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Der Bundesrat verabschiedet den Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention

Bern, 18.12.2020 – Die Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes sind verpflichtet, regelmässig Berichte über die Anwendung des Übereinkommens auf ihrem Staatsgebiet vorzulegen. An seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 hat der Bundesrat den 5. und 6. Staatenbericht zur Kinderrechtssituation in der Schweiz verabschiedet. Der Bericht wird nun dem UNO-Kinderrechtsausschuss unterbreitet.

Mit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention (KRK) und der dazugehörigen Protokolle hat sich die Schweiz verpflichtet, die Umsetzung der darin verankerten Rechte regelmässig durch den UNO-Kinderrechtsausschuss überprüfen zu lassen. Der 5. und 6. Staatenbericht liefert eine Bestandsaufnahme zur Situation der Kinderrechte in der Schweiz. Ausserdem informiert er über die erzielten Fortschritte in den von der KRK abgedeckten Bereichen: bürgerliche Freiheiten und Rechte, Gewalt gegen Kinder, familiäres Umfeld und alternative Betreuung, Situation von Kindern mit Behinderungen, Gesundheit und Wohlfahrt, Bildung, Freizeit und kulturelle Aktivitäten, besondere Schutzmassnahmen, Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornografie sowie Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten. Statistische Daten sind ein integraler Bestandteil des Berichts der Schweiz.

Der Bericht zeigt, dass die Schweiz seit der letzten Überprüfung im Januar 2015 Fortschritte bei der Umsetzung der KRK gemacht hat. So hat sie beispielsweise das 3. Fakultativprotokoll zur KRK ratifiziert, das Klagen bei Verletzung der Kinderrechte ermöglicht. Ausserdem wurden eine nationale Plattform für Heimerziehung und Familienpflege lanciert und ein Gesetzesentwurf über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele vorgelegt. 2015 richtete der UNO-Kinderrechtsausschuss mehrere Empfehlungen an die Schweiz. Auf der Grundlage einer detaillierten Analyse dieser Empfehlungen hat der Bundesrat 2018 ein Massnahmenpaket zur Schliessung verschiedener Lücken verabschiedet, darunter Massnahmen zum Schutz von Kindern vor Gewalt, zur Trennung von Kindern und Erwachsenen im Freiheitsentzug und Massnahmen für Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen.

Der Bericht wird anlässlich einer mündlichen Präsentation durch eine Regierungsdelegation vor dem Ausschuss für die Rechte des Kindes geprüft werden.

Kinderrechtskonvention: Bundesrat zieht Bilanz zum Anhörungsrecht von Kindern

Bern, 02.09.2020 – Die Kinderrechtskonvention (KRK) garantiert einem Kind unter anderem, dass es sich zu sämtlichen Angelegenheiten äussern kann, von denen es betroffen ist. Gemäss einer Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) sind diese Rechte in der Schweiz noch nicht vollständig umgesetzt. In einem Postulatsbericht anerkennt der Bundesrat Verbesserungspotential primär bei der Informations- und Sensibilisierungsarbeit der betroffenen Kreise. Er hat den Bericht an seiner Sitzung vom 2. September 2020 verabschiedet.

Mit einem Postulat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (14.3382,“Bilanz über die Umsetzung des Rechts auf Anhörung nach Artikel 12 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in der Schweiz“) wurde der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob das Recht auf Anhörung gemäss der Kinderrechtskonvention (KRK) in der Schweiz eingehalten wird und wo es allenfalls Verbesserungsbedarf gibt. Im Auftrag des Bundesamts für Justiz hat das SKMR die Situation in den Bereichen Familienrecht, Jugendstrafrecht, Kindesschutz, Bildung, Gesundheit und Jugendparlament analysiert.

Die Studie kommt zum Schluss, dass die Partizipationsrechte, die dem Kind gemäss Artikel 12 KRK zustehen, in der Schweiz noch nicht vollständig umgesetzt werden und in der Praxis vor allem zwischen den Kantonen und zwischen den Themenbereichen innerhalb der Kantone grosse Unterschiede bestehen. So soll gemäss KRK das Kind in allen Bereichen, die seine Interessen tangieren, mitwirken können. Um dies zu erreichen, richtet das SKMR insgesamt 28 Empfehlungen insbesondere an die Kantone, aber auch an den Bund. Im Zentrum stehen dabei verschiedene Strategien, damit alle Personen, die mit Kindern zu tun haben, diese Rechte kennen und anwenden.

Information und Sensibilisierung fortsetzen

In seinem Bericht nimmt der Bundesrat lediglich zu den Empfehlungen der SKMR Stellung, die den Bund betreffen. Dabei kommt er zum Schluss, dass die Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen sowohl bei den Gesetzgebungsarbeiten auf Bundesebene wie auch in den Gesetzen betreffend zivil- und strafrechtlichen Verfahren gewährleistet sind. Insofern sieht der Bundesrat keinen unmittelbaren gesetzlichen Handlungsbedarf. Verbesserungspotenzial sieht er jedoch bei der Information und der Sensibilisierung aller betroffenen Personen. Neue Strategien auf Bundesebene sind hierfür nicht erforderlich. Der Bundesrat wird die kantonalen Bemühungen in diesem Bereich im Rahmen seiner Kompetenz aber weiterhin unterstützen.

Zudem will der Bundesrat gestützt auf eine Empfehlung der SKMR prüfen, ob die geltende Regelung der fürsorgerischen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen deren besonderen Bedürfnissen ausreichend Rechnung trägt. Der Bundesrat hat daher das EJPD mit einer Evaluation zu dieser spezifischen Frage beauftragt. Die Resultate sollen bis Ende 2024 vorliegen.