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Bundesrat will Budget für Flüchtlinge erhöhen

Bern, 18.09.2015 – Der Bundesrat hat heute den Nachtrag II zum Budget 2015 verabschiedet. Damit unterbreitet er dem Parlament zehn Nachtragskredite von insgesamt 258,8 Millionen Franken. Die Budgetaufstockungen führen im laufenden Jahr zu einer Erhöhung der budgetierten Ausgaben um 0,3 Prozent.

Mit 207,1 Millionen entfallen rund 80 Prozent des Nachtragsvolumens auf den Asylbereich. Die instabile Situation im Nahen Osten und in Nordafrika, der anhaltende Migrationsdruck aus Afrika sowie die Verschärfung von Konflikten in wichtigen Herkunftsstaaten (insbesondere Syrien) führen zu sehr hohen Asylgesuchszahlen in der Schweiz. Zudem ist die Bleibequote gestiegen, der Beschäftigungsgrad tiefer und der Pendenzenabbau aus dem Vorjahr verzögerte sich. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) rechnet für das Jahr 2015 mit 29 000 Asylgesuchen. Da dem Voranschlag 2015 22 000 Gesuche zugrunde gelegt waren, müssen die eingestellten Mittel für die Sozialhilfe der Asylsuchenden (205,9 Mio.) sowie den Asylverfahrensaufwand (1,1 Mio.) aufgestockt werden. Der Asylbereich ist rasch ändernden Situationen ausgesetzt und daher nur sehr beschränkt steuerbar. Die Zahl und Zusammensetzung der Asylgesuche mit den Auswirkungen insbesondere auf den Gesuchsbestand und die Bleibequote sind nicht vorhersehbar. Die Budgetierung, die jeweils Mitte Juni abgeschlossen werden muss, beruht daher auf vergangenheitsbezogenen Schätzregeln. Diese Regeln haben sich in der Vergangenheit bewährt und wurden auch von den Finanzkommissionen gutgeheissen. In den Jahren 2007-2014 reichten die budgetierten Mittel nur zweimal nicht aus. Insgesamt resultierten in dieser Periode Kreditreste von durchschnittlich 15 Millionen pro Jahr (rund 2%).

Weitere grössere Nachträge betreffen die Beschaffungsvorbereitung von Armeematerial (22,0 Mio.) sowie die Finanzierung von Projekten im Bereich der Kommission für Technologie und Innovation KTI (20,0 Mio.).

Bringt man von den Nachträgen die auf andern Budgetkrediten erbrachten Kompensationen (44,4 Mio.) in Abzug, resultieren effektive Mehrausgaben von 214,4 Millionen Franken. Diese Erhöhung entspricht 0,3 Prozent der mit dem Voranschlag 2015 bewilligten Ausgaben und liegt im langjährigen Durchschnitt (2008-2014: 0,3 %).

Zusätzlich hat der  Bundesrat heute beschlossen, dem Parlament eine Verstärkung des finanziellen Engagements zur Linderung der Krisen in Syrien/Irak und in Afrika zu unterbreiten. Die Mittel dienen der Alimentierung von multilateralen humanitären Partnerorganisationen sowie der Mitfinanzierung des UNO-Friedensprozesses und betragen insgesamt 50 Millionen. Davon werden vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) 20 Millionen kompensiert. Da diese Kompensation grösstenteils auf Krediten der Entwicklungshilfe erfolgt, beläuft sich der Nachtragskredit auf  31,2 Millionen. Diese Mittel sind in der Botschaft zum Nachtrag II noch nicht berücksichtigt. Sie werden dem Parlament mit einer Nachmeldung unterbreitet.

Was sind Nachtragskredite?

Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Die Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen und dabei nachzuweisen, dass erstens der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, zweitens ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und drittens nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann.

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite zweimal jährlich mit einer Botschaft. Die Behandlung in den eidgenössischen Räten erfolgt in der Sommersession (Nachtrag I, gemeinsam mit der Rechnung des Vorjahres) bzw. in der Wintersession (Nachtrag II, gemeinsam mit dem Budget für das folgende Jahr).