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Verkehrte Welt: Whistleblower werden bestraft und gefoltert, die Massenmörder laufen frei rum

Auszug aus dem Buch von Gerd M. Müller

VORWORT                                                                   

Das Buch des Zürcher Foto-Journalisten Gerd Michael Müller nimmt Sie ab den wilden 80er Jahren mit auf eine spannende Zeitreise durch 30 Länder und 40 Jahre Zeitgeschichte mit Fokus auf viele politische und ökologische Vorgänge in Krisenregionen rund um den Globus. Er beleuchtet das Schicksal indigener Völker, zeigt die Zerstörung ihres Lebensraumes auf, rückt ökologische Aspekte und menschenliche Schicksale in den Vordergrund, analysiert scharfsichtig und gut informiert die politischen Transformationsprozesse. Müller prangert den masslosen Konsum und die gnadenlose Ausbeutung der Ressourcen an, zeigt die Auswirkungen wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Prozesse auf und skizziert Ansätze zur Bewältigung des Klimawandels. Pointiert, hintergründig, spannend und erhellend. Eine Mischung aus globalen Polit-Thrillern, gehobener Reiseliteratur, gespickt mit sozialkritischen und abenteuerlichen Geschichten sowie persönlichen Essays – den Highlights und der Essenz seines abenteuerlich wilden Nomaden-Lebens für die Reportage-Fotografie eben. Nach der Lektüre dieses Buchs zählen Sie zu den kulturell, ökologisch sowie politisch versierten Globetrotter.

Zum Schluss noch ein Abstecher in die politischen Abgründe und die Rolle und das Schicksal von Whistleblowern. Vor 20 Jahren fanden die Terrorattacken vom 11. September auf die Twin Towers des «World Trade Centers» in New York statt. Diese veränderten die Welt grundlegend und der «War on Terror» löste den “Kalten Krieg” mit der Sowjetunion ab, wobei die NATO Bündnispartner sich sofort mit bedingungsloser Solidarität den USA anschlossen und zum ersten Mal in der Nato-Geschichte den Bündnisfall ausrief. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion stand der US-Sicherheitsapparat ohne nennenswerten Feind da. Der «War on Terror» hat der Kriegsmaschinerie wieder kräftig Auftrieb verliehen und grosse Militär-Budgets bescheert, die Rüstungskonzerne haben noch mehr davon profitiert. Der Krieg im Irak und in Afghanistan waren die Folgen und Europa hat munter mitgemacht – auch im Wissen um die Foltergefängnisse der USA in Afghanistan, im Irak, im Ostblock und auf Guantanamo. Bei den US-Entführungs- und Folterflügen hat auch die Schweiz mitgeholfen und humanitär gesehen eine katastrophale kolla-borative Rolle gespielt. Deutschland steht nicht besser da und die Briten machen sowieso was die Amis wollen. Auch wir Schweizer sind Schosshündchen der Vereinigten Staaten und kuschen auf allen Ebenen. Zudem sind wir auch die europäische, um nicht zusagen globale Geheimdienst-Operations-Drehscheibe mit all den internationalen Organisationen und den vielen Oligarchen, Steuerhinterziehern und Mafiosis die hier leben und arbeiten. Sie alle lieben die Schweiz, nicht nur der schönen Berge wegen.

Erinnern wir uns auch an die schrecklichen Bilder vom Abu-Ghuraib-Folterskandal während der Besetzung des Irak durch die USA, die weltweit Aufsehen erregte. Dabei wurden irakische Insassen des Abu-Ghuraib-Gefängnis-ses vom Wachpersonal misshandelt, vergewaltigt und gefoltert, oft bis zum Tod. „Die meisten der Insassen seien „Unschuldige gewesen, die zur falschen Zeit am falschen Ort waren“, sagte ein US-General später. Im Dezember 2002 billigte Donald Rumsfeld 16 spezielle Verhörmethoden für Guantanamo, darunter auch, dass Gefangenen durch Hunde eingeschüchtert werden, dass sie sich bei Verhören nackt ausziehen und stundenlang unbequeme Haltungen einnehmen müssen. Auch Isolationshaft, Verhöre bis zu 20 Stunden und der Entzug warmer Mahlzeiten gehörten dazu. Seit dem Krieg in Afghanistan werden Gefangene in einem Internierungslager in der Guantánamo-Bay sowie auf Diego Garcia festgehalten; ohne gerichtliches Verfahren oder Schutz durch die Genfer Konven-tionen. Auch dort gab es Berichte und Belege von Misshandlungen und Folter.

Da es international keine völkerrechtlich anerkannte Definition von Terrorismus gibt, haben die Staaten den Begriff immer weiter ausgedehnt, den Sicherheitsapparat zu einem Präventivüberwachungsstaat hochgefahren und aufge-bläht und mittlerweile ist jeder und jede eine verdächtige Person. Unter Terrorismus fallen heute Delikte, die nichts mit politischer, umstürzlerischer Gewalt zu tun haben. So auch im neuen «Schweizer Polizeimassnahmengesetz» (PMT), das einem schon sehr zu denken gibt, weil in dem Gesetz schon die Verbreitung von Furcht und Schrecken als «Terror» gilt. Im Strafrecht hat sukkzessive eine Verschiebung in den präventiven und damit in den privaten Bereich stattgefunden. Die vorsorgliche Überwachung hat dramatisch und unverhältnismässig zugenommen.

Nach 2015 beschloss auch die Schweiz eine Anti-Terror-Strategie und verschärfte das Nachrichtendienstgesetz, wobei nun zwangsrechtliche Massnahmen aufgrund von Vermutungen, vagen Indizien und genauso undurchsichtigen Algorythmen bei der Rasterfahndung zulässig sind. Und das perfide ist, dass nun auch Überwachungsmassnahmen auf «gewalttätigen Extremismus» ausgedehnt wurden, auch dies ist eine sehr vage juristische Umschreibung, wer, warum oder weshalb ab welchem Zeitpunkt als «extrem» eingestuft wird. Da frage ich mich doch glatt, wo sind da all die Freiheits-Trychler, die innerschweizer Urgesteine, SVP-Corona-Leugner und Verschwörungstheoretiker ge-blieben sind, als unsere Grundrechte seit zwei Jahrzehnten laufend beschnitten wurden und die Bevölkerung alle Verschärfungen und Einschränkungen abgenickt hat. Ein Trauerspiel und eine Heuchelei sondergleichen.

Im Zuge des Verfassen meines Buches habe ich ganz bewusst schon im Entwurfstadium die Kapitel online gestellt, um zu beobachten, welche Geschichten interessant zu sein scheinen, wie die Suchmaschinen die Stichworte ver-breiten und welche Reaktionen es darauf gibt. Nun es zeigt sich verkürzt gesagt folgendes Bild. Das Abgrasen der online gestellten Informationen wird vorallem von Staaten wie China, Russland, USA und auch vom Iran angetrieben und im Nu ergiesst sich eine Flut von Anmeldungen zur systematischen Überwachung der Inhalte als auch eine Flutwelle von von Pishing-Mails und anderen Cyber-Attacken. Es ist zwar nicht sonderlich erstaunlich aber dennoch beeindrucken, wie lückenlos heute das Internet abgegrast wird. Dazu kommen Spyware-Prgramme wie «PRISM», «Tempora» und «Boundless Informant» zum Zug, wie wir seit Edward Snowden wissen. Und damit sind wir auch bei den Whistleblowern angelangt. Dank mutigen Whistleblower, wie Wikileks-Gründer Julian Assange, oder Edward Snoden oder Investigativ-JournalistInnen und Recherche-Netzwerken wie «Bellingcam» oder «correctiv» kommen so einige Schweinereien von Despoten, korrupten Politikern, Militäroperationen, Überwachungsmassnahmen und Wirtschaftsdelikte ans Tageslicht. Zum Glück sollte man meinen. Doch weit gefehlt.

Julian Assange hat Beweise für schwerste staatlich sanktionierte Verbrechen erbracht, wie Folter und Massenmord“, sagt kein Geringerer als der UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer in seinem Buch «Der Fall Julian Assange – Geschichte einer Verfolgung». Offenbar hat Melzers in der equadorianischen Botschaft im April 2019 angekündigter Besuch zur Untersuchung angeblicher Menschenrechtsverletzungen dazu geführt, dass die drei involvierten Staaten in einer dreitägigen koordinierten Blitzaktion es ermöglicht haben, dass Assange an die britische Polizei ausgeliefert wurde und seither wieder in Haft sitzt. Erst habe ihm die equadorianische Botschaft den Asylstatus und die Staatsbürgerschaft ohne rechtsstaatliches Verfahren entzogen, gleichzeit hat die britische Regierung von den US-Behörden ein Auslieferungsgesuch erhalten und darauf hin wurde Assange der britischen Polizei übergeben. Davor hielt er sich sieben Jahre lang im Asyl in der ecuadorianischen Botschaft auf, um der Auslieferung an die USA via Schweden zu entgehen.

„Dass derjenige, der Massenmörder und Folterverbrechen gegen die Menschlichkeit aufgedeckt habe, nun selbst als Verbrecher für 175 Jahre ins Gefängnis soll, derweil kein einziges Verbrechen gesühnt oder die Verantwortlichen bestraft seien worden“, sei übel für Europa, fährt Melzer fort. „Ich hielt es zuerst nicht für möglich, dass Schweden oder Grossbritannien die Menschenrechte derart missachten. Aber wenn es ums Eingemachte geht, funktioniert der Rechtsstaat auch bei uns in Europa nicht mehr. Julian Assange ist sozusagen „die Leiche im Keller des selbst-gerechten Westens.“ Das habe ihn (Melzer) schon erschüttert, obschon er ja als IKRK-Delegierter einiges erlebt und gesehen habe. Auch das Verfahren in Schweden wegen angeblicher Vergewaltigung an und anderer Sexual-delikte sei eingestellt worden, nachdem Meltzer der Schwedischen Regierung einen Brief geschrieben und sie auf rund 50 zum Teil schwerste Verfahrensverletzungen hingewiesen hatte.

Auf die Frage, ob dies auch in der Schweiz passieren könne, lautet die Antwort des UN-Sonderberichterstatters: „Durchaus.“ Er müsse auch hierzulande regelmässig auf massive Behördenkollussion zugehen. Die «Crypto-Affäre» mit den maipulierten Chiffriergeräten sei das wohl jüngste Beispiel, das ans Licht kam. Auch hier gilt: Der Bundesrat wusste von nichts, das Parlament verhält sich ruhig und setzt keine Untersuchungskommission ein und die Justiz wird auch nicht aktiv, „das zeigt, dass die Gewaltenteilung in der Schweiz auch nicht immer funktioniere“, so Melzer. Christoph Meili, der 1997 die nachrichtenlosen Vermögen von Holocaust-Opfern publik machte und in die USA geflüchtet ist.

Oder Hervé Falciani, ein früherer Informatiker bei der «HSBC»-Bank in Genf, hat den französischen, britischen und deutschen Steuerbehörden Daten von Tausenden Steuerbetrügern verschafft. Die Schweiz hat ihn 2015 wegen „Wirtschaftsspionage“ zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und forderte seine Auslieferung von Spanien, als Falciani 2018 in Madrid verhaftet wurde. Der Whistleblower Adam Quadroni, der den Bündner Bauskandal aufdeckte, wurde inhaftiert und in eine psychiatrische Institution eingewiesen. So geht man hierzulande mit Whistleblowern um – eine Schande für die Schweiz. «Einen gesetzlich verbindlichen Hinweisgeberschutz gebe es in der Schweiz nicht, was auch von der EU und OECD gerügt wurde, sagt Patrick Krauskopf, Professor an der «Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften» (ZAHW). Den habe der Nationalrat im März 2020 versenkt. Seit 2021 müssen alle Unternehmen in der EU ein vertrauliches Meldesystem einrichten. Die Schweiz ist im Hintertreffen.

Doch zurück zum Fall Assange: Die beispiellose Kampagne der US-Regierung ziele darauf ab, die Methoden von «Wikileaks» abwürgen, die es Whistleblowern ermöglichen, anonym grosse Mengen geheimer Daten zu veröffentlichen. Bei 17 der 18 Anklagepunkte, die Assange in den USA vorgeworfen werden, handelt es sich um alltägliche journalistische Aktivitäten wie Recherche und Veröffentlichung von Beweisen für staatlichen Machtmissbrauch. „Assange selbst hatte nie eine Geheimnispflicht“, sagt Melzer. Er ist ein Journalist oder Publizist, der Informationen erhalten und veröffentlicht hat. „Das ist keine Straftat“, so Melzers Fazit. Wenn er dafür als Spion verurteilt würde, könnte künftig weltweit allen investigativen Journalisten dasselbe drohen. Das wäre das Ende der demokratischen Überwachung der Staatsgewalt.

Doch es besteht Hoffnung, denn nach englischem Recht darf niemand wegen eines politischen Delikts ausgeliefert werden. Spionage ist per Definition politisch. Nicht zuletzt verbietet das Völkerrecht jede Auslieferung in ein Land, in dem Folter droht. Dies ist in den USA bei Spionageanklagen bekanntlich so. Anders verhielt sich die Situation bei Chelsea Manning, damals als Bradley Manning bekannt. Er spielte «Wikileaks» ein US-Militär-Video zu den Luftangriffen in Bagdad vom 12. Juli 2007 und über 250‘000 diplomatische Depeschen zu. Im Video ist zu sehen, wie aus US-Kampfhubschrauber Zivilisten erschossen werden, unter ihnen auch Reporter von «Reuters», begleitet von zynischen Kommentaren der Hubschrauberbesatzung. Am 30. Juli 2013 wurde er in 19 von 21 Anklagepunkten für schuldig befunden und am 21. August 2013 zu 35 Jahren Haft und einer Geldstrafe von 100‘000 US-$ ver-urteilt. Am 17. Mai 2017 wurde Manning freigelassen.

2013 hat Edward Snowden – ein ehemaliger technischer Mitarbeiter der US-amerikanischen Geheimdienste «NSA» und «CIA», mit Hilfe Tausender kopierter Dokumente die Existenz von Programmen wie «PRISM», «Tempora» und «Boundless Informant» öffentlich machte, die der Totalüberwachung des weltweiten Internetverkehrs dienen. Auch er musste flüchten und setzte sich nach Russland ab. Es wird höchste Zeit, dass der Friedensnobelpreis bald einmal an die Whistleblower vergeben wird, damit deren Rolle und Mut aufgewertet werden und sich hoffentlich ein besserer Schutz nicht nur für Whistleblower sondern für alle JournalistInnen/Medienschaffende ergeben wird.

Wie sieht die Situation hinsichtlich Datenschutz und Whistleblower in der Schweiz aus?Bundesangestellte können bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) Whistleblower-Meldungen einreichen, worauf der Datenschutzbe-auftragte zum Schluss kam, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht eingehalten wurden. Er verlangte daher, dass die «EFK» ein Reglement erstelle und die Datenbank ordentlich beim Datenschutzbeauftragten anmel-de. Da die «EFK» dies verweigerte, musste das Bundesverwaltungsgericht der «EFK» auf die Sprünge helfen. Laut Datenschutzgesetz sind die Bundesbehörden dazu verpflichtet, ihre Datensammlungen beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten anzumelden.

Eine Datenbank liegt dann vor, wenn mehr als eine Person erfasst sind und die Erschliessbarkeit der Daten Rückschlüsse auf die betreffenden Personen ergben. „Wie die «EFK» in so einem sensiblen Bereich zum Schluss kam, dass die von ihr abgelegten Whistleblower-Meldungen keine Datenbank handelt ist bis heute schleierhaft“. Mit dieser windigen Erklärung versuchte sie das Bundesgericht davon zu überzeugen, dass der Datenschutzbeauftragte keine Einsicht erhalte und ein Reglement unnötig sei. Das Bundesgericht kam jedoch wie der Datenschutzbeauftragte zum Schluss, dass es sich bei der Erfassung und Sammlung der Meldungen von Whistleblowern um eine anmeldungspflichtige Datenbank handle und da diese besonders schützenswerte Inhalte und Personendaten enthalte, auch ein Bearbeitungsreglement vorgelegt werden müsse.

Ein exemplarisches Beispiel gefällig, wie Whistleblower feindlich und Kriminellen andienend die Schweiz ist? Kürzlich fand vor dem Obergericht Zürich ein «Cum-Ex»-Whistleblower-Prozess statt bei dem sogar die Deutsche Botschaft einen Beobachter schickte, den damaligen deutschen Bundestagsabgeordneter von Die Linke, der sagte: „Wir haben mit Besorgnis Kenntnis genommen, dass die Schweiz ausgerechnet die Whistleblower der Basler «Bank J. Safra Sarasin» verfolgt“, die Hinweise auf einen der grössten Steuerbetrugsdelikte lieferten, in die der Deutsche Milliardär Erwin Müller und der mutmassliche Drahtzieher, der deutsche Steueranwalt und Sarasin-Geschäftspartner Hanno Berger verwickelt sind. In der Tat zeigte sich bei diesem Prozess, dass auf dem Pult des Staatsanwaltes Peter Giger, der schon den Whistleblower Rudolf Elmar angeklagt hatte. Als der Stuttgarter Rechtsanwalt Eckhard Seith bei der Zürcher Staatsanwaltschaft III eine Strafanzeige wegen Betrugs gegen die « Sarasin»-Verantwortlichen einreichte, schickte er der Bank eine Kopie davon und schubladisierte sie. Das taxierte das Obergericht als Amtsgeheimnisverletzung. Dem nicht genug. Giger blockierte auch ein Rechtshilfegesuch, das an vierzehn weitere Staaten geschickt wurde. Die Schweiz war das einzige Land, dass weder eine Strafuntersuchung, noch Hausdurchsuchungen bei den «Cum-Ex»-Geschäften einleitete. Die beiden Whistleblower hingegen sassen mehrere Monate in Untersuchungshaft. Giger musste in den Ausstand treten und das Verfahren. So läuft das allenthalben in der Schweiz. Eine Schande! Nicht nur aufgrund dieser Beispiele und ähnlicher Interventionen seitens des Datenschutzbeauftragten zeigt sich, dass die Schweiz eher die Whistleblower ins Visier nimmt, als diejenigen, die offensichtlich erhebliche Straftaten begangen haben. Hier sollte endlich ein Umdenken stattfinden und den Whistleblowern ein besserer Schutz gewährt werden.

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