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Kehrtwende bei der verlängeren Datenspeicherung

Der Ständerat krebst wieder zurück: Die Daten aus der Telekommunikation sollen nur sechs Monate aufbewahrt werden dürfen. Das Urteil des Euopäischen Gerichtshofs von 2014, der die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärte half nach.

Der Ständerat auf auf das drohende Reverendum gegen das Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) reagiert. Er beschloss letzten Montag, dass die Telefonranddaten aucvh künftig nicht länger als sechs Monate aufbewahrt werden dürfen. Der Kommissionssprecher der Kleinen Kammer, Stefan Engler (CVP/GR) begründete die Kehrtwende mit dem Widerstand gegen das Büpf. Auch der Bundesrat, der die Erhöhung auf 12 Monate wollte, erklärt sich nun damit einverstanden, dass die Randdaten wie bisher nur sechs Monate aufbewahrt werden. (Quelle: SDA)

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