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Bessere Rahmenbedingungen für die Beherbergungswirtschaft

Mönchshütte Panorama Schneeberg-Gipfel | Mönchshut mountain panoramic view

Licht am dunklen Horizont für die Beherrberungswirtschaft. Es gibt wieder mehr Kredite. Bild: GMC

Bern, 18.02.2015 – Der Bundesrat hat am 18. Februar 2015 die revidierte Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft gutgeheissen und die revidierten Statuten sowie das revidierte Geschäftsreglement der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit SGH genehmigt.

Mit der Revision der Vollzugsbestimmungen der SGH wird ein wichtiger Beitrag zur Optimierung der Beherbergungsförderung des Bundes geleistet und die Voraussetzung geschaffen, dass die SGH künftig verstärkt zur Weiterentwicklung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Beherbergungswirtschaft beitragen kann. Dies ist gerade auch im Hinblick auf die Herausforderungen, denen die Beherbergungswirtschaft nach dem Wegfall des Euro-Mindestkurses gegenübersteht, von Bedeutung.

Mit dem Tourismusbericht vom 26. Juni 2013 hat der Bundesrat unter anderem beschlossen, die Beherbergungsförderung des Bundes zu optimieren. Im Vordergrund stand die Revision der Vollzugsbestimmungen der SGH, welche die Beherbergungsförderung des Bundes vollzieht. Der Bundesrat hat am 18. Februar 2015 die revidierte Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft (Verordnung) gutgeheissen und die neuen Statuten sowie das neue Geschäftsreglement der SGH genehmigt.

Aussenansicht des Hotels Monopol in St. Moritz

Das Engadin hat rund 20% weniger Gäste. Bild: St. Moritz

Mit der Revision der Vollzugsbestimmungen wird die Fördertätigkeit der SGH flexibilisiert, erweitert und präzisiert. Zum einen wird der Beherbergungsbegriff modernisiert und an die Terminologie des Ausführungsgesetzes zur Zweitwohnungsinitiative angepasst. Die SGH kann in Zukunft Hotels und „strukturierte Beherbergungsbetriebe“ wie z.B. Mischformen zwischen der klassischen Hotellerie und der Parahotellerie sowie dazugehörende Grundstücke, Bauten, Räumlichkeiten, Installationen und Einrichtungen unterstützen. Damit kann den laufend weiterentwickelten Beherbergungskonzepten besser Rechnung getragen werden. Zum anderen wird der Förderperimeter in Anlehnung an den örtlichen Wirkungsbereich der Neuen Regionalpolitik (NRP) ausgedehnt.

Dies ermöglicht es, die veränderten touristischen Realitäten in einzelnen Kantonen besser zu berücksichtigen. Des Weiteren wird die Begrenzung des Darlehensbetrags pro Investitionsprojekt erhöht. In Zukunft kann die SGH Darlehen bis zu sechs Millionen Franken und bis zu 40 Prozent des Ertragswerts gewähren, wobei in Ausnahmefällen auch höhere Darlehensbeträge möglich sind. Damit kann die SGH insbesondere verstärkt herausragende Betriebe unterstützen und weiterhin wirkungsvoll zur Schliessung der Finanzierungslücke in der Beherbergungswirtschaft beitragen.

Der Bundesrat hat zwischen dem 25. Juni und dem 16. Oktober 2014 eine Vernehmlassung über die Verordnung durchgeführt. Insgesamt haben 51 Vernehmlassungsteilnehmende eine Stellungnahme eingereicht. Die Revision der Vollzugsbestimmungen der SGH ist auf breite Zustimmung gestossen und wurde von den Vernehmlassungsteilnehmenden grossmehrheitlich begrüsst.

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