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UNO-Menschenrechtsrat schafft Mandat für Sonderberichterstatter zum Recht auf Privatsphäre

Bern, 27.03.2015 – Heute schliesst der Menschenrechtsrat seine vierwöchige Frühjahrssession ab, die unter Beteiligung von Bundesrat Didier Burkhalter als Vertreter des Gaststaates am 2. März 2015 eröffnet worden war. Der Menschenrechtsrat hat das Mandat für einen Sonderberichterstatter zum Recht auf Privatsphäre verabschiedet und erstmals auch eine Resolution im Schnittfeld Drogen und Menschenrechtsschutz – zwei Neuerungen, an denen die Schweiz an vorderster Front mitgearbeitet hat.

Über den Schutz der Privatsphäre im Zeitalter der digitalen Kommunikation wird in den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen in New York und Genf seit Herbst 2013 debattiert. Zum Ende der Session hat der Menschenrechtsrat das Mandat eines Sonderberichterstatters für das Recht auf Privatsphäre geschaffen. Dieser wird künftig die Herausforderungen beim Schutz der Privatsphäre analysieren, insbesondere mit Blick auf die rasante Entwicklung der Technologie und die damit verbundenen neuen Möglichkeiten der Überwachung privater Kommunikation. Die Schweiz hat diesen Prozess von Beginn weg mitgestaltet und auf die Einsetzung eines Sonderberichterstatters hingewirkt. Sie hatte vor drei Jahren auch die Schaffung des Mandats eines unabhängigen Experten mitinitiiert, der Menschenrechtsverpflichtungen im Zusammenhang mit Umweltfragen untersucht. Die Schweiz begrüsst entsprechend, dass das Mandat um weitere drei Jahre verlängert worden ist.

Eine weitere Neuerung im Menschenrechtsrat ist die von der Schweiz mitinitiierte Resolution im Schnittbereich Drogen und Menschenrechte. Diese beauftragt den UNO-Hochkommissar für Menschenrechte unter anderem, eine Grundlagenstudie zu den negativen Auswirkungen der Drogenproblematik auf die Realisierung der Menschenrechte zu erstellen. Die Drogenproblematik gewinnt in den Vereinten Nationen zunehmend an Bedeutung. 2016 wird eine Sondersession der UNO-Generalversammlung zu dieser Thematik stattfinden. Der Schweiz ist es ein Anliegen, dass die menschenrechtlichen Aspekte zur Sprache kommen.

Eine der vieldiskutierten Herausforderungen an dieser Session waren die weltweit zunehmenden terroristischen Aktivitäten. Das Phänomen ist aus menschenrechtlicher Perspektive in doppelter Hinsicht äusserst problematisch. Einerseits verüben terroristische Gruppierungen insbesondere im Nahen Osten und auf dem afrikanischen Kontinent Gräueltaten, welche gegen das humanitäre Völkerrecht verstossen und die Menschrechte missachten. Andererseits verletzen zahlreiche Staaten im Kampf gegen den Terror internationale Verpflichtungen. Bundesrat Didier Burkhalter hatte anlässlich der Eröffnung der Session ermahnt, dass der Kampf gegen den Terrorismus nur unter Respektierung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts gewonnen werden kann.

Das Engagement gegen die Straflosigkeit ist eine Konstante der Schweizer UNO-Politik. Die Märzsession des Menschenrechtsrates wurde genutzt, um ein Handbuch für Mitglieder von Untersuchungskommissionen zu veröffentlichen. Der Menschenrechtsrat hat in den letzten Jahren vermehrt solche Expertenkommissionen geschaffen, um Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des humanitären Völkerrechts zu dokumentieren. Die sorgfältige Dokumentation von Verbrechen ist der erste Schritt, um Verantwortliche strafrechtlich verfolgen zu können. Letzte Woche haben die Kommissionen zur Untersuchung der Lage in Syrien und Eritrea dem Menschenrechtsrat ihre neuesten Erkenntnisse dargelegt. Die Schweiz unterstützt diese Kommissionen und engagiert sich für die Stärkung der Rolle des Internationalen Strafgerichtshofes bei der rechtlichen Aufarbeitung internationaler Verbrechen.

Die Schweiz wird sich im Oktober 2015 zur Wahl für eine erneute Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat von 2016 bis 2018 stellen.

Zusätzliche Verweise:

Quelle: EDA

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