Bern, 08.07.2015 – 2014 haben die beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen in der Schweiz dem Bundesamt für Umwelt BAFU insgesamt 85 erledigte Beschwerdefälle gemeldet. Eine Übersicht über die letzten fünf Jahre zeigt, dass Beschwerden oft gutgeheissen wurden oder zu Änderungen bei den Baugesuchen führten.
Die 27 beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen in der Schweiz müssen seit 2008 dem Bundesamt für Umwelt BAFU jährlich die Resultate ihrer abgeschlossenen Beschwerdefälle mitteilen. Sie haben für 2014 insgesamt 85 erledigte Beschwerdefälle gemeldet (2013: 83 Beschwerdefälle). Gegenstand waren 60 Vorhaben. Die Differenz erklärt sich daraus, dass in einigen Fällen mehr als eine Organisation aktiv war.
In 36,5% der Fälle wurden die Beschwerden vollumfänglich und in 17,6% teilweise gutgeheissen. Abgewiesen wurden die Beschwerden in 22,4% der Fälle. In 12,9% der Fälle wurden die Beschwerden zurückgezogen und Vereinbarungen abgeschlossen. In 1,2% der Fälle wurden die Beschwerden ohne Vereinbarung zurückgezogen. In 9,4% erwiesen sich die Beschwerden als gegenstandslos, weil das Baugesuch zurückgezogen oder abgeändert wurde.
Abgeschlossene Beschwerdefälle im Bereich erneuerbare Energien 2014
Im Bereich der erneuerbaren Energien wurde bei vier Vorhaben Beschwerde erhoben. Dabei wurde bei einem Vorhaben die Beschwerde gutgeheissen, bei zwei Vorhaben wurden die Beschwerden teilweise gutgeheissen und in einem Fall wurde die Beschwerde abgewiesen. Es handelte sich bei drei der Vorhaben um Wasserkraftwerke, in einem Fall handelte es sich um einen Windpark.
Überblick über die letzten fünf Jahre
Ein Überblick über die Nutzung des Verbandsbeschwerderechts während der letzten fünf Jahre (2010 – 2014) zeigt, dass 45,4 % der Beschwerden gutgeheissen und 10,7 % teilweise gutgeheissen wurden. Die Quote der Abweisungen liegt bei 21,4 % und jene der Gegenstandslosigkeit bei 12,6 %. 6,5 % der Beschwerden wurden mit und 3,4 % ohne Vereinbarung zurückgezogen. Durchschnittlich waren es 76 Beschwerdefälle pro Jahr.
Beschwerdefälle im Bereich Zweitwohnungen
Nicht enthalten in der Statistik sind die Beschwerden von Helvetia Nostra gegen Bauten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative. Diese Beschwerden wurden für 2014 wiederum separat erfasst. Hier wurden 30,9 % der 311 Beschwerden gutgeheissen, 1 % teilweise gutgeheissen, 38 % wurden abgewiesen, in 7,4 % der Fälle wurde die Beschwerde mit einer Vereinbarung, in 8,3 % ohne Vereinbarung zurückgezogen. In 14,4 % der Fälle wurde die Beschwerde gegenstandslos, bzw. der Gesuchsteller zog sein Baugesuch zurück.