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Indirekte Presseförderung: Erhöhung der Zustellermässigung für die Regional- und Lokalpresse

Bern, 18.12.2020 – Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 die Ermässigungen für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften durch die Schweizerische Post festgelegt. 2021 wird die Ermässigung für die Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse 29 Rappen pro Exemplar betragen. Diese Förderung ist unabhängig von den Übergangsmassnahmen zugunsten der Printmedien. Die Titel der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhalten weiterhin 18 Rappen pro Exemplar.

Für 2021 wird die Ermässigung für die Tageszustellung der Regional- und Lokalpresse auf 29 Rappen pro Exemplar festgesetzt – zwei Rappen höher als 2020. Per 1. Oktober 2020 erfüllten 151 Titel der Regional- und Lokalpresse mit einer jährlichen Versandmenge von 113,5 Millionen Exemplaren die Voraussetzungen für eine Zustellermässigung im Rahmen der indirekten Presseförderung. Die Zahl der berechtigten Titel stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um neun Titel, während die Anzahl der geförderten Exemplare um 2,3 Millionen abnahm. Für diese Unterstützung stehen jährlich insgesamt 30 Millionen Franken zur Verfügung.

Für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse wird die Ermässigung im Jahr 2021 wie in den beiden Vorjahren 18 Rappen pro Exemplar betragen. 973 Titel erfüllten per 1. Oktober 2020 die Bedingungen für die indirekte Presseförderung. Im Jahr 2020 belief sich die jährliche Versandmenge dieser Kategorie auf 113,7 Millionen Exemplare. Im Vergleich zum Vorjahr sind die berechtigten Titel um zwölf und die Zahl der beförderten Exemplare um 5,4 Millionen gesunken. Für diese Kategorie sind jährlich 20 Millionen Franken vorgesehen.

Höhere Ermässigung aufgrund rückläufiger Auflagen
In beiden Kategorien sind die für 2020 bereitgestellten Fördermittel nicht vollständig ausgeschöpft worden. Die Minderausgaben werden deshalb zu den gesetzlich vorgegebenen Förderbeiträgen für 2021 hinzugerechnet.

Obwohl in der Kategorie Regional- und Lokalpresse mehr Titel (+9) gefördert werden, führt der allgemeine Rückgang der Auflagen zu einer Erhöhung der Zustellermässigung für 2021. Verantwortlich für den Anstieg der Titel mit Förderanspruch sind hauptsächlich die Tages- und Wochenzeitungen, die zum Zeitungsverbund «Nordostschweiz» gehören und die Anforderungen neu erfüllen.

Seit mehreren Jahren ist auch bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse ein Rückgang der förderberechtigten Titel und Exemplare zu erkennen. Die nicht ausgeschöpften Mittel fallen 2020 tiefer aus als im Jahr 2019. Damit bleibt die Beteiligung an den Zustellkosten dieser Medien trotz stetig sinkender Auflagen im Vergleich zu 2020 unverändert.

Die Liste der förderberechtigten Zeitungen und Zeitschriften ist auf der Website des BAKOM publiziert.

Übergangshilfe zugunsten der Medien
Am 20. Mai 2020 hat der Bundesrat Übergangsmassnahmen zugunsten der Printmedien verabschiedet. So werden die aktuell geförderten abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse im Tageskanal der Post kostenlos zugestellt. Nur die Differenz zwischen der indirekten Presseförderung (29 Rappen pro Exemplar) und der Gratiszustellung wird vom Bundesrat übernommen.

Die Titel in dieser Kategorie mit einer Auflage von über 40’000 Exemplaren pro Ausgabe erhalten eine Ermässigung von 27 Rappen pro Exemplar. Diese waren zuvor nicht förderberechtigt.

Am 11. November 2020 hat der Bundesrat beschlossen, diese Übergangsmassnahmen bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Eine weitere Verlängerung wird in der ersten Hälfte des Jahres 2021 geprüft.