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EU: Fluggastrechte sollen massiv gekürzt werden

Die EU-Kommission will die Passagierrechte inskünftig drastisch einschränken. Die Passagiere sollen weniger Entschädigung und längere Wartefristen im Flugzeug in Kauf nehmen. Damit passt sich die EU-Kommission nur der Realität an. Denn die Fluggesellschaften verweigern den Passagieren mit allen Mitteln deren Anrecht auf Entschädigung.

Die Rechte von Passagieren verspäteter oder annullierte Flüge bestanden in der Vergangenheit ohnehin nur auf dem Papier. Betreuungsdienstleistungen wie Getränke, Mahlzeiten und Unterbringung seien in weniger als 50 Prozent angeboten worden. Von den Fluggästen, die Anspruch auf eine Entschädigung gehabt hätten, sei nur ein minimaler Bruchteil und dies erst nach Klagen und rechtlichen Schritten erfolgt.

Aviation: Passagiere in der Abflugshalle des Zürich-Airports. Passengers in the Departure Hall of Zürich-AirportBildreferenz: GMC_ZürichAirport4

Den EU-Passagiere drohen drastische Einschränkungen

Das deutsche Verbraucherportal Flightright schätzt das jedes Jahr rund 380‘000 Passagiere Anrecht auf eine Entschädigung von durchschnittlich 480 Franken zu gut hätten, weil ihr Flug über drei Stunden Verspätung hatte. Das wären zusammengerechnet rund 180 Millionen Franken, die die Fluggesellschaften auf dem Buckel der Passagiere eingespart hätten. Doch die Fluggesellschaften fahren besser, wenn Sie eine Busse beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Bazl riskieren. Denn die Aufsichtsbehörde ist äusserst lasch und zurückhaltend. Von 2006 bis 2013 hat sie nur fünf Airlines gebüsst.

Angesichts der ernüchternden Bilanz schlägt die EU-Kommission vor, dass Passagiere, die bereits im Flugzeug sitzen bis zu fünf Stunden ausharren müssen, bevor Sie aus dem Flugzeug aussteigen können. Zudem sollen neu auch technische Probleme, die während des Fluges auftreten zu den aussergewöhnlichen Umständen zählen, die wie extreme Naturkatastrophen, Terroranschläge oder Streiks zu keinen Entschädigungen führen. Diese beiden Punkte und auch die Abstriche bei Verspätungen, stossen bei Aviatik-Fachleuten auf grosses Skepsis und harsche Kritik.

Headerbild Auf Wolke 7 im Business-Jet.

Da werden wohl noch mehr Betuchte und Firmen auf Privat-Jets umsteigen.

Derzeit haben Passagiere je nach Flugdistanz eine Entschädigung von 250, 400 oder 600 Euro zugut, wenn sie mit über drei Stunden Verspätung am Zielort sind. Künftig soll der Anspruch bei Flügen unter 3500 Kilometern erst ab fünf Stunden zum Zug kommen. Bei Flügen zwischen 3500 und 6000 Kilometern werden Verspätungen bis zu neun Stunden toleriert und bei Flügen über 6000 km muss der Passagier sogar 12 Stunden Verspätung in Kauf nehmen.

Aus Konsumentensicht vorteilhaft ist hingegen die Regelung, dass diese Entschädigungen neu auch jenen Passagieren zu gute kommen, deren Flug weniger als zwei Wochen vor Abflug verschoben. wird.

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