Schlagwort-Archive: Schweizer Hotellerie

Hotellerie nähert sich 2017 ihren Rekordjahren

Neuchâtel, 22. Februar 2018 (BFS) – 2017 verzeichnete die Schweizer Hotellerie 37,4 Millionen Logiernächte. Das ist beinahe so viel wie in den Rekordjahren 1990 und 2008 und entspricht gegenüber 2016 einem Wachstum von 5,2% (+1,9 Millionen). Die ausländischen Gäste generierten 20,5 Millionen Logiernächte und damit 6,1% mehr (+1,2 Millionen). Die Logiernächtezahl der Schweizer Gäste erhöhte sich um 4,2% (+675 000) auf 16,9 Millionen und erreichte den bisher höchsten Stand. Dies geht aus den definitiven Ergebnissen des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

Mit Ausnahme des Monats Februar (-36 000 Logiernächte / -1,2%) wurde 2017 gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode in allen Monaten eine Zunahme verbucht (um die Auswirkungen von Ostern zu beseitigen, wurden die Resultate der Monate März und April gemeinsam betrachtet). Am stärksten war das Wachstum im Juni (+306 000 / +9,8%), gefolgt von Ostern (+267 000 / +4,9%) und dem Monat Juli (+218 000 / +5,4%).

Rekordnachfrage von inländischen Gästen, starke Zunahme der Gäste aus Amerika und Asien

2017 belief sich die inländische Gesamtnachfrage auf 16,9 Millionen Logiernächte (+675 000 / +4,2%) und erreichte damit einen bisherigen Höchststand. Die ausländische Nachfrage verzeichnete mit 20,5 Millionen Logiernächten ebenfalls einen Anstieg (+1,2 Millionen / +6,1%).

Nach rückläufigen Zahlen im Jahr 2016 zog die asiatische Nachfrage wieder an (+588 000 Logiernächte / +12,8%). Die stärkste Zunahme dieses Kontinents verzeichneten die Gäste aus China (ohne Hongkong) mit einem Plus von 148 000 Logiernächten (+13,1%). Ein vergleichbarer Aufwärtstrend war auch bei der Nachfrage aus Indien (+140 000 / +23,4%), der Republik Korea (+118 000 / +34,7%) und Japan (+47 000 / +13,1%) zu beobachten. Die Golfstaaten hingegen registrierten mit einem Minus von 39 000 Logiernächten (-4,1%) den stärksten Rückgang aller Herkunftsländer.

Der seit 2012 verzeichnete Aufwärtstrend bei der Nachfrage aus dem amerikanischen Kontinent setzte sich fort (+307 000 Logiernächte / +12,3%). Mit 212 000 zusätzlichen Logiernächten (+11,5%) verbuchten die Vereinigten Staaten das stärkste absolute Wachstum aller ausländischen Herkunftsländer und erreichten damit den höchsten Stand seit 2000.

Der europäische Kontinent sorgte für 255 000 zusätzliche Logiernächte (+2,2%). Den grössten Beitrag leisteten die Gäste aus Belgien (+49 000 / +9,1%). Dahinter folgen Deutschland (+41 000 / +1,1%), das seit 2008 kein Plus mehr verzeichnet hatte, Spanien (+36 000 / +8,7%) und Russland (+29 000 / +8,8%). Die Nachfrage aus Italien (+7500 / +0,8%) erhöhte sich nur leicht und jene aus Frankreich blieb stabil (-200 / keine absolute Veränderung). Bei den Gästen aus dem Vereinigten Königreich wurden hingegen 18 000 Logiernächte weniger registriert, was einem Rückgang von 1,1% entspricht. Ozeanien verzeichnete ein Plus (+41 000 / +12,7%), Afrika ein Minus (-6500 / -2,3%).

Logiernächteplus in allen Tourismusregionen

Alle 13 Tourismusregionen wiesen im Jahr 2017 gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode eine Logiernächtezunahme auf. Bern Region registrierte mit einem Plus von 387 000 Logiernächten (+8,2%) den grössten Anstieg. An zweiter Stelle folgt Zürich Region (+340 000 / +6,0%), an dritter das Wallis (+255 000 / +6,9%). Dahinter kommen Graubünden (+226 000 / +4,9%) und das Tessin (+175 000 / +7,7%).

Stabile Aufenthaltsdauer

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer lag 2017 wie bereits im Jahr 2016 bei 2,0 Logiernächten. Ausländische Gäste blieben im Durchschnitt 2,1 Nächte und verweilten damit etwas länger als Schweizer Gäste (2,0). Graubünden verzeichnete mit 2,7 Nächten die längste Aufenthaltsdauer aller Tourismusregionen, gefolgt vom Wallis mit 2,3 Nächten. Am wenigsten lang blieben die Gäste mit 1,6 Nächten in der Fribourg Region.

Leichter Anstieg der Nettozimmerauslastung

Die Nettozimmerauslastung belief sich im Jahr 2017 auf 52,9% (2016: 51,3%). Unter den Tourismusregionen wies Genf mit 66,3% die stärkste Auslastung auf. Es folgt Zürich Region mit einer Auslastung von 64,6%. Die geringste Auslastung verzeichnete die Ostschweiz mit 39,7%.

Bessere Rahmenbedingungen für die Beherbergungswirtschaft

Mönchshütte Panorama Schneeberg-Gipfel | Mönchshut mountain panoramic view

Licht am dunklen Horizont für die Beherrberungswirtschaft. Es gibt wieder mehr Kredite. Bild: GMC

Bern, 18.02.2015 – Der Bundesrat hat am 18. Februar 2015 die revidierte Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft gutgeheissen und die revidierten Statuten sowie das revidierte Geschäftsreglement der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit SGH genehmigt.

Mit der Revision der Vollzugsbestimmungen der SGH wird ein wichtiger Beitrag zur Optimierung der Beherbergungsförderung des Bundes geleistet und die Voraussetzung geschaffen, dass die SGH künftig verstärkt zur Weiterentwicklung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Beherbergungswirtschaft beitragen kann. Dies ist gerade auch im Hinblick auf die Herausforderungen, denen die Beherbergungswirtschaft nach dem Wegfall des Euro-Mindestkurses gegenübersteht, von Bedeutung.

Mit dem Tourismusbericht vom 26. Juni 2013 hat der Bundesrat unter anderem beschlossen, die Beherbergungsförderung des Bundes zu optimieren. Im Vordergrund stand die Revision der Vollzugsbestimmungen der SGH, welche die Beherbergungsförderung des Bundes vollzieht. Der Bundesrat hat am 18. Februar 2015 die revidierte Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft (Verordnung) gutgeheissen und die neuen Statuten sowie das neue Geschäftsreglement der SGH genehmigt.

Aussenansicht des Hotels Monopol in St. Moritz

Das Engadin hat rund 20% weniger Gäste. Bild: St. Moritz

Mit der Revision der Vollzugsbestimmungen wird die Fördertätigkeit der SGH flexibilisiert, erweitert und präzisiert. Zum einen wird der Beherbergungsbegriff modernisiert und an die Terminologie des Ausführungsgesetzes zur Zweitwohnungsinitiative angepasst. Die SGH kann in Zukunft Hotels und „strukturierte Beherbergungsbetriebe“ wie z.B. Mischformen zwischen der klassischen Hotellerie und der Parahotellerie sowie dazugehörende Grundstücke, Bauten, Räumlichkeiten, Installationen und Einrichtungen unterstützen. Damit kann den laufend weiterentwickelten Beherbergungskonzepten besser Rechnung getragen werden. Zum anderen wird der Förderperimeter in Anlehnung an den örtlichen Wirkungsbereich der Neuen Regionalpolitik (NRP) ausgedehnt.

Dies ermöglicht es, die veränderten touristischen Realitäten in einzelnen Kantonen besser zu berücksichtigen. Des Weiteren wird die Begrenzung des Darlehensbetrags pro Investitionsprojekt erhöht. In Zukunft kann die SGH Darlehen bis zu sechs Millionen Franken und bis zu 40 Prozent des Ertragswerts gewähren, wobei in Ausnahmefällen auch höhere Darlehensbeträge möglich sind. Damit kann die SGH insbesondere verstärkt herausragende Betriebe unterstützen und weiterhin wirkungsvoll zur Schliessung der Finanzierungslücke in der Beherbergungswirtschaft beitragen.

Der Bundesrat hat zwischen dem 25. Juni und dem 16. Oktober 2014 eine Vernehmlassung über die Verordnung durchgeführt. Insgesamt haben 51 Vernehmlassungsteilnehmende eine Stellungnahme eingereicht. Die Revision der Vollzugsbestimmungen der SGH ist auf breite Zustimmung gestossen und wurde von den Vernehmlassungsteilnehmenden grossmehrheitlich begrüsst.

Weitere Berichte, die Sie interessieren könnten:

Beherbergungsstatistik im Dezember und im Jahresverlauf 2014

Das Engadin hat nichts an Zauber, aber viele Gäste eingebüsst

Auftrieb nach der Fusion der Skigebiete Arosa – Lenzerheide

Die Waadtländer Alpen wollen rund um’s Jahr attraktiv sein

Nahziele für Zürcher Wintersportler: Mit der S-Bahn in Skigebiet