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Stoppen Sie die Auspeitschung des saudischen Bloggers Raif Badawi

Raif Badawis Gerichtsverfahren begann im Juli 2012 vor dem Ordentlichen Gericht in Jeddah. Dieses erklärte sich für nicht zuständig, da es befand, dass Raif Badawi den Islam nicht beleidigt habe und daher keine Anklage gegen ihn wegen «Apostasie» erhoben werden könne. Daher übergab das Ordentliche Gericht den Fall am 21. Januar 2013 dem Strafgericht in Jeddah.

Der Generalstaatsanwalt bestand jedoch darauf, dass Raif Badawi wegen «Apostasie» vor Gericht gestellt werden müsse. Der Fall wurde daraufhin einem Berufungsgericht überstellt, welches ermitteln sollte, ob der Fall dem Strafgericht in Jeddah oder einem anderen Gericht wie dem für Fälle von «Apostasie» zuständigen Ordentlichen Gericht in Jeddah übergeben werden solle. Das Berufungsgericht in Jeddah übergab den Fall dem Strafgericht, welches Raif Badawi am 29. Juli 2013 zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren und 600 Peitschenhieben verurteilte.

Raif Badawis Rechtsbeistand legte gegen dieses Urteil Berufung ein, mit der Begründung, der Fall sei von einem nicht unparteiischen Vertretungsrichter verhandelt worden. Am 11. Dezember 2013 entschied das Berufungsgericht, dass der Fall neu zu verhandeln sei und schickte diesen zurück an das Strafgericht in Jeddah. Am 25. Dezember entschied der Richter des Strafgerichts schliesslich, dass der Fall nicht in seinen Zuständigkeitsbereich falle, da es sich um Anklagen wegen «Apostasie» handle. Der Fall wurde zurück an das Berufungsgericht in Jeddah überstellt, welches entscheiden sollte, ob es den Fall wieder an das Strafgericht übergeben oder ihn selbst untersuchen solle. Das Berufungsgericht schickte den Fall zurück an das Strafgericht in Jeddah, das Raif Badawi am 7. Mai 2014 zu zehn Jahren Haft, 1.000 Peitschenhieben und einer Geldstrafe von einer Million Saudi-Rial (etwa 195 000 Euro) verurteilte. Raif Badawi legte daraufhin Rechtsmittel ein. Am 1. September 2014 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil.

Die saudischen Behörden gehen weiterhin vermehrt gegen zivilgesellschaftliche AktivistInnen und MenschenrechtsverteidigerInnen vor – per Gerichtsverfahren oder mit aussergerichtlichen Massnahmen wie Reiseverboten. Am 6. Juli 2014 wurde Raif Badawis Rechtsbeistand, der bekannte Menschenrechtsverteidiger Waleed Abu al-Khair, vom Sonderstrafgericht in Riad zu einer 15-jährigen Haftstrafe und einem anschliessenden Reiseverbot von 15 Jahren verurteilt. Die Anklagen gegen ihn lauten auf «Ungehorsam gegenüber dem Herrscher und der Versuch, seine Legitimität zu untergraben», «Kritik an der Justiz und Infragestellung der Integrität der Richter», «Gründung einer nicht genehmigten Organisation», «Schädigung des Rufs des Staates durch den Austausch mit internationalen Organisationen» und «Aufbereitung, Speicherung und Übermittlung von Informationen, die die öffentliche Ordnung beeinträchtigen».

Waleed Abu al-Khair wurde am 15. April festgenommen, nachdem er zur fünften Anhörung in seinem Verfahren vor dem Sonderstrafgericht in der Hauptstadt Riad erschienen war. Zuvor war er vom Strafgericht in Jeddah zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt worden, und am 6. Februar 2014 bestätigte das Berufungsgericht in Mekka das Urteil aufgrund ähnlicher Anklagen.

Körperstrafen wie Auspeitschung verstossen gemäss dem Völkerrecht gegen das Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe.

Empfohlene Aktionen von Amnesty International

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie inständig, keine Bestrafung durch Auspeitschung durchzuführen, da dies gemäss dem Völkerrecht gegen das Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstossen würde.
  • Ich fordere Sie auf, Raif Badawi unverzüglich und bedingungslos freizulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf Meinungsfreiheit in Haft ist.
  • Bitte heben Sie das Urteil gegen Raif Badawi auf.

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch.

Appelle an

KÖNIG UND MINISTERPRÄSIDENT,
King Abdullah bin Abdul Aziz Al Saud,
The Custodian of the two Holy Mosques,
Office of His Majesty the King,
Royal Court, Riyadh,
SAUDI-ARABIEN.
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über Innenministerium)
(Anrede: Your Majesty / Majestät)

INNENMINISTER,
His Royal Highness,
Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud,
Ministry of the Interior,
P.O. Box 2933,
Airport Road, Riyadh 11134,
SAUDI-ARABIEN.
Fax: (00 966) 11 403 3125
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

VORSITZENDER DER MENSCHENRECHTSKOMMISISON,
Bandar Mohammed ‚Abdullah al-Aiban,
Human Rights Commission,
P.O. Box 58889, King Fahad Road,
Building No. 373,
Riyadh 11515,
SAUDI-ARABIEN.
E-Mail: hrc@haq-ksa.org
Fax: (00 966) 11 461 2061

Ambassade du Royaume d’Arabie Saoudite,
Kirchenfeldstrasse 64,
3005 Berne.
Fax: 031 351 45 81
E-mail: chemb@mofa.gov.sa

 

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