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Erneut markanter Anstieg von Meldungen zu strafbaren Vermögenshandlungen

Bern, 26.03.2015 – Die beim Bundesamt für Polizei (fedpol) angesiedelte Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) hat 2014 insgesamt 10 214 Verdachtsmeldungen aus der Bevölkerung erhalten. Dies entspricht einer Zunahme von rund elf Prozent gegenüber dem Vorjahr. 67 Prozent der Meldungen betrafen Vermögensdelikte. Damit setzte sich der Trend der Vorjahre auch 2014 fort.

Strafbare Handlungen gegen das Vermögen (6837 Meldungen) wurden mit rund 67 Prozent am häufigsten gemeldet. Die Unterkategorie Betrug verzeichnet dabei mit 3106 Meldungen 30,4 Prozent des Gesamtvolumens an eingegangenen Meldungen.

Die gemeldeten Betrüge sind vielseitig: Wie in den Vorjahren betrafen viele Meldungen Betrugsversuche auf Auktions- und Kleinanzeigeplattformen, bei denen sowohl Käufer als auch Verkäufer Ziele der Täterschaft waren. Die potentiellen Geschädigten werden durch besonders billige Angebote für allgemein begehrte Waren angelockt, wie beispielsweise für Marken-Smartphones oder bestimmte Auto-Typen. Ziel der Betrüger ist es, aufgrund des tiefen Preises die Kaufinteressenten zu einer Vorschusszahlung zu bewegen, ohne anschliessende Lieferung der Ware.

Zunahme bei Betrug auf Auktions- und Kleinanzeigeplattformen

Vermehrt geraten auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ins Visier von Betrügern. Die auf Social-Engineering spezialisierte Täterschaft betreibt einen beachtlichen Aufwand, um an Informationen über Zahlungsmodalitäten von Unternehmen zu gelangen. Die Täter informieren sich in einer ersten Phase über Personen in den Unternehmen, die regelmässigen Kontakt zu Treuhandbüros oder Banken haben.

Für mehrere Millionen Schaden angerichtet

Durch die Phishing-Methode gelangen die Betrüger an die E-Mail-Zugangsdaten und damit an Informationen über Zahlungsmodalitäten und ausstehende Zahlungen. Diese Erkenntnisse setzen die Täter danach ein, um mittels gefälschten E-Mails an die Kundenberater der Banken oder Treuhandbüros der entsprechenden Firmen Zahlungen umzuleiten oder auszulösen. Die erschlichenen Beträge reichen in den gemeldeten Fällen von einigen hundert bis zu mehreren zehntausend Franken. Die Gesamtschadenssumme in der Schweiz wird bereits auf mehrere Millionen Franken geschätzt.

Abnahme von Meldungen zu Delikten gegen die sexuelle Integrität

Die Anzahl der Meldungen zu Delikten gegen die sexuelle Integrität hat 2014 erneut deutlich abgenommen. Die Zahl der Meldungen sank um fast 58,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 758. Der Rückgang erklärt sich aus Sicht KOBIK einerseits durch die Effizienzsteigerung bei der Bearbeitung der Sperrliste und andererseits durch die gute Zusammenarbeit mit den Internet Service Providern (ISPs) und INTERPOL. Der Meldungsrückgang könnte auch zusammenhängen mit den seit 2012 festgestellten Tendenzen, dass verbotene pornografische Inhalte einerseits im Darknet ausgetauscht werden oder die Täterschaft auf Private-Peer-to-Peer-Lösungen ausweicht.

Der Rückgang der Meldungseingänge bei KOBIK zu Delikten gegen die sexuelle Integrität darf in keinem Fall mit einer Abnahme von verbotenem Bild- und Videomaterial im Internet in Zusammenhang gebracht werden. Die kürzlich erfolgte Sicherstellung von pädopornografischem Bildmaterial im Umfang von 1,2 Petabytes (1,2 Millionen Gigabytes) in Kanada zeigt deutlich auf, dass immer grössere Mengen strafbaren Materials online (wenn auch nicht öffentlich zugänglich) verfügbar sind und ausgetauscht werden.

Die Strafverfolgungsbehörden werden damit inskünftig nicht nur vor technische und logistische sondern ebenfalls vor koordinative Herausforderungen gestellt, um die riesigen Datenmengen zeitgerecht auszuwerten und den betroffenen Ländern zukommen zu lassen, um die Abklärungen über die Täterschaft bei den zuständigen Providern überhaupt innerhalb der legalen Aufbewahrungsfrist vornehmen zu können.

Aktive Bekämpfung der Pädokriminalität

Neben der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen aus der Bevölkerung betreibt KOBIK verdachtsunabhängige Recherchen im Internet. Aufgrund dieser aktiven Recherchen konnten 2014 insgesamt 396 Anzeigen erstattet werden. Erstmals resultierte die Mehrheit der Anzeigen nicht aus der aktiven Überwachung von öffentlich zugänglichen P2P-Netzwerken (86 von 396) sondern aus den verdeckten Ermittlungen in den geschlossenen Bereichen (307 von 396).

KOBIK-Mitarbeitende wurden 2014 gestützt auf die Schwyzer Polizeiverordnung in 27 Fällen als verdeckte Vorermittler gegen pädokriminelle Täter in Chats, Online-Plattformen oder privaten P2P-Tauschbörsen tätig. In zwei Fällen konnten die Täter verhaftet werden, als sie am vermeintlichen Treffen mit den Minderjährigen erschienen. In einem Fall erfolgte die Anzeige, nachdem der Täter unaufgefordert die Webcam in einem Videochat einschaltete und das minderjähriges Mädchen, bzw. den verdeckten Ermittler, dadurch in seine sexuellen Handlungen einbezog. In den meisten Kantonen bestehen die gesetzlichen Grundlagen, dass in Kinder-Chaträumen ermittelt werden kann. Hier konzentrierte KOBIK den Einsatz ihrer Ressourcen auf das Monitoring und die damit verbundenen verdeckten Ermittlungen in privaten P2P Tauschbörsen sowie Einsätze im Dark-Net.


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