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Klimawandel in der Schweiz: Neuer Bericht zeigt Ursachen, Folgen und Massnahmen

Es gibt keinen PLANet B: Wir müssen schnell handeln und einschneidende Massnahmen umsetzen. Bild: GMC/Gerd Müller

Bern, 16.11.2020 – Der Klimawandel wirkt sich auf die Umwelt und den Menschen aus und wird dies in Zukunft noch stärker tun. Die Schweiz ist als Alpenland besonders stark davon betroffen. Der Bericht «Klimawandel in der Schweiz» zeigt die Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels in der Schweiz und präsentiert die wichtigsten Massnahmen zur Emissionsverminderung. Er stützt sich auf Beobachtungen der letzten Jahrzehnte sowie auf Modellrechnungen basierend auf den Klimaszenarien 2018. Die Studie wurde durch das BAFU und MeteoSchweiz gemeinsam unter dem Dach des National Centre for Climate Services (NCCS) erarbeitet.

Der menschliche Einfluss auf das Klima durch den Ausstoss von Treibhausgasen gilt als Hauptursache der seit 1850 beobachteten globalen Erwärmung. Der Bericht «Klimawandel in der Schweiz – Indikatoren zu Ursachen, Auswirkungen, Massnahmen» zeigt, wie die Schweiz mit Treibhausgasemissionen zum Klimawandel beiträgt, beschreibt den Zustand des Klimas in der Schweiz und geht erstmals auch auf seine erwartete Entwicklung ein. Er beschreibt die Auswirkungen des Klimawandels auf die hiesige Natur, Gesellschaft und Wirtschaft und präsentiert die wichtigsten Massnahmen zur Emissionsreduktion, aber auch zur Anpassung an das sich verändernde Klima.

Die Schweiz ist vom Klimawandel besonders stark betroffen. Hierzulande hat sich die Durchschnittstemperatur seit der vorindustriellen Zeit um rund 2 Grad Celsius erhöht – gut doppelt so viel wie im weltweiten Durchschnitt. Folgen dieses Klimawandels sind häufigere Hitzewellen, trockene Sommer, häufigere und intensivere Starkniederschläge sowie schneearme Winter (siehe Link «Klimaszenarien CH2018»). Der Klimawandel zeigt sich besonders in der fragilen Gletscherlandschaft der Alpen. Seit über 100 Jahren ziehen sich die Schweizer Gletscher zurück. In den letzten 10 Jahren haben sie jährlich 2 Prozent ihrer Masse verloren. Seit 2019 wird z.B. der Pizol-Gletscher wegen seiner geringen Restfläche gar nicht mehr vermessen. Alle diese Erkenntnisse, Daten und Informationen sind im Bericht «Klimawandel in der Schweiz» zusammengestellt.

Folgen für die Natur und die Gesellschaft

Das Schmelzen der Gletscher lässt das Wasserschloss Europaßs langsam austrocknen, die Biodiversität schwindet dramatisch. Bild: GMC/Gerd Müller

Seit Messbeginn in den 60er-Jahren steigen die Temperaturen in den Schweizer Seen und Flüssen an, mit negativen Folgen für die darin lebenden Organismen. Bei kälteliebenden Fischarten wie der Bachforelle oder der Äsche treten bei Wassertemperaturen von über 25 Grad Celsius gesundheitliche Probleme auf. Während der Hitzewellen 2003, 2015 und 2018 kam es zu dramatischen Fischsterben. Auch die Pflanzenwelt reagiert auf die wärmeren Temperaturen: Schweizweit treiben verschiedene Pflanzenarten, wie beispielsweise Kirschbäume, immer früher aus. Dies macht sie anfälliger gegenüber Spätfrösten.

Die zunehmenden Hitzewellen wirken sich auch direkt auf die Gesundheit des Menschen aus. Die Hitzebelastung kann zu Flüssigkeitsmangel oder der Verschlechterung der Herz- oder Lungenfunktion führen, was sich auch in einem Anstieg der Notfall-Spitaleintritte äussert. In der Schweiz starben während des Hitzesommers 2003 von Juni bis August 975 Personen mehr als üblicherweise im gleichen Zeitraum. Der Bericht zeigt auf, dass auch in den Sommern 2015 und 2018 erhöhte Sterblichkeitsraten registriert wurden, wenn diese auch weniger extrem ausfielen.

Klimamassnahmen wirken

Nimmt der weltweite Treibhausgasausstoss weiterhin zu, könnte die Durchschnittstemperatur in der Schweiz bis 2100 um 4,8–6,9 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau ansteigen. Mit konsequentem Klimaschutz liessen sich hingegen bis im Jahr 2100 zwei Drittel der möglichen Auswirkungen auf das Klima der Schweiz vermeiden und die durchschnittliche Erwärmung auf 2,1–3,4 Grad Celsius begrenzen.

Im Sommer 2019 hat der Bundesrat das Ziel festgelegt, dass die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2050 auf Netto-Null sinken sollen. Die vom Parlament in der Herbstsession 2020 gutgeheissene Totalrevision des CO2-Gesetz ist eine Voraussetzung dafür, dass die Schweiz dieses Ziel erreichen kann. Zudem hat der Bundesrat für die Anpassung an den Klimawandel im August 2020 den 2. Aktionsplan für die Jahre 2020–2025 verabschiedet. (Quelle: Buwal)

Menschenrechte im Parlament: Herbstsession 2020

3. September 2020 Die Räte debattieren erneut über die mit Bezug auf die Grundrechte bedenklichen Vorlagen zur Terrorbekämpfung. Die Herbstsession ist die vorerst letzte Chance für den Gesetzgeber, die rechtsstaatlich umstrittenen Geschäfte abzulehnen. Ebenfalls beraten die Räte über die Vorlage über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Krise. Leider verfehlt der Entwurf das Ziel, das Recht auf Gesundheit, insbesondere von Gesundheitsangestellten zu stärken.

Die viel kritisierten Vorlagen zur Terrorbekämpfung gehen in eine weitere Runde, obwohl nur wenige Differenzen zwischen den Räten verbleiben. Trotzdem ist die Herbstsession die vorerst letzte Chance für den Gesetzgeber, sich seiner Verantwortung zur Wahrung der Grundrechte zu erinnern, und die rechtsstaatlich umstrittenen Geschäfte abzulehnen.

Beide Kammern werden zudem die im Eiltempo erarbeitete Vorlage über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Krise beraten, welche mit vielen Zusatz-Anträgen aus verschiedenen Kommissionen kommt. Leider verfehlt der Entwurf das Ziel, das Recht auf Gesundheit, insbesondere von Gesundheitsangestellten zu stärken. Amnesty International fordert eine unabhängige Untersuchung, welche die Auswirkungen der Pandemie auf das Gesundheitspersonal aufzeigen und die getroffenen Massnahmen zur Krisenbewältigung evaluieren soll.

Nachfolgend die Empfehlungen von Amnesty International zu diesen und weiteren menschenrechtsrelevanten Geschäften der kommenden Session.

Übersicht

In beiden Räten

18.071 s Terrorismus und organisierte Kriminalität. Übereinkommen des Europarates (Differenzen) und 19.032 s Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. Bundesgesetz (Differenzen)

20.058 ns Covid-19-Gesetz

20.033 n Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024
und 20.3468 Mo. APK-NR. Absicherung der bisherigen Erfolge der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit in Zentralamerika und der Karibik (nur Nationalrat)

Ständerat

20.3143 Mo. Nationalrat (SPK-NR). Aufnahme von Flüchtlingen aus Griechenland sowie Reform des Dublin-Abkommens

20.3424 Mo. Sommaruga Carlo. Einfuhrverbot für Waren aus Zwangsarbeit

Nationalrat

19.081 s ZGB. Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister

18.321 s Kt. Iv. Genf. Stopp der Administrativhaft für Kinder!

In Beiden Räten

8. September 2020, Ständerat und evtl. 22. September 2020, Nationalrat
18.071 s Terrorismus und organisierte Kriminalität. Übereinkommen des Europarates (Differenzen) und 19.032 s Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus. Bundesgesetz (Differenzen)

Der Ständerat wird sich erneut mit den beiden Antiterrorgesetzen beschäftigen, welche in allen Etappen der bisherigen Behandlung von nationalen und internationales Experten kritisiert wurden. Während beim Polizeimassnahmengesetz (PMT) lediglich kleine sprachliche Unterschiede in der französischen Fassung verbleiben, geht es beim Übereinkommen des Europarats um gewichtige inhaltliche Differenzen. Eine Minderheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates möchte sicherstellen, dass humanitären Organisationen keine Strafe droht für die «Unterstützung einer terroristischen Organisation», sofern die Tätigkeit im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht arbeiten. Ungewöhnlich deutliche Kritik am geplanten Gesetz für Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) wurde von fünf UNO-Sonderbeauftragten für Menschenrechte in einer gemeinsamen Stellungnahme (PDF)  und vom Europarat geäussert. Beide internationalen Expertengremien sind der Ansicht, das Parlament müsse die Vorlagen überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Menschenrechtsstandards eingehalten werden. Entsprechend erinnert Amnesty International an bereits früher geäusserte grundsätzliche Bedenken zu beiden Vorlagen, und empfiehlt beide zur Ablehnung sollte es in dieser Session zur Schlussabstimmung kommen. 

Stellungnahmen von Amnesty und der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz: Link

Der Ständerat behandelt ebenfalls die etwas ältere Motion 16.3673, welche unter anderem die Möglichkeit der Präventivhaft fordert. Dies wäre ein menschenrechtswidriges Instrument, welches vom Nationalrat bereits in der Sommersession aus der PMT Vorlage entfernt wurde. Folgerichtig und im Einklang mit der Position von Amnesty International beantragt die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates die Ablehnung der Motion.

15. September 2020
20.058 ns Covid-19-Gesetz (Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie)

Nachdem in einem abgekürzten Vernehmlassungsverfahren über 1000 Stellungnahmen eingegangen sind, und verschiedene Kommissionen beider Räte das Geschäft ausführlich behandelt haben, werden sich beide Kammern mit dem Covid-19 Gesetz beschäftigen. In der aktuellen Form verpasst der Entwurf die Gelegenheit sicherzustellen, dass bestehende und zukünftige Massnahmen auf ihre Konformität mit den Menschenrechten überprüft werden, wie von Amnesty International in ihrer Stellungnahme (deutsch) gefordert.

Des Weiteren verfehlt der Entwurf das Ziel, das Recht auf Gesundheit, insbesondere von Menschen welche im Gesundheitsbereich arbeiten, zu stärken. Amnesty International fordert eine unabhängige Untersuchung, welche die Auswirkungen der Pandemie auf das Gesundheitspersonal aufzeigen und die getroffenen Massnahmen zur Krisenbewältigung evaluieren soll. Angesichts der überdurchschnittlichen Vertretung von Frauen und Menschen ausländischer Herkunft in diesen Berufen fordert Amnesty zudem, dass eine geschlechts- und herkunftsbezogene Perspektive in die Analyse miteinbezogen wird.

Beide Räte haben in der Herbstsession die Gelegenheit, das Covid-19 Gesetz entsprechend nachzubessern.

15. September 2020, Ständerat und 21. September 2020, Nationalrat
20.033 n Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024
und 20.3468 Mo. APK-NR. Absicherung der bisherigen Erfolge der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit in Zentralamerika und der Karibik (nur Nationalrat)

Amnesty International bedauert den vorgesehenen Rückzug der bilateralen Programme aus Lateinamerika. Die Entwicklungen in mehreren Ländern Zentralamerikas sind alarmierend hinsichtlich der Konzentration der Macht in der Exekutive, der fehlenden Gewaltenteilung und Transparenz. Ein Rückzug der Schweizer IZA aus Zentralamerika würde die Bemühungen für den Kampf für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte empfindlich schwächen.

Amnesty International fordert, wie in der Stellungnahme von Amnesty Schweiz zur internationalen Zusammenarbeit der Schweiz für 2021 – 2024 detailliert, dass insbesondere die wertvollen Schweizer Programme in den Schutz von MenschenrechtverteidigerInnen und der Rechtstaatlichkeit weitergeführt werden.

Entsprechend empfiehlt Amnesty International die Motion 20.3468 zur «Absicherung der bisherigen Erfolge der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit in Zentralamerika und der Karibik» im Nationalrat zur Annahme.

Ständerat

23. September 2020
20.3143 Mo. Nationalrat (SPK-NR). Aufnahme von Flüchtlingen aus Griechenland sowie Reform des Dublin-Abkommens

Die Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats fordert den Bundesrat dazu auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Situation auf den ägäischen Inseln substanziell verbessert wird. Zudem soll die Schweiz auch eigene Solidaritätsleistungen ergreifen. Weiter wird der Bundesrat damit beauftragt, sich auf europäischer Ebene für eine Reform des Dublin-Abkommens einzusetzen, hin zu einer gerechteren und gleichmässigeren Verteilung unter Sicherstellung einer menschenwürdigen Behandlung der Flüchtlinge. Amnesty International unterstützt diesen Vorstoss.

Die Menschenrechtsorganisation begrüsst die im ersten Halbjahr 2020 erfolgte Aufnahme von 52 unbegleiteten Minderjährigen. Der Schritt ist jedoch völlig unzureichende, um der humanitären Krise in den griechischen Flüchtlingslagern zu begegnen, wo Tausende von bedrohten Menschen Schutz benötigen. Zusätzliche Anstrengungen, um Griechenland zu entlasten und die Flüchtlinge vor den mutmasslich dramatischen Folgen zu schützen, die ein Ausbruch von Covid-19 in den Lagern haben würde sind dringend nötig. Fast 28’000 Menschen, darunter rund 1000 unbegleitete Minderjährige, leben zurzeit unter desaströsen Umständen in Zelten und unter Blachen in den Lagern auf den griechischen Inseln. Amnesty International fordert deshalb zusätzlich zu den bereits eingetroffenen unbegleiteten Minderjährigen so schnell wie möglich ein substanzielles Kontingent von Flüchtlingen aus den griechischen Inseln zu übernehmen, in erster Priorität besonders Verletzliche, darunter mindestens 200 unbegleitete Minderjährige. Zudem sollte sich die Schweiz auf europäischer Ebene für eine Reform des Dublin-Abkommens und für ein System einsetzen, das eine solidarische Aufteilung der Flüchtlinge vorsieht mit dem Ziel, dass jedes Land seinen Beitrag an einem gesamteuropäischen Effort leistet. Amnesty International ruft die Schweiz dazu auf, dass sie sich in diesem Sinne engagiert.

24. September 2020
20.3424 Mo. Sommaruga Carlo. Einfuhrverbot für Waren aus Zwangsarbeit

Die Motion beauftragt den Bundesrat, ein Einfuhrverbot für Waren zu erlassen, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden oder in Zwangsarbeit hergestellte Bestandteile enthalten.  

 Zwangsarbeit ist weltweit verbreitet und hat enorme menschenrechtliche Konsequenzen. Entsprechend ist Amnesty International der Meinung, dass ein Einfuhrverbot von solchen Waren ein mögliches Instrument sein kann, um die Nachfrage danach einzuschränken. Die Schweiz ist unter internationalem Recht verpflichtet, Menschenrechtsverletzungen durch Drittparteien zu verhindern. Amnesty International erwartet, dass dafür alle geeigneten Mittel, inklusive gesetzliche Vorgaben ergriffen werden. 

Ein Einfuhrverbot für Waren aus Zwangsarbeit befreit jedoch Unternehmen nicht von ihrer menschenrechtlichen Verantwortung. Wie die UNO Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte darlegen, müssen Unternehmen durch geeignete Prozesse menschenrechtliche Risiken durch ihre Produkte, Dienstleistungen und Geschäftstätigkeit und -beziehungen verhindern und abwenden. 

NATIONALRAT

24. September 2020
19.081 s ZGB. Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister

Der Ständerat hat sich als Erstrat dem bundesrätlichen Vorschlag angeschlossen und sich für die vereinfachte Personenstandsänderung von trans Menschen entschieden. Für die Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags und des Vornamens soll künftig eine einfache Erklärung ausreichen. Amnesty begrüsst den auf dem Prinzip der Selbstbestimmung beruhenden Vorschlag im Grundsatz. Wie das Transgender Network Schweiz sieht Amnesty aber auch kritische Punkte, bei denen Nachbesserungsbedarf besteht.

Dies betrifft insbesondere die vorgesehene Kompetenz der Zivilstandsbeamt*innen, zusätzliche Abklärungen vornehmen zu dürfen, welche das Prinzip der Selbstbestimmung untergraben würde. Zudem sollen künftig urteilsfähige Minderjährige einen Antrag auf Geschlechtsänderung nur noch mit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung stellen, was ein deutlicher Rückschritt wäre. Schlussendlich sieht der bundesrätliche Vorschlag ein binäres System «männlich-weiblich» vor und missachtet damit die Rechte von Personen mit einer nicht-binären Geschlechtsidentität.

Amnesty International fordert, dass der Vorschlag in diesen Punkten angepasst wird.

18.321 s Kt. Iv. Genf. Stopp der Administrativhaft für Kinder!

Der Grosse Rat des Kantons Genf fordert in dieser Standesinitiative ein Ende der Administrativhaft für Kinder in der Schweiz, da ein Freiheitsentzug bei Kindern zu ernsten gesundheitlichen Problemen wie Angstzustände, schwere Depression, posttraumatische Belastungsstörung und sogar Selbstverstümmelung führen kann. Die Inhaftierung von Kindern aus migrationsrechtlichen Gründen verstösst gemäss einhelliger Ansicht diverser internationaler Instanzen gegen die Kinderrechte.

Um den Vollzug der Wegweisung sicherzustellen, sieht das Ausländergesetz in der Schweiz die Mög-lichkeit vor, Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren zu inhaftieren. Dabei ist eine maximale Haftdauer von einem Jahr erlaubt. Die Administrativhaft für Kinder unter 15 Jahren ist demgegenüber ausgeschlossen.

Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) vom 26. Juni 2018 brachte jedoch zutage, dass in der Schweiz nicht nur Kinder zwischen 15 und 18 Jahren, sondern auch jüngere Kinder von Administrativhaft betroffen sind. Bei den unter 15-Jährigen handelte es sich dabei mehrheitlich um Kinder, die zusammen mit Familienangehörigen in Haft genommen wurden.

Am 28. September 2018 nahm der Bundesrat zu den Empfehlungen der GPK-N Stellung und hielt dabei fest, dass für Kinder unter 15 Jahren aufgrund fehlender Gesetzesgrundlage die Anordnung der ausländerrechtlichen Administrativhaft ausgeschlossen sei. In solchen Fällen müssten die Kantone Alternativen prüfen. Nicht ausgeschlossen wurde jedoch die Administrativhaft für Kinder zwischen 15 und 18 Jahren, wie dies gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz möglich ist.

Amnesty International ist der Meinung, dass migrationsrechtliche Gründe eine Inhaftierung von Kindern nie zu rechtfertigen vermögen und hat die Staaten bereits im Rahmen der Diskussion zum Global Compact on Migration dazu aufgerufen, eine «Nulltoleranz» bei dieser Frage zu verfolgen. Auch als letztes Mittel ist die Anordnung von Administrativhaft bei Minderjährigen nicht zu rechtfertigen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um unbegleitete oder begleitete Kinder handelt. Amnesty International ist deshalb der Ansicht, dass die Staaten nach alternativen Lösungen suchen müssen, wenn Kinder betroffen sind. (Quelle: Amnesty International)