Schlagwort-Archive: internationale Abkommen mit der UNO

Neue Meldeplattform zur Korruptionsbekämpfung

Bern, 15.09.2015 – Im Kampf gegen die Korruption steht den Strafverfolgungsbehörden der Schweiz ein neues Mittel zur Verfügung: Die webbasierte Plattform unter www.korruptionsbekaempfung.ch erlaubt es Personen, die über Informationen zu möglichen Korruptionshandlungen verfügen, anonym eine Meldung an die Polizei zu machen. Die Strafverfolgungsbehörden versprechen sich dadurch neue Ermittlungsansätze in der nationalen und internationalen Korruptionsbekämpfung. Im Auftrag der Bundesanwaltschaft (BA) nimmt das Bundesamt für Polizei (fedpol) die Meldeplattform heute in Betrieb.

Korruption führt zu grossen finanziellen und immateriellen Schäden für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Schweiz engagiert sich auf nationaler und internationaler Ebene aktiv in der Korruptionsbekämpfung und hat internationale Abkommen mit der UNO, dem Europarat und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD unterzeichnet. Die Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung von Korruption ist dabei ebenso zentral wie der Schutz von Zeugen und Hinweisgebern. Die neue Meldeplattform soll die Bekämpfung der internationalen Korruption wirksam unterstützen, ein zentrales Anliegen der BA.

Korruptionshandlungen bleiben oftmals verborgen, die direkt beteiligten Personen haben kein Interesse an einer Strafverfolgung. Für die Strafverfolgungsbehörden ist daher das Wissen von Insidern ein entscheidender Faktor. Mit der neuen Meldeplattform schaffen sich die BA und fedpol eine wichtige zusätzliche Informationsquelle für neue Ermittlungsansätze. Da die Meldeplattform Anonymität garantiert, ist der Schutz vor Repressalien – beispielsweise durch den Arbeitgeber – gewährleistet. Dadurch ist die Hemmschwelle zur Absetzung einer Meldung für Insider tiefer.

Plattform macht Dialog mit anonymen Hinweisgebern möglich

Verfügt eine Person über Informationen zu möglichen Korruptionshandlungen, kann sie auf der neuen Meldeplattform anonym eine Meldung absetzen. Die Meldeplattform befindet sich auf einem Server ausserhalb der Bundesverwaltung. Ohne Einwilligung der meldenden Person ist es seitens der Strafverfolgungsbehörden nicht möglich, deren Identität zu ermitteln. Die Plattform erlaubt es jedoch den Strafverfolgungsbehörden, mit der meldenden Person in Kontakt zu treten, um allenfalls Zusatzinformationen einzuholen oder über das weitere Vorgehen zu informieren.

Die auf der Plattform eingehenden Meldungen werden auf deren strafrechtliche Relevanz überprüft und innerhalb von fedpol dem zuständigen Kommissariat übergeben. Fällt die Meldung in die kantonale Zuständigkeit, wird sie an die betreffende Kantonspolizei weitergeleitet. Die neue Meldeplattform zur Korruptionsbekämpfung ergänzt die bereits bestehende Anlaufstelle der Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) für nationale Meldungen, welche die Bundesverwaltung betreffen.

Einzige Meldeplattform dieser Art in der Schweiz

In der Schweiz betreibt keine andere Strafverfolgungsbehörde eine solche anonyme Meldeplattform. Ähnliche Meldeplattformen existieren beispielsweise in Deutschland und Österreich, wo die zuständigen Behörden positive Erfahrungen damit gemacht haben.

Hinweis
Auf der Webseite www.korruptionsbekaempfung.ch finden Sie Demo-Videos. Sie illustrieren, wie eine Meldung über die Plattform abgesetzt werden kann und wie der weitere Informationsaustausch mit dem anonymen Hinweisgeber funktioniert. (Quelle: fedpol)