefahr für die Meinungsfreiheit

Die im Gesetz vorgesehene weit gefasste Definition einer «terroristischen Aktivität» birgt die Gefahr, Handlungen zu verfolgen, die im Hinblick auf das Recht auf freie Meinungsäusserung legitim sind. Damit kann das Gesetz ein Angstklima schaffen, das eine abschreckende Wirkung auf die Meinungs- und Pressefreiheit hätte und viele Menschen, darunter politische Aktivistinnen oder Journalisten, zur Selbstzensur drängt.

Stigmatisierung ganzer Gruppen

Beim Polizeigesetz besteht die Gefahr, dass sich der Verdacht nicht mehr wie im Strafrecht gegen einzelne Personen richtet, sondern als Generalverdacht gegen ganze Gruppen, in denen «GefährderInnen» vermutet werden. Wie sollen potenziell gefährliche Personen überhaupt erkannt werden? Eine Kombination von Merkmalen (Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion…) wird für die Behörden zum Ausgangspunkt für ein Profiling und für Überwachung – und für die Betroffenen zu einem Risikofaktor. Dieses Vorgehen kann zur Stigmatisierung und Marginalisierung ganzer Bevölkerungsgruppen führen.

Hausarrest: Willkürlicher Freiheitsentzug

Mit dem Polizeigesetz wird es möglich, Menschen auf blossen Verdacht hin für mehrere Monate in einer Liegenschaft einzusperren. Diese Massnahme kommt gemäss der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einem Freiheitsentzug gleich. Der Hausarrest stellt somit eine Freiheitsstrafe ohne Anklage, ohne Strafverfahren und ohne Verurteilung dar – und verletzt die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Missachtung von Kindeswohl und Kinderrechten

Die Zwangsmassnahmen können gegen Kinder ab 12 Jahren (bzw. ab 15 bei Hausarrest) eingesetzt werden. Diese tiefen Altersgrenzen stehen im Konflikt mit dem Schweizer Jugendstrafrecht und den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz, die sich aus der Uno-Kinderrechtskonvention ergeben. Während das Jugendstrafrecht und das Völkerrecht der sozialen Wiedereingliederung den Vorrang einräumen, haben die Zwangsmassnahmen im Polizeigesetz einen strafenden Charakter und die Stigmatisierung von Kindern und Jugendlichen zur Folge. Erschwerend kommt dazu, dass das Gesetz den Minderjährigen, die den polizeilichen Massnahmen unterstehen, keine besonderen Verfahrensrechte einräumt. 

Unterzeichnende Organisationen

Amnesty International, humanrights.ch, Operation Libero, grundrechte.ch, AlgorithmWatch CH, Digitale Gesellschaft, grundrechte.ch, Public Eye, Demokratische Jurist*innen Schweiz, ACAT-Schweiz, Organisation mondiale contre la torture OMCT, Public Eye, Schweizerischer Friedensrat, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände SAJV, Frauen für den Frieden Schweiz, Solidarité sans frontières sosf.

US-Willkür: AI kritisiert Inhaftierung von Umweltanwalt

Der Umweltschützer Steven Donziger trat am 27. Oktober seine sechsmonatige Haftstrafe an, zu der er am 1. Oktober verurteilt worden war. Er war wegen «Missachtung des Gerichts» verurteilt worden und hat Rechts-mittel dagegen eingelegt. Diese sind immer noch anhängig. Der Menschenrechtsanwalt hatte bereits mehr als zwei Jahre unter Hausarrest verbracht, und zwar in Folge eines Verfahrens, das nach Ansicht von UN-ExpertInnen jeder rechtlichen Grundlage entbehrte und gegen zahlreiche Standards für faire Gerichtsverfahren verstiess. Die Anklage ist politisch motiviert und seine Haftstrafe ist eine Vergeltungsmassnahme für seine Arbeit als Anwalt. Steven Donziger muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden.

Steven Donziger ist ein US-amerikanischer Anwalt und Umweltschützer, der die Betroffenen von Ölverklappungen in einem symbolträchtigen Fall gegen den Chevron-Konzern in Ecuador vertrat. Darin wurde dem Unternehmen vorgeworfen, für eine der schlimmsten Ölkatastrophen der jüngeren Geschichte verantwortlich zu sein. Er stand für mehr als zwei Jahre unter Hausarrest, nachdem er sich geweigert hatte, einer gerichtlichen Anordnung zur Herausgabe seiner elektronischen Geräte nachzukommen. Er hatte argumentiert, dass eine solche Offenlegung das Anwaltsgeheimnis gefährden und seine Mandant*innen in Gefahr bringen könnte. Der Haftstrafe ging eine langjährige Verleumdungskampagne von Chevron gegen Steven Donziger und andere Menschenrechtsverteidiger*innen voraus.

Im September 2021 stellte die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen fest, dass der Freiheitsentzug von Steven Donziger willkürlich ist, weil ihm die Rechtsgrundlage fehlt und er gegen mehrere Standards im Zusammenhang mit dem Recht auf ein faires Verfahren verstösst. So sind die Gerichte, vor denen sein Fall verhandelt wird, offensichtlich nicht unparteiisch. Darüber hinaus kam die Arbeitsgruppe zu dem Schluss, dass seine Inhaftierung offenbar eine Vergeltungsmassnahme für seine Arbeit als Rechtsbeistand für indigene Gemeinschaften in Ecuador ist.

Trotz schwerwiegender Bedenken hinsichtlich der mangelnden Unabhängigkeit, Objektivität und Unparteilichkeit der zuständigen Richterin wurde Steven Donziger am 1. Oktober zu der Höchststrafe von sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Möglichkeit der Freilassung bis zum Rechtsmittelverfahren wurde ihm verweigert. Nachdem auch ein Berufungsgericht dies bestätigt hat, trat er am 27. Oktober seine Haftstrafe an.

Amnesty International fordert uns auf einen Protestbrief an die US Regierungsstellen und die US Botschaft in der Schweiz zu senden. Hier die dazu nötigen Angaben:

Modellbrief

Sehr geehrter Herr Minister

Der Umweltschützer Steven Donziger trat am 27. Oktober seine sechsmonatige Haftstrafe an, zu der er am 1.Oktober verurteilt worden war. Er war wegen «Missachtung des Gerichts» verurteilt worden und hat Rechtsmittel dagegen eingelegt. Diese sind immer noch anhängig. Der Menschenrechtsanwalt hatte bereits mehr als zwei Jahre unter Hausarrest verbracht, und zwar in Folge eines Verfahrens, das nach Ansicht von UN-ExpertInnen jeder rechtlichen Grundlage entbehrte und gegen zahlreiche Standards für faire Gerichtsverfahren verstiess.

Die Anklage ist politisch motiviert und seine Haftstrafe ist eine Vergeltungsmassnahme für seine Arbeit als Anwalt für die indigenen Gemeinschaften in Ecuador ist. Er muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden. Bitte übernehmen Sie die Zuständigkeit für diesen Fall und setzen Sie die Einschätzung der UN-Arbeitsgruppe zügig um, so dass Steven Donziger umgehend und bedingungslos freigelassen wird.

Ich fordere Sie zudem höflich auf, eine umfassende und unabhängige Untersuchung der Umstände von Steven Donzigers willkürlichem Freiheitsentzug einzuleiten und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Konzerne das Justizsystem nicht dazu missbrauchen, Menschenrechtsverteidiger*innen ins Visier zu nehmen und zu schikanieren.

Hochachtungsvoll,

Appelle an

Justizminister
Attorney General
Merrick Garland
950 Pennsylvania Avenue NW
Washington, DC 20530
USA

E-Mail: nur über das Formular auf der Webseite des Justizministeriums:
https://www.justice.gov/doj/webform/your-message-department-justice

Anrede: Sehr geehrter Herr Minister / Dear Attorney General

Weitere Appelle können über das Webformular* an das Weisse Haus gesandt werden:
President Joseph Biden
The White House
1600 Pennsylvania Ave NW
Washington, DC 20500
USA

*Webformular: https://www.whitehouse.gov/contact/
→ Für das Webformular des Weissen Hauses wird eine Adresse in den USA benötigt. Personen, die nicht in den USA ansässig sind, verwenden bitte die Adresse von AI USA, wenn sie das Formular ausfüllen: Amnesty International USA, 311 West 43rd St. 7th Floor, New York, NY 10036 USA

Twitter: @POTUS

Kopien an :

Ambassade des Etats-Unis d’Amérique
Sulgeneckstrasse 19
3007 Berne

Fax : 031 357 73 20
E-mail: bernpa@state.gov ; bern-protocol@state.gov

Der Bundesrat verabschiedet den Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention

Bern, 18.12.2020 – Die Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes sind verpflichtet, regelmässig Berichte über die Anwendung des Übereinkommens auf ihrem Staatsgebiet vorzulegen. An seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 hat der Bundesrat den 5. und 6. Staatenbericht zur Kinderrechtssituation in der Schweiz verabschiedet. Der Bericht wird nun dem UNO-Kinderrechtsausschuss unterbreitet.

Mit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention (KRK) und der dazugehörigen Protokolle hat sich die Schweiz verpflichtet, die Umsetzung der darin verankerten Rechte regelmässig durch den UNO-Kinderrechtsausschuss überprüfen zu lassen. Der 5. und 6. Staatenbericht liefert eine Bestandsaufnahme zur Situation der Kinderrechte in der Schweiz. Ausserdem informiert er über die erzielten Fortschritte in den von der KRK abgedeckten Bereichen: bürgerliche Freiheiten und Rechte, Gewalt gegen Kinder, familiäres Umfeld und alternative Betreuung, Situation von Kindern mit Behinderungen, Gesundheit und Wohlfahrt, Bildung, Freizeit und kulturelle Aktivitäten, besondere Schutzmassnahmen, Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornografie sowie Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten. Statistische Daten sind ein integraler Bestandteil des Berichts der Schweiz.

Der Bericht zeigt, dass die Schweiz seit der letzten Überprüfung im Januar 2015 Fortschritte bei der Umsetzung der KRK gemacht hat. So hat sie beispielsweise das 3. Fakultativprotokoll zur KRK ratifiziert, das Klagen bei Verletzung der Kinderrechte ermöglicht. Ausserdem wurden eine nationale Plattform für Heimerziehung und Familienpflege lanciert und ein Gesetzesentwurf über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele vorgelegt. 2015 richtete der UNO-Kinderrechtsausschuss mehrere Empfehlungen an die Schweiz. Auf der Grundlage einer detaillierten Analyse dieser Empfehlungen hat der Bundesrat 2018 ein Massnahmenpaket zur Schliessung verschiedener Lücken verabschiedet, darunter Massnahmen zum Schutz von Kindern vor Gewalt, zur Trennung von Kindern und Erwachsenen im Freiheitsentzug und Massnahmen für Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen.

Der Bericht wird anlässlich einer mündlichen Präsentation durch eine Regierungsdelegation vor dem Ausschuss für die Rechte des Kindes geprüft werden.