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Rotes Kreuz: Zeichen und Name besser geschützt

Bern, 18.11.2015 – Der Bundesrat hat heute eine Änderung des Reglements betreffend die Verwendung des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes genehmigt. Mit dieser von der Versammlung des Schweizerischen Roten Kreuzes beschlossenen Revision sollen klare Richtlinien für die Verwendung des Zeichens in der Schweiz geschaffen werden.

Das Emblem des Roten Kreuzes ist eines der bekanntesten Zeichen weltweit. Die Bevölkerung vertraut den Organisationen, die es verwenden. In den letzten Jahren wurde das Zeichen jedoch vermehrt von nicht befugten Organisationen und Personen benutzt. Deshalb sind Massnahmen erforderlich, um einer Schwächung des Rotkreuz-Namens und ‑Emblems entgegenzuwirken. Die vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) vorgeschlagene Totalrevision des Reglements ist in diesem Zusammenhang zu sehen.

Mit den neuen Bestimmungen wird näher ausgeführt, wie das Zeichen und der Name des Roten Kreuzes durch das SRK verwendet werden dürfen, beispielsweise für die Mittelbeschaffung oder den Versand von Hilfsgütern ins Ausland. Jede Verwendung durch Dritte erfordert eine ausdrückliche Genehmigung. Das Reglement bestimmt ausserdem den Handlungsspielraum des SRK im Fall von Missbräuchen und legt die grafische Gestaltung des Emblems für seine Verwendung durch das SRK fest.

Das Reglement ist mit der Genehmigung durch den Bundesrat ist am 18. November 2015 in Kraft getreten. (Quelle: Bundesamt für geistiges Eigentum)

Schweizer Beitrag für das IKRK beträgt rund 80 Mio. Franken

Headerbild: Die Schweizer-, Züricher- und Rot Kreuzt Fahne wehen nebeinander. © GMC Photopress, Gerd Müller, gmc1@gmx.ch

Der Bundesrat gewährt dem IKRK einen 80 Mio. Rahmenkredit aus dem Fond der humanitären Hilfe. © GMC Photopress

Bern, 25.03.2015 – Der Bundesrat hat heute für das laufende Jahr einen Sitzbeitrag von CHF 80 Mio. für das IKRK gesprochen. Geleistet wird diese Unterstützung aus dem Rahmenkredit der Humanitären Hilfe des Bundes.

Die aktuellen bewaffneten Konflikte lösen durch ihre Dauer, Intensität und ihr Ausmass enorme humanitäre Bedürfnisse aus. Die Zahl der Flüchtlinge und Vertriebenen war seit dem zweiten Weltkrieg nie mehr so hoch. Das internationale humanitäre Völkerrecht wird in vielen Konflikten und Krisen, wie beispielsweise in Syrien, auf erschreckende Art und Weise verletzt. Humanitären Helfern wird der Zugang zu Kriegsopfern oft verweigert und verhindert. Umso bedeutender ist die Arbeit des IKRK in den Kriegs- und Krisengebieten. Durch seine neutrale und vertrauliche Arbeitsweise ist es eine der wenigen – wenn nicht die einzige – humanitäre Organisation, die von den jeweiligen Konfliktparteien respektiert wird. Dadurch kann die Hilfe des IKRK die vielen Bedürftigen erreichen.

Das IKRK ist der bedeutendste Partner des Bundes im humanitären Bereich. Die Schweiz leistet den grössten Sitzbeitrag an das IKRK, und ist gemessen an den Gesamtbeiträgen von 2014 sein drittgrösster Geber. Das IKRK ist mit der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen seit jeher eng verbunden. Der Sitzbeitrag ermöglicht es dem IKRK, seine anspruchsvolle Aufgabe im Dienste der von Krisen und Konflikten betroffenen Personen wahrzunehmen. Seine Einsätze koordiniert das IKRK vom Hauptsitz Genf aus mit weltweit mehr als 80 Delegationen.

Zusätzlich zum Sitzbeitrag finanziert der Bund 2015 mit CHF 50,3 Mio. spezifische humanitäre Operationen des IKRK sowie, zum 150. Jahrestag des IKRKs, 150 neue Delegierte des IKRK (CHF 18,2 Mio. über vier Jahre).