Ein bis vor kurzem geheimes Gutachten zeigt, dass bei der Verwendung der AHV-Nummer als Steuernummer „eine unkontrollierte Verwendung“ befürchtet werden müsse. Der EDÖB sagt, der Kanton und der Ständerat hätten die „Prüfung der Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit einfach übergangen“.
Die Plan des Parlamentes war es, dass jedes Konto eines Schweizer Bürgers im Ausland automatisch mit seiner AHV-Nummer verknüpft wird. So lautet vereinfacht gesagt das Gesetz über den automatischen Informationsaustausch (AIA), um die Steuerdaten auf den Weg zu bringen.
Ein bisher vom Bundesamt für Justiz geheimgehaltenes Gutachtens zeigt folgende Bedenken auf: Dadurch werde der Handel mit Personendaten aber auch das Missbrauchspotential explosionsartig erhöht. Schon heute werde die AHV-Nummer missbräuchlich verwendet, moniert der EDÖB. „Heute nutzen Kantone und Gemeinden die Nummer für die Prämienverbilligung der Krankenkasse und bei der Sozialhilfe als auch bei Bildungsinstitutionen.
Die grösste Gefahr sei der Identitätsdiebstahl zum Beispiel beim Kreditkartengebrauch, beim Missbrauch von Sozialdienstleistungen unter falschem Namen oder unberechtigte Verwendung im E-Commerce Bereich.
Zudem müsste die Schweiz mit jedem Staat auf der Welt der am AIA teilnimmt, einen Staatsvertrag zum Datenschutz aushandeln und durchsetzen. „Das sei ein Ding der Unmöglichkeit“, sagte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf am Mittwoch im Ständerat.
Umso bedenklicher ist es, dass sich das Parlament über alle Bedenken hinweg setzt. Der Nationalrat ist auf den Ständerät eingeschwenkt. Die Schlussabstimmung erfolgt in einer Woche.