Schlagwort-Archive: Nationaler Aktionstag

Warum es die Konzernverantwortungsinitiative braucht

Glencore vergiftet Flüsse in Kolumbien und die Luft in Sambia. Der Basler Konzern Syngenta verkauft tödliche Pestizide, die bei uns schon lange verboten sind. Und der Zementriese LafargeHolcim geschäftete mit der Terrormiliz IS. Auch in der Goldbranche kommen immer wieder dreckige und menschenverachtende Geschäftspraktiken zu Tage wie das Beispiel MKS in Genf zeigt. Immer wieder verletzen Konzerne mit Sitz in der Schweiz die Menschenrechte und ignorieren minimale Umweltstandards. Die Konzernverantwortungsinitiative verhindert, dass dies weiterhin passiert und die Umwelt zerstört wird. Am 29. Juni ist der 2. Nationale Aktionstag.

Es gibt Konzerne mit Sitz in der Schweiz, die Menschenrechte und internationale Umweltstandards verletzen. So zum Beispiel in die in Genf ansässige MKS, der weltweit tätigen MKS Pamp-Gruppe mit Sitz in Amsterdam. Der Konzern mit Schweizer Wurzeln veredelt dreckiges Gold aus Tansania. Das Sicherheitspersonal des Minenbetreibers Acacia und die lokale Polizei erschossen nach Angaben und Dokumenten der kanadischen Nichtregierungsorganisation Mining Watch 22 Personen in den letzten zwei Jahren.

Ein weiteres Problem ist das Abwasser der Mine: Die Zyanid- und Arsenkonzentration im Grundwasser sei schädlich hielt die Universität in Dar es Salam schon vor zehn Jahren fest. Geschehen ist wenig. Der Basler Strafrechtsprofessor Mark Pieth bezeichnet in seinem neuen Buch „Goldwäsche – die schmutzigen Geheimnisse des Goldhandels“ die Prüfungen als „reine Papiertiger“.

Auch Glencore vergiftet Flüsse in Kolumbien, vertreibt mit Gewalt indigene Bäuerinnen in Peru und schädigt Menschen in Sambia mit ätzenden Schwefeldioxidwolken – ohne Konsequenzen befürchten. So betreibt Glencore in Cerrejón eine der weltweit grössten Kohleminen im Tagebau. Der Kohleabbau auf 70‘000 Hektaren (dreifache Fläche des Kantons Zug) führt zu hoher Feinstaubbelastung und Industrieabwasser verschmutzt den Fluss Ranchería. Dieser versorgt rund 450‘000 Menschen mit Wasser. Die hohen Schwermetallkonzentrationen schädigen vor allem die indigenen Wayuu-Gemeinschaften. Lokale Ärzt/innen beobachten viele Fälle von Brust- und Lungenkrebs.

Auch das Kupferschmelzwerk von Mopani ist immer wieder in den Schlagzeilen, weil seine Abgase das hoch giftige Schwefeldioxid enthalten. Die «SRF Rundschau» hat mehrere Todesfälle dokumentiert, welche Ärzte auf das Glencore-Werk zurückführen. Dank Druck auf Glencore hat sich die Situation etwas verbessert, aber auch heute überschreiten die Abgase die Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation WHO immer wieder. Bewohner/innen der Minenstadt schildern, wie giftige Wolken durch die angrenzenden Quartiere wabern.

Die Liste der Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung lässt sich beliebig fortsetzen und am Ende dieses Berichtes sind weitere Beispiele erwähnt. Die Manager grosser Konzerne wissen genau, wo ihre Geschäfte mit den Menschenrechten in Konflikt stehen. Doch manche von ihnen gewichten den Profit höher als den Schutz von Mensch und Umwelt. Deshalb braucht es die Konzernverantwortungsinitiative.

Die Initiative kommt bei rund 1500 Konzernen zur Anwendung. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU bis 250 Mitarbeiter/innen) sind von der Initiative ausgenommen, ausser sie sind in Hochrisiko-Sektoren tätig (z.B. Goldhandel). Diese Ausnahme für KMU ergibt Sinn, denn eine Schweizer Bäckerei oder der Schuhmacher verletzen keine Menschenrechte oder Umweltstandards.

Wie funktioniert die Initiative und für wen gilt sie?

Wer einen Schaden anrichtet, soll dafür geradestehen. Deshalb sollen Menschen, die im Ausland von Konzernen geschädigt wurden, hier in der Schweiz eine Klage einreichen können. Die Konzerne müssen neu für Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzung ihrer Tochterfirmen haften. Einfache Zulieferer sind ausgenommen. Mit der Initiative können Betroffene in der Schweiz vor einem Zivilgericht auf Schadenersatz klagen und eine finanzielle Kompensation für den erlittenen Schaden einfordern. Die Beweislast liegt dabei bei der geschädigten Person. Sie muss aufzeigen, dass sie einen Schaden erlitten hat, dieser widerrechtlich (Verstoss gegen Menschenrechte oder internationale Umweltstandards) entstanden ist, der Konzern dafür verantwortlich ist und der Konzern die entsprechende Tochterfirma kontrolliert. Kann die geschädigte Person alle diese Punkte nachweisen,  bleibt dem Konzern die Möglichkeit, sich aus der Haftung zu befreien. Er muss nachweisen, dass er die Verantwortung gegenüber seiner Tochterfirma wahrgenommen hat, also alle nötigen Instruktionen und Kontrollen durchführte. Bereits heute sind Zivilprozesse mit Auslandbezug für Schweizer Gerichte an der Tagesordnung, die Initiative greift mit der zivilrechtlichen Haftung also auf ein bewährtes Mittel zurück. Die Hürden für Zivilklagen sind ziemlich hoch. Es ist deshalb klar, dass Geschädigte Hilfe von NGOs und Anwält/innen brauchen. Wie können geschädigte Opfer Wiedergutmachung erlangen?

Wer unterstützt die Initiative?

Die Konzernverantwortungsinitiative wird von 114 Hilfswerken, Frauen-, Menschenrechts- und Umweltorganisationen, kirchlichen, genossenschaftlichen und gewerkschaftlichen Vereinigungen sowie Aktionärsverbänden unterstützt. Zudem stehen das «Wirtschaftskomitee für verantwortungsvolle Unternehmen» und die Plattform «Kirche für Konzernverantwortung» hinter der Initiative.

«Der von der Initiative geforderte Haftungsmechanismus ist nichts Exotisches, in diversen Ländern ist es bereits möglich, Unternehmen für Machenschaften im Ausland haftbar zu machen.»  von Giusep Nay, alt Bundesgerichtspräsident und Mitglied des Initiativkomitees der Konzernverantwortungsinitiative

«Wegen der Schwäche der lokalen Gerichte bleiben schwere Menschenrechtsverletzungen und Umweltverbrechen von Konzernen und ihren Tochterfirmen meist ohne jegliche Sanktionen. Deshalb braucht es die Konzernverantwortungsinitiative.» Dick Marty, alt Ständerat FDP und Co-Präsident Initiativkomitee

Wie können geschädigte Wiedergutmachung erlangen?

Mit der Initiative können Betroffene in der Schweiz vor einem Zivilgericht auf Schadenersatz klagen und eine finanzielle Kompensation für den erlittenen Schaden einfordern. Die Beweislast liegt dabei bei der geschädigten Person. Sie muss aufzeigen, dass sie einen Schaden erlitten hat, dieser widerrechtlich (Verstoss gegen Menschenrechte oder internationale Umweltstandards) entstanden ist, der Konzern dafür verantwortlich ist und der Konzern die entsprechende Tochterfirma kontrolliert.

Kann die geschädigte Person alle diese Punkte nachweisen, bleibt dem Konzern die Möglichkeit, sich aus der Haftung zu befreien. Er muss nachweisen, dass er die Verantwortung gegenüber seiner Tochterfirma wahrgenommen hat, also alle nötigen Instruktionen und Kontrollen durchführte. Bereits heute sind Zivilprozesse mit Auslandbezug für Schweizer Gerichte an der Tagesordnung, die Initiative greift mit der zivilrechtlichen Haftung also auf ein bewährtes Mittel zurück. Die Hürden für Zivilklagen sind ziemlich hoch. Es ist deshalb klar, dass Geschädigte Hilfe von NGOs und Anwält/innen brauchen.

Weitere Beispiele von Missständen

Gewalt in Peru Verstörende Filmaufnahmen aus Peru zeigen, wie Glencore-Wachmänner 2018 über die Weihnachtstage indigene Bäuerinnen mit Steinen bewarfen, um sie von ihrem angestammten Land zu vertreiben. Es handelt sich um die gleiche Mine, die bereits im April 2018 in den Schlagzeilen war: Schon damals vertrieben Polizisten und Glencore-Angestellte peruanische Frauen mit Gewalt, um ihre Kupfer-Mine zu vergrössern – koste es was es wolle.

Rund 800 Landarbeiter wurden vergiftet, als sie auf Baumwollfeldern Pestizide ausbrachten. Über zwanzig von ihnen starben. Ein dafür mitverantwortliches Insektizid stammt aus der Schweiz: Syngenta exportierte 126,5 Tonnen des Pestizids «Polo», das im Wallis hergestellt wird. Dieses enthält den Wirkstoff Diafenthurion, der hierzulande wegen seiner Gefährlichkeit für Gesundheit und Umwelt längst verboten ist.

LafargeHolcim finanzierte die Terrormiliz IS Die französische Justiz ermittelt wegen Terrorfinanzierung gegen den Konzern. Dieser finanzierte zwischen 2012 und 2015 die Terrormiliz «Islamischer Staat», um ein Zementwerk in Jalabiya, im Nordosten Syriens, aufrechterhalten zu können. Das Beispiel zeigt eindrücklich, dass einige Manager sogar inmitten von Kriegsgebieten den Profit höher gewichten als ein Mindestmass an Verantwortung.

Interholco holzt intakten  Regenwald ab Interholco, ein internationaler Holzkonzern mit Sitz im Kanton Zug verfügt im Norden der Republik Kongo über eine riesige Holzschlag-Konzession. Das Konzessionsgebiet der Tochterfirma IFO entspricht mehr als einem Viertel der Fläche der Schweiz. Interholco schlägt für Tropenhölzer Strassen in den intakten Regenwald und gefährdet den vom Aussterben bedrohten Flachlandgorilla. Die Strassen mitten durch den vorher unberührten Regenwald führen zu einem Anstieg der Wilderei und zu riesigen Waldbränden.

Die Rundschau des Schweizer Fernsehens hat neue, erschütternde Enthüllungen veröffentlicht: Seit fast 20 Jahren vergiftet Glencore die Bevölkerung rund um ihre Mine in Mufulira (Sambia) mit ätzendem Schwefeldioxid.