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Auswirkungen der globalen Wertschöpfungsketten auf die Schweiz

Bern, 14.01.2015 – Der Bundesrat hat am 14. Januar 2015 den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2014 verabschiedet. Gegenstand des Schwerpunktkapitels sind die globalen Wertschöpfungsketten und ihre Auswirkungen auch auf die Schweiz. Im Berichtsjahr wurde in der WTO das Abkommen über HandeIserleichterungen verabschiedet. Weiter traten neue Freihandelsabkommen in Kraft, insbesondere jenes mit China. Die Schweiz setzte ihr Engagement für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und für die Stärkung der staatlichen Akteure in Entwicklungsländern fort.

Das Schwerpunktkapitel zeigt auf, dass sich die globalen Wertschöpfungsketten erheblich auf die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sowie die Handels- und Investitionsflüsse der Industrieländer auswirken. Aus Sicht einer effizienzorientierten Volkswirtschaft besteht das Ziel darin, dass sich ihr Standort auf jene Produktionsschritte konzentriert, für die sie komparative Vorteile hat, während weitere vor- oder nachgelagerte Verarbeitungsschritte in anderen Ländern stattfinden. Folglich stammen die in einem Endprodukt enthaltenen Zwischenprodukte und Komponenten aus immer mehr Zollgebieten, was im Lauf eines Produktionsprozesses mit entsprechend häufigen Grenzüberschreitungen verbunden ist. Daraus ergibt sich für die stark in den Welthandel eingebundene Schweiz eine erhöhte Notwendigkeit, im Rahmen der Aussenwirtschaftspolitik darauf hinzuarbeiten, dass Handelshemmnisse weiter abgebaut werden. Auf nationaler Ebene ist der Flexibilität des Arbeitsmarkts, der Förderung von Innovation, der Bildung, der administrativen Entlastung und der Öffnung des Dienstleistungsmarkts besondere Beachtung zu schenken.

WTO, bilaterale Verträge mit der EU und Freihandelsabkommen

Im Rahmen der WTO wurde das Abkommen über Handelserleichterungen als Teil der Agenda der Doha-Runde verabschiedet. Dies ebnet den Weg für die Umsetzung der weiteren Beschlüsse der WTO-Ministerkonferenz von Ende 2013 in Bali, die einzelne Landwirtschafts- und Entwicklungsthemen betreffen. Für die verbleibenden Doha-Themen, die umstrittene Dossiers wie den Marktzugang in den Bereichen Industriegüter, Dienstleistungen und Landwirtschaft beinhalten, soll nun ein Arbeitsprogramm erarbeitet werden. Die plurilateralen Verhandlungen über ein Dienstleistungsabkommen, über IT-Produkte und über Umweltgüter, an denen die Schweiz ebenfalls teilnimmt, werden fortgesetzt.

Mit der EU trat im Berichtsjahr ein Abkommen über die Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden in Kraft. Im Steuerbereich verabschiedete der Bundesrat ein Verhandlungsmandat zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs mit der EU und unterzeichnete mit den EU-Mitgliedstaaten eine gemeinsame Verständigung über die Unternehmensbesteuerung. Mit dem Ziel der Sicherung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs nahm er im Mai Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen auf. Dies ermöglichte die Weiterführung von Verhandlungen insbesondere über ein Elektrizitätsabkommen, über die Teilnahme am europäischen Emissionsrechtehandelssystem und über die Bereiche Lebensmittelsicherheit und öffentliche Gesundheit. Vor dem Hintergrund des neuen Artikels 121a der Bundesverfassung über die Zuwanderung macht die EU eine Unterzeichnung neuer Abkommen aber auch von einer Lösung  für die Frage der Personenfreizügigkeit abhängig. Im Oktober verabschiedete der Bundesrat den Entwurf für ein entsprechendes Verhandlungsmandat.

Neben dem bilateralen Freihandelsabkommen mit China traten im Berichtsjahr Freihandelsabkommen im Rahmen der EFTA mit den Staaten des Golfkooperationsrats sowie mit Costa Rica und Panama in Kraft. Die EFTA-Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Guatemala wurden abgeschlossen sowie  jene mit Indonesien und Vietnam fortgesetzt bzw. mit Malaysia neu aufgenommen. Die Aktualisierung und Vertiefung bestehender Freihandelsabkommen gewinnt ebenfalls an Bedeutung. Entsprechende Verhandlungen führt die EFTA mit der Türkei. Weiter schloss die Schweiz ein bilaterales Investitionsschutzabkommen mit Georgien ab. Neue Freihandels- und Investitionsschutzabkommen der Schweiz enthalten Bestimmungen zur Kohärenz mit den Nachhaltigkeitszielen. Dabei verfolgt der Bundesrat die Nachhaltigkeitsziele in der Gesamtheit der Beziehungen der Schweiz mit ihren Partnerländern, u.a. im Rahmen von Dialogforen und Zusammenarbeitsprojekten.

Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit

Bei der Umsetzung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Botschaft des Bundesrates zur Internationalen Zusammenarbeit 2013-2016 wurde eine positive Zwischenbilanz gezogen. Thematisch standen bei den bi- und multilateralen Projekten in Entwicklungsländern die Mobilisierung eigener Finanzmittel und deren verantwortungsvolle Verwaltung, die Zusammenarbeit staatlicher Entwicklungsakteure mit dem Privatsektor sowie die Stärkung der Managementkapazitäten öffentlicher Versorgungsbetriebe im Vordergrund. Im Hinblick auf die Formulierung der globalen Ziele für eine Nachhaltige Entwicklung („post-2015“ Agenda) legte die Schweiz das Verhandlungsmandat fest und brachte sich in die internationale Diskussion ein. Weiter leistete die Schweiz einen finanziellen Beitrag an den neu errichteten Grünen Klimafonds.

Embargomassnahmen


Bei den Embargomassnahmen standen die Entwicklungen in der Ukraine und die Massnahmen der Schweiz zur Vermeidung der Umgehung von diesbezüglichen internationalen Sanktionen im Vordergrund. Die Sanktionen gegenüber dem Iran wurden aufgrund der internationalen Verhandlungen um das iranische Nuklearprogramm punktuell suspendiert.

Das Schwerpunktkapitel und die Gesamtübersicht des Berichts werden im Internet auch auf Englisch veröffentlicht. (Quelle: Seco)