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Mehr Rechte von Geschädigten im Militärstrafprozessrecht

Bern, 22.10.2015 – Mit seiner Stellungnahme von Mittwoch, 21. Oktober 2015, zur parlamentarischen Initiative „Militärstrafprozess. Ausdehnung der Rechte der Geschädigten“ befürwortet der Bundesrat die von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates am 25. Juni 2015 verabschiedeten Vorschläge zur Verbesserung dieser Rechte.

Im Militärstrafprozessrecht verfügt die geschädigte Person heute über weniger Mitwirkungsrechte als im Strafprozessrecht nach der Strafprozessordnung (StPO). Insbesondere der nach dem Unfall an der Jungfrau im Jahr 2007 geführte Militärstrafprozess hat aufgezeigt, dass das geltende Recht in Bezug auf die Parteirechte der geschädigten Person den Ansprüchen an ein modernes Strafprozessrecht nicht mehr vollständig zu genügen vermag.

Mit einer Teilrevision des Militärstrafprozesses vom 23. März 1979 (MStP) sollen die Mitwirkungsrechte der geschädigten Person im MStP der StPO angepasst werden. Das Geschäft geht zurück an die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates und wird im Laufe des kommenden Monates zuhanden des Plenums behandelt.

Militärstarfrechtrevision im Wortlaut