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Schweiz erstattet 19,4 Millionen USD Korruptionsgelder an Brasilien zurück

Bern, 15.04.2015 – Die Schweiz erstattet Brasilien 19,4 Millionen USD Korruptionsgelder zurück. Es handelt sich um Vermögenswerte, die von der Bundesanwaltschaft im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Geldwäscherei gegen mehrere brasilianische Staatsangehörige eingezogen worden waren.

Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte im Jahr 2003 gestützt auf eine Meldung der Meldestelle Geldwäscherei ein Strafverfahren gegen mehrere brasilianische Staatsangehörige eröffnet, die Inhaber oder wirtschaftlich Berechtigte verschiedener Bankkonten in der Schweiz waren. Die BA übermittelte im Verlauf des Strafverfahrens verschiedene Rechtshilfeersuchen an die brasilianischen Behörden. Dank der aus Brasilien erhaltenen Beweismittel konnte die BA im Jahr 2008 ihr Strafverfahren abschliessen und Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 19,4 Millionen USD einziehen. Im gleichen Jahr ersuchten die brasilianischen Behörden, die im gleichen Fall ebenfalls ein Strafverfahren (Operation Anaconda) führten, die Schweiz um die Rückerstattung der eingezogenen Vermögenswerte.

Rückerstattung gestützt auf das Sharing-Gesetz

Vermögenswerte, die im Rahmen eines schweizerischen Strafverfahrens eingezogen worden sind, können nicht auf der Grundlage des Rechtshilfegesetzes an einen ausländischen Staat zurückerstattet werden. Eine Rückerstattung ist jedoch möglich gestützt auf das Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte (Sharing-Gesetz). In der Regel werden die eingezogenen Vermögenswerte zwar gleichmässig zwischen der Schweiz und dem ausländischen Staat aufgeteilt. In begründeten Fällen ist es jedoch möglich, von dieser Regel abzuweichen und die Vermögenswerte vollumfänglich an den ausländischen Staat zurückzuerstatten. Im vorliegenden Fall ist eine Rückerstattung angebracht, weil die Gelder vorwiegend aus der Korruption zulasten des brasilianischen Staates stammen und namentlich auch dank der von Brasilien gewährten Rechtshilfe eingezogen werden konnten. Das Bundesamt für Justiz (BJ) schloss deshalb im Einvernehmen mit der BA und anderen schweizerischen Behörden mit dem brasilanischen Justizministerium eine entsprechende Vereinbarung über die Rückerstattung ab. Brasilien hat der Schweiz die dafür nötige Gegenrechtserklärung abgegeben.

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Nigerias Ex-Diktator Sani Abacha plünderte während seiner Herrschaft grosse Teile der Staatskasse und schaffte das Geld ins Ausland – auch in die Schweiz. Nach seinem Tod wurde 1999 ein Drittel der geraubten Gelder, 700 Millionen Dollar, auf Konten bei 19 Schweizer Banken blockiert. Dabei wurde nicht nur klar, dass das Geldwäschereigesetz nicht ausreichte, um Potentatengelder vom Schweizer Finanzplatz fernzuhalten. Ebenso zeigte sich, dass die Schweiz keine wirksame Strategie hatte, um diese Gelder der betrogenen Bevölkerung zurückzugeben. Die Rückerstattung von 505 Millionen Dollar erfolgte dann 2005 ohne klare Vorgaben: Ein erheblicher Teil des Geldes versickerte.

Die Abacha-Affäre wurde im Anschluss jedoch zum Wendepunkt im Umgang der Schweiz mit Potentatengeldern: Dank unseres Einsatzes und jenem der nigerianischen Zivilgesellschaft etablierte sich die Praxis, bei der Rückgabe von Geldern die Verwendung früher zu thematisieren, und Garantien zu verlangen. Auch bemühte sich die Schweiz im Nachgang, die Zivilgesellschaft der Herkunftsländer in den Entscheid über die Verwendung der Gelder und in die Überwachung der Rückgabe einzubeziehen.

Der dubioses Geheimdeal der Genfer Staatsanwaltschaft

(c) Reuters

Der korrupte Nigerainische Diktator Abacha verschob MIllionen in die Schweiz. Die Genfer Staatsanwaltschaft bot Hand zu einem dubiosen Deal. Bild: z.V.g. EvB

Nun enthüllte die Schweizer Presse am 17.3. jedoch ein Geheimabkommen zwischen dem Abacha-Clan und Nigeria, abgesegnet von der Genfer Staatsanwaltschaft. Der letzte Teil der blockierten Gelder des verstorbenen nigerianischen Ex-Diktators Sani Abacha soll unter skandalösen Bedingungen zurückgegeben werden: Die Übereinkunft enthält keinerlei Vorgaben, um sicherzustellen, dass das rückgeführte Geld tatsächlich der damals beraubten Bevölkerung zugute kommt. Diese Rückführung steht in krassem Widerspruch zur offiziellen Schweizer Praxis, die ironischerweise das Resultat früherer Kapitel der endlosen Abacha-Affäre ist. Zudem schliesst das Abkommen das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen definitiv ab, und lässt diese straffrei ausgehen.

Dass die Genfer Staatsanwaltschaft ein solch katastrophales Abkommen akzeptiert, zeigt einmal mehr, wie schwierig es für die Schweizer Strafverfolgungsbehörden ist, die Illegalität von Potentatengeldern hieb- und stichfest nachzuweisen.

Die Erklärung von Bern fordert deshalb schon lange eine Umkehr der Beweislast. Das würde es den Schweizer Behörden erlauben, Potentatengelder aus notorisch korrupten Staaten einzuziehen, sobald ihre legale Herkunft nicht bewiesen werden kann. Bei kriminellen Organisationen ist das heute schon der Fall.

Das Abkommen zwischen dem Abacha-Clan und der Genfer Staatsanwaltschaft beweist zudem, dass die Rechtshilfe in der Schweiz immer noch nicht funktioniert. Dieser Deal ist fast schon eine Einladung, solche Vermögen auch künftig in der Schweiz zu parkieren.

Veränderungen brauchen einen langen Atem und wachsamen Blick

Deshalb setzt sich die Erklärung von Bern seit über 15 Jahren für die Stärkung und die verbesserte Anwendung der im Geldwäschereigesetz vorgesehen Massnahmen ein: Die Schweiz darf nicht länger Zufluchtsort für die Vermögenswerte berüchtigter Potentaten sein. Wir fordern, dass Finanzintermediäre bestraft werden, die ihre Sorgfaltspflicht verletzen. Und wir kämpfen dafür, dass unrechtmässig erworbene und in der Schweiz gehortete Vermögenswerte zugunsten der Bevölkerung in den Herkunftsländern beschlagnahmt und zurückerstattet werden.
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