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Die Schweiz als Apartheid-Gehilfe der Buren

Auszug aus dem Buch «DAS PENDEL SCHLÄGT ZURÜCK – POLITISCHE & ÖKOLOGISCHE METAMORPHOSEN» des Zürcher Fotojournalisten Gerd M. Müller. Das ganze Manuskript ist als E-Book-Version auf www.self-publishing.com zu finden.

VORWORT

Dieses Buch des Zürcher Foto-Journalisten Gerd Michael Müller nimmt Sie ab den wilden 80er Jahren mit auf eine spannende Zeitreise durch 30 Länder und 40 Jahre Zeitgeschichte mit Fokus auf viele politische Vorgänge in Krisenregionen. Er beleuchtet das Schicksal der indigenen Völker, zeigt die Zerstörung ihres Lebensraumes auf, rückt ökologische Aspekte und menschenrechtliche Schicksale in den Vordergrund, prangert den masslosen Konsum und die gnadenlose Ausbeutung der Ressourcen an, zeigt die Schmetterlingseffekte der Hedge Funds und Auswirkungen wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Prozesse auf und skizziert Ansätze zur Bewältigung des Klimawandels. Pointiert, hintergründig, spannend und erhellend Eine gelungene Mischung aus gehobener Reiseliteratur, globalem Polit-Thriller, gespickt mit abenteuerlichen Geschichten und persönlichen Essays – den Highlights seines abenteuerlich wilden Nomaden-Lebens für die Reportage-Fotografie eben. Der Autor publizierte Hunderte von Reportagen in deutschsprachigen Tageszeitungen und Magazinen.

Die Schweiz als Apartheid-Gehilfe der Buren

Peter Regli war so eine Kultfigur des «Kalten Krieges» und als Chef des schweizerischen Nachrichtendienstes 1991 bis 1999 eine illustere, zwielichtige Geheimdienst-Figur. Er organisierte in den frühen 1980er Jahren geheime Pilotenaustausche mit dem Apartheidregime. Laut dem ehemaligen Geheim-dienstchef Südafrikas, Chris Thirion, vereinbarten die Geheimdienste der Schweiz und Südafrikas 1986 auch einen Know-how-Austausch über C-Waffen. Am 25. Januar 1988 traf der Leiter des südafrikanischen ABC-Waffen-Programmes, Wouter Basson, der später als «Doktor Tod» in die Geschichte einging, sowie Polizeigeneral Lothar Neethling mit Vertretern des «AC-Laboratoriums Spiez» in Bern zusammen. Unter dem «Project Coast» wollte der Militärarzt Basson mit B- und C-Waffen damals mögliche Aufstände der schwarzen Bevölkerung im Keim ersticken. „Eine grauenhafte Vorstellung, dass die Schweiz bei diesem teuflischen Plan im geheimen mitgewirkt hat und an der Vernichtung von zehntausenden von Schwarzen hätte beteiligt gewesen sein können.“ Das zeigt die damalige Doktrin und das schablo-nenartige Denken der Geheimdienste. Heute ist das nicht viel besser mit politisch hochstilisierten Feindbildern und undurchsichtigen Algorhtmen.

Vor Reglis erzwungenen Rücktritt liess er 1999 sämtliche Akten über die nachrichtendienstliche und militärische Zusammenarbeit mit dem Apartheidregime vernichten. 2003 reichte das (VBS) eine Strafanzeige und leitete eine Administrativuntersuchung gegen ihn im Zusam-menhang mit den umstrittenen Kontakten des Geheimdienstes zum südafrikanischen Apartheid-Regime ein. Obwohl auch eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) diese Operation als unrechtmässig bezeichnete, wurde Regli 2007 vom Bundesrat vollständig rehabilitiert.

Die Aktenvernichtungen sei im Interesse der Schweiz gewesen. Reglis Rehabilitierung war allerdings umstritten, sie wurde von Hilfswerken und der politischen Linken (Sozialdemokraten, Partei der Arbeit, Grüne) mit Empörung quittiert. Doch wie kam Regli überhaupt zu diesen hochrangigen ausländischen Kontakten zur «CIA», zum «Mossad» und zum südafrikanischen Geheimdienst? Quellen aus dem «NDB»-Umfeld führen zu den geheimen Sitzungen des «Club de Berne» teilnahm. Diese informelle Organisation wurde während des Kalten Kriegs 1971 in Bern gegründet. Sie vereinigt die Chefs aller Geheimdienste und der Bundespolizeien aus etwa zehn Ländern wie Deutsch-land, den USA, Grossbritannien und der Schweiz und ist auch heute noch operativ tätig. Ziel ist der regelmässige Informationsaustausch zwischen westlichen Geheimdiensten und Bundespolizeikorps über aktuelle Bedrohungen. Zu den Gründungsmitgliedern zählte auch die Schweiz. Auch Israel spielte eine entscheidende Rolle und der Austausch mit dem israelischen Inlandsgeheimdienst «Schin Bet» und dem Auslandpendant «Mossad» war intensiv. Initiator des «Berner Clubs» war der italienische Geheimdienstchef Umberto Federico d’Amato.

Quellen aus dem NDB»-Umfeld führen zu den geheheimen Sitzungen des «Club de Berne» teilnahm. Diese informelle Organisation wurde während des Kalten Kriegs 1971in Bern gegründet. Sie vereinigt die Chefs aller Geheimdienste und der Bundespolizeien aus etwa zehn Ländern wie Deutschland, den USA, Grossbritannien und der Schweiz und ist auch heute noch operativ tätig. Ziel ist der regelmässige Informationsaustausch zwischen westlichen Geheimdiensten und Bundespolizeikorps über aktuelle Bedrohungen.

Ziel war es damals, ein gemeinsames Chiffrier-System aufzubauen, das auch hervorragende Dienste bei der Abhörung fremder Nationen und 2020 zur «Crypto-Affäre» führte.. Mitte der 70er Jahre erhielt der Club eine aktive Rolle beim Vorgehen gegen linke Terrororganisationen wie die «RAF», die Rote Armee Fraktion in Deutschland oder die «Roten Brigaden» in Italien und so wurde ein weiteres, vom ersten getren-ntes Meldesystem aufgebaut. Nach den Terroranschlägen vom 11.September hat der «Club» eine verstärkte Bedeutung als Gremium der politischen Konsultation zwischen Geheim- und Staatsschutzdiensten erhalten. Aus der Organisation ist ein breit abgestütztes internationales bekanntes aber immer noch sehr diskretes Gremium geworden. 2001 initiierte der «Club» die «Counter Terrorism Group» (CTG). Diese soll angeblich seit 2016 ein europäisches Geheimdienstzentrum in Den Haag leiten. Seit 2016 laufen Sondierungen mit Europol, da die «CTG sich mit den polizeilichen Strukturen der EU oder einzelner Mitgliedstaaten vernetzen wollte. 2017 bezeichnete der deutsche Abge-ordneter Andrej Hunko den «Berner Club und dessen informellen Zusammenschluss «CTG» als „kaum kontrollierbar. Er kritisierte auch die zunehmende Vergeheimdienstlichung der Polizeiarbeit. In Österreich wurde der Berner Club im Rahmen der BTV-Affäre in den Medien genannt.  In Deutschland anlässlich der Kontroverse um die Äusserungen von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maassen zu den Ausschreitungen in Chemnitz 2018  bekannt. Seine Rede vor dem «Berner Club» am 18. Oktober 2018 hatte seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand zur Folge.

Aviva Guttmann, eine Historikerin am «King’s College» in London, ist eine der Forscherinnen mit Zugang zu den «Club-de-Berne» Aufzeichnungen der 80er- und 90er-Jahren, die in ausländischen Archiven gelagert sind. Sie sagt, „dass Regli Kraft seines Amts Mitglied gewesen sein muss“ und ist sich sicher ist, „dass Regli stets über einen Wis-sensschatz verfügte, der weit über seinen Dienstgrad hinausging“. Durch die Teilnahme am «Club de Berne» er-hielt Regli Informationen der «CIA» und vom «Mossad». Ein klassischer Modus Operandi für jeden Nachrichten-dienstchef. Doch Regli ist dabei zu weit gegangen, indem er ein zu hohes Risiko einging, die Sicherheit des Landes und die internationalen Verpflichtungen sowie Neutralität der politischen Schweiz zu gefährden.

Dass Regli sich mit «CIA» und «Mossad» austauschen konnte, hat auch mit anderen Personen zu tun, die ihm den Rücken frei hiel-ten und Türen öffnete, wie der Leiter des internen Nachrichtendiensts «DAP», Urs von Daeniken und seinem Vor-gesetzten, Peter Huber, beide Mitglieder im «Club de Berne». Sie fielen nach der «Fichenaffäre» 1989 in Ungnade und wurden aufgrund des öffentlichen Drucks kaltgestellt. Alt-Bundesrat Adolf Ogi erinnert sich und erzählt, dass der Geheimdienstchef für ihn immer mehr zum „Problem geworden sei, weil „Regli zu eng mit Personen aus dem Apartheid-Regime verbandelt war, die ein chemisch-biologisches Waffenprogramm aufgebaut hatten.“

Carla Del Ponte wollte Regli wegen der damals bekannt gewordenen Südafrika-Affäre sogar verhaften. Doch dazu kam es nicht, erst kam noch die Bellasi-Affäre, benannt nach dem ehemaligen Geheimdienstbuchhalter Dino Bellasi, der von Regli mit 8,9 Millionen Franken ausgestattet und beauftragt wurde, ein geheimes Waffenarsenal aufzubauen. Als Bundesrat Ogi im November 1995 die Leitung des Militärdepartements übernahm und in sein Amt einarbeitete, hoffte er, von seinem Vorgänger, dem FDP-Bundesrat Kaspar Villiger Informationen zu erhalten, doch der liess seinen Nachfolger auflaufen und gab ihm keine Informationen über die Abläufe des «SND» oder über die Amtsführung von Peter Regli. So kam es auch, dass Ogi bis zum 12. Februar 2020 nichts von der Kontrolle des «CIA» und «BND» über «Crypto AG» wusste, wie er selber sagt.

Auch beruflich hatte ich zu Beginn der 90er Jahre bei meiner Public Relation Ausbildung und bei der PR-Agentur «Leipziger & Partner» in Zumikon mit dem Militär zu tun, obschon ich als Dienstverweigerer und Befürworter der «Armeeabschaffungs-Inititave» und kein Armee-Freund oder Kriegswaffen-Fetischist war. Mein Chef, Dr. Emil S., war Oberst im Militär, «AUNS»-Mitglied und ein kleiner Nazi und gehörte so betrachtet nicht zu meinen speziellen Freunden oder Vorbildern. Aber beruflich gesehen, war er ein PR-Ass und bestens vernetzt, wodurch ich trotz meiner Aversion gegen Ernst Cincera, Peter Sager und Christoph Blocher viel von seinem Know-How und Kontakten zum militärischen Kader oder zu gemässigten Zivilorganisationen wie «Helvetas» und dem «Europa Institut» profitierte. Bei der PR-Agentur Leipziger & Partner organisierte ich u.a. das «Forum 91» und das «Colloquium Sicherheitspolitik & Medien» mit «NATO»-General Klaus Naumann als Gast, zwei hochpolitische Foren mit hochrangigen Militärs, Politikern, Wissenschaftlern und Medienvertretern.

Da prallten zwei Welten aufeinander: Hier der junge Freak, der Sympathie für die «Armee-Abschaffungs-Initiative» hatte und sich der Rekrutenschule entzog, dafür aber gerne Zivildienst leistete. Einer der auch mit der Anti-AKW-Bewegung sympathisierte! Auf der anderen Seite das bürgerliche Establishment, die Spitze der Schweizer Armee bis hin zum Gastreferenten, «NATO»-General Klaus Naumann, der nur von drei Kantonspolizisten eskortiert in die Aula hereingeführt wurde. Da ich das Sicherheitsdispositiv im Detail kannte, wäre es für mich einfach gewesen, einen Terrorakt zu verüben, bei dem die Schweizer Armeespitze einen empfindlichen Schlag hätte hinnehmen müssen. Insgeheim malte ich mir aus, wie es wohl gewesen wäre, wenn ich die Militärelite mit einem Schlag mit einem der 35mm Flabgeschosse aus meinem früheren Lehrbetrieb «Oerlikon Bührle» oder einem anderen Sprengsatz hätte vernichten können. Da habe ich gemerkt, dass man auch als Pazifist einige abgründige Szenarien in Erwägung ziehen kann, wenn man in militärischen Kategorien denkt, so wie das in Militär- und Spionagekreisen und bei meinem Chef eben alltäglich und branchenüblich war. 

Die 80er Jahre waren also geprägt von grossen politischen Umwälzungen, die die Jugendbewegung ausgelöst hatte und so eine ganze Generation politisiert hat. Denn die innenpolitischen Umwälzungen hatten auch viel mit der internationalen Lage zu tun. Mit den Schematas des Kalten Krieges, dem Vietnam-Krieg, dem Sechs Tage Krieg und Einmarsch Israels in den palästinensischen Gebieten, den Befreiungs-bewegungen in Lateinamerika und dem Kampf der «Roten Armee Fraktion» (RAF) und der «Roten Brigaden» in Italien. Dadurch befeuert waren die jungen Aktivisten auch geneigt, die Armee abzuschaffen und die AKWs abzuschalten (eine Folge auch des Reaktorunfalls von Tschernobyl). Wir schauten also weit über den Tellerrand hinaus und solidarisierten oder engagierten uns mit den Sandinisten in Nicaragua, die sich von Diktator Somoza verabschieden wollten. Auch die imperialistischen Scharmützel der USA in Kuba brachten uns auf. Und so ist es kein Wunder das wir in die Welt hinaus zogen, um Neues zu entdecken und altes abzuschaffen.

In der dunkelsten Zeit der Apartheid in Südafrika, in den 80er-Jahren organisierte Peter Regli, damals Chef der Luftwaffe, einen geheimen, Austausch von Militär-Piloten mit Südafrika. Die Beziehungen der Schweiz zu Südafrika waren politisch, militärisch und rüstungsindustriell in den 1980er Jahren am intensivsten, als die Durchsetzung der südafrikanischen Politik der Rassentrennung (Apartheid) am stärksten und von schweren Menschenrechtsverletzungen sowie offener Gewaltanwendung begleitet war. Die Schweizer Industrie hat das Waffenembargo, das die Uno über Südafrika verhängte, in grossem Stil unterlaufen. Sie verletzte selbst die von der Schweiz definierten Regeln über die Waffenausfuhr, obschon sie weit enger gefasst waren, als jene der Uno. Die Verwaltung war über viele illegale und halblegale Geschäfte informiert. Dies trifft auch auf die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Südafrika zu. Der Austausch nachrichtendienstlicher Informationen trug direkt zur Anbahnung von Rüstungsgeschäften, der Bekämpfung von Apartheidgegnern und zur politischen Propaganda zugunsten der südafrikanischen Regierung bei. In der dunkelsten Zeit der Apartheid in Südafrika: in die 80er Jahren organisierte Peter Regli, damals Chef der Luftwaffe, einen geheimen, Austausch von Militär-Piloten mit Südafrika.

Laut Aussage des ehemaligen Chef des südafrikanischen Geheimdiensts Chris Thirion,, pflegten die schweizerischen und südafrikanischen Dienste einen jahrelangen Informationsaustausch über chemische Waffen. Damals war Wouter Basson Leiter des südafrikanischen Chemiewaffenprogramms. Die südafrikanischen Medien gaben ihm den Übernamen «Doktor Tod». Er leitete die «Operation Coast», ein streng geheimes und tödliches Programm der Apartheidregierung, das an politischen Gegnern und Schwarzafrikanern getestet werden sollte.

All dies ist in einem klassifizierten Bericht von Professor Schweizer und in der Studie «Mit der Apartheid-Regierung gegen den Kommunismus» von Peter Hug festgehalten. Anfang 1988 trafen sich also Wouter Basson und der südafrikanische General Lothar Neethling in Bern mit Vertretern des AC-Labors Spiez. Gemäss Basson wurde das Treffen von Jürg Jacomet arrangiert. Der ominöse Waffenhändler war Reglis «Agent in Südafrika». 1991, ein Jahr nach dem Sturz des Apartheidregimes, statteten Basson und Neethling Bern einen weiteren Besuch ab, diesmal direkt im Büro von Regli.

1992 half Jacomet Basson, eine halbe Tonne «Mandrax zu beschaffen, ein extrem giftiges Lähmungsmittel. Ein Deal, der Regli fädelte. Zwei Jahre später konnte Regli im Gegenzug auf Jacomets Unterstützung beim Kauf von zwei russischen SA-18-Boden-Luft-Raketen zählen. Die «Operation Coast» wurde 1992 abgebrochen. Die parlamentarische Aufarbeitung dieser problematischen Beziehung begann viel zu spät und nur durch Medienberichte ausgelöst.

Nur ein Mitglied des Bundesrats wusste von Reglis Deals, gemäss der parlamentarischen Untersuchung von 2003: Kaspar Villiger. Professor Schweizer, der Villiger ebenfalls befragt hat, zweifelt heute an der Kooperationsbereitschaft des ehemaligen FDP-Bundesrats: «Es gilt als sicher, dass er nicht alles gesagt hat. Für den emeritierten Professor ist der Fall Regli und Südafrika immer noch nicht abgeschlossen. Trotz eindeutiger, äusserst problematischer Kontakte, privater Geschäfte und einiger Kompetenzüberschreitungen konnte ihm schwarz auf weiss keine direkte Beteiligung am «Projekt Coast» nachgewiesen werden. Immerhin hat Regli in Gegenwart seines Anwaltes zugegeben, dass er Wouter Basson, den Leiter des Chemiewaffenprogramms, mindestens sechs Mal getroffen und mit ihm Geschäftliches besprochen habe.

Von den verbrecherischen Forschungen dieses Arztes hatte er also Kenntnis, sagt Schweizer. Aber diese gut dokumentierten Befunde blieben für Regli bisher folgenlos. Das lag vor allem daran, dass Regli sämtliche Akten und Memos über seine Besuche im September 1999 vernichtet hatte. Dort nutzte er die Gelegenheit, alle Dokumente im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten in Südafrika zu vernichten. Er berief sich dabei– ironischerweise – auf den Datenschutz, seine Persönlichkeitsrechte und den «Fichenskandal» der damaligen Bundespolizei.

Südafrika: Flüchtlingskinder spielenSpringseil
Südafrika: Flüchtlingskinder spielenSpringseil

Die Aktenvernichtung sei in den 70er- bis 90er-Jahren eine typische schweizerische Eigenheit gewesen, sagt Geheimdiensthistoriker. Vor allem zu den Kooperationen mit ausländischen Intelligence Services seien Dokumente geschreddert worden, sofern überhaupt etwas schriftlich festgehalten worden sei. „Die Geheimdienste in den USA, Deutschland und England haben das nicht in diesem Ausmass gemacht.“

Zu den «Cryptoleaks». «SRF-Rundschau», «ZDF» und die «Washington Post» hatten gezeigt, dass die Zuger Exportfirma Crypto AG im Dienste des amerikanischen und deutschen Geheimdiensts über lange Jahre hinweg manipulierte Verschlüsselungsgeräte verkauft hatte. Die «Crypto AG» ist nur die Spitze des Eisbergs. Der gesamte Schweizer Nachrichtendienst war in den 1990er-Jahren geprägt von Dünkel, Intrigen und informellen Beziehungen zu westlichen und illusteren Geheimdiensten.

Es gab einen kleinen Zirkel von Insidern an der Spitze, der unbeaufsichtigt von Bundesrat und Parlament den persönlichen Austausch mit amerikanischen, südafrikanischen oder israelischen Spionen pflegte. Dank des 280-seitigen Dokuments namens «Minerva» wurde beweisen, dass der «BND» und die «CIA» zwischen1970 und 1993 ein Geheimbündnis hatten, um rund 100 Staaten auszuspionieren. Auch das Verfahren gegen die «Crypto AG» musste ergebnislos eingestellt werden. In den Medien sind diverse Namen aus dem bürgerlichen Lager aufgetaucht. Der geheime CIA-Bericht «Minerva» nannte als Mitwisser beispielsweise den Zuger FDP-Parlamentarier Georg Stucky, ein Mitglied des Verwaltungsrats von «Crypto AG» und Alt-Bundesrat Kaspar Villiger.

Die Affäre Bühler der 1992 beim Verkauf von Verschlüsselungsgeräten an das iranische Verteidigungsministerium verhaftet wurde. Der Aussendienst-Mitarbeiter wurde der Spionage verdächtigt und sass neun Monate lang in einem iranischen Gefängnis. Der Fall Bühler zwang die Bundesanwaltschaft, eine Untersuchung zur «Crypto AG» durchzuführen.

Diese kam fälschlicherweise zum Schluss, dass es keine Manipulation an Geräten gab. Mehrere Quellen aus dem «NDB»-Umfeld bezeugen aber, wie eng der Ex-Chef des Strategischen Nachrichtendiensts mit den Amerikanern zusammenarbeitete. Sie nannten ihn «den Souffleur» mit engem Draht zum damaligen «CIA»-Direktor William H. Webster, dem israelischen Geheimdienst «Mossad» oder dem südafrikanischen Geheimdienst – alles Protagonisten aus dem «Club de Berne».

Der militärisch ausgerichtete Nachrichtendienst «SND» punktete mit dem Satellitenabhörsystem «Onyx» in Leuk, Zimmerwald und Heimenschwand. Damit gelang es der Schweiz uneingeschränkt alle Datenübertragungen via Fax, E-Mail oder Telefon nach Suchkriterien abzuhören. Zudem gab es den Dienst für Analyse und Prävention (DAP). Dieser wurde nach der Fichenaffäre 1989 gegründet und war beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement angesiedelt.

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Jemen Luftangriffe auf Schulen zerstören die Zukunft von Kindern

London / Bern, 11.12.2015. Im Jemen bombardiert die von Saudi-Arabien angeführte Allianz rücksichtslos und offenbar vorsätzlich Schulen und nimmt damit Tausenden von jemenitischen Kindern ihr Recht auf Schulbildung. Waffenlieferanten wie die USA und Grossbritannien tragen indirekt zu solchen Kriegsverbrechen bei.

Amnesty International hat im Jemen fünf Bombenangriffe auf Schulen genauer untersucht, bei denen zwischen August und Oktober 2015 fünf Zivilpersonen ums Leben kamen und mindestens 14 verletzt wurden, darunter vier Kinder. Zwar waren die Schülerinnen und Schüler zum Zeitpunkt der Bombardements nicht in den Gebäuden, die Schulen wurden allerdings vorsätzlich zerstört.

«Schulen spielen im zivilen Leben eine zentrale Rolle und sollten ein Ort sein, an dem Kinder sich sicher fühlen können», mahnt Lama Fakih von Amnesty International, die vor kurzem von der Untersuchungsmission im Jemen zurückkehrte. «Stattdessen zahlen die Kinder jetzt den Preis für die Angriffe. Als wäre es nicht schlimm genug, dass sie im Krieg aufwachsen müssen, wird auch noch ihre Ausbildung unterbrochen. Die Folgen davon werden die Betroffenen unter Umständen ihr Leben lang spüren.»

Vorsätzliche Bombardierung von Schulen

In manchen Fällen wurden die Schulen offenbar in voller Absicht bombardiert: Darauf verweist die Tatsache, dass manche Schulgebäude mehrfach attackiert wurden. «Vorsätzliche Angriffe auf Schulen, die keine militärischen Objekte darstellen, sind Kriegsverbrechen», erinnert Lama Fakih.

Die Bombardements haben den Schulbetrieb für über 6500 Kinder in den Regierungsbezirken von Hajjah, Hodeidah und Sanaa lahmgelegt. Zum Teil handelte es sich um die einzigen Schulen in der betreffenden Gegend. In keinem der fünf untersuchten Fälle konnten Beweise dafür gefunden werden, dass die Schulen für militärische Zwecke gebraucht worden wären.

«Die Liste der rechtswidrigen Angriffe wird immer länger», sagt Lama Fakih. «Dass die Allianz unter der Führung von Saudi-Arabien, wie auch die Staaten, die diese mit Waffen beliefern, nicht bereit sind, solch mutmassliche Kriegsverbrechen zu untersuchen, zeugt von einer erschreckenden Gleichgültigkeit gegenüber dem Leiden der Zivilbevölkerung.»

Mit Blick auf die erneuten Friedensgespräche, die nächste Woche in Genf beginnen sollen, fordert Amnesty International umso eindringlicher eine sorgfältige, unparteiliche Untersuchung der Angriffe auf Schulen und generell auf zivile Ziele. «Was auch immer bei den Verhandlungen herauskommt, die Verantwortlichen für diese Angriffe müssen zur Rechenschaft gezogen werden», fordert Lama Fakih.

Nachhaltig zerstörte Bildungsinfrastruktur

Die Auswirkungen des Krieges auf das gesamte jemenitische Bildungssystem sind bereits jetzt verheerend. Gemäss der UNICEF konnten mindestens 34 Prozent der Kinder im Jemen seit Beginn der Luftangriffe im März 2015 nicht mehr zur Schule gehen. Aus Daten, die das Bildungsministeriums in Sanaa Amnesty International übermittelte, geht hervor, dass mehr als 1000 Schulen nicht mehr in Betrieb sind: 254 wurden komplett zerstört, 608 teilweise beschädigt, und 421 dienen als Notunterkunft für Kriegsvertriebene.

Dringender Appell auch an Waffenlieferanten

Amnesty International appelliert dringend an die Kriegsparteien, keine Schulen und andere zivile Zielen zu bombardieren. Staatliche und Nichtstaatliche bewaffnete Gruppen sollten aber auch darauf verzichten, Schulgebäude für militärische Zwecke zu missbrauchen oder in deren unmittelbarer Nähe zu operieren, da sie damit zu rechtmässigen militärischen Zielen werden können. Ein dringender Appell geht aber auch an die Adresse derjenigen Staaten, welche die Allianz unter saudi-arabischer Führung mit Waffen beliefern: Sie müssen auf die Lieferung von Waffen verzichten, mit welchen Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen begangen werden.

EDÖB: 22. Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten

Bern, 29.06.2015 – Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür stellt heute der Öffentlichkeit seinen 22. Tätigkeitsbericht vor. Im Bereich Datenschutz prägten die Aufsicht über Datenbearbeitungen von Unternehmen das Tätigkeitsjahr 2014/2015 ebenso wie die Beratung von Bürgerinnen, Behörden und Firmen. Im Öffentlichkeitsprinzip vermittelte der EDÖB in mehreren Schlichtungen zwischen Behörden und Gesuchstellern und erliess zahlreiche Empfehlungen. Darüber hinaus nahm er in beiden Bereichen zu wichtigen Gesetzesvorlagen Stellung.

Die Entwicklung in Zusammenhang mit Big Data, der Verknüpfung und Analyse grosser Datenbestände, schlägt sich auch in den Tätigkeiten des EDÖB nieder. So sorgte im vergangenen Jahr die Firma Postfinance mit der Ankündigung für Aufsehen, im Rahmen ihres Onlinebankingportals künftig den Zahlungsverkehr der Kontoinhaber analysieren zu wollen. Der Widerspruch gegen die Datenauswertung hätte für die Kunden den Ausschluss vom E-Banking zur Folge gehabt. Nach Intervention des EDÖB in Form einer Sachverhaltsabklärung erklärte sich Postfinance bereit, den Kunden Wahlmöglichkeiten zu bieten und sie genauer zu informieren. Die Abklärung bei der Auskunftei Moneyhouse, die auf ihrer Website eine Vielzahl an Dienstleistungen anbietet und dabei unzählige Daten von Privatpersonen ohne deren Einwilligung zugänglich macht, konnte in diesem Jahr mit einer Empfehlung abgeschlossen werden. Da Moneyhouse diese nur teilweise umsetzen will, zieht der EDÖB den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht.

Im Bereich der staatlichen Überwachung richtete sich der Fokus auch dieses Jahres auf das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) und das Gesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). Die Erweiterung der Überwachungs- und Informationsbeschaffungsmassnahmen um Staatstrojaner, IMSI-Catcher u.a. birgt beträchtliche Risiken für die Privatsphäre. Bei beiden Gesetzen setzte sich der EDÖB deshalb dafür ein, dass der Einsatz dieser Mittel klar und abschliessend definiert wird und nicht ohne richterliche Anordnung erfolgt. Auch zur heiklen Frage der Auslagerung von Behördendaten ins Ausland nahm der EDÖB im Berichtsjahr Stellung. Aufgrund der akuten Gefahr von Zugriffen durch ausländische Behörden rät er Bundesorganen davon ab, Datenbearbeitungen an Cloudanbieter auszulagern, die ihren Sitz in den USA oder in anderen Staaten ohne gleichwertiges Datenschutzniveau haben.

Der Trend, Daten in einer Cloud statt auf dem eigenen Rechner aufzubewahren, macht auch vor Ärzten nicht halt. Dies ist aufgrund ihres im Strafrecht verankerten Berufsgeheimnisses jedoch problematisch. Der EDÖB hat bei Anfragen darauf hingewiesen, dass die Ärztinnen und Ärzte auch bei einer Auslagerung der Patientendaten für deren Geheimhaltung verantwortlich bleiben. Er legt ihnen nahe, Cloud-Anbieter mit Sitz in der Schweiz zu wählen und sich von diesen vertraglich zusichern zu lassen, dass die gespeicherten Patientendaten nicht ins Ausland übermittelt werden. Der Schutz von Patientendaten stand auch im Fokus der Kontrollen, die der EDÖB bei zwölf Datenannahmestellen durchgeführt hat. Infolge der neuen Spitalfinanzierung müssen Krankenversicherer seit 2014 über eine zertifizierte Annahmestelle für den Empfang der Rechnungen des Typus DRG verfügen. Es zeigte sich, dass die Annahmestellen grundsätzlich gut funktionieren. Die in einigen Fällen festgestellten Mängel meldete der EDÖB den Zertifizierungsstellen.

Die Videoüberwachung im Arbeitsbereich bereitet dem EDÖB weiterhin Kopfzerbrechen. Besonders aus der Gastronomie erreichten ihn im Berichtsjahr mehrere Meldungen über heikle Bild- und Tonaufnahmen, worauf er bei zwei Betrieben Sachverhaltsabklärungen eröffnete. In beiden Fällen wurden die Kameras in der Zwischenzeit abmontiert. In diesem Zusammenhang erinnert er daran, dass die Verhaltenskontrolle von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mittels Videoaufnahmen verboten ist. Videokameras haben bekanntlich auch im Strassenverkehr Einzug gefunden: mit im Fahrzeuginneren angebrachten Dashcams erfassen die Lenker das Geschehen auf der Strasse und filmen dabei auch andere Verkehrsteilnehmer. Wie der EDÖB in seinen Informationen auf der Website erläutert, verletzt ein solches Vorgehen deren Privatsphäre und ist nur in Ausnahmen gestattet, etwa dann, wenn nur ereignisbezogen gefilmt wird.

Öffentlichkeitsprinzip

Die Nachfrage nach amtlichen Dokumenten im Besitz der Bundesbehörden ist weiterhin ungebrochen: Im 2014 wurden über 100 Zugangsgesuche mehr als im Vorjahr gestellt (2014: 575, 2013: 469), was einer Zunahme um 20 Prozent entspricht. Dort wo die Behörden den Zugang verweigerten, konnte der Beauftragte in zahlreichen Fällen zumindest eine teilweise Herausgabe der Informationen bewirken. Die zu diesem Zweck durchgeführten Schlichtungen haben um 18 Prozent zugenommen (von 76 auf 90).

Der Evaluationsbericht zum Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ), den der Bundesrat im April 2015 der Bevölkerung präsentierte, hat gezeigt, dass das Schlichtungsverfahren des Beauftragten sowohl bei Gesuchstellern als auch bei Behörden auf breite Akzeptanz stösst. Erstere begrüssen zudem ganz besonders die Abklärungstiefe und die ausführlichen Begründungen der von ihm erlassenen Empfehlungen. Wie eine juristische Auswertung der einschlägigen Urteile ergeben hat, werden die Empfehlungen sowohl vom Bundesverwaltungs- als auch vom Bundesgericht meistens gestützt. Die Evaluation hat zudem gezeigt, dass es dem Beauftragten für die Durchführung der Schlichtungsverfahren an Ressourcen fehlt. Es ist zu hoffen, dass der Gesetzgeber bei der nun anstehenden Revision des BGÖ eine Schwächung des Öffentlichkeitsprinzips verhindert, indem er sich namentlich dem Drängen einzelner Aufsichtsbehörden, sich vom Gesetz ausnehmen zu lassen, widersetzt.

Weitere Themen des 22. Tätigkeitsberichts werden im Résumé anbei zusammengefasst.

Der vollständige Tätigkeitsbericht befindet sich auf www.derbeauftragte.ch in der Rubrik Dokumentation.

Seco berichtet über Ausfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2014

Bern, 26.02.2015 – Schweizer Unternehmen haben 2014 gestützt auf Bewilligungen des SECO für 563,5 Millionen Franken Kriegsmaterial in 72 Länder exportiert (2013: 461,3 Millionen). Dies entspricht einem Anteil von 0,26 Prozent (0,22 Prozent) an der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft. Gleichzeitig ist das Volumen neuer Bewilligungen um 36 Prozent auf 568 Millionen Franken zurückgegangen. Das SECO hat die Einhaltung der Nichtwiederausfuhr-Erklärungen auch im vergangenen Jahr in verschiedenen Bestimmungsländern vor Ort überprüft.

  1. Statistische Angaben zur Kriegsmaterialausfuhr
    Wie die gesamte Warenausfuhr*  aus der Schweiz, die 2014 gegenüber dem Vorjahr um rund 3 Prozent höher ausgefallen ist, verzeichneten auch die Kriegsmaterialausfuhren im vergangenen Jahr eine Zunahme um 102,2 Millionen Franken auf 563,5 Millionen Franken. Dies entspricht einer Veränderung gegenüber 2013 um 22 Prozent.

Grössere Geschäfte in der Berichtsperiode waren die Lieferung von Fliegerabwehrsystemen inklusive zugehöriger Munition nach Indonesien (121,5 Millionen) und die Ausfuhr gepanzerter Radfahrzeuge mit entsprechenden Bestandteilen nach Deutschland (100,8 Millionen).

Rund 66 Prozent (2013: 80,7 Prozent) des ausgeführten Kriegsmaterials waren für die 25 Länder des Anhangs 2 der Kriegsmaterialverordnung (KMV) bestimmt, die allen vier internationalen Exportkontrollregimen für die Kontrolle strategisch sensibler Güter angehören (Gruppe der Nuklearlieferländer, Australiengruppe, Raketentechnologiekontrollregime, Wassenaar Vereinbarung)** .

Aufgeteilt nach Kontinenten machten die Exporte nach Europa 60,9 Prozent (2013: 72,6 Prozent) aller Ausfuhren aus, nach Amerika 9 Prozent (13,1 Prozent), nach Asien 29,7 Prozent (13,4 Prozent), nach Afrika 0,3 Prozent (0,4 Prozent) und nach Australien 0,1 Prozent (0,5 Prozent).

Die fünf Hauptabnehmerländer waren Deutschland mit Lieferungen im Wert von 187 Millionen Franken, gefolgt von Indonesien mit 121,5 Millionen Franken, Italien mit 49,4 Millionen Franken, den USA mit 34,6 Millionen Franken und Grossbritannien mit 20,9 Millionen Franken.

Betrachtet man die Kategorien von Kriegsmaterial gemäss Anhang 1 der KMV, dann entfielen im Jahr 2014 24,4 Prozent auf Waffen jeglichen Kalibers (Kat. KM 2) und 21,2 Prozent auf gepanzerte Landfahrzeuge oder Teile dazu (Kat. KM 6). 19,6 Prozent entfielen auf Feuerleiteinrichtungen (Kat. KM 5), 19,4 Prozent auf Munition und Munitionsbestandteile für Waffen jeglichen Kalibers (Kat. KM 3) und 6,7 Prozent auf Luftfahrzeuge, Triebwerke und Luftfahrzeug-Ausrüstung (Kat. KM 10).

Die restlichen 8,7 Prozent verteilten sich auf 5 weitere Kategorien.

Im Berichtsjahr wurden dem SECO insgesamt 2‘477 neue Ausfuhrgesuche unterbreitet (2013: 2‘274). Davon wurden 2‘354 Gesuche im Wert von 2,03 Milliarden Franken bewilligt und 5 (4) Gesuche nach 5 (4) verschiedenen Ländern mit einem Gesamtwert von 0,14 (0,7) Millionen Franken abgelehnt. Die Ablehnungen betrafen Länder in Asien, Nordafrika und Osteuropa. Sie bezogen sich auf die Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) sowie deren Zubehör. Begründet wurden die Ablehnungen mit der Menschenrechtssituation im Bestimmungsland, dem Risiko einer Weitergabe an einen unerwünschten Endempfänger, dem Umstand, dass sich das Bestimmungsland in einem zwischenstaatlichen Konflikt befindet sowie den Bemühungen der Schweiz im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.

1,46 Milliarden Franken der im vergangenen Jahr bewilligten Ausfuhren im Gesamtumfang von 2,03 Milliarden Franken gehen auf bereits früher bewilligte Geschäfte zurück. Neu bewilligte Ausfuhrgesuche machen rund 568 Millionen Franken aus, was im Vergleich mit dem Vorjahr (885) einem wertmässigen Rückgang von 317 Millionen Franken entspricht.

Die Differenz zwischen dem Wert der effektiven Ausfuhren und jenem der bewilligten Ausfuhrgesuche lässt sich wie folgt erklären: Bewilligte Gesuche gelangen teilweise erst in der folgenden Berichtsperiode zur Ausfuhr. Zudem werden Bewilligungen häufig nicht genutzt, weil die Finanzierung des Geschäfts nicht zustande kommt oder der Kunde aus anderen Gründen die Bestellung aufschiebt oder annulliert.

2014 erkundigten sich die Exporteure in 80 Fällen (2013: 57), ob eine Bewilligung für einen Abnehmer in einem bestimmten Land erteilt werden könnte. 37 (16) dieser Voranfragen wurden ablehnend beantwortet. Die negativen Antworten betrafen Länder in Asien, Afrika, Osteuropa, im Mittleren Osten sowie in Zentral- und Südamerika. Begründet wurden sie mit der Aufrechterhaltung des Friedens, der internationalen Sicherheit und der regionalen Stabilität sowie der Situation im Innern des Bestimmungslandes. Massgebend waren darüber hinaus die Bestrebungen der Schweiz im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung der auszuführenden Waffen gegen die Zivilbevölkerung und einer Weitergabe an einen unerwünschten Endempfänger.

  1. Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen
    Mit dem jährlichen Bericht zur Exportkontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen erhöht die Schweiz entsprechend den internationalen Bestrebungen die Transparenz in diesem Bereich. Im vergangenen Jahr wurde die Ausfuhr von 16‘020 (2013: 46‘178) Kleinwaffen und leichten Waffen bewilligt. Hauptabnehmer sind ausländische Waffenhandels- und Industriebetriebe sowie ausländische Streitkräfte und Polizeieinheiten.

In der durch das unabhängige «Graduate Institute of International and Development Studies» in Genf jährlich durchgeführten Untersuchung zur Transparenz im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Kleinwaffen und leichten Waffen belegt die Schweiz seit 2009 ohne Unterbruch den ersten Platz.

3. Durchsetzung der Nichtwiederausfuhr-Erklärungen mittels Vor-Ort-Kontrollen (Post-shipment verifications)
Seit dem 1. November 2012 hat die Schweiz die Möglichkeit, sich im Rahmen der Erteilung einer Bewilligung für die Ausfuhr von Kriegsmaterial das Recht auszubedingen, die Einhaltung der notwendigen Nichtwiederausfuhr-Erklärung vor Ort zu überprüfen.

Von diesem Recht Gebrauch machend hat das SECO seit 2013 in Brasilien, Indien, Kasachstan, Katar, Libanon sowie der Ukraine planmässig sogenannte Post-Shipment Verifications (PSV) durchgeführt. In all diesen Ländern hat sich im Rahmen der Kontrollen gezeigt, dass sie ihre Verpflichtung, das erhaltene Kriegsmaterial nicht ohne das Einverständnis der Schweiz zu reexportieren, eingehalten haben.

Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die Kriegsmaterialexporte vor Ort überprüfen. Das SECO wird mit Unterstützung des EDA und des VBS auch in Zukunft PSV durchführen.

  1. Revision der Kriegsmaterialverordnung
    Am 19. September 2014 hat der Bundesrat eine Anpassung der Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialausfuhren beschlossen und per 1. November 2014 in Kraft gesetzt. Ziel dieser Änderung war es, die regulatorische Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie im Vergleich mit dem europäischen Ausland zu reduzieren. Anlass dazu gab die Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates vom 25. Juni 2013 «Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie beseitigen» (13.3662), welche dem Bundesrat einen grösseren Handlungsspielraum bei der Bewilligung von Ausfuhrgesuchen für Kriegsmaterial einräumen will.

Die durch den Bundesrat verabschiedete Anpassung der Kriegsmaterialverordnung ermöglicht eine Umsetzung des Kernanliegens der Motion 13.3662, indem sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kriegsmaterialausfuhr verbessert. Gleichzeitig wird die Kohärenz mit der schweizerischen Aussen- und Menschenrechtspolitik weiterhin sichergestellt.

Da im vergangenen Jahr keine Ausfuhrgesuche gestützt auf die angepassten Verordnungsbestimmungen bewilligt worden sind, hat die Verordnungsrevision keine Auswirkungen auf die Kriegsmaterialausfuhren im Jahr 2014 gehabt. Für eine aussagekräftige Beurteilung der konkreten Auswirkungen der Verordnungsanpassung ist es noch zu früh. Eine solche kann frühestens in zwei bis drei Jahren gemacht werden.

  1. Einführung der elektronischen Bewilligungsplattform (electronic licensing ELIC)
    Per 1. Oktober 2014 hat das SECO ein elektronisches System zur Abwicklung sämtlicher Transaktionen im Zusammenhang mit dem Transfer von Kriegsmaterial, besonderen militärischen Gütern und Dual-use Gütern eingeführt.

Die Einführung der neuen Bewilligungsplattform ELIC ist ein weiterer Schritt in Richtung E-Government und ermöglicht eine papierlose Abwicklung des ganzen Bewilligungsverfahrens innerhalb der Bundesverwaltung wie auch gegenüber den betroffenen Unternehmen. Damit trägt sie zur administrativen Entlastung der Schweizer Wirtschaft bei.

Die in den ersten Monaten gemachten Erfahrungen mit ELIC sind positiv. Einzelne Verbesserungsmöglichkeiten werden laufend umgesetzt.

  1. Internationale Entwicklungen im Bereich der Kontrolle von konventionellen Rüstungsgütern
    Seit mehreren Jahren arbeitete die internationale Gemeinschaft im Rahmen der UNO auf den Abschluss eines internationalen Waffenhandelsvertrags (Arms Trade Treaty, ATT) hin, welcher schliesslich am 2. April 2013 von der UNO-Generalversammlung mit der Unterstützung von 154 Mitgliedstaaten bei 23 Enthaltungen und 3 Gegenstimmen verabschiedet werden konnte. Mit der Hinterlegung der 50. Ratifikationsurkunde am 25. September 2014 trat der Vertrag am 24. Dezember 2014 in Kraft. Per Ende 2014 war er bereits von 130 Staaten signiert und von 61 Staaten ratifiziert. Die Schweiz unterzeichnete den Vertrag als einer der ersten Staaten am 3. Juni 2013 und ratifizierte ihn nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist am 30. Januar 2015, nachdem ihn die eidgenössischen Räte in der Herbstsession 2014 genehmigt hatten. Der ATT wird für die Schweiz am 30. April 2015 in Kraft treten.

Angesichts der Komplexität des zu regelnden Sachverhalts, der Breite der dem internationalen Waffenhandel zugrundeliegenden Interessen, des jahrelangen Fehlens entsprechender verbindlicher Regeln und der damit verbundenen negativen Auswirkungen, kommt der Verabschiedung und Inkraftsetzung des ATT eine historische Bedeutung zu. Die tatsächlichen Auswirkungen des Vertrags werden sich in den nächsten Jahren zeigen.

Mit Inkrafttreten des ATT sind die Vertragsstaaten verpflichtet, ein Sekretariat einzurichten, das sie bei der wirksamen Durchführung dieses Vertrags unterstützt. Die Schweiz beabsichtigt, ihre aktive Rolle, die sie im Rahmen der Verhandlungen über den Vertrag über den Waffenhandel gespielt hat, auch bei dessen Umsetzung fortzuführen. Aus diesem Grund kandidiert sie mit Genf als Standort für den Sitz des Sekretariats und wird in der ersten Jahreshälfte 2015 eine Vorbereitungskonferenz für die erste Konferenz der Vertragsstaaten durchführen. Der Entscheid über den Standort des ATT-Sekretariats wird voraussichtlich im Rahmen der ersten Vertragsstaatenkonferenz im dritten Quartal 2015 in Mexiko City getroffen.

  1. Statistik zu den besonderen militärischen Gütern des Anhangs 3 Güterkontrollverordnung (GKV)
    Das SECO veröffentlicht ebenfalls eine Statistik zu den besonderen militärischen Gütern des Anhangs 3 der Güterkontrollverordnung (bspw. unbewaffnete militärische Trainingsflugzeuge, Aufklärungsdrohnen, Nachsichtgeräte). Der Gesamtwert der nach den Kriterien der Güterkontrollgesetzgebung erteilten Einzelbewilligungen belief sich 2014 auf 887,7 Millionen Franken, wovon 516,6 Millionen Franken bereits früher bewilligte Geschäfte betreffen. Damit wurden im vergangenen Jahr neue Geschäfte in der Höhe von 371,1 Millionen Franken bewilligt. Bewilligungen sind gemäss Güterkontrollverordnung ein Jahr gültig und müssen nach einer einmaligen Verlängerung von 6 Monaten neu erteilt werden. Im Zolltarif besteht keine Aufschlüsselung für besondere militärische Güter; daher können keine Daten über die tatsächlich ausgeführten Güter erhoben werden.

* Gesamter Aussenhandel, d.h. inkl. Edelmetalle, Edel- und Schmucksteine sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten.

** Argentinien, Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, USA.

Quelle:  Staatssekretariat für Wirtschaft

Dateianhänge:

Statistik «Ausfuhr von Kriegsmaterial nach Endempfängerstaaten» (pdf, 216kb)

Statistik «Ausfuhren von Kriegsmaterial nach Kategorie pro Endempfängerstaat» (pdf, 73kb)

Diagramm zu «Ausfuhren pro Kategorie» (pdf, 90kb)

Diagramm zu «Ausfuhren pro Kontinent» (pdf, 75kb)

Diagramm zu «Entwicklung der Kriegsmaterialexporte und deren Anteil am Gesamtexportvolumen der CH» (pdf, 96kb)

Anhang «Benützte Abkürzungen» (pdf, 205kb)

Jahresbericht 2014: «Die Exportkontrolle im Bereich Small Arms and Light Weapons (SALW) unter der Kriegsmaterialgesetzgebung» (pdf, 1206kb)

Statistik zu den besonderen militärischen Gütern 2014 (pdf, 37kb)

 


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Iran: Punktuelle Suspendierung der Sanktionen verlängert

Bern, 05.12.2014 – Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2014 eine weitere Verlängerung der punktuellen Suspendierung der Sanktionen gegenüber der Islamischen Republik Iran beschlossen. Damit reagiert er auf die Entwicklungen bei den Nuklearverhandlungen und die Verlängerung des Interimsabkommens durch die internationalen Verhandlungspartner.

Anlässlich seiner Sitzung vom 5. Dezember 2014 hat der Bundesrat entschieden, die am
29. Januar 2014 beschlossene punktuelle Suspendierung der Sanktionen gegenüber Iran, die bereits im August 2014 ein erstes Mal verlängert worden war, bis zum 12. August 2015 weiterzuführen. Somit bleiben das Verbot für Edelmetallgeschäfte mit staatlichen iranischen Stellen sowie die Meldepflichten für den Handel mit iranischen petrochemischen Gütern weiterhin suspendiert. Ebenso ist die Meldepflicht für den Transport von iranischem Rohöl und Erdölprodukten sowie mit solchen Geschäften zusammenhängende Versicherungen und Rückversicherungen temporär ausgesetzt. Im Finanzbereich bleiben die Schwellenwerte für die Melde- und Bewilligungspflichten für Geldtransfers von und an iranische Personen auf den zehnfachen Betrag erhöht.

Am 24. November 2013 führten die Verhandlungen zwischen Iran und der Staatengruppe der E3+3 (Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, China, Russland und die USA) in Genf zu einem Interimsabkommen, das am 20. Januar 2014 in Kraft getreten ist. Da während der ursprünglichen Dauer des Interimsabkommens und der ersten Verlängerung des Zeitrahmens bis zum 24. November 2014 keine umfassende Lösung in den Nukleargesprächen gefunden werden konnte, haben sich die E3+3 und Iran darauf geeinigt, das Interimsabkommen bis zum 30. Juni 2015 nochmals zu verlängern. Im Hinblick auf diese Verlängerung beschloss die EU am 25. November 2014, die seit dem 20. Januar 2014 bestehende punktuelle Suspendierung der Sanktionen gegenüber Iran bis zum 30. Juni 2015 weiterzuführen.

Mit der Verlängerung der punktuellen Suspendierung der Sanktionen stellt der Bundesrat sicher, dass das Schweizer Sanktionsregime in den betroffenen Bereichen kohärent ist mit den Massnahmen der EU. Der weitaus grösste Teil der internationalen Sanktionsmassnahmen gegenüber Iran, einschliesslich aller vom UNO-Sicherheitsrat erlassenen Sanktionsbestimmungen, bleibt weiterhin in Kraft.