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«Sicherheit Schweiz»: NBD stellt Lagebericht 2018 vor

Bern, 30.04.2018 – In einem strategischen Umfeld, in dem die terroristische Bedrohung erhöht ist und die Cyber-Risiken sowie Spionagetätigkeiten zunehmen, ist der jährliche Lagebericht des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) das entscheidende Instrument für die Ausrichtung der Sicherheitspolitik. Seit dem 1. September 2017 verfügt der NDB mit dem Nachrichtendienstgesetz über neue Mittel zur Früherkennung und Vorbeugung von Bedrohungen für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz. Zum ersten Mal erläutert er die 2017 eingeführten genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen.

Die Herausforderungen für die sicherheitspolitischen Stellen werden komplexer. Eine Tendenz, die durch die Zunahme der Schlüsselakteure in diesem Bereich, die Fragmentierung des sicherheitspolitischen Kontexts und die Tatsache gekennzeichnet wird, dass das strategische Umfeld der Schweiz durch verschiedene Krisensituationen in Europa einem aussergewöhnlich hohen Druck ausgesetzt ist. In der diesjährigen Auflage seines Lageberichts hat der NDB beschlossen, den Schwerpunkt auf Russland zu legen, dessen Beziehungen zum transatlantischen Westen sich ständig verschlechtern. Eine Entwicklung, die der Schweizer Sicherheitspolitik Sorgen bereitet. In diesem Zusammenhang gewinnen Informationsoperationen an Wichtigkeit. Die Bekämpfung des verbotenen Nachrichtendienstes ist immer noch aktuell, ob er sich herkömmlicher Mittel bedient oder die Form von Cyber-Spionage annimmt. Der Druck auf den Erhalt schützenswerter Informationen bleibt bestehen. Spionage wird von einigen Staaten immer noch als Instrument zur Informationsbeschaffung genutzt. Verbotener Nachrichtendienst wird auch in der Schweiz betrieben – nicht nur gegen die Schweiz, sondern auch gegen internationale Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen (NGOs) mit Sitz in der Schweiz. Sabotageaktivitäten im Cyber-Raum finden immer mehr globale Aufmerksamkeit. Staaten, die über eigene offensive Cyber-Fähigkeiten verfügen, treiben deren Weiterentwicklung intensiv voran.

Die Einschätzung der terroristischen Bedrohung in der Schweiz bleibt angesichts der in den letzten Monaten in Europa stattgefundenen Angriffe erhöht. Der Modus Operandi dieser Angriffe bestätigt die Vorhersagen des NDB: Es handelt sich meistens um isolierte Einzeltäter oder kleinere Gruppen, die sich radikalisiert haben ohne in eine Konfliktzone zu reisen.

Rund 90 „Gefährder“ im Visier des NDB

Im April 2018 registrierte der NDB rund neunzig Risikopersonen. Der Begriff «Risikoperson» bezieht sich auf Personen, die heute ein erhöhtes Risiko für die Sicherheit der Schweiz darstellen. Die derzeit rund neunzig Risikopersonen stammen im Gegensatz zu Dschihadreisenden nicht aus einer kumulativen Statistik, sondern geben ein möglichst vollständiges Bild von Personen ab, die eine ernst zu nehmende terroristische Bedrohung für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz darstellen. Der NDB erfasst nicht nur Dschihadisten, sondern auch Personen, die den Terrorismus unterstützen und dazu ermutigen. Unter den rund neunzig derzeit vom NDB registrierten Risikopersonen befinden sich auch solche, die sich in der Schweiz radikalisiert haben, aber nicht in ein Konfliktgebiet gereist sind. Die Risikopersonen werden durch den NDB gemäss einer Kombination sehr präziser Kriterien bestimmt, wobei ein konkreter Gewaltbezug ausschlaggebend ist. Alle Risikopersonen werden laufend fedpol und der Bundesanwaltschaft gemeldet. Der NDB bearbeitet diese Fälle in Koordination mit den betroffenen Kantonen und Behörden und trifft präventive Massnahmen, die in seinem Zuständigkeitsbereich liegen. Die Liste der Risikopersonen wird laufend überprüft. Fälle, die keine Aktualität mehr aufweisen, werden wieder gestrichen.

Im Rahmen der Terrorismusprävention führt der NDB zudem ein Monitoring einschlägiger, von Dschihadisten genutzten öffentlichen Internetseiten, sozialer Medien und Foren durch. Seit 2012 hat der NDB rund 585 Nutzer (550 Ende 2017) identifiziert, die in oder aus der Schweiz im Internet dschihadistisches Gedankengut verbreitet oder sich mit Gleichgesinnten im In- und Ausland vernetzt haben. Wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass sich eine Person radikalisiert hat, führt der NDB präventive Ansprachen durch und beantragt ausländerrechtliche Massnahmen wie Einreiseverbote, Ausweisungen, Widerrufe des Aufenthaltsstatus und Ausschreibungen zur Aufenthaltsnachforschung. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen übergibt der NDB die Fälle an die Strafverfolgungsbehörden.

Eine weitere durch den NDB veröffentlichte Statistik ist diejenige der dschihadistisch motivierten Reisenden: Die Anzahl der dschihadistisch motivierten Reisenden aus der Schweiz, die in Konfliktgebieten waren oder sich noch immer dort befinden, hat sich auf 93 Fälle stabilisiert (gleiche Zahl wie im Februar 2018). Von den von 2001 bis heute erfassten Dschihadreisenden begaben sich 79 nach Syrien und in den Irak und 14 nach Somalia, Afghanistan und Pakistan. Da es sich hierbei um kumulierte Zahlen handelt, muss hervorgehoben werden, dass sich einige dieser Personen noch vor Ort befinden. 32 Personen sind gestorben (davon 26 bestätigt), weitere reisen in den Konfliktgebieten umher oder sind in die Schweiz zurückgekehrt. Die Anzahl der Rückkehrer beläuft sich auf 16 (davon 13 bestätigte Fälle).

Ein Dutzend Frauen und 20 Kinder in Dschihad-Konfliktregionen

Der NDB stellte seit 2016 keine neuen Dschihadreisen fest und geht davon aus, dass nur eine kleine Anzahl Kämpfer, alleine oder mit Kindern, in die Schweiz zurückkehren wird. Die Schweiz bleibt jedoch, wie ihre Nachbarländer, nicht von der Problematik der aus den Konfliktgebieten zurückkehrenden Familien verschont. Der NDB schätzt, dass sich unter den Dschihadreisenden, die er seit 2001 erfasst, ein Dutzend Frauen mit Verbindungen zur Schweiz nach Syrien und in den Irak befinden und mehr als zwanzig Minderjährige unter zwölf Jahren von dieser Problematik betroffen sind. Während erwachsene Personen, die in Konfliktgebiete gereist sind, strafrechtlich verfolgt werden, wird die Frage der Kinder von Fall zu Fall behandelt und beschäftigt sowohl den NDB als auch alle Sicherheitsorgane des Bundes und der Kantone sowie die für die Bekämpfung der Radikalisierung zuständigen zivilen Institutionen.

Im Bereich des Terrorismus, der Spionageabwehr, dem Schutz kritischer Infrastrukturen oder der Proliferation kann der NDB seit dem 1. September 2017 aktiv genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen nutzen, die den strengen Vorschriften des Nachrichtendienstgesetzes unterliegen. Bis Ende Dezember 2017 hat der NDB nach Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) und der zuständigen politischen Behörden vier Operationen mit insgesamt 40 solcher Massnahmen eingeleitet. Zwei Operationen fanden im Rahmen der Terrorismusbekämpfung und zwei weitere im Rahmen der Spionageabwehr statt. Die Beschaffungsmassnahmen wurden, wie vom Gesetz vorgesehen, gezielt bei den gravierendsten Bedrohungen angewandt.

Quelle: Bundeshaus Pressedienst des Nachrichtendienstes (NDB)

Amnesty-Zahlen zur Todesstrafe 2014: Weniger Hinrichtungen, mehr Todesurteile

2014 gab es einen deutlichen Anstieg an Todesurteilen. © AI

607 dokumentierte Hinrichtungen in 22 Staaten (- 22 Prozent) und ein deutlicher Anstieg von Todesurteilen (insgesamt 2‘466, + 28 Prozent). Das stellt Amnesty International im Bericht zur Todesstrafe im Jahr 2014 fest. Schockierende Tendenz: Staaten setzen Todesstrafe vermehrt als Antwort auf Terrorismus ein.

Eine Reihe von Staaten setzte 2014 auf die Todesstrafe, um innerstaatliche Konflikte oder terroristische Bedrohungen zu bekämpfen. «Gerade in einem Jahr, in dem wir abscheuliche Hinrichtungen durch bewaffnete Gruppen wie den «Islamischen Staat» miterleben mussten, ist es beschämend, dass einige Staaten die Todesstrafe als Mittel gegen Terrorismus rechtfertigen», sagt Patrick Walder, bei Amnesty International Schweiz zuständig für das Thema Todesstrafe. «Regierungen, die mit der Todesstrafe Verbrechen bekämpfen wollen, betrügen sich selbst. Es gibt keine Belege dafür, dass die Todesstrafe eine abschreckendere Wirkung hat als andere Strafen.»

Cover Death penalty report

Für das Jahr 2014 hat Amnesty International Hinrichtungen in 22 Staaten dokumentiert. Die Anzahl der bekannt gewordenen Todesurteile stieg stark an: Es wurden 500 Todesurteile mehr ausgesprochen als im Vorjahr, insgesamt 2‘466. Dieser beunruhigende Anstieg resultiert vor allem aus Massenverurteilungen in Ägypten und Nigeria, die so auf interne Konflikte reagierten. Pakistan kündigte nach dem Angriff der Taliban auf eine Schule in Peschawar die Hinrichtung Hunderter Gefangener an, die wegen terroristischer Straftaten verurteilt wurden. «Terrorismus» war auch die Begründung für Hinrichtungen im Iran und Irak. China, Nordkorea, Iran und Saudi-Arabien benutzen die Todesstrafe, um politische Gegner zu beseitigen. In China setzten die Behörden die Todesstrafe nach Unruhen in der autonomen uigurischen Region Xinjiang ein. Jordanien und Weissrussland (Belarus) hoben mehrjährige Hinrichtungsmoratorien auf.

Für das Jahr 2014 dokumentierte Amnesty aber auch positive Entwicklungen: Die Anzahl der durchgeführten Hinrichtungen ist mit 607 Vollstreckungen im Vergleich zu 2013 um 22 Prozent zurückgegangen (China ausgenommen). Noch vor 20 Jahren vollstreckten 41 Staaten die Todesstrafe, 2014 waren es nur noch 22. In den USA und in Afrika gehen schon seit Jahren die Zahlen der Todesurteile und Hinrichtungen zurück. In Madagaskar verabschiedete das Parlament 2014 ein Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe.

Wie in den Jahren zuvor richtete China auch 2014 mehr Menschen hin als der Rest der Welt zusammen. Amnesty International geht von Tausenden Fällen aus. Da Angaben zur Todesstrafe in China als Staatsgeheimnis behandelt werden, ist es unmöglich, genaue Zahlen zu ermitteln. Das gleiche gilt für Nordkorea.

Die meisten Exekutionen dokumentierte Amnesty International für folgende Länder: Iran (offiziell 289 Hinrichtungen und mindestens 454 weitere, die von den iranischen Behörden nicht bestätigt wurden), Saudi-Arabien (mindestens 90), Irak (mindestens 61) und USA (35).

Animierte, interaktive Karte

(Quelle: Amnesty)

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Menschenrechte: Die guten Nachrichten im AI-Rückblick 2014

Ukraine, Ebola, ISIS – das Jahr 2014 war geprägt von Krisen, Kriegen und Konflikten. Doch auch wenn sie leicht untergingen: Es gab auch gute Nachrichten.

Wir können uns nichts vormachen: Es ist kein behagliches Jahr, das hinter uns liegt. In den vergangenen zwölf Monaten mordete sich der «Islamische Staat» durch Irak und Syrien fast bis an die Aussengrenze Europas. In Israel und Gaza regneten erneut Raketen vom Himmel, während in Westafrika die tödliche Ebola-Seuche wütete. Weltweit mussten so viele Menschen vor Gewalt, Hunger und Elend fliehen, wie seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr. Und ein Vierteljahrhundert nach dem Fall des Eisernen Vorhangs weht durch Ost und West wieder der Eishauch des Kalten Krieges.

Wer sich für die Menschenrechte stark macht, kann in Zeiten wie diesen leicht an der Welt verzweifeln. Doch obwohl Krisen, Konflikte und Katastrophen im Jahr 2014 die Schlagzeilen beherrschten, sollte man nicht vergessen, dass es auch gute Nachrichten zu verbuchen gab. Auch in den vergangenen zwölf Monaten haben Millionen Menschen auf der ganzen Welt dem Unrecht die Stirn geboten und Zeichen der Solidarität gesetzt. Und die folgenden Beispiele zeigen: Ihr Einsatz war nicht vergeblich.

Schwangere Christin entkommt dem Tode

Ihr Fall hatte Menschen auf der ganzen Welt empört: Im Sudan verurteilte ein Scharia-Gericht die hochschwangere Ärztin Meriam Ibrahim zum Tode, weil sich die 27-Jährige geweigert hatte, dem christlichen Glauben abzuschwören. Gemeinsam mit ihrem 20 Monate alten Sohn wartete sie in einem Kerker in der Hauptstadt Karthum auf die Vollstreckung des Urteils. Rund um den Globus solidarisierten sich Menschen mit der jungen Frau, Amnesty sammelte mehr als eine Million Unterschriften. Der weltweite Aufschrei zeigte Wirkung: Im Juli 2014 durfte die Sudanesin ihre Heimat verlassen. Als sie in den USA aus dem Flugzeug stieg, konnte Meriam Ibrahim endlich wieder lachen. Im Arm hielt sie ihre zwei Monate alte Tochter Maya. Sie hatte das Kind angekettet im Kerker zur Welt gebracht.

Estland erlaubt «Homo-Ehe»

Es war ein Meilenstein für die Rechte von Homosexuellen: Als erste ehemalige Sowjetrepublik hat Estland im Oktober 2014 die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare («Homo-Ehe») eingeführt. Während im benachbarten Russland Homosexuelle zunehmend unter Druck geraten, sendet Estland ein anderes Signal: Das neue Gesetz soll es Schwulen und Lesben auch ermöglichen, leibliche Kinder der Partnerin oder des Partners zu adoptieren. Wenn beide Partner unfruchtbar sind, soll ein Paar auch nicht-leibliche Kinder adoptieren dürfen. Das Gesetz soll ab 2016 in Kraft treten. Bevor es wirksam werden kann, sind allerdings noch weitere Gesetzesänderungen nötig. Die Abstimmung im Parlament fiel denkbar knapp aus. Homosexualität ist in Estland noch immer stark tabuisiert, ebenso wie in den anderen Staaten der ehemaligen UdSSR.

Kongolesischer Warlord in Den Haag verurteilt

Das Verbrechen liegt lange zurück, doch die Überlebenden werden es nie mehr vergessen: Vor elf Jahren überfielen Rebellen das Dorf Bogoro im Osten der Demokratischen Republik Kongo. Die Kämpfer metzelten mit Macheten mehr als 200 wehrlose Menschen nieder, darunter viele Kinder. Nun wurde einer der Drahtzieher des Massakers zur Verantwortung gezogen: Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat im Mai 2014 den Rebellenführer Romain Katanga zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Viereinhalb Jahre dauerte der Prozess, mehr als 350 Opfer hatten gegen Katanga ausgesagt. Der heute 36-Jährige ist erst der zweite Angeklagte, der vom Internationalen Strafgerichtshof verurteilt wurde. Amnesty International unterstützt die Arbeit des Gerichts seit Jahren, zum Beispiel indem Amnesty Recherchen zu schweren Menschenrechtsverletzungen der Chefanklägerin zur Verfügung stellt.

Ureinwohner in Paraguay erhalten ihr Land zurück

Es ist ein grosser Sieg für eine kleine Minderheit: Vor zwanzig Jahren wurden die Sawhoyamaxa gewaltsam von ihrem Grund und Boden vertrieben, nun darf die indigene Gemeinschaft auf ihr angestammtes Land zurückkehren. Das paraguayische Parlament hat im Juli 2014 ein Gesetz verabschiedet, das den Indigenen ihr 14.404 Hektar grosses Land zurückgibt. Der derzeitige Besitzer soll finanziell entschädigt werden. Die Sawhoyamaxa waren aus den Gebieten ihrer Ahnen vertrieben worden, nachdem die Regierung den Boden an den deutschen Viehzüchter und Grossgrundbesitzer Heribert Rödel verkauft hatte. Seither lebten die rund 150 Familien in Bretterbuden am Rande einer Landstrasse. Bereits im Jahr 2006 hatte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Regierung Paraguays das Land der Sawhoyamaxa zurückkaufen müsse. Damals scheiterte das Vorhaben jedoch am Widerstand einflussreicher Wirtschaftslobbyisten. Mit intensiver Lobbyarbeit hat Amnesty International mit dazu beigetragen, den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen. (Quelle: Amnesty)

Tunesischer Karikaturist in Freiheit

Das Urteil machte weltweit Schlagzeilen: Der junge Tunesier Jabeur Mejri sollte 2012 für siebeneinhalb Jahre hinter Gitter. Sein «Verbrechen»: Jabeur Mejri hatte auf Facebook eine Karikatur gepostet, die den Propheten Mohammed nackt zeigte. Amnesty International machte gegen den Schuldspruch mobil: Aktivistinnen und Aktivisten aus aller Welt schickten Tausende Faxe, Briefe und E-Mails an die tunesischen Behörden, um die Freilassung des jungen Mannes zu fordern. Der öffentliche Druck zeigte Wirkung: Am 5. März 2014, dem zweiten Jahrestag seiner Festnahme, durfte Jabeur Mejri das Gefängnis verlassen. Tunesiens Präsident Moncef Marzouki hatte den 30-jährigen Mejri begnadigt.

Der späte Sieg des Japaners Iwao Hakamada

Einst war Iwao Hakamada ein aufstrebender Profi-Boxer. Im Japan der fünfziger Jahre sorgte der drahtige junge Mann im Federgewicht für Aufsehen. Heute findet sich sein Name im Guinness-Buch der Rekorde – doch nicht wegen seiner sportlichen Triumphe: Hakamada sass 45 Jahre in der Todeszelle, ein trauriger Weltrekord. Er soll 1966 eine Familie ausgeraubt und ermordet haben. Dabei spricht alles dafür, dass der heute 78-Jährige unschuldig ist, neue DNA-Tests entlasten ihn eindeutig. Nun hat der Fall eine überraschende Wende erfahren. Das Bezirksgericht im zentraljapanischen Shizuoka hat im März 2014 entschieden, dass der Prozess neu aufgerollt werden müsse. Die Ermittler hatten im Jahr 1968 womöglich zentrale Beweismittel gefälscht, um dem Kriminalfall schnell zum Abschluss zu bringen. Iwao Hakamada durfte seine Todeszelle noch am selben Tag verlassen.

In allen diesen Fällen hat Amnesty International wirksam dazu beigetragen, Gerechtigkeit zu schaffen. Der Einsatz für die Menschenrechte lohnt sich – auch im neuen Jahr.

www.amnesty.ch