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Gesichtserkennung verletzt das Recht auf Privatsphäre

Wenn Menschen einen öffentlichen Platz betreten, werden ihre Gesichter in immer mehr Ländern automatisch erfasst, gescannt und von einem Algorithmus verarbeitet. Dies verletzt das Recht auf Privatsphäre. Ausserdem wird Gesichtserkennungstechnologie vor allem gegen marginalisierte Bevölkerungsgruppen eingesetzt. Daher fordert Amnesty International mit der internationalen Kampagne «Ban the Scan» ein Verbot dieser Technologie.

Eine steigende Anzahl von Ländern setzt Gesichtserkennungstechnologie zur Überwachung des öffentlichen Raumes ein. Wir leben bereits in einer Zeit potenziell vollständiger Überwachung der elektronischen Kommunikation. In manchen Ländern müssen Menschenrechtsverteidiger*innen zusätzlich etwa mit verwanzten Wohnungen und dem gezielten Ausspähen ihrer elektronischen Geräte rechnen. Gesichtserkennung schliesst den für viele Menschen letzten überwachungsfreien Rückzugsraum – die öffentlichen Strassen und Plätze. In Kombination mit Informationen aus der Kommunikationsüberwachung kann dies ein vollständiges Bild unseres gesamten Alltags ergeben.

Obwohl Gesichtserkennungstechnologie zu Identifikationszwecken für legitime Ziele eingesetzt werden kann – etwa dafür, Straftäter*innen oder vermisste Kinder zu finden – kann sie im öffentlichen Raum nach Auffassung von Amnesty International nicht verhältnismässig eingesetzt werden, da sie alle vorbeikommenden Menschen erfasst und analysiert, ohne einen individualisierten begründeten Verdacht. Dies verletzt das Recht auf Privatsphäre. Es gefährdet die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäusserung, da es Menschen davon abhalten kann, an Protesten teilzunehmen.

Gesichtserkennungssysteme leisten zudem Rassismus Vorschub, da People of Color häufig am stärksten von ihrem Einsatz betroffen sind. Diese Personengruppen erfahren ohnehin bereits Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen durch die Ordnungskräfte. Schwarze Menschen laufen darüber hinaus am stärksten Gefahr, von Gesichtserkennungssystemen fälschlich identifiziert zu werden. Auch Frauen sind häufiger von Fehlidentifizierungen betroffen.

«Es besteht die Gefahr, dass die Gesichtserkennungstechnik von Strafverfolgungsbehörden auf der ganzen Welt gegen marginalisierte Gemeinschaften eingesetzt wird. Von Neu-Delhi bis New York setzt diese invasive Technologie unsere eigene Identität gegen uns ein und untergräbt unsere Menschenrechte», so Matt Mahmoudi, Experte für künstliche Intelligenz und Menschenrechte bei Amnesty International.

«Die Menschen in New York sollten in der Lage sein dürfen, ihren alltäglichen Tätigkeiten nachzugehen, ohne von Gesichtserkennungssystemen beobachtet zu werden. Andere US-amerikanische Grossstädte haben die Gesichtserkennung bereits verboten, und New York muss diesem Beispiel folgen.»

Millionen Bilder zusammengetragen

Für die Entwicklung von Gesichtserkennungstechnologie werden unter anderem Millionen Bilder ohne die Einwilligung der Betroffenen aus Social-Media-Profilen und Ausweisdokumenten, darunter Fahrausweisen, zusammengetragen. Somit können dann Bilder aus Überwachungskameras von der Software auf bestimmte Gesichtsmerkmale analysiert und mit der Datenbank gesammelter Bilder abgeglichen werden.

Während andere Städte in den USA wie z. B. Boston, Portland und San Francisco den Einsatz von Gesichtserkennung bei der Polizeiarbeit bereits verboten haben, setzt die Polizei in New York diese Technologie nach wie vor ein, um Menschen, die keinen Gesetzesverstoss begangen haben, einzuschüchtern und zu schikanieren – wie beispielsweise 2020 während der Proteste der Bewegung von Black Lives Matter.

Filmtipp zum Thema: «Coded Bias»

Der Dokumentarfilm «Coded Bias» lief am Zurich Film Festival 2020 in der Reihe «Border Lines», die jeweils von Amnesty International präsentiert wird. «Coded Bias» ist jetzt auf Netflix zu sehen.

Hausverwaltung setzt Technologie ein

Der diskriminierende Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie beschränkt sich nicht nur auf die behördliche Verwendung gegen friedliche Protestierende. In New York besteht zudem die Gefahr, dass Vermieter*innen die Technik dazu einsetzen, um People of Color auszuspionieren. Im Jahr 2019 wollte die Hausverwaltung eines Hochhauskomplexes in Brooklyn Gesichtserkennungstechnologie in dem Gebäude installieren. Bewohner*innen, die sich dagegen wehrten, wurden mit der Wohnungskündigung bedroht und aufgefordert, ihre Kampagne einzustellen.  Die Bewohner*innen gaben jedoch nicht auf und gingen gerichtlich gegen die Verletzung ihres Rechts auf Privatsphäre vor. Erst dann liess die Hausverwaltung von dem Plan ab, Gesichtserkennungstechnik in dem Gebäude zu installieren. Amnesty International fordert ein komplettes Verbot der Nutzung, Entwicklung und Herstellung sowie des Verkaufs und Exports von Gesichtserkennungstechnik, wo diese zum Zweck der Massenüberwachung durch die Polizei oder andere staatliche Stellen eingesetzt werden soll.

Neue Amnesty-Kampagne

Am 26. Januar 2021 startete eine Kampagne von Amnesty International gegen den Einsatz von Gesichtserkennungssystemen, einer Form der Massenüberwachung, die rassistischer Polizeiarbeit Vorschub leistet und das Recht auf friedlichen Protest bedroht. Die Amnesty-Kampagne Ban the Scan ist an eine Internetseite gekoppelt, auf der die Bewohner*innen von New York gemäss dem Gesetz zur öffentlichen Darlegung der eingesetzten Überwachungstechnologien (Public Oversight of Surveillance Technologies (POST) Act) Kommentare über den polizeilichen Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie hinterlassen können. Später können zudem Anträge unter dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt werden, um zu erfahren, wo die Gesichtserkennung vor Ort eingesetzt wird.

Interview: Patrick Walder von Amnesty International über die Gefahren der Gesichtserkennung https://www.youtube.com/embed/pVPfdiuK4UM Teilen

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EDÖB: 22. Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten

Bern, 29.06.2015 – Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür stellt heute der Öffentlichkeit seinen 22. Tätigkeitsbericht vor. Im Bereich Datenschutz prägten die Aufsicht über Datenbearbeitungen von Unternehmen das Tätigkeitsjahr 2014/2015 ebenso wie die Beratung von Bürgerinnen, Behörden und Firmen. Im Öffentlichkeitsprinzip vermittelte der EDÖB in mehreren Schlichtungen zwischen Behörden und Gesuchstellern und erliess zahlreiche Empfehlungen. Darüber hinaus nahm er in beiden Bereichen zu wichtigen Gesetzesvorlagen Stellung.

Die Entwicklung in Zusammenhang mit Big Data, der Verknüpfung und Analyse grosser Datenbestände, schlägt sich auch in den Tätigkeiten des EDÖB nieder. So sorgte im vergangenen Jahr die Firma Postfinance mit der Ankündigung für Aufsehen, im Rahmen ihres Onlinebankingportals künftig den Zahlungsverkehr der Kontoinhaber analysieren zu wollen. Der Widerspruch gegen die Datenauswertung hätte für die Kunden den Ausschluss vom E-Banking zur Folge gehabt. Nach Intervention des EDÖB in Form einer Sachverhaltsabklärung erklärte sich Postfinance bereit, den Kunden Wahlmöglichkeiten zu bieten und sie genauer zu informieren. Die Abklärung bei der Auskunftei Moneyhouse, die auf ihrer Website eine Vielzahl an Dienstleistungen anbietet und dabei unzählige Daten von Privatpersonen ohne deren Einwilligung zugänglich macht, konnte in diesem Jahr mit einer Empfehlung abgeschlossen werden. Da Moneyhouse diese nur teilweise umsetzen will, zieht der EDÖB den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht.

Im Bereich der staatlichen Überwachung richtete sich der Fokus auch dieses Jahres auf das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) und das Gesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). Die Erweiterung der Überwachungs- und Informationsbeschaffungsmassnahmen um Staatstrojaner, IMSI-Catcher u.a. birgt beträchtliche Risiken für die Privatsphäre. Bei beiden Gesetzen setzte sich der EDÖB deshalb dafür ein, dass der Einsatz dieser Mittel klar und abschliessend definiert wird und nicht ohne richterliche Anordnung erfolgt. Auch zur heiklen Frage der Auslagerung von Behördendaten ins Ausland nahm der EDÖB im Berichtsjahr Stellung. Aufgrund der akuten Gefahr von Zugriffen durch ausländische Behörden rät er Bundesorganen davon ab, Datenbearbeitungen an Cloudanbieter auszulagern, die ihren Sitz in den USA oder in anderen Staaten ohne gleichwertiges Datenschutzniveau haben.

Der Trend, Daten in einer Cloud statt auf dem eigenen Rechner aufzubewahren, macht auch vor Ärzten nicht halt. Dies ist aufgrund ihres im Strafrecht verankerten Berufsgeheimnisses jedoch problematisch. Der EDÖB hat bei Anfragen darauf hingewiesen, dass die Ärztinnen und Ärzte auch bei einer Auslagerung der Patientendaten für deren Geheimhaltung verantwortlich bleiben. Er legt ihnen nahe, Cloud-Anbieter mit Sitz in der Schweiz zu wählen und sich von diesen vertraglich zusichern zu lassen, dass die gespeicherten Patientendaten nicht ins Ausland übermittelt werden. Der Schutz von Patientendaten stand auch im Fokus der Kontrollen, die der EDÖB bei zwölf Datenannahmestellen durchgeführt hat. Infolge der neuen Spitalfinanzierung müssen Krankenversicherer seit 2014 über eine zertifizierte Annahmestelle für den Empfang der Rechnungen des Typus DRG verfügen. Es zeigte sich, dass die Annahmestellen grundsätzlich gut funktionieren. Die in einigen Fällen festgestellten Mängel meldete der EDÖB den Zertifizierungsstellen.

Die Videoüberwachung im Arbeitsbereich bereitet dem EDÖB weiterhin Kopfzerbrechen. Besonders aus der Gastronomie erreichten ihn im Berichtsjahr mehrere Meldungen über heikle Bild- und Tonaufnahmen, worauf er bei zwei Betrieben Sachverhaltsabklärungen eröffnete. In beiden Fällen wurden die Kameras in der Zwischenzeit abmontiert. In diesem Zusammenhang erinnert er daran, dass die Verhaltenskontrolle von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mittels Videoaufnahmen verboten ist. Videokameras haben bekanntlich auch im Strassenverkehr Einzug gefunden: mit im Fahrzeuginneren angebrachten Dashcams erfassen die Lenker das Geschehen auf der Strasse und filmen dabei auch andere Verkehrsteilnehmer. Wie der EDÖB in seinen Informationen auf der Website erläutert, verletzt ein solches Vorgehen deren Privatsphäre und ist nur in Ausnahmen gestattet, etwa dann, wenn nur ereignisbezogen gefilmt wird.

Öffentlichkeitsprinzip

Die Nachfrage nach amtlichen Dokumenten im Besitz der Bundesbehörden ist weiterhin ungebrochen: Im 2014 wurden über 100 Zugangsgesuche mehr als im Vorjahr gestellt (2014: 575, 2013: 469), was einer Zunahme um 20 Prozent entspricht. Dort wo die Behörden den Zugang verweigerten, konnte der Beauftragte in zahlreichen Fällen zumindest eine teilweise Herausgabe der Informationen bewirken. Die zu diesem Zweck durchgeführten Schlichtungen haben um 18 Prozent zugenommen (von 76 auf 90).

Der Evaluationsbericht zum Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ), den der Bundesrat im April 2015 der Bevölkerung präsentierte, hat gezeigt, dass das Schlichtungsverfahren des Beauftragten sowohl bei Gesuchstellern als auch bei Behörden auf breite Akzeptanz stösst. Erstere begrüssen zudem ganz besonders die Abklärungstiefe und die ausführlichen Begründungen der von ihm erlassenen Empfehlungen. Wie eine juristische Auswertung der einschlägigen Urteile ergeben hat, werden die Empfehlungen sowohl vom Bundesverwaltungs- als auch vom Bundesgericht meistens gestützt. Die Evaluation hat zudem gezeigt, dass es dem Beauftragten für die Durchführung der Schlichtungsverfahren an Ressourcen fehlt. Es ist zu hoffen, dass der Gesetzgeber bei der nun anstehenden Revision des BGÖ eine Schwächung des Öffentlichkeitsprinzips verhindert, indem er sich namentlich dem Drängen einzelner Aufsichtsbehörden, sich vom Gesetz ausnehmen zu lassen, widersetzt.

Weitere Themen des 22. Tätigkeitsberichts werden im Résumé anbei zusammengefasst.

Der vollständige Tätigkeitsbericht befindet sich auf www.derbeauftragte.ch in der Rubrik Dokumentation.

Ein unverzichtbares Menschenrecht: Schutz der Privatsphäre

Allmynews Überwachungs-/Datenschutzdossier

 

Überwachung Schweiz

Die Gehirnwäsche funktioniert, der User resigniert  | Datenschutztag 2014:  Ist unsere Privatsphäre noch zu retten?»  | Der lange Schatten der digitalen Überwachung  | Verordnungsänderung beim NDB-Informationssystem  |  Das BG über die Zuständigkeiten beim zivilen Nachrichtendienstes  |  Fernmeldeüberwachung: Neustart des Spitzel-Projektes des Bundes  |  Misstrauen bei Verwendung persönlicher Daten schadet der digitalen Wirtschaft  |  Bundesrat verabschiedet Bundesgesetzes beim (ZNDG)  Überwachung in der Schweiz: Widerstand gegen Staatstrojaner  Schweiz jahrelang mit Supervirus ausspioniert  |

EU/GERMANY

Staats-Trojaner zur Überwachung von Cannabis-Konsumenten  |  Klage gegen die Datensammelwut beim Europäischen Gerichtshof  |  Die EU ringt beim Datenschutz um mehr Internet-Privatsphäre  |

International

Spione infiltrieren und überwachen auch NGO’s  |  Ex-US-Richter kritisiert NSA und das «Kangurugericht»  |  NSA hat bei Microsoft & Co offene Datentüren  |  DoS-Angriffe: Massive Zunahme auch in der Schweiz  |  Allianz gegen US-Überwachung fordert UNO-Menschenrechtsrat heraus  |  Montreux-Dokument zur Lage privater Militär- und Sicherheitsfirmen

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BYE BYE NSA & CO. DANK ENIGMA-BOX

Geschätzte Leserin, werter Leser  des Nachrichtenblogs Allmynews

Nicht nur Medienschaffende, Anwälte, Politiker, Wirtschaftsführer und NGO-Mitarbeiter sondern auch viele „Otto Normalbürger“ wollen nicht mehr länger dulden, dass Nachrichtendienste und Onlineplattformen in unserer  Privatsphäre rumschnüffeln und unser Surfverhalten und unsere gesamte Kommunikationsinhalte einsammeln.  Verschlüsseln Sie Ihre Emails und machen Sie auch gleich ihre Telefongespräche abhörsicher. Auf einfach, clevere Art und aus Schweizer Hand.

Die Enigmabox ist eine Plug and Play Verschlüsselungsmaschine, welche verteilte und Ende-zu-Ende verschlüsselte Telefonie und E-Mail-Kommunikation ermöglicht, ohne dass man sich um Passwörter kümmern muss. Zusätzlich bietet es einen VPN-Zugang zum alten, unverschlüsselten Internet. Die Enigmabox ist Open Source und benutzt zur Kommunikation cjdns, ein Protokoll für ein verschlüsseltes IPv6 Meshnetzwerk. Weitere Informationen gibt es hier.

Allmynews unterbreitet all unseren Leser/innen ein Vorzugsangebot mit 20 % Rabatt für die Enigmabox samt dem Voice over IP-Telefon. Das Leserangebot ist  gültig bis zum 15.5.2014. So kostet die Enigmabox statt CHF 470.- (Studenten CHF 329.-) nur noch CHF 376.- und für Studenten nur CHF 263.20. Also gleich zugreifen und ab sofort abhörsicher surfen und telefonieren.

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